Zeig mir dein Telefon und ich glaube dir, wer du bist. So könnte man das Projekt betiteln, mit dem das Bundesamt für Asyl seit September 2017 Asylbewerber*innen tief in die Privatsphäre blickt. Wer keine Ausweispapiere vorlegen kann, soll im Rahmen der Mitwirkungspflicht sein Handy, Tablet oder Laptop rüberreichen. Wer sich weigert, kann durchsucht werden.
Laut Bundesregierung hat das BAMF allein im Jahr 2017 für 4,8 Millionen Euro Geräte und Software zur Datenauslese angeschafft. Was es nutzt? Dazu hat sich die Regierung nun erstmals geäußert – in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion. Die kurze Fassung: Der Verdacht, dass Asylbewerber*innen bei der Angabe ihrer Identität im großen Umfang betrügen, bestätigt sich nicht.
Bundesregierung: keine relevanten Ergebnisse in 2/3 der Fälle
In der Phase von September 2017 bis Ende Mai 2018 konnten knapp 15.000 der Betroffenen keine Papiere vorlegen, weshalb das BAMF ihre Mobiltelefone, Pads oder Laptops ausgelesen hat. Das bedeutet laut Antwort der Bundesregierung, dass zum Beispiel Ländercodes der gespeicherten Kontakte, angerufene Nummern oder in Nachrichten verwendete Sprachen aus den Geräten extrahiert und gespeichert wurden. Auch Geodaten wurden gespeichert. Die Begründung: „Geographische Daten, z. B. Aufenthaltsorte des Ausländers können Rückschlüsse auf die Staatsangehörigkeit zulassen, Reiserouten werden nicht erstellt.“
Zugreifen auf die so gewonnenen Informationen sollen Mitarbeiter*innen des BAMF nur dann, wenn sich keine anderen „milderen Mittel“ zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit mehr anbieten, etwa ein Gespräch. Das geschah in ca. 5000 Fällen. In ca. einem Drittel der Fälle stützten die Daten die Angaben der Antragssteller*innen. Allerdings ließen laut Bundesregierung fast zwei Drittel „hinsichtlich Identität und Herkunft keinen relevanten Informationsgehalt erkennen.“ In nur ca. 100 Fällen widersprachen die Daten dem, was die Personen bei der Befragung mitgeteilt hatten. Zum Vergleich: In diesem Zeitraum wurde über etwa 230.000 Asylanträge entschieden.
Opposition: Verfahren weiterhin unverhältnismäßig
100 Fälle von insgesamt 230.000. Das wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit auf, die Datenschützer*innen und Kritiker*innen des „Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ schon vor dessen Verabschiedung gestellt hatten. Zudem jetzt klar wurde: Die Daten aus den Telefonen und Laptops werden nicht erst ausgelesen, wenn sich andere Mittel erschöpft haben, sondern bereits beim ersten Kontakt einer Person mit dem BAMF, als Backup sozusagen, auf das die Entscheider*innen später nach Bedarf zugreifen können. Zwar muss eine „Person mit Befähigung zum Richteramt“ die Daten auswerten. Von der Anordnung eines Richters oder einer Richterin, die sonst vor der Durchsuchung von Geräten notwendig wird, ist diese Praxis aber weit entfernt.
„Diese Zahlen unterstreichen die Unverhältnismäßigkeit dieser massenhaften Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung,“ sagt auch Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken, gegenüber netzpolitik.org. „Die vorliegenden Informationen zu Handy-Auswertungen und zur Dokumenten-Überprüfung im BAMF widerlegen ein verbreitetes Vorurteil: Ein Missbrauch oder falsche Angaben von Asylsuchenden in einer relevanten Größenordnung lassen sich damit gerade nicht belegen.“
Rechtsruck in Europa, Österreich an der Spitze
Deutschland steht damit nicht alleine da. Auch andere EU-Staaten beschneiden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerade für jene, die ohnehin schon schutzlos sind. Der politische Wind weht nach rechts. So verschärfte in Österreich erst vergangene Woche die Rechtsaußen-Regierung aus ÖVP und FPÖ seine Asylgesetze: Behörden dürfen für die Feststellung von Identität und Fluchtroute künftig alle Datenträger von Geflüchteten auslesen, speichern und auswerten. Asylbewerber*innen können Mobiltelefone nun jederzeit abgenommen und ausgelesen werden.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) betonte zwar vor Beschluss des Gesetzes, es gehe „nicht um die Auswertung von SMS oder Ähnlichem“, sondern lediglich darum, via Geodaten den Fluchtweg rekonstruieren zu können. Diese Einschränkung nimmt das beschlossene Gesetz aber nicht vor: Im Gesetzestext und der dazugehörigen Erläuterung heißt es, es könnten alle mitgeführten Geräte sichergestellt werden und „alle auf dem Datenträger befindlichen Daten“ ausgewertet werden. Die Exekutive erhält praktisch freie Hand beim Durchleuchten von Geflüchteten.
Fachleute halten das für hochgradig problematisch. UNHCR vermisst in der Regelung „wichtige Schutzvorkehrungen“ für die Betroffenen. Auch wendet das UN-Flüchtlingshilfswerk ein, dass Mobiltelefone bei der Flucht oft den Eigentümer wechseln und von mehreren Menschen genutzt werden – an der Zuverlässigkeit der gewonnenen Erkenntnisse sei darum zu zweifeln. Die österreichische Richtervereinigung betonte zudem in einer Stellungnahme an das Parlament in Wien, sie hege gegen solches Vorgehen grundrechtliche Bedenken. Geholfen hat es nichts: Das Gesetz ist beschlossen. Österreich gab sich damit das 17. Mal seit dem Jahr 2005 strengere Asylgesetze.
Vom „gläsernen Geflüchteten“ zum „gläsernen Bürger“
Es ist davon auszugehen, dass Überwachungsfanatiker der Neuen Rechten und diejenigen, die ihr nachlaufen, verfassungsrechtlich weiterhin mit zweierlei Maß messen. Bis erneut die Forderung kommt, Geflüchtete müssten noch konsequenter überwacht werden, wird es nicht lange dauern. Das BAMF brauche schlichtweg mehr Befugnisse, daher ja auch der Misserfolg mit der Handy-Auslese.
Menschen auf der Flucht sehen sich dadurch einer noch bedrohlicheren Realität ausgesetzt. Angesicht immer repressiverer Maßnahmen wird es immer wahrscheinlicher, in die Ungnade der Behörden zu geraten. Wer über die Verfahren beim BAMF zumindest grob in Kenntnis ist, kann sich natürlich ein neues Handy zulegen – wer aber schon unter Generalverdacht steht, verliert dadurch an Glaubwürdigkeit. Keine authentische Anruferliste, kein Asyl?
Vom „gläsernen Geflüchteten“ zum „gläsernen Bürger“ ist es kein weiter Weg. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, es umfasst auch das Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit der eigenen Geräte, so hat es das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Wenn einer besonders benachteiligten Gruppe von Menschen dieses Grundrecht nun aberkannt wird, muss das Alle alarmieren. Das Asylrecht darf nicht als Testfeld dienen, um staatliche Überwachung auszubauen.
