IT-Grundrecht
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Menschenrechte: Das Grundrecht auf digitale Integrität und sein Erfolg in der Schweiz
Die Befürworter:innen des Grundrechtes haben sich ein Logo mit einem digitalen Herz gegeben. Menschenrechte: Das Grundrecht auf digitale Integrität und sein Erfolg in der Schweiz In immer mehr Kantonen in der Schweiz wird ein neues Grundrecht auf digitale Integrität verankert. In Zürich wird darüber am 30. November abgestimmt. Bislang verfängt das Konzept, welches das Persönlichkeitsrecht um das Digitale erweitern will, allerdings nur in der Schweiz.
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Rede im Europaparlament: Staatstrojaner gefährden nationale und europäische Sicherheit
Andre Meister und der Ausschuss-Vorsitzende. Rede im Europaparlament: Staatstrojaner gefährden nationale und europäische Sicherheit Staatliches Hacken schafft keine Sicherheit, sondern Unsicherheit. Die Europäische Union muss handeln und den Verkauf und Einsatz von Staatstrojanern verbieten. Das habe ich dem Pegasus-Untersuchungsausschuss im Europaparlament gesagt. Wir veröffentlichen das Video und mein Eingangsstatement. Update: Und ein Transkript.
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Emotet: Darf das BKA Schadsoftware auf infizierten Rechnern manipulieren?
Polizist bei der Beschlagnahme von Emotet-Infrastruktur Emotet: Darf das BKA Schadsoftware auf infizierten Rechnern manipulieren? Das Bundeskriminalamt war daran beteiligt, die Infrastruktur der Schadsoftware-Familie Emotet zu zerschlagen. Dabei haben die Ermittler offenbar auf 40.000 infizierten Systemen Daten verändert. Das ist ein schwerwiegender Eingriff, zur Rechtsgrundlage schweigen die Beteiligten.
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Catch me if you can: Quellen-Telekommunikationsüberwachung zwischen Recht und Technik
Nicht so einfach: Was ist "laufende Kommunikation"? Catch me if you can: Quellen-Telekommunikationsüberwachung zwischen Recht und Technik Die Große Koalition will allen 19 Geheimdiensten den kleinen Staatstrojaner erlauben. Doch schon bei der Polizei macht die „Quellen-TKÜ“ jede Menge Probleme – rechtlich, organisatorisch und technisch. Der Zugriff auf gespeicherte Kommunikation ist schlicht verfassungswidrig.
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Landeskriminalamt: Berlin hat den Staatstrojaner FinFisher gekauft, wir veröffentlichen den Vertrag
Staatstrojaner in Berlin (Symbolbild) Landeskriminalamt: Berlin hat den Staatstrojaner FinFisher gekauft, wir veröffentlichen den Vertrag In Berlin kam der Staatstrojaner FinFisher mit der Großen Koalition und ging mit der Großen Koalition. Das Land hat die Schadsoftware gekauft, obwohl es sie gar nicht einsetzen durfte – das wäre illegal gewesen. Protokoll eines Fehlkaufs.
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: Asylverfahren: Handy-Durchsuchung bringt keine Vorteile
Für Geflüchtete kann das Smartphone Werkzeug der Befreiung und digitale Falltür zugleich sein. : Asylverfahren: Handy-Durchsuchung bringt keine Vorteile Seit September 2017 darf das Bundesamt für Asyl die Mobiltelefone von Geflüchteten auswerten. Das erntete bereits Kritik, die Technik sei viel zu teuer und das Verfahren außerdem verfassungswidrig. Eine erste Stellungnahme des Innenministeriums zeigt nun: der Nutzen ist verschwindend gering.
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: Leben im Überwachungsstaat. Oder: Warum wir das dunkle Monster in unserer Mitte nicht länger ignorieren dürfen.
: Leben im Überwachungsstaat. Oder: Warum wir das dunkle Monster in unserer Mitte nicht länger ignorieren dürfen. Dieser Beitrag von Kai Biermann ist zuerst in unserem Buch „Überwachtes Netz“ erschienen, das als eBook für 7,99 Euro und als gedrucktes Buch für 14,90 Euro zu kaufen ist.
Ich komme aus einem Land, das heute als der Inbegriff des Überwachungsstaates gilt. Für die Überwacher hatten wir damals viele Namen. Sie wurden „Horch und Guck“ genannt, oder „die Firma“, meistens aber mit der Abkürzung bezeichnet, die bis heute jedem ein Begriff ist: „Stasi“. Das Ministerium für Staatssicherheit hatte so viele Angestellte, dass pro 180 Einwohner ein hauptamtlicher Mitarbeiter existierte. In keinem Land davor und in keinem danach kamen so viele Bewacher auf so wenige Überwachte, es war der größte Geheimdienstapparat der Weltgeschichte.Die Stasi gehörte zum Alltag in der DDR. Niemand redete offen über sie, aber jeder wusste von ihr und jeder fürchtete sie. Die Warnung meiner Eltern, „das darfst du aber niemandem erzählen“, war in meiner Kindheit ein ständiger Begleiter. Meine Eltern hatten Angst, also hatte ich sie auch.
Trotzdem lebten alle irgendwie vor sich hin und versuchten, dieses Monstrum zu ignorieren, so gut es eben ging. Möglich war das durchaus, kaum jemand kannte Opfer des Terrors persönlich. Entweder waren die in den Westen abgeschoben worden, oder sie hielten wohlweislich die Klappe, um nicht wieder abgeholt zu werden. Das Dunkle ließ sich ganz gut verdrängen.
Von der vagen Ahnung zur Realität
Selbst im Herbst 1989 ging das noch. Dabei wurden bei den Montagsdemos nicht mehr nur Einzelne abgeholt. Zu Hunderten verhaftete die Stasi nun Demonstranten, jede Woche, wahllos. Und die, die anschließend wieder freikamen, wollten nicht mehr schweigen, sie fertigten Gedächtnisprotokolle über ihre Erlebnisse, sie redeten. Plötzlich bekam die Stasi ein hässliches Gesicht, plötzlich war sie keine vage Ahnung mehr, kein Gerücht, keine Verschwörungstheorie – sie wurde real, ihre Verhöre, ihre Drohungen, die Bedrohung, die von ihr ausging, wurde auf einmal jenen Menschen bewusst, die sie sehen wollten.
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: Spreeforum Informationsgesellschaft: Das vergessene Grundrecht
: Spreeforum Informationsgesellschaft: Das vergessene Grundrecht Das Forschungszentrum “Kultur und Informatik” (FKI) der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin veranstaltet mit Unterstützung der Alcatel-Lucent-Stiftung für Kommunikationsforschung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 18. März das erste Spreeforum Informationsgesellschaft zum Thema: Das vergessene Grundrecht – zum fünften Jubiläum des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Online-Durchsuchung.
Am 27. Februar 2013 jährte sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Online-Durchsuchung zum fünften Mal. Wir möchten Sie herzlich einladen, das in der Entscheidung konstituierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und seine Auswirkungen zu diskutieren. Mit dabei sind Constanze Kurz, unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und der FAZ-Herausgeber Dr. Frank Schirrmacher.
Die Veranstaltung findet am 18. März um 19 Uhr im Atrium der FAZ-Hauptstadtredaktion statt, Mittelstraße 2–4, 10117 Berlin. Eintritt ist frei, aufgrund der begrenzten Plätze soll man sich aber bis Freitag bei Constanze Kurz anmelden: kurz(at)htw-berlin.de.
Ich würde gerne dabei sein, bin aber
leiderglücklicherweise woanders. -
: Fünf Jahre IT-Grundrecht
: Fünf Jahre IT-Grundrecht Das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ (Kurz: IT-Grundrecht) feiert heute seinen fünften Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch uns allen! Was das bedeutet und warum dieses neue Grundrecht endlich mal von der Politik ausgestaltet werden sollte, schreiben Constanze Kurz, Gerhart Baum und Peter Schantz in der FAZ: Das vergessene Grundrecht.
In den vergangenen fünf Jahren seit dem Urteil ist die große Mehrheit der Deutschen wie selbstverständlich im digitalen Zeitalter angekommen. Das Urteil gibt Antworten auf die Gefahren, die sich aus dieser Entwicklung für die Grundrechte ergeben. Diese Vorgaben darf die Politik nicht länger ignorieren, weil es eben keine unverbindlichen Ratschläge sind, sondern sie sich aus dem Grundgesetz ableiten. Es ist die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für die digitale Privatsphäre zu konkretisieren, die das „IT-Grundrecht“ jedem Bürger gewähren soll. Darüber hinaus sollte das Urteil Anlass sein, eine Debatte über digitale Bürgerrechte anzustoßen. Weil fast jedes Handeln Datenspuren hinterlässt, ist es technisch ohne weiteres möglich, fast jeden Aspekt des Lebens zu erfassen.