Zur Identitätsprüfung: Bundestag beschließt Auswertung der Datenträger von Asylbewerbern

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf künftig Smartphones und andere elektronische Geräte von Asylbewerben ohne Papiere auswerten. Hierfür werden alle darauf gespeicherten Informationen kopiert und durchsucht. Nicht nur deshalb kritisieren Menschenrechtler das neue Gesetz scharf.

Was für ein Gefühl erzeugt es, wenn fremde Hände das eigene Smartphone durchsuchen (Symbolbild)? CC-BY-SA 2.0 Japanexperterna.se

Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen der Regierungskoalition das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beschlossen. Damit dürfen Mobiltelefone und andere Datenträger von Asylbewerbern künftig vollständig ausgelesen und durchleuchtet werden. Das Gesetz soll außerdem die Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern besser durchsetzen und deren Überwachung erleichtern.

Digitaldurchleuchtung, Abschiebehaft, Fußfessel

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat durch das Gesetz neue und umfangreiche Kompetenzen dazugewonnen. So kann es nun Mobiltelefone und jegliche andere Datenträger von Asylbewerbern auslesen, um deren Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Person keine Ausweispapiere vorlegen kann und Name sowie Herkunft auch nicht anderweitig überprüft werden können.

Ausreisepflichtige Ausländer können künftig zudem leichter in Abschiebehaft genommen werden, sofern von ihnen „Gefahr für Leib und Leben Dritter“ oder die innere Sicherheit ausgeht. Ist letzteres nicht der Fall und ist eine sofortige Abschiebung nicht möglich, so kann das BAMF jedoch den Einsatz einer elektronischen Fußfessel anordnen.

Das BAMF kann nun auf Smartphones, Tablets, USB-Sticks und Laptops von Asylbewerbern zugreifen. - CC-BY-SA 2.0 Blue Coat Photos

Anhaltende Kritik an dem Gesetz von vielen Seiten

Bereits in der Entstehungsphase des Gesetzes kam von vielen Seiten harsche Kritik daran auf, die nach der gestrigen Verabschiedung nicht leiser wurde. Eine Auswahl:

Deutscher Anwaltverein

Der Deutsche Anwaltverein befürchtet als Folge des Gesetzes gravierende Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes von Geflüchteten und äußert tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken. Die Anwälte kritisieren besonders das Ausmaß der Informationen, die bei der Durchsuchung ausgelesen, gespeichert und ausgewertet werden dürfen. Vorgesehen ist eine vollständige Spiegelung der Datenträger durch das Bundesamt auf eigene Server. Der Deutsche Anwaltverein befürchtet, dass sich diese Durchleuchtung des gesamten digitalen Hausstands bald zur Standardmaßnahme entwickeln könnte (gesamte Stellungnahme als PDF).

Bundesdatenschutzbeauftragte

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff übt eine ähnliche Kritik: Aus ihrer Sicht stellt das Gesetz nicht sicher, dass die Datenauswertung nur in überhaupt erforderlichen Fällen angewendet wird – bevor alle ansonsten üblichen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Voßhoff beurteilt die systematische Datenauswertung ohne richterliche Anordnung als potenziell verfassungswidrig (komplette Stellungnahme ganz unten in diesem Artikel).

Pro Asyl

Auch Pro Asyl positioniert sich in dieser Stellungnahme (PDF, Kurzfassung hier) klar gegen das Gesetz. Die Menschenrechtsorganisation äußert Bedenken, dass durch die Massenauslesung von Handydaten „gläserne Flüchtlinge“ geschaffen würden. Zudem kann das Bundeskriminalamt nun bestimmte erkennungsdienstliche Daten aus dem Asylverfahren an andere Drittstaaten übermitteln. Offiziell darf es dabei keine Staaten beliefern, die betroffene Asylbewerber verfolgen. Pro Asyl zufolge ist das BKA dabei selbst für die Prüfung etwaiger Verfolgungen zuständig – eine Aufgabe, für die es keine Kompetenzen habe.

Auch wir berichteten mehrfach über das Thema, etwa über die Sorge vor einer Entwicklung der Gerätedurchleuchtung zur Standardmaßnahme oder über den fragwürdigen Einsatz von Spracherkennungssoftware, die die Herkunft der Asylbewerber nachweisen soll.

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3 Ergänzungen

  1. Das ist wohl ein mehr als gerechtfertigtes Gesetz. Die meisten der Willkommenstänzer, erst recht die oben aufgelisteten „Menschenrechtler“ haben vor allem wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Steuerzahler. Do ist es nicht verwunderlich, dass deren Interessengruppen als Parteien bei den jüngsten Landtagswahlen schlicht abserviert wurden. Merkels offene Flanke ist NUR ihre Fehlbewertung der „Flüchtlinge“. Wenn die Gold wert wären, wäre Gold komplett wertlos. Ist es nebenbei gesagt auch.

  2. Das ist wohl ein mehr als gerechtfertigtes Gesetz. Die meisten der Willkommenstänzer, erst recht die oben aufgelisteten „Menschenrechtler“, haben vor allem wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Steuerzahler. Da ist es nicht verwunderlich, dass deren Interessengruppen als Parteien bei den jüngsten Landtagswahlen schlicht abserviert wurden. Merkels offene Flanke ist NUR ihre Fehlbewertung der „Flüchtlinge“. Wenn die Gold wert wären, wäre Gold komplett wertlos. Ist es nebenbei gesagt auch.

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