Kommentar: De Maizière macht den Trump

Das Innenministerium will von den Handys von Geflüchteten privateste Daten massenhaft und ohne Verdacht abfragen. Die Pläne verletzen elementare Grundrechte und machen Asylbewerber rechtlich zu Menschen zweiter Klasse. Stoppen muss das jetzt die SPD.

[Fotomontage]

Der US-Präsident Trump will an den US-Grenzen Ihre Social Media Accounts abfragen. Was für eine Riesenschweinerei! Trump will die Adressbücher Ihres Smartphones runterladen. Geht ja gar nicht, das ist doch privat! Trump will deine Mail-Passwörter bei der Einreise haben. So etwas würde es ja bei uns niemals geben!

Von wegen.

Das Innenministerium plant – und das auch schon etwas länger – die Handys von Geflüchteten zu knacken und auszulesen. Und zwar nicht auf einen konkreten Verdacht hin, sondern im ganz großen Stil bei 50-60 Prozent aller Asylbewerber. Die Süddeutsche, der ein Gesetzesentwurf zum Thema vorliegt, schreibt:

Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen. Die Außenstellen des Bamf sollen mit forensischer Hard-und Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können.

Das Auslesen eines Smartphones betrifft den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung. Das ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Da darf der bisher Staat nur ran, wenn es brennt, wenn es einen konkreten Verdacht gibt, wenn ermittelt wird, wenn ein Richter zugestimmt hat. Also im absoluten Ausnahmefall.

Grundrechte gelten für alle

Es kann nicht sein, dass elementare Grundrechte plötzlich nicht mehr für alle gelten. Hier werden Geflüchtete rechtlich zu Menschen zweiter Klasse gemacht. Noch mehr als dies bislang schon der Fall ist. Außerdem stellt ein solches Gesetz Asylbewerber unter einen Generalverdacht. Die Planungen des Innenministeriums bestätigen damit all diejenigen, die in der öffentlichen Debatte seit Monaten auf schäbige Art und Weise versuchen, Asylbewerber mit Terroristen gleichzusetzen. Und, das Vorhaben überschreitet eine rote Linie. Was erst bei Flüchtenden gemacht wird, könnte irgendwann auch für alle anderen eingeführt werden.

Die SPD muss sich jetzt fragen, ob sie so eine eklatante Diskriminierung von hunderttausenden Menschen mittragen will. Sie hat in der großen Koalition die Möglichkeit, dieses verfassungswidrige Gesetzesprojekt zu stoppen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

34 Ergänzungen

    1. Finde ich auch. Links Blinken und Rechts abbiegen, das ist das Programm der SPD. Der Slogan „Wer hat uns verraten, die Sozialdemokraten!“ ist ein sehr, sehr alter Hut. Ist schon komisch das es immer noch Menschen gibt die „auf die SPD hoffen“. Manche lernen es wirklich nie und „hoffen auf die SPD“ !!!!

        1. Oder das medizinische Wunder – Aufrecht stehen ohne Rückgrat. Untertitel: Oder wie existiere ich ohne Gehirn.

    2. Der Artikel suggeriert, dass die Untersuchung eines Handys etwas neues wäre. Die Möglichkeit besteht zur Identitätsfeststellung seit Mitte 2015, mit Richtervorbehalt. Ich kenne den neuen Gesetzentwurf nicht, wahrscheinlich soll der Richtervorbehalt entfallen. Das ist lediglich pragmatisch, denn viele Richter dürften in einer Aufenthaltsbehörde nicht sitzen.

  1. Nunja, ein Fluechtling muss halt schon nachweisen, wer er ist und wo er herkommt. Wenn er das mangels Papieren nicht kann, kann er’s ja vielleicht durch sein Mobilgeraet. Das Auslesen und Auswerten macht man sinnvollerweise mit forensischen Geraeten, denn nur damit geht es strukturiert, effizient, nachvollziehbar und kontrollierbar. Die Alternative ist manuellen Rumklicken, das waere sinnlos. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist zu schuetzen, und das ist uU auch ein Hinderungsgrund fuer das ganze. Das gilt aber fuer eine Reihe von Massnahmen.

    Uebrigens stehen Asylbewerber nicht unter einem Generalverdacht, sie muessen schlicht positiv darlegen, warum sie Asyl haben wollen.

    1. Bisher konnten Asylbewerber freiwillig ihre Smartphones vorzeigen – und ggf belegen, woher sie kommen. Das ist schon ein Unterschied. Das neue Gesetz erlaubt dann den Behörden einfach den Zugriff auf die Telefone.

      1. Schwierig. Falsche Angaben sind ueblich, Kooperation nicht unbedingt gegeben, die Behoerden haben die Aufgabe, moeglichst nach Wahrheit und Fakten zu entscheiden.

        Der Fluechtling muss darlegen und nach Kraeften belegen, wer er ist und wo er herkommt. Die Alternative waere, jeden im Zweifel abzuschieben?

        1. Abschiebung braucht ein Ziel. Das durch Durchsuchung bei fehlender Koperation zu erlangen, erscheint nicht uebertrieben. Sonst gewinnen nur immer die, die am besten Luegen.

        2. Quatsch, es gibt doch heute schon zig Methoden um herauszufinden, woher jemand ist – über so klassische Methoden wie Sprache, Dialekte oder gezielte Nachfragen zum Land/Ort. Ich denke zudem nicht, dass es bei dem Gesetz nur um den Nachweis der Herkunft geht.

        3. „Im Zweifel abschieben“ ist halt mal vollkommen illegal. Bist Du gegen unsere Gesetze?` Dann sollte man Dich einsperren. Nie wieder Nazis!

          1. Wenn Du Dir den Schaum vom Mund wischt und hinreichend sorgfaeltig liest, auf was Du antwortest, wird Dir uU auffallen, dass das eine Frage war.

        4. Aber auch Behörden sind an das Grundgesetz und die Menschenrechte gebunden. Es gibt im Grundgesetz keine besonderen Deutschenrechte. Außerdem können die Behörden bereits heute auf Daten von Smartphones zugreifen. Es bedarf lediglich eines in einem Rechtsstaat üblichen Richterbeschluss. Es soll also mal wieder das Rechtsstaatsprinzip aufgehoben werden.

          Na ja, was will man von einer Regierung unter einer ehemaligen FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda für das SED-Unrechtsregime der ehem. DDR als Kanzlerin auch anderes erwarten. Auch wenn sie demokratisch gewählt wurde, das wurde 1932 in Deutschland ein bestimmter Österreicher auch.

  2. Die Bedrohung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung kommt mal wieder aus dem Ministerium des Inneren.

  3. Mir hat jemand das Porträt der Soziologin Pinar Selek aus Istanbul zum Lesen gegeben am Wochenende.
    Sie interviewte 1997 für eine Forschungsarbeit Kurden => die türkische Polizei versuchte aus ihr die Namen ihrer Gesprächspartner herauszupressen, sie war verhaftet worden und wurde gefoltert, sie beschreibt, wie sie es schaffte, diese Namen nicht preiszugeben.
    Ich glaube, unser Innenminister hat sich nicht zu Ende überlegt, was es bedeutet, wenn man heute einem türkischen Asyl-Suchenden bei uns gegen seinen Willen das Handy ausliest – nicht wissend, zu welcher Sorte politischen Anhängers vielleicht z.B. der Übersetzer in unserer Behörde womöglich gehört… das geht so alles nicht!

    1. Deutsche Behörden arbeiten auch direkt mit türkischen Behörden zusammen.
      Wenn man das dann „Zusammenarbeit in der Terrorabwehr“ nennt, landen die Verbindungsdaten eines kurdische Asylanten prompt beim türkischen Geheimdienst.

  4. Hört bitte auf deutsche Politiker mit Trump zu vergleichen. Die können und sollten als eigene Marke des Politikversagens stehen und müssen nicht hinter Trump versteckt werden.

  5. Schöne Fotomontage. :-D De Maizière ist leider völlig vogelwild. Den meisten Politikern unterstelle ich ja schon, dass sie ihren Posten als Volksvertreter ernstnehmen; bei ihm bin ich mir da nicht sonderlich sicher. Grundrechte kennt er entweder nicht oder sie sind ihm einfach mal egal. Wie Markus schreibt gibt es zig Methoden die Herkunft von Asylanten festzustellen. Die Durchsuchung der mobilen Geräte hat wahrscheinlich nichts damit zu tun. Für de Maizière ist es eine weitere Möglichkeit das Netzwerk von Flüchtlingshelfern (und natürlich auch Schleusern), sozialen Kontakte und Fluchtwegen offenzulegen. Mit dem eigentlichen Asylanliegen der Betroffenen hat das imho nichts zu tun.

  6. Komischerweise sind die Ausweise nicht Meerwasserfest noch überstehen sie längere Anreisen. Spricht für die Qualität der Smartphones. Die scheinen sehr robust gebaut zu sein und überleben alle Strapazen. Nur mal so am Rande. Den ganzen Überwachungsamoklauf haben wir wem zu verdanken? Richtig erkannt. Danke habe fertig!

    1. Machen Sie Ihre rechte Propaganda woanders. Den vor Krieg, Not und Verfolgung Flüchtenden jetzt auch noch den Überwachungsstaat in den Schuh zu schieben, ist billige Stimmungsmache und dazu jenseits aller Fakten.

      1. Aber, aber! Er wollte mit Sicherheit nur auf die hervorragende Qualität der Smartphones hinweisen! *schnellwegduck*

        Warnhinweis: Dieser Beitrag enthält Ironie und Zynismus!

  7. Also ich erwarte, dass Mister Misere komplett an den Maßnahmen beteiligt wird. Folglich komplette Durchleuchtung seines Privatlebens und seines Sexuallebens. Bitte dann mittels Tracking und Co. weltweit verteilen. Dazu hätte ich gerne alle Informationen zu seinen politischen Vorhaben. Außerdem erwarte ich von unserem modernen Stasiminister ein IOT in seinem Haus, damit sich das Ganze auch so richtig lohnt.

    Der letzte Punkt, treten Sie zurück!

  8. Man gucke sich nur die Kommentare bei der ARD an, es scheint viele nicht zu stören. Im Gegenteil. Sind ja (erst mal) nur die Ausländer.
    Funktioniert leider immer.
    Solange nur die anderen…

  9. Unter der Vorraussetzung, dass es einen Richtervorbehalt gibt und die „Durchsuchung“ nur zur Anwendung kommt, wenn die Identität nicht anders ermittelt werden kann, finde ich das angemessen.
    Der Staat, bzw die Gesellschaft, hat imho ein Anrecht darauf zu erfahren, wer zu uns kommen will, ob dieser ein Anrecht darauf hat und zu verhindern, dass etwaige Hilfen finanzieller Art nicht mehrfach ausgezahlt werden.
    Ein pauschales Screening zB zur Terrorabwehr ist dagegen abzulehen, da es unverhältnismässig ist und pauschalisiert.

  10. Wendt bei N24. Politik muss nur genügend Druck bekommen, dann liefert sie auch. So läuft das also Hr. Wendt. Gefällt ihnen und ihr Grinsen im Fernsehen spricht Bände. Stehen sie noch auf demokratischen Boden oder haben sie schon die erste Stufe gezündet?

  11. Ich möchte das etwas ergänzen, weil das im Artikel „Grundrechte gelten für alle“ und auch in manchen Kommentaren missverständlich dargestellt wird.

    Es gelten nicht alle Grundrechte für alle.

    Das Grundgesetz kennt grundsätzlich Menschen- und Bürgerrechte. Menschenrecht gelten für alle Menschen. Bürgerrechte für die Bürger (in Deutschland). Eine Ausnahme hiervon ist das Recht auf Asyl. Das gilt (natürlich) nicht für Deutsche.

    Die Grundrechte (abgesehen von Artikel 1) gelten nicht schrankenlos. In diese darf unter bestimmten Voraussetzungen eingegriffen werden. Wenn es sachliche Gründe zur eine Differenzierung gibt, dann kann in diese Grundrechte auch differenziert eingegriffen werden.

    Die Frage ist jetzt eigentlich weniger, ob auch für Asylsuchenden die Grundrechte (zB Artikel 10, Recht auf Informationelle Selbstbestimmung) „gelten“. Das dürfte unstrittig sein. Die Frage ist, ob der besonders weitreichende Eingriff (zB ohne Richtervorbehalt) auch verhältnismäßig ist.

    Den Ausführungen von Markus, dass der Eingriff eben nicht verhältnismäßig ist und dass auch die Datenerhebung nicht nur der Identitätsfeststellung dient, stimme ich zu. Auch mMn sollte diese Diskussion nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der seit längerer Zeit zu beobachtenden Einschränkung von Grundrechten aufgrund von (vermeintlichen oder vermeintlich neuen bzw. diese Eingriffe rechtfertigenden) Gefahrenlagen (zB „Terrorisums“, „Gefährder“ etc.) gesehen – und entsprechend – gewürdigt werden.

    1. Nicht selten hört man die Forderung, dass man Asylsuchende, die gegen Gesetze verstoßen, doch schleunigst abschieben solle, weil sie dann ihr Recht auf Asyl verwirkt hätten. Dass offenbart ein grobes Unverständnis des Rechts. Das Recht auf Asyl ist kein Gnadenrecht, sondern eben ein Grundrecht. Menschen, die in ihrer Heimat zB von Folter und Tod bedroht sind, darf man nicht abschieben. Das ergibt sich aus Artikel 1 Grundgesetz. Kein Mensch kann sein „Menschsein“ durch welches Verhalten auch immer aberkannt werden.

    2. Dass es um mehr geht, als die Identitätsfeststellung, könnte man vermuten, wenn alle Flüchtlinge ihre Smartphones auslesen lassen müssten. Es betrifft aber nur die, die keinen Ausweis haben. Ob dann der Grundrechtseingriff verhältnismäßig ist, hängt davon ab, wie wichtig die Identitätsfeststellung ist, d.h. welcher Schaden droht, wenn die Betreffenden mit ungeklärter Identität in Deutschland aufgenommen werden.

      1. -Ablehnung eines Asylantrags in einem anderen EU-Staat
        -Haftbefehl (International/EU)
        -Mehrfachauszahlung finanzieller Hilfen
        -Unmöglichkeit der Beurteilung ob überhaupt ein Anspruch auf Asyl besteht
        -Warnung anderer Geheimdienste vor Terrorverdächtigen laufen ins Leere

        Ich halte das für erhebliche Gründe – wie gesagt, es darf nur zur Anwendung kommen, wenn die Indentität nicht anders ermittelbar ist.

        Ich kann ja verstehen, wenn da bei vielen die Alarmglocken klingeln, aber sollte es bei diesem begrenztem Einsatzszenario bleiben, sollte man es auch nicht übertreiben. Wer zu oft bei vergleichsweisen kleinen Eingriffen den Weltuntergang herbeiruft, der hat sein Pulver bei ernsten Dingen verbraucht.

        Ich finde es schon ein wenig lächerlich dem Staat nicht die Möglichkeit zu geben, Asylanten, Flüchtlinge oder Immigranten identifizieren zu können.
        Denkt man weiter heisst das doch, wenn Einzelne nicht identifiert werden können, folgt daraus zwingend eine pauschale Durchleuchtung, und dann ist das Geschrei gross.

  12. Derweil ist die Polizei Celle auf konkrete Anschlagspläne gestoßen. Doch die Staatsanwaltschaft weigert sich den Fall weiter zu bearbeiten. Die Polizei Celle zeigte sich „verwundert“. Das Problem ist also ohnehin Hausgemacht. Die Staatsanwaltschaft ist Weisungsgebunden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.