„E-smuggling“: Europol intensiviert die Bekämpfung von Fluchthilfe über das Internet

Im vergangenen Jahr sollen sich laut der EU-Polizeiagentur 17.459 Personen als „Menschenschmuggler“ betätigt haben. In den meisten Fällen kommunizieren Geflüchtete und ihre HelferInnen mithilfe von Facebook-Diensten oder Telegram. Bei Ermittlungen soll der Auswertung elektronischer Beweismittel deshalb mehr Bedeutung zukommen.

Einsatz des Rettungsschiffs „Sea Watch 2“. Fahrten über das Mittelmeer werden häufig über Facebook, WhatsApp oder Telegram angebahnt. – Alle Rechte vorbehalten Sea-Watch e.V.

Der EU-Polizeiagentur Europol wurden im vergangenen Jahr 1.150 Accounts in Sozialen Medien gemeldet, über die Geflüchtete Hilfe bei der Ein- oder Durchreise in die Europäische Union erhalten haben sollen. Dies geht aus den Zahlen hervor, die das „Zentrum für Migrantenschmuggel“ (EMSC) bei Europol für 2016 veröffentlicht hat (PDF). Für 2015 lag die Zahl der inkriminierten Accounts noch bei 148.

Der Bericht differenziert nicht zwischen humanitärer Fluchthilfe oder kommerziellen Angeboten. Auch ist unklar, wie viele der Accounts bei den Internetanbietern zur Entfernung gemeldet wurden. Laut Europol lag die Gesamtquote, in denen die Firmen den Aufforderungen zur Löschung entsprochen haben, um die 90 Prozent.

Arbeitsschwerpunkt „Checkpoint“ mit eigener Datei

Zuständig für das sogenannte „E-smuggling“ ist das „Gemeinsame Operationsteam MARE“ (JOT MARE), das früher zum Europol-Arbeitsschwerpunkt „Checkpoint“ gehörte und jetzt als eigene Abteilung in das EMSC eingegliedert worden ist. „Checkpoint“ führt unter anderem eine Datei mit Verdächtigen. Allein in 2016 hat Europol 17.459 Personen als „Menschenschmuggler“ festgestellt.

Das JOT MARE wird von Italien geführt, zu den Mitgliedern zählen das Bundeskriminalamt, die europäische Grenzagentur Frontex und Interpol. Zu „Checkpoint“ assoziiert ist zudem die US-Einwanderungsbehörde ICE. In den Aufgabenbereich fällt auch die Beobachtung von „verdächtigen Schiffen“ per Satellit oder durch das Tracking von Transpondern. Auf einer entsprechenden Liste sind derzeit rund 50 Wasserfahrzeuge verzeichnet.

Aus dem Jahresbericht des EMSC von 2016. - Alle Rechte vorbehalten Europol

Die meisten Accounts bei Facebook oder Telegram

Zum Aufspüren von Inhalten im Internet arbeitet das EMSC mit afrikanischen Staaten zusammen. Die meisten Verdächtigen sollen sich in der Türkei befinden, Europol berichtet aber auch über Aktivitäten von Accounts in Europa. Außer den Überfahrten würden zudem gefälschte Dokumente und Visa für Europa oder Nordamerika angeboten.

Nur wenige der beanstandeten Internetinhalte findet das EMSC selbst. Sie werden entweder von Behörden der EU-Mitgliedstaaten angeliefert oder von der „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) aufgespürt, die vor zwei Jahren ebenfalls bei Europol eingerichtet wurde. Die Abteilung sollte zunächst nach „islamistisch-terroristischen“ Inhalten suchen und den Internetanbietern zur Entfernung melden. Kurz darauf wurde das Mandat der EU IRU jedoch auf Inhalte erweitert, mit denen Fluchthel­ferInnen Geflüchtete „anlocken“.

Dem Jahresbericht des EMSC zufolge werden häufig Peer-to-Peer-Netze für die Unterbringung und Fluchten genutzt, etwa über Online-Mitfahrzentralen. Die meisten Accounts bei Sozialen Medien wiederum fänden sich bei Facebook oder Telegram (der ebenfalls stark verbreitete Messengerdienst WhatsApp wird vermutlich zu Facebook gezählt). Ein Bericht der Europäischen Kommission (PDF) nennt außerdem die Plattformen Twitter, VKontakte, Google Maps, Skype, Viber, YouTube, WordPress und Reddit.

Geflüchtete und ihre HelferInnen nutzen Verschlüsselung

„Migrantenschmuggel“ verstößt als Form der organisierten Kriminalität bei vielen Anbietern gegen den Gemeinschaftsstandard, entsprechende Accounts werden also gelöscht. Allerdings stellt eine Plattform wie Facebook keine aktiven Kapazitäten zum Beobachten und Überprüfen von „Migrantenschmuggel“ bereit, das Phänomen rangiert auf der Prioritätenliste hinter Kinderpornografie oder Terrorismus. Der Kommissionsbericht weist ferner darauf hin, dass die Betreiber nicht zur Überwachung verpflichtet sind.

Deutschland gehört zu den Ländern, das die Zusammenarbeit mit den Internetanbietern gegen „Migrantenschmuggel“ mit einem Formular standardisiert hat. Freilich kommen die Firmen nicht immer einer Aufforderung zur Löschung nach. In anderen Fällen widerspricht der EU-Mitgliedsstaat, in dem sich der Anbieter befindet, einer Entfernung. Seit Juli 2015 hätten dem EMSC zufolge die Behörden von EU-Mitgliedstaaten die Löschung von Accounts in 41 Fällen verhindert, etwa um Ermittlungen zu der Onlinepräsenz durchführen zu können.

Laut einem Fragebogen der Europäischen Kommission würden zahlreiche Verdächtigen ihre Anonymität verschleiern, das Darknet nutzen, Webseiten mit Zugangsbeschränkung anlegen oder verschlüsselte Messengerdienste benutzen. Probleme bei den digitalen Ermittlungen ergäben sich auch durch die große Datenmenge und die verschiedenen genutzten Sprachen. Um Kosten zu sparen, empfiehlt die Kommission die Entwicklung von Algorithmen, um im automatisierten Verfahren „Migrantenschmuggel“ aufzuspüren. Die „Meldestelle für Internetinhalte“ soll hierzu die nötigen Kriterien entwerfen.

Bestechung von Botschaftsangehörigen

Die vom EMSC gefundenen Informationen sollen darüber hinaus für die „Vorhersage von Migrationsströmen“ genutzt werden. Entsprechende „Trends“ werden in sogenannten Intelligence Notifications an die EU-Mitgliedstaaten verteilt, wo diese schließlich in polizeiliche Maßnahmen münden. Als Erfolg nennt der Jahresbericht des EMSC die Zerschlagung eines türkischen Netzwerkes, über das MigrantInnen mithilfe von Frachtschiffen in die Europäische Union einreisen konnten. Zwölf Personen, die auf dem Weg nach Slowenien waren, wurden demnach festgenommen, gemeinsam mit ihren HelferInnen.

Der Jahresbericht weist zudem darauf hin, dass Botschafts- und Konsularmitarbeiter europäischer Botschaften bestochen würden. Die spanische Nachrichtenagentur EFE berichtet unter Berufung auf einen Europol-Mitarbeiter von Ermittlungen in einigen EU-Mitgliedstaaten. Im vergangenen Jahrzehnt waren auch deutsche MitarbeiterInnen von Botschaften in Moldawien oder der Ukraine der Korruption verdächtigt oder überführt worden.

Mehr Auswertung elektronischer Beweismittel

Die Kommission und Europol wollen die Ermittlungen zu „Migrantenschmuggel“ weiter erleichtern. Derzeit werden neue Verfahren entwickelt, die den umständlichen Rechtsweg über eine Staatsanwaltschaft umgehen sollen. So arbeiten die Europäische Union und der Europarat an Bestimmungen zur digitalen „Erforschung des strafprozessualen Sachverhalts“ und der Herausgabe sogenannter elektronischer Beweismittel, die dann auch auf „Migrantenschmuggel“ anwendbar wären. Zudem sollen mehr „Gegenerzählungen“ im Internet, Fernsehen, Rundfunk und Printmedien platziert werden, um Asylsuchende von einer Flucht in die Europäische Union abzuhalten.

Schließlich wird außer dem Web auch die Kommunikation mit Smartphones enger überwacht. Nach dem Beginn einer Reise sind die Geräte häufig (neben Internet-Cafés) das einzige Kommunikationsmittel von Geflüchteten. Auf der Suche nach ihren HelferInnen werden die Telefone mitunter beschlagnahmt und die zuletzt angerufenen Nummern ausgelesen – demnächst auch in Deutschland. Eine Europol-Abteilung in Österreich berichtet hierzu von 25 internationalen Verfahren, in denen 697 „Handyauswertungen“ vorgenommen wurden. Die Ermittlungen hätten zu 185 Festnahmen geführt.

Das Interesse der Justiz könnte sich zukünftig auch vermehrt gegen Rettungsorganisationen im Mittelmeer richten. In Italien ermittelt ein rechtsgerichteter Staatsanwalt wegen „Schlepperei“, rechte Parteien hatten eine Anhörung dazu im Senat durchgesetzt. Auf wenig Gegenliebe dürfte dort die Entwicklung einer „Search and Rescue App“ stoßen, mit der die deutsche Organisation Sea-Watch die Rettungseinsätze auf dem Mittelmeer besser koordinieren will. Daten zu neu gesichteten Booten können darüber an andere Organisationen weitergegeben werden. Die HelferInnen erhalten dazu außerdem ein Satelliten-Modem und Laptops. Das Projekt wird mithilfe von Crowdfunding finanziert.

Die „Search and Rescue App“ des Vereins Sea-Watch e.V. - Alle Rechte vorbehalten Sea-Watch

2 Ergänzungen

  1. Die technischen Beschreibungen sind sehr gelungen.
    Gibt es Zahlen zu den anhängigen Verfahren und Kosten?
    Gesamtkosten der einzelnen Asylverfahren bzw. Folgekosten sind zudem nicht mit berücksichtigt.

    Wäre es nicht einfacher, Passkontrollen festzuschreiben und alle Leute entsprechend festzuhalten, bis deren Identität geklärt ist? Im Asylverfahren besteht weiterhin Residenzpflicht bei nicht abgeschlossenen Verfahren, wo genau besteht der wesentliche rechtliche Unterschied oder Begründung, warum dies nicht möglich sei?
    Welche rechtlichen Normen zu Ermöglichen von „Missbrauch“ bzw. Abgreifen von Sozialleistungen gibt es ? Wenn keine, warum nicht?

  2. ja, da sieht man mal wieder, wie sich westeuropa gewandelt hat. Früher, zur blockteilung wurde das überqueren der
    grenzen als heldentaten geadelt, heute handelt europa auf staasi-weise.

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