Normalerweise wird über die Herkunft von Geflüchteten und ihren Fluchtgrund nach der mündlichen Anhörung befunden. Denn in dieser Anhörung sind Sachkundige und Dolmetscher anwesend, welche die Herkunft und Fluchtgründe beurteilen können.
Die Bundesregierung will mit ihrem „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ nun eine massenhafte Durchsuchung von Smartphones der Geflüchteten erlauben, um die Herkunft zu bestimmen. Das Gesetz, an dessen Verfassungsmäßigkeit die Bundesdatenschutzbeauftragte zweifelt, könnte bis zu 60 Prozent aller Asylbewerber betreffen.
Die Befürworter des Gesetzes argumentieren gerne damit, dass das Durchsuchen der Handys die letzte Maßnahme sei. So sagte zum Beispiel der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci bei der ersten Beratung im Bundestag:
Wenn jemand keine Papiere hat, aber ein Handy, dann muss man im Zweifel nach Ausschöpfung aller anderen Mittel, nach dem Interview und nach Hinzuziehung von Experten, auch die Handydaten nutzen können.
Der Gesetzentwurf selbst scheint hingegen so weit gefasst, dass man beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Meinung ist, schon gleich bei der ersten Anhörung – also vor Ausschöpfung aller Mittel – die Handys durchsuchen zu können. Das geht aus Sachverständigenanhörung zum Gesetz am vergangenen Montag hervor. Markus Richter, Abteilungsleiter Infrastruktur und IT beim BAMF, sagte mehrfach, dass die Auswertung der Handydaten „kurz vor“ oder „während der Anhörung“ stattfinden solle.
In der schriftlichen Stellungnahme des BAMF ist davon die Rede, dass das Durchsuchen der Handys „dem Anhörer eine Hilfestellung in der Durchführung der Anhörung“ geben könne. Weiter heißt es:
Die Daten sollen während der Registrierung oder unmittelbar vor der Anhörung in den Außenstellen ausgelesen und in einem Report synthetisiert werden. Ergebnisse werden zur Assistenz in die Anhörung einfließen.
Zwar erkennt auch das BAMF auf dem Papier an, dass das Auslesen nicht regelhaft erfolgen soll und es eine Einzelfallprüfung geben soll. Die Aussagen aus der Stellungnahme und der Anhörung sind aber wenig anders zu interpretieren, als dass sich die Durchsuchung von Handys entgegen der datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken zu einem Standardinstrument vor Ausschöpfung aller anderen Mittel entwickeln könnte.
