Trotz breiter Kritik: Bundeskabinett beschließt massenhafte Durchsuchung von Flüchtlingshandys

Das Bundeskabinett hat den „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beschlossen. Dieser wird nicht nur zur massenhaften Durchsuchung von Datenträgern von Geflüchteten führen, sondern deren Rechte generell weiter einschränken. Die Opposition, Datenschützer und NGOs kritisieren das Vorhaben scharf.

Ein Jugendlicher nutzt sein Smartphone. Foto: CC-BY 2.0 Pabak Sarkar

Das Bundeskabinett hat mit dem „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ eine weitere Verschärfung der Flüchtlingspolitik beschlossen. Der Entwurf aus dem CDU-geführten Bundesinnenministerium, massenhaft Smartphones und Handys von Flüchtlingen auszulesen, war gestern noch beim Koalitionspartner SPD auf leichte Kritik gestoßen. Das hat die Sozialdemokraten im Bundeskabinett allerdings nicht davon abgehalten, dem Entwurf zuzustimmen.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD, Eva Högl, sagt jetzt gegenüber netzpolitik.org:

Das BAMF [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge] muss in der Lage sein, sinnvoll die Identität von Asylsuchenden überprüfen zu können. Deshalb ist es richtig, dass es künftig in einzelnen Fällen Daten aus Datenträgern auswerten kann. Es ist klargestellt, dass dies nur dann geht, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Überprüfung gibt. Damit ist auch deutlich, dass diese Maßnahme nur zur Feststellung der Identität und nicht darüber hinaus genutzt werden darf.

CDU-Innenexperte spricht von 150.000 Fällen alleine im letzten Jahr

Das Wort „Einzelfall“ ist dabei wohl Interpretationssache: Gestern hatte der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster noch von 150.000 Personen gesprochen, die von der Maßnahme im letzten Jahr betroffen gewesen wären – hätte es das Gesetz schon gegeben. Schuster bezog sich in seinem Statement gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auch auf die Einreisekontrollen der USA:

Die Grenzbeamten in den USA verlangen den Zugriff auf sensible Daten, auch wenn der Reisende gültige Dokumente vorlegt. Bei uns ist es das letzte Mittel, wenn jemand keinen Pass vorlegt und sich auch sonst nicht kooperativ zeigt.

Das Innenministerium selber schätzt, dass die Maßnahme 50-60 Prozent aller Geflüchteten betreffen würde.

„Bundesregierung im Konflikt mit dem Grundgesetz“

Martina Renner (Die Linke) befürchtet, dass die Bundesregierung gleichzeitig beabsichtige, die Sicherheitsbehörden durch unkontrollierte Datenerfassung in ungeahnter Weise zu ermächtigen, Geflüchtete und ihre Familie und Freunde auszuforschen – auch ohne jedweden konkreten Anlass. Die Überwachungswut der Bundesregierung komme den Plänen der Trump-Adminstration gefährlich nahe.

Konstantin von Notz (Bündnis 90 / Die Grünen) sagt gegenüber netzpolitik.org:

Mit dem Vorschlag zur Auswertung von Datenträgern von Asylsuchenden durch das BAMF sucht die Bundesregierung wieder einmal den Konflikt mit dem Grundgesetz. Wenn der Staat zur Identitätsfeststellung und Erkenntnisgewinnung Handys ausspähen will, begibt man sich auf verfassungsrechtlich dünnstes Eis. Nicht ohne Grund haben wir strenge Vorgaben für den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmung, dem Telekommunikationsgeheimnis und dem Schutz auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Diese Rechte gelten als Menschenrechte und nicht nur für Deutsche.

Kritik kommt auch von Datenschutzbeauftragten

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) sagt gegenüber netzpolitik.org, dass ein systematisches Auswerten von Handydaten ohne richterliche Anordnung nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei: „Das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Ausländer. Durch das Auslesen von Adressbüchern und Anruflisten wären zudem zahlreiche eigentlich unbeteiligte Dritte von der Maßnahme betroffen.“

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hält die Herabzonung dieser Eingriffsbefugnis in Richtung auf eine Standardmaßnahme gegenüber Betroffenen für problematisch. Er sagte dem RND: „Der Zugriff auf Endgeräte, die zu Zwecken der Telekommunikation verwendet werden, hat eine hohe Eingriffsintensität und muss rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen.“

Der Kölner Strafrechtsexperte Nikolaos Gazeas sagte gegenüber Zeit Online, dass mit dem geplanten Gesetz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt würde:

„Die geplanten Gesetzesänderungen sind absolut unverhältnismäßig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Grundrecht 1984 angesichts der geplanten Volkszählung aufgestellt und seitdem immer wieder gestärkt.“

Auch Reisewege könnten ausgeforscht werden

Der Gesetzentwurf könne sich zum „Großen Lauschangriff“ gegen Flüchtlinge entwickeln, so die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem wegweisenden Urteil 2004 festgestellt, dass eine akustische Wohnraumüberwachung abgebrochen werden muss, wenn Daten aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben werden (BVerfGE 109, 279). Dieser Grundsatz lasse sich auf das Grundrecht der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme übertragen. Das Auslesen der Handys hält Pro Asyl deswegen für nicht vereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Organisation befürchtet zudem, dass das Auslesen persönlicher Daten aus Handys systematisch erfolgen wird und sich keineswegs allein auf die Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit von Schutzsuchenden beschränken könnte.

Im Referentenentwurf war im Begründungsteil noch die Rede davon, dass „Reisewegangaben [von Asylsuchenden] oft nicht immer klar nachvollziehbar« seien (S. 22). Die Sätze, die sich mit der Auswertung von Reisewegen beschäftigen, sind nun gestrichen. Die Überprüfung des Reisewegs sei ein ganz anderer Zweck, als die Überprüfung der Identität, sagt Pro Asyl.

Was wird durch das Auslesen eines Smartphones alles offengelegt?

Ob und wie die Behörden bei der Auswertung eine Beschränkung der Daten auf das Nötigste vornehmen müssen, regelt das Gesetz jedoch nicht ausreichend. Durch einen Zugriff auf das Smartphone werden alle Kontakte, Chatverläufe, Mailverkehre, Geodaten, Apps und deren Inhalte, persönliche Videos, Audios und Bilder offengelegt. Ein solcher Eingriff ist schwerwiegend, weil er persönlichste und intimste Details über eine Person offenlegt. Darüber hinaus richtet sich der Eingriff auch gegen unbeteiligte Personen, die in die Kommunikation mit der Person stehen. Normalerweise sind solche Verletzungen der Privatsphäre nur gestattet, wenn eine schwere Straftat vorliegt oder eine dringende Gefahr abgewehrt werden muss. Ein quasi automatischer Zugriff auf diese Daten ohne richterlichen Beschluss ist ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland.

65 Ergänzungen

    1. Und an wem sollte es scheitern? Bis das BVerfG. das Gesetz wieder kassiert, wird es angewendet. Dann wird ein neues, leicht geändertes Gesetz gemacht und das Spiel geht von vorne los. Siehe VDS. Diese Kanzlerin sche**t auf das Grundgesetz, wo es nicht ihren Interessen dient. Selbst beim Wahlrecht musste das BVerfG. zweimal hintereinander das Wahlgesetz kassieren. Die Kanzlerin gibt als einzige die Richtung vor, sie alleine hat die Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG). Und noch immer haben wir eine ehemalige FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda für das SED-Unrechtsregime der ehem. DDR und ausgewiesene Opportunistin als Kanzlerin.

  1. Seit wann interessieren sich die CDU-Granden und ihre SPD-Anhängsel für Bedenken von Datenschützern und Opposition? Da kann die GroKo doch wieder zeigen, wie sie das Sicherheitsbedürfnis des gemeinen Volkes befriedigen….auch wenn es verfassungswidrig ist. Was ist denn von Merkels angeblichem Humanismus gegenüber den Schutzsuchenden übrig geblieben? Die Ärmste ist doch schon längst Getriebene von de Maizière, Seehofer, AfD und Umfragen. Da kann sie noch so oft betonen, dass sie ihre Position zu den Flüchtlingen nicht geändert hat……die Taten zeichnen ein ganz anderes Bild.

  2. Mit Geflüchteten kann mans ja machen. Auf am Boden Liegende eintreten ist immer einfach und befriedigt die kochenden Volksseele, die diese Menschen sowieso am liebsten in irgendein Schlammloch treten würde.
    Diese Personengruppe hat keine Lobby und ist aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage, sich selbst zu wehren. Ein gefundenes Fressen für brutale Machtpolitik.

    1. Genau, nur darum geht es. Was spielt es für eine Rolle ob jemand 14 Identitäten hat und andere in Berlin platt fährt.

      1. Toll, wie du die Opfer dieser unsäglichen Tragödie für deinen Ausländerhass missbrauchst. Bist ein ganz toller Hecht. Nur leider kann ich mich nicht vor dir verneigen, ich habe nämlich Rücken.

        Vor 80 Jahren waren es die Juden, heute sind es die Muslime.

    2. Die Flüchtlinge sind nur der Anlass. Wir alle sind die Nächsten.
      Analog zur „Ausländermaut“ auf den Autobahnen. Die Deutschen sind wirklich so blöde, dass man ihnen verkaufen kann es beträfe immer nur die anderen wenn hier die Gesetze geändert werden.

  3. Wenn eines Tages mal die Meldung „Verfassungsschutz bespitzelt Bundesregierung“ über die Ticker läuft, kannste nix sagen, ausser daß sie (der VS) ihren Job gemacht hätten.

    1. @Horst Kevin
      „Verfassungsschutz bespitzelt Bundesregierung“
      Das machen Sie sicherlich bereits,das wäre nichts Neues.

      1. Bestimmt. Aber es wird doch wohl nur Kompromat gesucht. Um verfassungswidriges Zeug kümmert sich da augenscheinlich keiner. Zitronenfalter falten…

        1. Hier lässt sich niemand die Wortwahl vorschreiben. Und schon gar nicht von Hohlköpfen, aus denen braune Masse quillt.

          1. @Richtig so:
            „. Jeder, der eine andere Meinung hat, ist ein Nazi.“
            Nein. Das hat nie jemand gesagt. Richtig ist:
            Jeder, der eine Nazigesinnung hat, hat eine Nazigesinnung.
            Und davon gibt es beileibe mehr als genug. Auch hier, ihre völkische Soße absondernd.

            @refraim: Wortklauberei ist absolut kein hinreichender Anhaltspunkt dafür, dass einer dazugehört. Mir gefallen diese Wortneuschöpfungen aus Partizipien auch nicht. Das ändert nichts an meiner Ansicht, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben und die starre Einteilung der Menschheit in „Nationen“ ein obsoletes Konstrukt ist, das in Frage gestellt werden muss.

        2. Das Wort „Flüchtling“ impliziert mit dem „-ling“ eine gewisse Hilflosigkeit, was in meinen Ohren den Personen abspricht, selbst zu handeln. Beim Wort „Geflüchtete“ oder „Flüchtende“ ist die Person deutlich aktiver und, was auch mehr der Realität von Flucht entspricht. Sprache hat einen Einfluss darauf, wie wir die Welt wahrnehmen. Wer bei sowas dann immer „Duden“ schreit, will das ignorieren oder Veränderung in Wahrnehmungen verhindern. Auch deswegen schreibe ich so, wie mir es passt.

          1. immer schön allen Widerspruch flugs löschen. Das hilft bestimmt dabei, ernstgenommen zu werden, wenn man gegen Zensur ist.

  4. „Das Bundeskabinett hat mit dem „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ eine weitere Verschärfung der Flüchtlingspolitik beschlossen[…]massenhaft Smartphones und Handys von Flüchtlingen auszulesen[…] Gestern hatte der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster noch von 150.000 Personen gesprochen, die von der Maßnahme im letzten Jahr betroffen gewesen wären.[…]“

    Wie geht das zusammen? Auf welcher Rechtsgrundlage haben diese Durchsuchungen denn dann letztes Jahr stattgefunden?

    Mir war mal so, dass eine Behörde für jedes Handeln, insbesondere diese, die in Grundrechte eingreifen, eine gesetzliche Grundlage bräuchte. Stichpunkt Willkürverbot.

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Computergrundrecht und Fernmeldegeheimnis sind meiner Kenntnis nach keine Deutschengrundrechte….

    Bitte um Aufklärung.

    1. Das ist missverständlich formuliert. Es müsste heißen: Hätte es dieses Gesetz schon gegeben, wären 150.000 Personen betroffen gewesen. Habe das jetzt korrigiert.

      Und richtig: Es handelt sich hierbei um eine verletzung von Grundrechten, die für alle Menschen gelten.

      1. Leider meinen wohl immer mehr Menschen Grundrechte seien Deutschenrechte. Offensichtlich auch immer mehr Politiker jenseits von rechts außen.

        1. Tatsächlich gibt es wirklich Grundrechte deren Träger meiner Kenntnis nach nur Deutsche sind. Diese heißen wirkich Deutschengrundrechte. Du erkennst sie im GG daran, das sie auch so anfangen: Jeder Deutsche im Vergleich zu Jeder oder Jedermann für eben Jedermanngrundrechte.
          Namentlich sind diese Deutschengrundrechte: Art. 8, 9, 11, 12 und 16 GG.

          Ausländer können sich hier, wie z.B. beim Versammlungsrecht aus Art.8 GG nur auf die einfachgesetzlichen Rechte der Versammlungsgesetze der Länder und ggf. auf das Allgemeine Selbstbestimmungsrecht stützen, Menschenwürde etc. stützen.
          Ihre Rechte können somit aber im Regelfall leichter eingeschränkt werden.

      2. Die Regelung steht seit 2015 im AufenthG. Daran ist nichts neu, sie wurde nun lediglich auch ins Asylgesetz aufgenommen. Es wurde nichtmal die Regelung gestrichen, dass das Handy nur von einem Richter bzw. Person mit Befähigung zum Richteramt untersucht werden darf. Also kurz: Viel Wind um nichts, eine bestehende Regelung, die seit einiger Zeit gilt. Vor allem kommt die Aufregung zu spät.

        1. Ich finde nicht, dass das zuspät kommt. Dann dürfte man ja nichts zurück(zu)nehmen (fordern), das von vornherein nicht OK war. Ich schätze, das BVerfG wird beides kassieren, sobald jemand klagt.

          1. Die Frist einer Normenkontrollklage für die Regelung im AufenthG dürfte abgelaufen sein. Weshalb nun dieselbe Regelung ins AsylG soll, ist mir nicht klar, da Asylbewerber immer Ausländer sind, für die die vorhandene Regelung im AufenthG sowieso gilt. Falls es hier nicht wirklich einen Grund gibt, wieso auf Asylbewerber diese Regelung des AufenthG nicht anwendbar war, bleibt nur populistische Symbolpolitik – was nicht ganz abwegig ist, reiht sich jedenfalls ein in die vielen sinnlosen Gesetze der letzten Jahre.

          2. Neben Populismus kann sich das Volk schon mal langsam an die Alltäglichkeit der ausufernden Schnüffeleien gewöhnen. Betrifft ja nur andere.
            Ein bisschen Schnüffeln hier, eine kleine niedliche Grundrechtebeschränkung da – komm bück dich, Du willst es doch auch.

  5. Es ist wohl das Recht jedes Staates zu wissen, wer sich in seinen Grenzen bewegt und wem soziale Unterstützung gewährt wird. Wer keine gültigen Papiere vorlegt, muss irgendwie anders identifiziert werden. Wenn ihm das nicht passt, kann er gehen. Ich gehe persönlich davon aus, dass Amri mit seinen 14 Identitäten kein Einzelfall war. Ich gehe auch davon aus, dass nicht nur der mutmaßliche Mörder von Maria L. falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat. Um so etwas aufzuklären oder besser gleich zu vermeiden kann diese Schnüffelei, so widerlich das klingen mag, helfen.

    1. Setzen 6. Politikunterricht wiederholen. Den soll es zu Zeiten in denen der Vorname Erwin noch populär gewesen ist, sogar noch Alleinstehend gegeben haben. Zumindest in NDS nach Auskunft eines Ü60 Genossen.

      Mal zum Anfang: In einem Rechtsstaat hat der Staat keine Rechte, sondern die Bürger dieses Staates. In jedem Fall hat er keine Grundrechtsfähigkeit, denn dies sind Abwehrrechte gegen die Allmächtige Staatsgewalt. Dies hat das BVerfG nun sogar schon hinreichend entschieden für solche Konstruktionen wo der Staat sich in juristische Personen des Privatrechts zu flüchten versucht. Denn diese haben, wo vertretbar unter dem Vorbehalt des Art. 19 (3) nämlich eine solche Fähigkeit grundsätzlich.

      Schlimm genug, dass es in diesem Drecksstaat solange zulässig war und ist, die Grundrechte schlicht deswegen größtenteils auszuhebeln weil jemand finanzielle Unterstützung braucht und das Staatsprinzip des Sozialstaates davon abhängig gemacht wird, das ein Deliquent sich nackig macht.

      Wenn dies hier jetzt auch noch durchkommt, wird es bald auch in ähnlicher Weise von Deutschen verlangt werden.

      Dann heißt es nicht mehr „nur“: Kontoauszüge her, sondern z.B. auch Zustimmung zum Abruf der Handystandortdaten.
      Denn wir müssen ja schließlich überprüfen, dass du dich an deine Wohnsitzauflage gehalten und immer auf Abruf zur Verfügung standest. Wenn nicht, streichen wir dir nicht nur für die Zukunft die Kohle, sondern auch mindestens für die Zeit die du ortsabwesend warst.

      Eine jede Grundrechtseinschränkung die erst einmal etabliert genug ist, wird sich auch in anderen als dem orignialen Bereich durchsetzen.
      Ich erinnere nur an die Methodisch inkorrekt Folge von vor einigen Monaten als Nicolas Wöhrl berichtete wie er von der Univerwaltung zur Vorlage seiner Kontoauszüge genötigt wurde um zu beweisen, dass er eine Zahlung für ein paar Eiswaffeln auch wirklich getätigt habe, nachdem er die Rechnung bereits eingereicht und den Eisstand beim Sommerfest bereits durchgeführt hatte.

      Ich habe mich diebisch gefreut darüber, wie dann auch mal den Herrn Dr. trifft, was sonst nur die sogenannten „Sozialschmarotzer“ zu ertragen haben.
      Aber was bemühe ich mich eigentlich. Im Gegensatz zum Wöhrl, finden Sie das ganze ja sicher auch noch richtig.

      Mir graut es vor der Bundestagswahl, da ja jetzt die Mehrheit des Walhvolkes zu Ihrer Opa Enno Tagesschau Gruppe gehört. Ohne Emphatie für andere Geselschaftsschichten, die zudem noch anders aussehen und ganz generell für die Gefahr die vom Staat und seinen Institutionen ausgeht.

      1. Manchmal erfassten mich böse Vorahnungen. Auf was wird sich hier bloß vorbereitet?
        Krieg? Bürgerkrieg? Fast wöchentlich werden neue Gesetze durchgepeitscht.
        Polizei, Bundespolizei und Militär aufgestockt und mit mehr Befugnissen ausgestattet.
        Das Grundgesetz scheint auch keine Rolle mehr zu spielen.
        Für Wahlkampf halte ich das nicht, dazu wird es viel zu straff durchgezogen.

      1. Man könnte auch so sagen, das gewisse Leute einen Anschlag billigend in Kauf genommen haben, nicht?
        Bzw. könnte man auch sagen, das die ausstellende Behörde einem Wunsch entsprochen haben und Amri hat den implizierten Wunsch des Innenministers folge geleistet!

        1. Das würde passen, es sind ja Wahlen und neue Sicherheitsgesetze müssen zwingend vor den Wahlen bekannt werden, damit der Wähler weiß, was er wählt!
          Klar verrät das Bundeskabinett hierbei natürlich nicht, das diese Gesetze für alle Bürger gelten, nicht nur für die Flüchtlinge!
          Das beste Beispiel ist ja die Maut, hier haben ja auch Gerichte diverse Probleme festgestellt, die hier auch präsent sind!
          Klar das unsere Behörden in diesem Falle frohlockend Jauchzen, da sie zur Identitätsbestimmung nun auch die Handys aller Deutschen Bürger beschlagnahmen dürfen!
          Wegen der Gleichberechtigung natürlich, deutsche Gesetze haben auch für die Deutschen zu gelten, nicht nur gegen Flüchtlinge!
          Alles andere wäre eine Diskriminierung von Flüchtlingen, nicht?

          Diese Leute sind so so, ich kenne nicht die richtigen Worte für sowas!

  6. Bleibt nur zu hoffen, dass sich niemand noch einmal von den „Volksparteien“ (ohne Volk und mit ziemlich wenigen beitragszahlenden Mitgliedern) einlullen lässt. Auch viele Artikel der Qualitätsmedien scheinen Desinformationscharakter zu haben.

  7. Jeder Deutsche muss sich ausweisen können, oder er wird bestraft. Ein altes Nazigesetz, das den Deutschen lieb und teuer ist. Warum also sollten wir Menschen ohne jeden Identitätsnachweis einfach so ins Land holen?

    Wenn es den Flüchtlingen nicht passt, könnten sie einfach ja in den anderen sicheren Länder bleiben, die sie auf dem Weg nach Deutschland durchreist haben, und die keine „Handies“ durchsuchen. (Alleine bei dem ultra-bescheuerten Wort „Handy“ dreht sich mir der Magen um)

    1. Niemand „holt“ sie ins Land.

      Sie flüchten vor Krieg, Bürgerkrieg oder politischer Verfolgung uond nehmen somit ihre Rechte aus der Genfer Flüchlingskonvention, dem Asylgesetz oder des Art. 16a GG wahr.

      Wenn hier aus welchem Grund auch immer, keine Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann mit den vorhandenen und verhältnismäßigen Mitteln, das ist das nun einmal so hinzunehmen. Eben aus Gründen des Übermaßverbots.
      Dann hat die Person für den Zeitraum des Aufenthalts halt die Identität die sie hier angegeben hat.

      Als verhältnismäßige Mittel sehe ich hier sogar noch die Abfrage internationaler Datenbanken mit Foto und Fingerabdrücken als letztes Mittel an.

      Das BAMF hat aber auch noch andere Mittel zumindest Teile der Angaben zu überprüfen, z.B. Sprachexperten die bewerten ob der Antragssteller auch wirklich daher kommen kann woher er sagt das er kommt.

      Letztlich gibt es schon jetzt, gerade nach den Verschärfungen letztes Jahr, genug Mittel um uns arme Inländer vor Gefahren zu schützen. Es werden doch sogar – wenn ich mich nicht täusche – die Fingerabdrücke für eine Zeit lang gespeichert von Asylbewerbern.

      Außerdem hat niemand gesagt, dass das Leben gefahrlos sei und uns der Staat vor allem schützen könne.

      Nimmt man mal Anis Amri waren im Übrigen auch alle seine Identitäten und Vorstrafen den Behörden bekannt.
      Die haben halt einfach nur darin versagt ihren Job richtig zu machen. Federführend das Bundesamt für Verfassungsschutz das nach meiner Lesart schon im jetztigen Bundesverfassungsschutzgesetz die Möglichkeit gehabt hätte, die Zuständigkeit für A.A. an sich zu ziehen aufgrund seiner Länderübergreifenden Tätigkeiten.

      Wenn es dir schon nicht gefällt, dass das PAuswG noch auf ein Nazigesetz zurück geht – das eigentliche wurde 1950 erlassen – muss dir bewusst sein, das wir gerade nicht dorthin zurück wollen.
      Dazu sind absolute und Übermaßhandlungen der direkte Weg.

      1. Auswertung von Datenträgern
        „Die nach diesem Gesetz erhobenen Daten dürfen auch
        1. zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes,
        2. zur gesundheitlichen Betreuung und Versorgung von Asylbewerbern,
        3. für Maßnahmen der Strafverfolgung,
        4. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib oder Leben des Asylbewerbers
        oder von Dritten und
        5. auf Ersuchen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“
        -> lediglich 1 wäre noch halbwegs vertretbar in weiter begrenzterem Rahmen (nur zur Identitätsfeststellung mit Löschung der Daten etc)
        Falls die Daten nicht nur einmal erhoben, hat man eine Art Test für orwell 0.1
        Statistiken zur Anerkennungsquote von Personen ohne Pass fehlen auch

  8. Eins vorweg:
    ich bin auf jeden Fall dafür, daß Flüchtlingen geholfen wird; schnell und möglichst unbürokratisch.
    Ausgenutzt werden die Flüchtlinge aber nicht nur von Schleppern, sondern auch von „Trittbrettfahrern“, welche die Fluchtsituation ausnutzen und sich so unter falschem Vorwand in europäische Länder einschleusen.

    Jedem echten Flüchtling müsste daran gelegen sein, diese „Trittbrettfahrer“ zu erfassen, denn sie sind es, die das ganze Thema so brisant machen.

    Jeder, der hier über Missbrauch von Datenschutz schreit, sollte dann erstmal:
    – sein Smartphone incl. Facebook, Whatsapp und Co. wegwerfen
    – nie mehr Flugreisen
    – Internet abschalten
    …..

    1. Jedem guten Bürger müsste daran gelegen sein, diese Raubmordkopiererkinderschänder zu erfassen, denn sie sind es, die das ganze Thema so brisant machen.

      Merkste was?!

  9. Ähm … Moment mal …
    wenn ich Asyl will,
    muss ich doch nachweisen warum ich das will.
    Das kann ich aber nur wenn ich darlege wer ich bin.

    Der Staat benötigt kein Gesetz das ihm erlaubt jeden zu überprüfen, sondern muss nur die nicht reinlassen die er nicht prüfen kann. O.o

    1. …und wenn jemand weder Papiere noch Telefon hat, hat er kein Recht auf Asyl.
      Oder wie darf ich dich verstehen?

      1. Du musst an deiner Identitätsfeststellung mitwirken und an sich begründet darlegen,
        warum du in Deutschland Asyl ersuchst[und ohne Pass die Grenze übertreten hast]
        Du hast aber (in Deutschland) kaum etwas zu befürchten, wenn du lügst

        Das „Recht auf Asyl“ ist eingeteilt in 1.Flucht vor politische Verfolgung 2.Subsidiärer Schutz 3.Abschiebungsverbot (falls Gefahr droht/ aus gesundheitlichen Gründen etc)
        1 ist im Grundgesetz verankert und machen in etwa 2% der Antragssteller aus, falls jemand andere Zahlen hat, möge er sie posten
        2 und 3 ist von der politischen Wetterlage abhängig und nicht Teil der Genfer Flüchtlingskonvention,
        http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/520909-Grenz.pdf
        „Berücksichtigt wird grundsätzlich nur Verfolgung, die vom Staat ausgeht.“

        https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidi%C3%A4r_Schutzberechtigter
        Im Allgemeinen gilt immer noch 16a (mit Einreise aus Drittstaaten), die auf Grund von Einzelfällen ausgesetzt werden können
        -> dazu gibt es auch https://de.wikipedia.org/wiki/Dublin-II-Verordnung , die Staaten weigern sich jedoch oft die Personen anzunehmen
        https://de.wikipedia.org/wiki/Asylgesetz_(Deutschland)

        1. Ich gehe davon aus, daß ich sagen würde, daß ich Name bin und aus Wohnort komme. Mein Pass wurde mir abgenommen/hab ich verloren… Telefon hatte ich nie oder ist eben auch weg.
          Und nun?

          Klar gibt es Missbrauch. Der dürfte aber in so niedrigem Bereich liegen, daß ein Generalverdacht eben völlig unangebracht ist und ich dem Missbrauchenden auch am ehesten zutraue, daß er sich geschickter anstellt und damit durchrutscht, wenn nicht sogar wie Amri noch begleitet wird.

          1. „Und nun?“ …
            Asylantrag abgelehnt, weil Gründe nicht vorliegen.
            Perspektivenwechsel:
            Nehmen wir an ich sei kein Deutscher sondern sagen wir Amerikaner. Ich komm an die Grenze schmeisse Papiere etc. weg und sag „Asyl, Asyl“.
            Würde ich Asyl bekommen?

          2. Vielleicht möchtest Du deine Meinung ja durch Wissen pimpen.
            Füttere einfach die Suchmaschine der Wahl mit „Asylantrag ohne Papiere“.

          3. Da steht fast 1 zu 1 was ich schrieb o.O

            „Falsche oder unvollständige Angaben beim Asylantrag haben schwerwiegende Folgen; der Asylantrag ist dann nach § 30 Abs. 2 AsylG „offensichtlich unbegründet“.“

            Wobei die Wiki bei politischen Themen
            eh mit gaaaanz viel vorsicht zu geniessen ist.

            Und selbst nach Genfer Konvention bräuchte man sie nicht aufnehmen, afaik, es sei den sie kommen direkt aus einem Bürgerkriesland via Flugzeug.

          4. Wobei hier „fast“ ein anderes Wort für selektives Lesen ist.
            Ein nicht vorhandenes Dokument ist keine unvollständige Angabe.
            Einzige Stelle, an der es eng wird, wäre, wenn der Asylsuchende seinen Pass NACHWEISBAR vernichtet hat.
            Wenn dir die Wikipedia nicht ausreicht, kannste auch gern hier nachlesen: bamf.de.

          5. [Quote] Der dürfte aber in so niedrigem Bereich liegen, daß ein Generalverdacht eben völlig unangebracht ist[Quote]
            Es liegen keine belastbaren Daten dazu vor, Genausogut könnte der größte Teil der Ankommenden Missbrauchswillige sein. Niemand weiss es.

          6. In meiner Welt sind das eher Leute, die sich mehrheitlich nur ungern mißbrauchen lassen wolle. Als Kanonenfutter z.B.
            Naheliegend ist, daß man verleitet ist, von sich auf andere zu schließen.

            Herr Dr, der Simulant von Zimmer 7 ist verstorben! Na, nun übertreibt er aber.

            http://www.tagesschau.de/ausland/afrika/

  10. Mancher meint wohl auch, daß jedes Mittel recht sein könnte, nur weil er Angst hat, daß ihn das was kosten könnte.
    Da muß man nicht am Asylrecht knabbern. Da hätten wir genügend andere „Baustellen“: http://www.shz.de/deutschland-welt/wirtschaft/kosten-fuer-fluechtlinge-wofuer-die-politik-noch-mehr-geld-ausgibt-id11102761.html
    Und so ganz nebenbei wird wohl auch eher nix gegen die tatsächlichen Ursachen getan. Das Gegenteil dürfte oft der Fall sein.

    1. Derzeit sind alleine die Unterbringungskosten bei 17 Mrd, rechnen Sie in etwa mit dem mindestens 3fachen an Regulärkosten, also in etwa 50 Mrd (Arztkosten, Versorgung, Betreuung, Bildung etc)

      Es fehlt eine Kostenübersicht in dem Betrag und eine Verhältnismäßigkeit [bei der Durchsetzung], das heißt wie realistisch die Durchsetzung einer Maßnahme ist

      Derzeit gibt es 0 Plan, vllt ändert sich ja noch was, es gibt nicht einmal vernünftige Statistiken an Hand von Tests etc über die Bildungsanteile der Personen [Selbstauskunft ist keine Statistik], etc
      Falls jemand kennt, so möge er das posten (kein Selbstauskunft)

      Bankenrettung+Griechenland kommen in etwa in die Region + hätten Alternativen gehabt

  11. Ein wahrer “ Genuss “ diese Kommentare zu lesen!!!! Bitte beteiligt Euch aktiv an Ländergrenzen, Ämtern und diversen anderen Einrichtungen und es gibt absolut KEINE Probleme mehr mit Flüchtlingen! Ihr wisst es ja alles soooooo viel besser was zu tun ist!
    So und nun kotzt Euch meinetwegen aus aber danach endlich mal aktiv werden! Bin neugierig in welcher Einrichtung ich Euch antreffe und Ihr aktiv mitgestaltet an den vielen Problemen! Seid schon einmal HERZLICH WILLKOMMEN! Oder wollt Ihr nur weiter dumm daher reden? Klar ist ja auch bequem von der Couch aus!!!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.