Der Deutsche Anwaltverein kritisiert in einer Stellungnahme (PDF) das geplante „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das eine massenhafte Durchsuchung von Datenträgern und Handys von geflüchteten Personen vorsieht. Das Thema wird am Mittwoch in nicht-öffentlicher Sitzung des Innenausschusses im Bundestag behandelt.
In seiner Stellungnahme äußert der Anwaltverein „tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“. Die Regelungen seien in der vorgesehenen Form abzulehnen. Der Grundsatz auf Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt.
Weiter heißt es:
Die vorgesehene Mitwirkungspflicht und die Befugnis zur Auswertung von Datenträgern sind mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme […] nicht mehr vereinbar. Entsprechend ist auch die vorgesehene Durchsuchungsbefugnis nicht verhältnismäßig. Es dürfte zudem an einer verfassungsrechtlich ausreichenden Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung fehlen. Schließlich fehlen ausreichende verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen, namentlich Regelungen zu Auskunftsrechten des Betroffenen, individuellem Rechtschutz sowie zur aufsichtlichen Kontrolle.
Zugriff auf gesamten digitalen Hausstand
Grundsätzlich sei ein Zugriff auf Datenträger verfassungskonform ausgestaltbar. Die Kritik des Anwaltvereins bezieht sich vor allem auf das Ausmaß der Daten, die bei der Durchsuchung ausgelesen, gespeichert und ausgewertet werden dürfen: Die Ermächtigungsgrundlage im Gesetzesentwurf als auch die vorgesehene Praxis sehen eine vollständige Spiegelung der Datenträger auf Server des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor.
Dadurch, dass der Betroffene alle Datenträger aushändigen muss und sämtliche Datenträger vollständig gespeichert und durchgesehen werden sollen, verschaffte sich das BAMF als staatliche Stelle Zugriff auf den gesamten digitalen Hausstand des Betroffenen. Sowohl zur Feststellung der Identität wie auch der Staatsangehörigkeit würden weniger Daten benötigt als im Gesetzentwurf enthalten. Hier würden zum Beispiel die Telefonvorwahlen aus Anruflisten ausreichen.
Der Anwaltverein kritisiert in seiner Stellungnahme auch, dass das Gesetz keine Klausel enthalte, dass der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann: „Letztlich soll der Betroffene immer, wenn er keinen gültigen Pass oder Passersatz besitzt, auf Verlangen alle Datenträger vorlegen, aushändigen und überlassen müssen.“ Egal, ob die Identität auch durch mildere Mittel wie zum Beispiel in einer Anhörung mit Dolmetschern und Experten festgestellt werden kann.
Standardmaßnahme durch die Hintertür
Der Anwaltverein betont auch, dass die Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit keinen derart herausragenden Zwecken diene, dass sie einen so massiven Grundrechtseingriff rechtfertige. Er vermutet vielmehr, dass das geplante Gesetz „durch die Hintertür den Charakter einer Standardmaßnahme“ bekomme.
Darauf weisen nicht nur die angenommenen Fallzahlen aus dem Innenministerium hin, sondern auch eine Aussage des BAMF, welches die Durchsuchung schon vor der ersten Anhörung der Asylbewerber nutzen will. In der Debatte hingegen hatten das Vertreter der großen Koalition immer wieder abgestritten. So sagte beispielsweise die SPD-Innenpolitikerin Eva Högl, dass „künftig in einzelnen Fällen“ Daten aus Datenträgern ausgewertet werden könnten. Es sei klargestellt, dass dies nur geschehe, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Überprüfung gebe. Der bisherige Gesetzentwurf enthält aber genau diese Beschränkung nicht, wie der Anwaltverein analysiert.
Er steht mit der Kritik an dem Gesetzesvorhaben nicht allein: Zuletzt hatte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff daran gezweifelt, ob der Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.
