Privatsphäre

  • : Süddeutsche Zeitung: Recherche-Serie zum Internet of Things
    Über das Wochenende verteilt erscheinen fünf Artikel in einer Recherche-Serie.
    Über das Wochenende verteilt erscheinen fünf Artikel in einer Recherche-Serie. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/itupictures/17197360777">itupictures</a>
    Süddeutsche Zeitung: Recherche-Serie zum Internet of Things

    Die Süddeutsche Zeitung startet heute eine Recherche-Serie mit dem Namen „Krieg im Netz der Dinge“. Dabei soll es vor allem um die Gefahr durch ungesicherte, vernetzte Geräte gehen. Angreifer könnten diese benutzen, um zum Beispiel einen DDoS-Angriff zu starten.

    Insgesamt sind fünf Artikel geplant, die über das Wochenende verteilt auf der Website erscheinen sollen. Im heutigen Stück ging es um die Gefahr von ungesicherten Webcams für die Privatsphäre. Besonders problematisch ist dabei, dass praktisch jeder durch spezielle Suchmaschinen Zugriff auf die Bilder der Kameras erlangen kann.

    Im Rahmen der Serie gibt es auch einen Test, mit dem man die Sicherheit seiner vernetzten Geräte prüfen kann. Dabei wird die IP-Adresse mit einer Bedrohungsdatenbank abgeglichen. Zur Durchführung des Tests wird die IP-Adresse von der NSIDE Attack Logic GmbH (IT-Sicherheitsdienstleister und Kooperationspartner der SZ) verwendet, um sie mit Bedrohungsdatenbanken abzugleichen und um ein personalisiertes Ergebnis anzuzeigen. Laut Süddeutsche werden sämtliche personenbezogenen Daten, die bei diesem Test erhoben werden nach Abschluss des Tests gelöscht.

    25. November 2016 6
  • : TiSA-Leaks: Fundamental rights shall be levered out for free trade – also in the internet
    TiSA-Leaks: Fundamental rights shall be levered out for free trade – also in the internet

    The free trade agreement TiSA is a danger for the internet. New leaks we publish in cooperation with Greenpeace show clearly that privacy, net neutrality and IT security are under threat. Moreover, the US want to privatize censorship. An overview of the most important issues.

    25. November 2016 10
  • : TiSA-Leaks im Überblick: Grundrechte sollen für den freien Handel ausgehebelt werden – auch im Internet
    TiSA-Leaks im Überblick: Grundrechte sollen für den freien Handel ausgehebelt werden – auch im Internet

    Das Freihandelsabkommen TiSA ist eine Bedrohung für das Internet. Das zeigen neue Leaks, die wir gemeinsam mit Greenpeace veröffentlichen. Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit sind in Gefahr, und die USA wollen Zensur privatisieren. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

    25. November 2016 15
  • : Neue TiSA-Leaks: Handelsinteressen gehen vor Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit
    Neue TiSA-Leaks: Handelsinteressen gehen vor Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit

    Die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen TiSA gehen in die letzten Runden. Wir veröffentlichen zusammen mit Greenpeace neue, bislang geheim gehaltene TiSA-Papiere. Das Abkommen torpediert in seiner jetzigen Form Datenschutz und Netzneutralität, öffnet privatisierter Zensur Tür und Tor und gefährdet die IT-Sicherheit.

    25. November 2016 30
  • : Vereinte Nationen: Sonderberichterstatter kritisiert neues BND-Gesetzespaket
    Selbst die Vereinten Nation kritisieren das BND-Gesetzespaket.
    Selbst die Vereinten Nation kritisieren das BND-Gesetzespaket. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/isriya/321736784/">isriya</a>
    Vereinte Nationen: Sonderberichterstatter kritisiert neues BND-Gesetzespaket

    Es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, die parlamentarische Kontrolle zu stärken. So lautet das Fazit des UN-Sonderberichterstatters zum BND-Gesetzespaket. Außerdem stellt er zwei Verstöße gegen völkerrechtliche Verträge fest.

    31. Oktober 2016 6
  • : Reaktionen auf das beschlossene BND-Gesetzespaket
    Protest und Petitionsübergabe gegen das BND-Gesetz. Foto: Copyright Franziska Senkel
    Reaktionen auf das beschlossene BND-Gesetzespaket

    Die Folgen des beschlossenen BND-Gesetzepaketes sind weitreichend, von vielen wurde es kritisiert. Die Große Koalition feiert das Gesetz trotzdem als Erfolg, während die Opposition enttäuscht darüber ist, dass die Kritik unbeachtet blieb.

    21. Oktober 2016 15
  • : Datenschutz im Zug: Deutsche Bahn will Sicherheitslücke in neuem ICE-WLAN schließen (Update)
    Das neue WLAN gibt Verbindungsdaten der Nutzer preis.
    Das neue WLAN gibt Verbindungsdaten der Nutzer preis. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/diorama_sky/3602187510/">Jeff Stvan</a>
    Datenschutz im Zug: Deutsche Bahn will Sicherheitslücke in neuem ICE-WLAN schließen (Update)

    Durch die unsichere Infrastruktur des neuen ICE-WLANs konnten Nutzerdaten, wie zum Beispiel MAC-Adressen, ausgewertet werden. Die Deutsche Bahn reagiert und will heute noch ein Softwareupdate einspielen, um das Problem zu beheben.

    13. Oktober 2016 9
  • : Stiftung Warentest testet Mailprovider: Mailbox.org und Posteo gewinnen, Googles Gmail wird Letzter
    Stiftung Warentest testet Mailprovider: Mailbox.org und Posteo gewinnen, Googles Gmail wird Letzter

    Privatsphäre und Sicherheit lohnen sich: Zwei kleine kostenpflichtige E‑Mailprovider haben beim Test der Stiftung Warentest gewonnen. Platzhirsche wie GMX und T‑Online landen im Mittelfeld.

    28. September 2016 48
  • : Infografik: Die Privatsphäreeinstellungen von Facebook richtig nutzen
    <a href="https://www.flickr.com/photos/sarahmarshall/8409458002/"> Sarah Marshall </a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">[CC BY 2.0]</a>
    Infografik: Die Privatsphäreeinstellungen von Facebook richtig nutzen

    Die Softwarefirma „Vound-Software“ hat in ihrem Blog eine Infografik erstellt (siehe unten), die zeigt, welche Daten Facebook sammelt und wie man die Privatsphäreeinstellungen des sozialen Netzwerkes am Besten nutzt. Wieviele Informationen Facebook für Werbekunden sammelt, kann man in unserem Artikel nachlesen.

    Ein kleiner Überblick, wie Facebook welche Daten sammelt:

    • Anmeldeinformationen,
    • Dinge, die man erstellt oder teilt,
    • Orte, an denen Fotos aufgenommen wurden
    • das Datum, an dem ein Dokument erstellt wurde
    • Nachrichten und Kommunikation
    • Inhalte, die man sich ansieht
    • wie man mit Inhalten interagiert
    • die Frequenz und die Dauer der Aktivitäten
    • Nutzer und Gruppen, mit denen man verbunden ist
    • Personen, mit denen man am meisten kommuniziert
    • Gruppen, in denen man gerne Beiträge teilt
    • Kontaktinformationen, die man liefert, wenn man diese Informationen von einem Gerät hochlädt, importiert oder synchronisiert

    Wie andere Nutzer Informationen über einen verbreiten:

    • wenn sie ein Foto von dir teilen
    • wenn man eine Nachricht eines anderen Nutzers erhält
    • wenn Andere deine Kontaktinformationen hochladen, importieren oder synchronisieren

    Informationen die durch eine Zahlung über Facebook preisgegeben werden:

    • Zahlungsinformationen
    • Rechnungs‑, Versand- und Kontaktinformationen
    • Konto- und Authentifizierungsinformationen

    Geräteinformationen, die Facebook erhält:

    • Informationen von oder über die Computer, Handys oder andere Geräte, auf denen die Facebook-App installiert ist oder von denen aus die Webseite aufgerufen wird
    • Standortdaten des Geräts inklusive spezifischen geographischen Orten via GPS, Bluetooth oder WLAN-Verbindungen
    • das Betriebssystem, die Hardwareversion, Datei- und Softwarenamen und Typen
    • Batterie-und Signalstärke
    • Geräteidentifikatoren
    • den Namen des Internet- oder Mobilfunkanbieters
    • Sprache und Zeitzone
    • Handynummer und IP-Adresse

    Informationen von Drittanbieterwebseiten und Apps, die Facebook benutzen:

    • Informationen über Apps und Webseiten, die man besucht
    • Benutzung von Facebook-Services auf den Webseiten und Apps
    • Informationen, die der Betreiber der Webseite oder der Entwickler Facebook liefert

    Informationen von Partnern und Facebookunternehmen:

    • Informationen über den Nutzer
    • Aktivitäten außerhalb und auf Facebook
    • die Erfahrungen und Interaktionen des Nutzers mit dem Unternehmen

    Apps von Drittanbietern:

    • erhalten Nutzerinformationen
    • mit einer Erlaubnis erhalten sie Informationen, die Freunde mit dem Nutzer geteilt haben
    • ein Facebook-Freund könnte eine App benutzen, die ohne dessen Wissen Zugang zu den Informationen des Nutzers erhält

    Was man tun kann, um seine Privatsphäre zu schützen:

    • festlegen, wer das eigene Profil sehen darf
    • überprüfen, wie das Profil für eine bestimmte Nutzergruppe angezeigt wird
    • den Facebook-Privatsphärecheck durchführen
    • festlegen, was Apps von Drittanbietern für Daten nutzen dürfen

    The Most Important Ways to Protect Your Privacy on Facebook

    The Most Important Ways to Protect Your Privacy on Facebook

    26. September 2016 11
  • : Crypto-Thriller im Museum: „Data Run“ sensibilisiert Jugendliche für digitale Mündigkeit
    Um Berlin vor einer Atom-Katastrophe zu bewahren, müssen Schüler versteckte Passwörter finden, um das schlimmste zu verhindern.
    Um Berlin vor einer Atom-Katastrophe zu bewahren, müssen Schüler versteckte Passwörter finden, um das schlimmste zu verhindern. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">CC BY-SA 3.0 DE</a> via data-run.de/ <a href="http://data-run.de">mediale pfade.org</a>
    Crypto-Thriller im Museum: „Data Run“ sensibilisiert Jugendliche für digitale Mündigkeit

    BND, Hacker, verschlüsselte Botschaften. All das bietet das Alternate-Reality-Spiel „Data Run“ im Deutschen Technikmuseum in Berlin. Einmal pro Woche wird Schulklassen eine Einführung in die Themen Datenschutz, Privatsphäre und Verschlüsselung gegeben.

    13. September 2016 3
  • : Dies sind die 15 wichtigsten netzpolitischen Europaabgeordneten
    Dies sind die 15 wichtigsten netzpolitischen Europaabgeordneten

    Wer hat was in der europäischen Netzpolitik zu sagen? Wer sind die Mächtigsten und Einflussreichsten? Hier sind die netzpolitischen Europaabgeordneten, die man kennen sollte.

    7. September 2016 10
  • : Diese Tools schützen deine Privatsphäre vor Windows 10
    Mithilfe von verschiedenen Tools kann man seine Privatsphäre vor Windows 10 schützen
    Mithilfe von verschiedenen Tools kann man seine Privatsphäre vor Windows 10 schützen - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/juergo/15518906697/">Jürgen Telkmann</a>
    Diese Tools schützen deine Privatsphäre vor Windows 10

    Wir haben einen Blick auf drei nützliche Werkzeuge geworfen, die Windows-10-Nutzern dabei helfen, das Betriebssystem etwas Privatsphäre-freundlicher zu gestalten. Die wichtigsten Funktionen der Tools werden vorgestellt.

    24. August 2016 44
  • : Nationale Datenschutzbehörden kritisieren Privacy Shield und kündigen umfassende Prüfung an
    Die EU-Komission steht unter Druck, das Privacy-Shield Abkommen anzupassen.
    Nationale Datenschutzbehörden kritisieren Privacy Shield und kündigen umfassende Prüfung an

    Offiziell gefragt wurde sie nicht nochmal, die Artikel-29-Gruppe der nationalen Datenschutzbehörden hat sich trotzdem erneut zum umstrittenen EU-US-Privacy-Shield geäußert – und bleibt unzufrieden. Weil sie keine Vetomöglichkeit haben, setzen die Datenschützer auf die erste jährliche Überprüfung im Sommer 2017 und wollen Beschwerden „proaktiv unterstützen“.

    27. Juli 2016 2
  • : Apples „Differential Privacy“: Privatsphäre als Verkaufsargument
    Apples „Differential Privacy“: Privatsphäre als Verkaufsargument

    Bei der gestrigen Apple-Show WWDC zeigte sich ein Trend: Der Konzern stellte mehrere technische Lösungen vor, die den Schutz der Privatsphäre der Nutzer in den Vordergrund stellen. Im hochpreisigen Marktsegment stellt sich Apple in Sachen Datenschutz weiterhin klar gegensätzlich zu Google oder Microsoft auf.

    14. Juni 2016 16
  • : Doc Searls: Was ist die nächste Schlacht?
    Wie sieht die digitale Welt unserer Kinder aus, wenn wir nicht gegensteuern? Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/nevernameless/156800288/sizes/l">camerondaigle</a>
    Doc Searls: Was ist die nächste Schlacht?

    Das Internet wird immer mehr wie Fernsehen, Computer-Algorithmen entscheiden über unser Schicksal, während um uns herum alles zensiert wird und das Internet bestehende Machtstrukturen zementiert. Linux-Pionier Doc Searls will das unbedingt vermeiden.

    13. Juni 2016
  • : Investigatory Powers Bill: Großbritannien stimmt für Überwachungsgesetz
    "Gewöhnen Sie sich an das Ende der Privatsphäre im Netz" - Auschnitt aus einem Video der Open Rights Group gegen das Gesetz
    Investigatory Powers Bill: Großbritannien stimmt für Überwachungsgesetz

    Das Vereinigte Königreich hat ein neues Schnüffelgesetz. Das ist so weitgehend, dass sich sogar China zur Legitimation seiner Gesetzgebung darauf beruft.

    7. Juni 2016 24
  • : Du stehst auf Privatsphäre?
    Du stehst auf Privatsphäre?

    Du stehst auf Privatsphäre?“ ist das zweite Video, dass uns das studentische Team von Effi Beißt geschenkt hat:

    Gibt es hier auch als .mov-Datei.

    Konzeption, Produktion: Effi Beißt (www.effibeisst.com)
    Schauspielerin: Olivia Wellensiek
    Musikproduktion: Leonhard Stenzhorn

    18. Mai 2016 2
  • : Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend
    Demonstration gegen das Gefahrengebiet in der Rigaer Straße - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/timlueddemann/24373418839/in/album-72157661844579363/">timlueddemann</a>
    Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend

    „Gefahrengebiete“, „verrufene“ oder „kriminalitätsbelastete“ Orte: Egal, wie man sie nennt – in ihnen darf die Polizei Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen durchzuführen, allein basierend auf deren Aufenthaltsort. Die genauen Voraussetzungen und Eingriffsbefugnisse werden in den jeweiligen Landespolizeigesetzen der Länder geregelt. Aber eines haben sie gemeinsam: Die Unschuldsvermutung und Grundrechte werden außer Kraft gesetzt, dazu gehört auch die informationelle Selbstbestimmung.

    Als 2014 in Hamburg große Teile Altonas, St. Paulis und der Sternschanze zum Gefahrengebiet erklärt wurden und eine öffentliche Diskussion aufkam, verfasste der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ein Gutachten. In diesem attestierte er deutliche Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung und äußerte „erhebliche Bedenken“, ob die Polizeipraxis verfassungsmäßig sei.

    In Berlin werden Gefahrengebiete geheimgehalten, „um eine Stigmatisierung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden“. Doch das Gebiet rund um die Rigaer Straße ist durch monatelange, dauerhafte Polizeipräsenz und spätestens seit der unverhältnismäßigen Razzia am 13. Januar 2016 öffentlich als Gefahrengebiet erkennbar und war dadurch Gegenstand deutschlandweiter Berichterstattung. Die bis heute andauernden Einsätze richten sich mehrheitlich gegen „die linke Szene“ oder das, was Polizei und Senat als solche bezeichnen. Der Berliner Innensenator Frank Henkel von der CDU scheint das Gebiet zum Wahlkampfplatz erklärt zu haben, und aus Polizeikreisen heißt es, man beabsichtige, „ein Klima zu schaffen, in dem die Linken von alleine gehen“.

    Wir haben bei der Berliner Datenschutzbeauftragten gefragt, ob sie eine datenschutzrechtliche Bewertung der Gefahrengebietsproblematik vorgenommen hat. Aber weder liegt eine solche vor noch ist sie geplant. Solange die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin) eingehalten werden, „ist die Identitätsfeststellung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden“.

    1.883 Identitätsfeststellungen in anderthalb Monaten

    Ein großes Problem der Personenkontrollen liegt in ihrer schieren Menge. Aus einer Schriftlichen Anfrage der Piraten im Berliner Abgeodnetenhaus ging hervor, dass vom 13. Januar bis zum 29. Februar 2016 1.883 Identitätsfeststellungen im Nordkiez Friedrichshain durchgeführt wurden. Das entspricht etwa 40 pro Tag. Und auch wenn diese Personen weder auffällig geworden sind, geschweige denn Straftaten begangen haben, werden ihre Daten abgeglichen und im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) gespeichert. Ein Sprecher der Innenverwaltung Berlin erklärte gegenüber netzpolitik.org:

    Die Daten zu den Identitätsfeststellungen werden in POLIKS in Form eines Tätigkeitsberichtes abgespeichert. Die Daten unterliegen hier den gesetzlich festgelegten Löschfristen und werden in der Regel für die Dauer eines Jahres gespeichert.

    In einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es, Daten in POLIKS würden bei „Fällen von geringer Bedeutung“ fünf Jahre gespeichert. Wir haben nachgefragt, wie das zustande kommt.

    Update: Antwort des Innensenats:

    Es besteht kein Widerspruch der Angaben in den von Ihnen genannten parlamentarischen Anfragen.

    Die Antwort 2a zu Drs.-Nr. 17/12356 nennt als Beispiel Prüffristen bei Daten von Tatverdächtigen auf der Grundlage von § 48 Abs. 4 ASOG Bln i.V.m. § 1 PrüffristenVO. Im vorliegenden Fall (Drucksache 17/18089) wurden Identitätsfeststellungen aber nicht unbedingt gegenüber Tatverdächtigen getätigt, sondern auch gegenüber Personen, von denen selbst keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Aus diesem Grund ergibt sich für die hier erhobenen personenbezogenen Daten eine kürzere Prüffrist von einem Jahr nach Speicherung auf Grundlage von § 43 Abs. 1 ASOG Bln.

    Unverhältnismäßige Speicherfristen

    In Hamburg betrug die Speicherfrist drei Monate. Und schon das kritisierte der Datenschutzbeauftragte als „unverhältnismäßig“:

    Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass eine Speicherung der Daten von Passanten anlässlich von Personenkontrollen im Gefahrengebiet grundsätzlich erfolgen darf, so kann dies nach Maßgabe der Erforderlichkeit nur in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Ausweisung des Gefahrengebiets in Betracht kommen.

    Laut Innensenat hat die Polizei bei ihren Identitätsfeststellungen Zugriff auf neun verschiedene Datenbanken:

    • POLIKS – Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung
    • VOIS (ehem. EWW) – Verfahren Einwohnerwesen in Berlin
    • AZR – Ausländerzentralregister
    • SIS – Schengener Informationssystem
    • INPOL – Informationssystem der Polizei
    • VISA – Visa-Informationssystem
    • ZEVIS – Zentrales Verkehrs-Informations-System
    • KVA – Kraftfahrzeugzulassungswesen in Berlin
    • NWR – Nationales Waffenregister

    Eine Übermittlung von Daten an andere Behörden finde nicht statt. Das heißt längst nicht, dass andere Behörden keinen Zugriff haben. Denn aus einer früheren Anfrage wissen wir:

    [Es gibt] einen automatisierten Nachrichten- und Informationsaustausch zwischen den Systemen POLIKS und Informationssystem Polizei (INPOL), der aber nicht die Bedeutung eines direkten Zugriffs im Sinne der Fragestellung hat.

    Zugriff auf INPOL haben BKA, Bundespolizei, Zollbehörden und die Landespolizeien. Daten aus POLIKS können jedoch auch sonst an andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen weitergegeben werden.

    „Wenn alle so rumlaufen würden wie er, würde nix passieren“

    Bei den Kontrollen in Berliner Gefahrengebieten findet oft noch ein anderer, direkt spürbarer Eingriff in die Privatsphäre der Kontrollierten statt. Neben der anlasslosen Personalienfeststellung ist die Durchsuchung der Personen, die sich in den Gefahrengebieten aufhalten, erlaubt.

    Laut Aussage des Senats gibt es keine Anweisungen dazu, von „welchen Personen(-gruppen) […] Identitäten festgestellt oder schwerpunktmäßig festgestellt“ werden sollen. Doch die Realität sieht anders aus. Christine Frantz, eine Anwohnerin der Straße, die in Wirklichkeit einen anderen Namen hat, sprach mit uns über die allgegenwärtigen Kontrollen. Ihr 15-jähriger Sohn Frank war vor der eigenen Haustür in einer Gruppe mit Freundinnen und Freunden von der Polizei kontrolliert und durchsucht worden. Ein Großteil der Jugendlichen habe „ein bisschen punkig“ ausgesehen, so die Mutter. Sie hat die Szene auf der Straße beobachtet und war dann nach unten gegangen, da sie die Kontrolle der 14- bis 15-Jährigen zuerst für ein Missverständnis hielt.

    Als sie einen Polizisten nach dem Grund für die Kontrolle fragte, wies dieser auf das Outfit der Jugendlichen hin: Bundeswehr-Jacke, Anarchiezeichen, Mercedessterne. Einer trug Collegejacke und Turnschuhe. „Wenn alle so rumlaufen würden wie er, würde nix passieren“, zitiert die Mutter den Polizisten.

    Pinke Mütze statt Kapuzenpulli

    „Wir haben nichts getan, außer dass wir hier wohnen. Und das reicht schon aus, um kriminalisiert zu werden“, regt sie sich auf. Selbst wenn sich niemand einschüchtern lassen will, an manchen Stellen merke man den Effekt der Kontrollen bereits. Ein Nachbar habe sich mittlerweile eine pinke Mütze gekauft. Immer wenn er nasse Haare hatte und sich deswegen eine schwarze Kapuze aufgezogen hat, müsse er mit Kontrollen rechnen. Auch Frank hat sich schon einmal überlegt, ob er wirklich das T‑Shirt mit dem Anarchiezeichen anziehen will – um Stress mit der Polizei aus dem Weg zu gehen.

    Sind diese Eingriffe in Privatsphäre und andere Grundrechte verhältnismäßig? Christines Antwort ist ganz klar: „Nein.“ Seit 14 Jahren lebt sie in der Rigaer Straße, ihr ist nie etwas Negatives passiert, außer einigen lauten Abenden im Sommer habe sie nie Probleme mit den linken Projekten in der Straße gehabt. Jetzt stört die Polizei den Nachtschlaf. Die immer wieder um den Block kreisenden Einsatzfahrzeuge erkenne sie mittlerweile bereits am Motor.

    Christine und viele andere wollen das nicht hinnehmen. Sie klagen gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen. Die Jugendlichen sollen nicht das Gefühl haben müssen, „in einem Polizeistaat zu leben“ und „sich alles gefallen lassen zu müssen“.

    Unschuldsvermutung? Grundrechte? Fehlanzeige.

    Die massenweise erhobenen Personendaten bieten der Polizei die Möglichkeit, sich ein Bild von der Zusammensetzung der Menschen zu machen, die sich in der Rigaer Straße aufhalten. Gerade am Wochenende und rund um Veranstaltungen ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Wer hält sich zusammen mit wem wann in der Gegend auf? Wer besucht „szenetypische“ Kneipen und Co.? Jede Person ist verdächtig. Und in der Datenbank der Berliner Polizei wird das gespeichert, egal, ob von der Person ein Problem ausging.

    „Das Gefahrenabwehrrecht kennt keine Unschuldsvermutung“, sagte der Berliner Polizeisprecher Stefan Redlich nach dem Einsatz am 13. Januar. Und auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sucht man bei den Polizeimaßnahmen in Gefahrengebiet vergebens.

    8. April 2016 28
  • : Snowden, Chomsky & Greenwald diskutieren über Wert der Privatsphäre
    Edward Snowden, Noam Chomsky und Glenn Greenwald (Bild: University of Arizona)
    Snowden, Chomsky & Greenwald diskutieren über Wert der Privatsphäre

    Der Whistleblower Edward Snowden gibt mittlerweile häufig Interviews und wird bei vielen Events per Video zugeschaltet. Mit dem Journalisten Glenn Greenwald und dem Wissenschaftler Noam Chomsky verhält es sich ähnlich. Das „College of Social and Behavioral Sciences“ an der Universität Arizona hat die drei Kritiker von staatlicher Überwachung für „A Conversation on Privacy“ – einem Gespräch über Privatsphäre – zusammengebracht.

    Ein sehenswertes zweistündiges Interview über das Recht auf Privatsphäre, dessen Bedeutung für (Meinungs-)Freiheit, und die Auswirkungen von Überwachung. Besonders geeignet für jene, die immer noch das Argument vorbringen: „Ich brauche keine Privatsphäre, weil ich nichts zu verbergen habe“. Das sei so, als wenn jemand sagen würde „Ich brauche keine Pressefreiheit, weil ich nichts zu sagen habe“, sagt Snowden.

    Eine Aufzeichnung der Diskussion ist bei Vimeo zu finden – los gehts bei Minute zehn.

    In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an diesen Anbieter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an den Drittanbieter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Der Drittanbieter betrachtet Deinen Klick möglicherweise als Einwilligung die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt der Drittanbieter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Vimeo

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    31. März 2016 6
  • : FBI verzichtet auf Apples Hilfe beim iPhone-Hack
    Der US-Regierung ist jedes Mittel Recht, um verschlüsselte iPhone-Inhalte auszulesen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/matsuyuki/8444605838/">Toshiyuki IMAI</a>
    FBI verzichtet auf Apples Hilfe beim iPhone-Hack

    Eine für heute anberaumte Anhörung im Verfahren zwischen Apple und der US-Regierung ist überraschend vertagt worden. Dem FBI sei von einer nicht genannten Stelle außerhalb der Regierung eine Methode präsentiert worden, mit der sich die Passcode-Sperre des betreffenden iPhone 5C aufheben lassen soll. Apples Unterstützung zum Umgehen der iOS-Sicherheitsmaßnahmen sei daher nicht mehr notwendig, heißt es im Antrag (PDF) der Regierung. Im nun ausgesetzten Verfahren hat das FBI bis zum 5. April 2016 Zeit, um den bislang unbekannten Hack auf seine Zuverlässigkeit zu testen.

    Das kalifornische Gericht hat letzten Monat Apple dazu verdonnert, dem FBI eine eigens entwickelte iOS-Version mit eingebauter Hintertür zur Verfügung zu stellen. Dagegen hat das IT-Unternehmen Berufung eingelegt und mit einem offenen Brief des Firmenchefs Tim Cook eine öffentliche Debatte über staatlich verordnete Hintertüren entzündet. Beobachter gehen davon aus, dass die US-Behörden weniger darauf abzielen, dieses eine iPhone zu entsperren, sondern einen Präzedenzfall schaffen wollen. Neben dem kalifornischen Gerichtsverfahren sind mindestens zehn weitere laufende, ähnlich gelagerte Fälle bekannt, die Apple zum Einbrechen in die Geräte ihrer Kunden zwingen wollen.

    Gesetzentwürfe im US-Kongress

    Ausgestanden ist die Affäre damit also keineswegs, sondern bestenfalls aufgeschoben. Zudem nahm in den vergangenen Wochen eine überparteiliche Gesetzesinitiative im US-Senat Fahrt auf, die eine gesetzliche Grundlage für Hintertüren in US-amerikanischen IT-Produkten schaffen könnte. Über Details des Entwurfs ist derzeit nichts bekannt, allerdings sind die beiden federführend an der Ausarbeitung beteiligten Abgeordneten Richard Burr (R‑NC) und Dianne Feinstein (D‑CA) als Sicherheitspolitik-Hardliner bekannt. Das FBI unternehme alles, um Amerikaner zu schützen, erklärte die im Geheimdienstausschuss des Senats sitzende Feinstein. „Das kann man nicht machen, solange man nicht alle Informationen hat, um eine komplette Untersuchung durchzuführen“, so Feinstein.

    Parallel dazu bereitet auch das US-Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf vor, der auf die Einrichtung einer „Verschlüsselungskommission“ drängt. Dort sollen Vertreter der Industrie, von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten Fragen zu Verschlüsselung behandeln, die jedoch schon in den 1990ern beantwortet wurden, wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) betonte:

    The commission is set to ask questions already answered in the 1990s like whether or not the government should mandate backdoors or otherwise change current law. The answer is no. At the end of the day, the commission shows Congress still hasn’t learned that math is not something you can convince to compromise.

    22. März 2016 4