Privatsphäre
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: Zeit Online testet das Betriebssystem Tails 2.2
: Zeit Online testet das Betriebssystem Tails 2.2 Tails ist eine GNU/Linux-Variante, die man nicht fest auf dem Rechner installiert, sondern aus Sicherheitsgründen nur vom USB-Stick startet. Tails bringt Anonymität und Verschlüsselung standardmäßig mit: So ist das Onion-Routing über Tor bereits aktiviert, es gibt mit Pidgin einen OTR-fähigen Messenger und das Mailprogramm Thunderbird kommt direkt mit Enigmail zur PGP-Verschlüsselung sowie TorBirdy zum Mailversand über Tor.
Tails eignet sich für die Nutzung unterwegs, wenn kein eigener Rechner zur Verfügung steht – oder darauf keine Spuren hinterlassen werden wollen. Patrick Beuth von Zeit Online testet gerade Nischen-Linux-Systeme – leider aus der Perspektive eines Einsteigers und daher vor allem auf die Optik und Bedienbarkeit gerichtet. Nach Zorin OS und elementary OS war nun die Version 2.2 von Tails an der Reihe. Beuth kommt dabei zum Fazit:
Ein vollwertiger Ersatz für Windows oder OS X ist Tails nicht. Und wer die vielen sicherheitsrelevanten Funktionen und Programme nutzen will, muss sich in deren Bedienung einarbeiten. Andererseits zeigt Tails sehr schön, wie gut oder schlecht sich Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit derzeit vereinen lassen.
Laut Beuth gibt es immer noch kleinere Usability-Schwierigkeiten in der neuen Version, auch wenn diese deutlich übersichtlicher sei als der Vorgänger. Kritisch dürften versierte Anwender sehen, dass Tails – weil es auf Debian aufbaut – inzwischen auch systemd als Init-System mitbringt. Bemängelt wird hierbei, dass das systemd-System zu viele Aufgaben zu schlecht löse, was nicht zuletzt auch ein Sicherheitsproblem darstellen könnte.
Wer möglichst weitgehende Anonymisierung im Netz will, ist bei Tails jedoch gut aufgehoben. Auch für alle anderen empfiehlt es sich, den Tor-Browser zu nutzen und verschlüsselte Mails zu versenden.
Wer sich für Neuentwicklungen im Bereich Linux und Sicherheit interessiert, sollte auch Subgraph OS auf dem Schirm behalten. Die Alpha-Version hat sich Golem gerade näher angeschaut.
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: Umfrage: Datenschutz wird wichtiger, aber schwieriger
Titelblatt-Motiv des <a href="https://www.open-xchange.com/fileadmin/user_upload/open-xchange/document/report/open-xchange_coi_report_2016.pdf" >Consumer Openness Index</a> : Umfrage: Datenschutz wird wichtiger, aber schwieriger Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, da sind sich 80 Prozent der Befragten aus Deutschland, Großbritannien und den USA einig. Die Nürnberger Open-Source-Firma Open-Xchange hat am Montag in Zusammenarbeit mit March Communications zum zweiten Mal den Consumer Openness Index (pdf) veröffentlicht, eine Studie über Online-Gewohnheiten und Einstellungen gegenüber Themen wie Privatsphäre und Datenschutz. Hierfür wurden 3000 Internetnutzer_innen, jeweils 1000 aus Deutschland, Großbritannien und den USA, vom Marktforschungsunternehmen OnePoll befragt.
Im Vergleich zu 2015 geben mehr Befragte an, im Falle einer Sicherheitslücke den betroffenen Dienst nicht mehr nutzen zu wollen – 53 Prozent immerhin auch bei Social Media Kanälen. Dass Unternehmen wie Facebook, Google und Twitter jedoch in keinem Fall Nutzerdaten teilen dürfen, finden in Deutschland nur 47 Prozent. Die meisten (34 Prozent) sehen eine Weitergabe dann als legitim an, wenn sie Strafverfolgungsbehörden dabei hilft, mehr Sicherheit zu erzielen.
Verantwortlich für den Schutz von Nutzerdaten sind für die US-amerikanischen und britischen Befragten mehrheitlich die Unternehmen, welche die Daten speichern. 35 Prozent der deutschen Nutzer_innen, und damit die meisten, sehen die Verantwortung dagegen bei den Nutzer_innen selbst – erst dann bei den jeweiligen Unternehmen (26 Prozent), und an dritter Stelle schließlich bei der Regierung (20 Prozent).
Während der Schutz der Privatsphäre also als sehr wichtig und ihre Gewährleistung als eigene Verantwortung empfunden wird, ist der Anteil derer, die sich für sehr fähig halten, ihre persönlichen Daten zu schützen, von durchschnittlich 27 Prozent in 2015 jedoch auf 22 Prozent gesunken.

68 Prozent der befragten Deutschen gehen also davon aus, ihre persönlichen Daten einigermaßen gut zu schützen. 52 Prozent sind sich sicher, dass ihre Daten noch nie kompromittiert wurden – 28 Prozent in Deutschland und den USA geben an, dies nicht zu wissen. In Großbritannien sind es sogar 36 Prozent.
Vertrauen auf sichere Daten, auch ohne Verschlüsselung
Während 43 Prozent der deutschen Befragten angeben, „einigermaßen vertraut“ mit Verschlüsselung zu sein, nutzen nur 14 Prozent sie bei jeglicher Online-Kommunikation. Im Gegensatz zu 30 Prozent der US-amerikanischen und britischen Befragten geben allerdings nur 14 Prozent der deutschen an, nie zu verschlüsseln. Durchschnittlich 31 Prozent der Nutzer_innen wissen nicht, ob sie Verschlüsselung nutzen.
Bei der Frage, ob sie zukünftig ihre Online-Kommunikation verschlüsseln möchten, geben 40 Prozent der befragten Deutschen an, dass dies „unwahrscheinlich“ sei. Die Gründe dafür liegen vor allem in der Handhabung: Verschlüsselung sei zu kompliziert und könne nicht leicht genug eingebunden werden. Wäre dies anders, hätten rund 47 Prozent aller Befragten Interesse daran, all ihre Daten zu verschlüsseln sowie zu verfolgen, wer Zugang zu diesen hat oder sie überwacht.
Erschreckende 23 Prozent, und damit mehr als in Großbritannien und den USA, geben an, keine Daten zu versenden, die verschlüsselt werden müssten – das „wer verschlüsselt, hat etwas zu verbergen“-Argumentationsmonster freut sich. Gleichzeitig gehen 19 Prozent der deutschen Befragten davon aus, dass Verschlüsselung sowieso nichts nützt.
Sicherheit vs. Privatsphäre – oder einfach beides
75 Prozent der deutschen Befragten geben an, die Debatte über das Verhältnis staatlicher Überwachung zum Schutz der Privatsphäre sehr oder einigermaßen sorgfältig zu verfolgen – deutlich mehr als in den USA mit 56 Prozent und in Großbritannien mit 46 Prozent. Besorgt darüber, wer in der jeweiligen Regierung Zugriff zu Nutzerdaten hat, sind 62 Prozent der Befragten. Dennoch befürworten mehr als 50 Prozent einen Zugriff der Regierung auf verschlüsselte Daten zum Schutz vor einem Angriff aus dem Ausland. 60 Prozent heißen sogar den Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden gut, wenn dieser zur Ergreifung von Kriminellen führt. Einen generellen Zugriff auf persönliche Daten lehnen 29 Prozent der US-Amerikaner, 18 Prozent der Briten und 35 Prozent der Deutschen ab. 54 Prozent der deutschen Befragten geben zudem an, dass Unternehmen Forderungen der Regierung nach Herausgabe von Daten abweisen sollen.
In der ewigen Debatte Sicherheit vs. Datenschutz entscheiden die Befragten sich ungern: Knapp 55 Prozent der deutschen und britischen Nutzer_innen wünschen sich, dass ihre Regierungen die nationale Sicherheit und das Recht auf Privatsphäre gleichermaßen schützen, in den USA sind es sogar 74 Prozent. Eine verständliche, aber in der Praxis eher unrealistische Hoffnung. Unter den Entschlosseneren fällt die Wahl auf die nationale Sicherheit: 24 Prozent gewichten diese höher als das Recht auf Privatsphäre (14 Prozent).
Hintertüren unnötig, Regierung hat sowieso Zugriff
58 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Hintertüren es nicht nur der jeweiligen Regierung, sondern auch Kriminellen erleichtern, an verschlüsselte Daten heranzukommen. Die Hälfte sieht jedoch sowieso keinen Nutzen in Hintertüren, da die Regierung so oder so an die gewünschten Daten herankäme.
81 Prozent der US-amerikanischen Befragten geben an, sich für die Positionen der Präsidentschaftskandidat_innen in Datenschutz-Fragen zu interessieren, die Hälfte wünscht sich eine breitere Auseinandersetzung damit. Die jeweilige Haltung der Kandidat_innen bezüglich des Datenschutzes kennen jedoch mehr als 50 Prozent nicht. In allen drei Ländern ist sich eine Mehrheit der Befragten einig, dass die Präsidentschaftswahl nicht nur Folgen für den Datenschutz in den USA hat: 77 Prozent der befragten Deutschen etwa gehen davon aus, dass die Wahl Einfluss auf weltweite Datenschutzthemen haben wird.
Während 50 Prozent der Nutzer_innen in Deutschland angeben, nichts über die Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu wissen, befürworten doch 46 Prozent die Entscheidung. 76 Prozent sind generell dagegen, Daten an die USA weiterzugeben – 49 Prozent sind ebenfalls dagegen, dass deutsche Unternehmen Daten an die nationale Regierung weitergeben.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Mehrheit der Befragten grundsätzlich einen starken Datenschutz befürwortet. Die meisten gehen davon aus, ihre Daten gut schützen zu können – falls jedoch jemand Zugriff darauf haben möchte, vor allem von staatlicher Seite, könnten Nutzer_innen wie Unternehmen dem kaum etwas entgegensetzen. Eine aktive Weitergabe von Daten durch Unternehmen wird jedoch abgelehnt – dient diese jedoch der (nationalen) Sicherheit, nehmen viele der Befragten dies hin.
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: Nach Gerichtsurteil gegen Apple: Die neuen Crypto Wars schwelen nicht mehr
Apple-Chef Tim Cook weigert sich lauthals, Hintertüren in IT-Produkte einzubauen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/joshlowensohn/15012927627/">Josh Lowensohn</a> : Nach Gerichtsurteil gegen Apple: Die neuen Crypto Wars schwelen nicht mehr Nach dem Protest von Apple gegen die Anordnung eines US-Bundesgerichts, Hintertüren in iOS einzubauen, hat sich die von Apple-Chef Tim Cook geforderte öffentliche Debatte über den Sinn und Unsinn solcher Maßnahmen entsponnen. Der Whistleblower Edward Snowden bezeichnete das Gerichtsverfahren als „wichtigsten Rechtsstreit des Jahrzehnts im Technikbereich“ und sprach von einer Welt, in der sich „Bürger auf Apple verlassen müssen, ihre Rechte gegenüber dem FBI zu verteidigen anstatt umgekehrt“. Systeme seien nur dann sicher, wenn ausschließlich die jeweiligen Nutzer Zugriff hätten: „Ein Zugang für den Hersteller ist eine Sicherheitslücke“.
Zudem forderte Snowden implizit dazu auf, zu beobachten, wer sich in der Debatte still verhält: „Schweigen bedeutet, dass sich Google auf eine Seite geschlagen hat, und zwar nicht auf die der Öffentlichkeit.“ Mittlerweile hat sich der Google-Chef Sundar Pichai zu dem „wichtigen Brief“ von Cook geäußert und erwartet eine „wohlüberlegte und offene Diskussion über dieses wichtige Thema“. Unternehmen dazu zu verpflichten, die Geräte und Daten ihrer Kunden zu hacken, sei nicht mit „legalen Gerichtsverfügungen“ zu vergleichen, die Zugang zu Kundendaten anordnen. Wie Cook warnte Pichai vor einem „beunruhigenden Präzedenzfall“, sollte Apple das Urteil tatsächlich umsetzen müssen.
Einigkeit in der Industrie
Von den IT-Schwergewichten Facebook und Microsoft fehlt bislang noch eine direkte Stellungnahme, allerdings hat Microsoft-CEO Satya Nadella ein Posting des Chefjuristen Brad Smith retweeted, der auf einen Eintrag der Gruppe „Reform Government Surveillance“ verweist. Darin haben sich neben Microsoft und Facebook Unternehmen wie Yahoo, Linkedin oder Dropbox zusammengeschlossen. Auch hier heißt es, dass „IT-Firmen nicht dazu verpflichtet werden sollten, Hintertüren in Technologien einzubauen, die die Informationen von Nutzern schützen“. Der Gründer von WhatsApp, Jan Koum, der zusammen mit dem Messaging-Dienst von Facebook übernommen wurde, erklärte seine ungeteilte Zustimmung zum Brief von Cook und fügte hinzu: „Wir dürfen nicht zulassen, dass dieser gefährliche Präzedenzfall durchgeht. Heute steht unsere Freiheit auf dem Spiel“, so der im Verwaltungsrat von Facebook sitzende Koum.
Die genannten Unternehmen sind zudem Mitglieder im Lobbyverband „Information Technology Industry Council“, der die Interessen praktisch aller Branchengrößen vertritt, von Akamai über Samsung bis hin zu Visa. „Wir sind über die breiten Implikationen einer Verpflichtung besorgt, sowohl hier [in den USA] als auch im Ausland, die IT-Unternehmen zur Zusammenarbeit mit Regierungen zwingen würde, um Sicherheitsmaßnahmen zu deaktivieren oder Sicherheitslücken in Technologien einzubauen. Unser Kampf gegen den Terrorismus wird in Wahrheit durch Sicherheitswerkzeuge und ‑technologien gestärkt, also müssen wir vorsichtig sein, bedenkt man unser gemeinsames Ziel von verbesserter Sicherheit, anstatt Unsicherheit zu erzeugen“, heißt es in der Erklärung.
Büchse der Pandora
Unterstützung erhielt die IT-Industrie von Menschenrechtsgruppen, die sich allesamt auf Apples Seite schlugen. Ein Anwalt der American Civil Liberties Union (ACLU) sprach von einem „noch nie dagewesenen, unklugen und rechtswidrigen Schachzug der Regierung“, der von der US-Verfassung nicht gedeckt sei. „Wenn das FBI Apple dazu zwingen kann, in die Geräte ihrer Kunden einzubrechen, dann kann das auch jedes repressive Regime der Welt machen.“ Sherif Elsayed-Ali von Amnesty International erklärte, dass „solche Hintertüren die Sicherheit Aller unterminieren und unser Recht auf Privatsphäre bedrohen“.
Konkreten Rechtsbeistand für Apple versprach die Electronic Frontier Foundation (EFF). „Im Grunde verlangt die Regierung von Apple, einen Hauptschlüssel zu erzeugen, um ein einzelnes iPhone zu entsperren. Und wenn dieser Hauptschlüssel erst einmal vorliegt, dann sind wir uns sicher, dass unsere Regierung immer und immer wieder danach verlangen wird, für andere Handys, und sie wird diese Macht gegen jede Software oder jedes Gerät einsetzen, die die Kühnheit haben, starke Sicherheit anzubieten.“ Und selbst wenn man der US-Regierung vertraue, dann sei zu erwarten, dass der einmal angefertigte Hauptschlüssel auch von Regierungen auf der ganzen Welt verlangt werden wird.
Kann Apple die Anordnung umsetzen?
Sorge darüber, wie die nun losgetretene Debatte verlaufen könnte, äußerte der Sicherheitsexperte Bruce Schneier. Er habe eine Einblendung des Fernsehsenders CNN gesehen, die gelautet hätte: „Apples Datenschutz vs. Nationale Sicherheit“. Unter solchen Rahmenbedingungen sei die Debatte bereits verloren. Stattdessen hätte es heißen sollen: „Nationale Sicherheit vs. FBI-Zugang“. Der Forensiker Jonathan Zdziarski wiederum berief sich in einem Essay auf die von Lawrence Lessig aufgestellte These „Code is Law“ und forderte, dass Code nicht einmal seinem Schöpfer trauen sollte, ohne das Einverständnis des Nutzers einzuholen. Zwar habe Apple bereits erste Schritte in diese Richtung gesetzt, müsse aber ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber sich selbst tiefer in ihren Produkten verankern.
In einem separaten Posting liefert Zdziarski eine Kurzeinschätzung der technischen Möglichkeiten Apples, die Forderung des Gerichts umzusetzen. Beim iPhone 5C, um das es im konkreten Fall geht, sei das zweifelsfrei schaffbar, bei neueren Geräten hingegen, die mit einem speziellen Chip, der sogenannten „Secure Enclave“, ausgestattet sind, würde das schon deutlich schwerer fallen – auch wenn dies vermutlich gelingen dürfte. Dan Guido von der Sicherheitsfirma Trail of Bits kam zu einer ähnlichen Einschätzung und spielte im Detail die möglichen Einfallswinkel durch, die Apple zur Verfügung stehen.
US-Politik unterstützt Gerichtsurteil
Soweit zum Konsens, der unter all jenen herrscht, die wissen, um was es geht. Auf Seiten der Politik muss man die Volksvertreter, denen die Wahrung von Privatsphäre und Verschlüsselung ein Anliegen ist, schon mit der Lupe suchen. Der demokratische Abgeordnete im US-Repräsentantenhaus, Ted Lieu, der einen Uni-Abschluss in Informatik besitzt, spielte etwa ein Gedankenspiel durch: „Können Gerichte Facebook dazu zwingen, Analyse zu betreiben, um herauszufinden, wer ein Verbrecher sein könnte? Oder Google dazu verdonnern, eine Liste mit Namen herauszurücken, die nach dem Begriff ISIS gesucht haben? An welchem Punkt hört das auf?“ Der US-Senator Ron Wyden verteidigte Apple ebenfalls und sagte, dass kein Unternehmen dazu gezwungen werden dürfte, „absichtlich die Sicherheit ihrer Produkte zu schwächen“.
Aus dem Weißen Haus waren nur Wortmeldungen zu vernehmen, die am Kern der Debatte vorbeigingen. So erklärte der Pressesprecher Josh Earnest, dass das FBI Apple nicht darum bitte, ihre Produkte neu zu entwickeln oder „neue Hintertüren einzubauen. Sie verlangen einfach bloß nach etwas, was Auswirkungen nur auf dieses eine Gerät hätte.“ Die sich im Vorwahlkampf befindlichen republikanischen Kandidaten Donald Trump und Marco Rubio ließen keinen Zweifel daran, dass Apple den Widerstand aufgeben möge und „das Gerät öffnen soll“.
Debatte in Deutschland
In Deutschland lobte die grüne Politikerin Renate Künast den Widerstand Tim Cooks gegen das Gerichtsurteil. Schließlich hätte eine Umsetzung Folgen auch für europäische Konsumenten: „Es kann nicht sein, dass die US-Behörden den Unternehmen nahelegen, Hintertüren in die Verschlüsselungen einzubauen, um trickreich an die Daten der Menschen zu kommen. Eines ist klar, die Europäische Union darf sich bei den Verhandlungen zu neuen Safe-Harbor-Regeln nicht über den Tisch ziehen lassen“, schrieb die ehemalige Verbraucherschutzministerin, die nun dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz vorsitzt, auf Facebook.
Über die rechtlichen Implikationen und wie der Fall weitergehen wird, sprach der netzpolitik.org-Autor und Richter am Landgericht Berlin, Ulf Buermeyer, mit Deutschlandradio Kultur. In demonstrativer Ahnungslosigkeit suhlte sich hingegen Sabrina Fritz, die für den ARD aus Washington berichtet. Anstatt digitale Souveränität für Nutzer einzufordern, drehte sie den Spieß kurzerhand um: „Wenn Apple sich aber weigert, die Wünsche der Besitzer zu erfüllen, dann hat es die Macht über mein Handy übernommen und das will ich nicht.“ Das ergibt für uns nicht allzuviel Sinn, genausowenig ihre Einschätzung, dass niemand etwas dagegen gehabt hätte, (wohl unverschlüsselte) Festplatten zu beschlagnahmen und nach Hinweisen zu durchsuchen. „Und das Handy soll plötzlich tabu sein? Das macht für mich keinen Sinn.“
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: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Arbeitgeber darf private Nachrichten mitlesen
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/scif0r/20344770772/"> Denis Simonet</a> : Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Arbeitgeber darf private Nachrichten mitlesen In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (pdf, EN) kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dem Schluss, dass Arbeitgeber_innen unter gewissen Umständen private Chatnachrichten ihrer Angestellten mitlesen, protokollieren und auswerten dürfen. Dagegen vorgegangen war ein rumänischer Ingenieur, dem 2007 gekündigt worden war, weil er in seiner Arbeitszeit auch private Nachrichten über den Yahoo Messenger geschrieben hatte.
Der Mann zog in Rumänien vergeblich durch sämtliche Gerichtsinstanzen und wandte sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er sah sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz verletzt, das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Das Gericht entschied, dass Artikel 8 hier zwar zutreffend sei, der Eingriff in die Privatsphäre des Angestellten aber dennoch verhältnismäßig war. Der Arbeitgeber sei schließlich davon ausgegangen, ausschließlich Daten zur Arbeit des Ingenieurs auszuwerten. Das Konto des Messengers hatte dieser zur Kommunikation mit Kund_innen eingerichtet und durfte es nach internen Regulierungen des Unternehmens nicht für private Zwecke nutzen. Über diese Regeln und die Möglichkeit einer Auswertung sei der Angestellte zudem ausreichend informiert worden.
Gegen das Urteil kann der Kläger innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Deutschland untersteht, wie fast alle anerkannten europäischen Staaten, der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – das Urteil vom Dienstag ist also auch für das Verhältnis von Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen in Deutschland von Bedeutung. Bislang gibt es keine höchstrichterliche abschließende Rechtsprechung darüber, inwieweit Arbeitgeber_innen die Internetkommunikation ihrer Beschäftigten während der Arbeitszeit überwachen dürfen. Am 16. Februar 2011 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jedoch entschieden, dass Arbeitgeber_innen bei krankheitsbedingter Abwesenheit von Arbeitnehmer_innen deren dienstliche Mails einsehen und zur Bearbeitung von Kundenanfragen bearbeiten dürfen. In dem Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die länger krank war. Die Arbeitgeberin hatte in dieser Zeit mit Zustimmung des Betriebsrates Einsicht in das betriebliche E‑Mail-Konto der Frau genommen und firmenrelevante E‑Mails ausgewertet.
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: Filmrezension: „Democracy – Im Rausch der Daten“
: Filmrezension: „Democracy – Im Rausch der Daten“
„Viele Leute sagen, Daten sind das neue Öl, das Öl des 21. Jahrhunderts. Öl hat unser Leben verändert und Daten werden dasselbe tun“, prophezeit der Industrielobbyist John Boswell zu Beginn des Dokumentarfilms „Democracy – Im Rausch der Daten“, in dem Regisseur David Bernet über zweieinhalb Jahre die Verhandlungen über die EU-Datenschutz-Grundverordnung verfolgt.Hintergrund: Die Datenschutz-Grundverordnung
Seitdem EU-Kommissarin Viviane Reding ihren Vorschlag für eine grundlegende Reform des EU-Datenschutzes im Januar 2012 vorlegte, sind über drei Jahre vergangen, doch die Richtlinie ist immer noch nicht verabschiedet. Worum es bei der Reform geht und warum das wichtig ist, haben wir u. a. hier erklärt. Zurzeit befinden sich EU-Parlament, Kommission und der Rat der Europäischen Union in den Trilog-Verhandlungen über die Verordnung. Dabei handelt es sich um ein informelles Schlichtungsverfahren, welches zum Ziel hat, einen Kompromiss zwischen allen drei Seiten zu schaffen. Der Trilog soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein – in dieser Woche sind Zwischenergebnisse bekannt geworden.
Der Dokumentarfilm
Der Schweizer Regisseur David Bernet begleitet in seinem in schwarz-weiß gehaltenen Film die EU-Kommissarin Viviane Reding und den Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht bei ihren Bemühungen um eine Datenschutzregelung, welche persönliche Daten schützt. Er ist mit seinem Kamerateam dabei, als Reding ihren Vorschlag der Presse präsentiert, der noch unerfahren wirkende Albrecht zum Berichterstatter („Rapporteur“) gewählt und in seinem Büro die Strategie besprochen wird. Es ist das erste Mal, dass ein Kamerateam die sonst hinter verschlossenen Türen stattfindenden Verhandlungen begleiten durfte.
Im Film kommen auch Lobbyisten, Anwälte und NGO-Vertreter zu Wort, welche versuchen, auf die Ausgestaltung der Verordnung Einfluss zu nehmen. Der US-amerikanische Industrielobbyist Boswell argumentiert mit den positiven Seiten von „Big Data“ und warnt vor Arbeitsplatzverlusten, während die Anwältin Katarzyna Szymielewicz versucht, polnische Abgeordnete für die Bürgerrechtssicht zu gewinnen. Besonders ist an diesem Film, dass alle Protagonisten nicht nur interviewt, sondern auch nach den Verhandlungen oder bei sich zu Hause gezeigt werden. So entsteht ein rundes Bild von den Menschen und ihrer Arbeit, die hinter einer EU-Richtlinie stecken.
Dem im Fokus stehenden Albrecht ist seine Begeisterung für das Thema Datenschutz genauso wie seine Niedergeschlagenheit angesichts von 4.000 Änderungsanträgen und dem Lobby-Druck anzumerken. Er glaubt zeitweilig nicht daran, einen Kompromiss zu finden, der im Parlament verabschiedet werden kann. Die Enthüllungen Edward Snowdens im Sommer 2013 kommen da im richtigen Augenblick und bringen neue Fahrt in die Verhandlungen. Der Film schafft es, das zähe Ringen um die genaue Formulierung jedes einzelnen Paragraphen spannend zu erzählen. So freut sich der/die Zuschauer*in am Filmende bei der Abstimmung im Europäischen Parlament mit den Abgeordneten über das Ergebnis.
Abgesehen von wenigen schriftlichen Erläuterungen zu den involvierten Institutionen, gibt es keine Kommentare oder Einordnungen aus dem Off, so dass sich manche von dem komplizierten Gesetzgebungsverfahren der EU vielleicht überfordert fühlen werden. Die Komplexität des Brüsseler Dschungels wird für die Zuschauer*innen erfahrbar, wenn sie sich gemeinsam mit Reding und Albrecht in den Katakomben der EU-Verwaltung verlaufen. Bei soviel Nähe und Mietfiebern wünscht man sich an manchen Punkten eine Einordnung und Sicht von Außen, die über die Architektur-Aufnahmen der EU-Institutionen hinausgeht.
Für Bernet steht im Vordergrund, das bürokratische Verfahren zu dokumentieren. Die genauen Kontroversen um die Richtlinie bleiben dadurch abseits einiger Schlüsselwörter (Big Data, digitale Rechte) unkonkret. Daher handelt es sich bei dem Film weniger um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutz-Grundverordnung, sondern um eine Erzählung über die europäische Demokratie. Dem Film gelingt es, den trockenen Gesetzgebungsprozess der EU auf faszinierende Weise packend zu erzählen.
Es ist zu hoffen, dass der Film es schafft, die relativ unbeachtete Datenschutz-Grundverordnung nun auf die Tagesordnung zu hieven. Über dem gesamten Verhandlungsverlauf schwebt unablässig die Gefahr, dass „einer der üblichen Verdächtigen“, vielleicht ein Mitgliedsstaat, den Gesetzgebungsprozess scheitern lässt. Das Kino-Publikum könnte damit in der kritischen Phase zur Kontrollinstanz werden. Denn gerade jetzt braucht es öffentlichen Druck auf Rat und Kommission, die Richtlinie nicht noch industriefreundlicher zu machen, sondern stattdessen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung europaweit festzuschreiben. Umso wünschenswerter wäre es, wenn dieser explizit europäische Film zu diesem Zeitpunkt auch in anderen EU-Ländern in die Kinos kommen würde.
„Democracy – Im Rausch der Daten“ kommt am 12. November bundesweit in die Kinos. Den Trailer gibt es hier:
Vorstellungen in Anwesenheit des Regisseurs finden unter anderem am 4. November in Bonn, am 5. November in Hamburg und am 6. November in Berlin statt.
Mitarbeit: Nikolai Schnarrenberger
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: AdNauseam – Klick für Klick gegen die Werbeflut
: AdNauseam – Klick für Klick gegen die Werbeflut
Angriff ist die beste Verteidigung. Das dachten sich wohl die Entwickler der Browser-Erweiterung AdNauseam, welche beim 41. Netzpolitischen Abend der Digitalen Gesellschaft am 6. Oktober von Mushon Zer-Aviv vorgestellt wurde.Gegen die allgegenwärtige Flut von Werbung auf Webseiten, häufig in Form von blinkenden Bannern, die gesamte Seite einnehmenden Anzeigen und nervigen Pop-Ups, gibt es mit Adblockern ein wirksames Instrument. Mittlerweile scheinen diese so beliebt zu sein, dass sich selbst große Nachrichtenseiten wie Spiegel Online genötigt sehen, ihre LeserInnen zu bitten, diese abzuschalten. Zum wirklichen Umdenken bei Werbeindustrie und Seitenbetreibern scheint die steigende Nutzung von Adblockern aber nicht zu führen, denn nervige Werbung ist weiterhin weit verbreitet.
Während es sich bei den Adblockern um ein defensives Werkzeug handelt, welches Werbung ausblendet, handelt es sich bei AdNauseam um eine proaktives Instrument: Es klickt im Hintergrund auf jede Werbeanzeige. Dadurch wird es einerseits für die Werbenetzwerke unmöglich, spezifische Interessensprofile zu erstellen, und andererseits Missfallen gegenüber den Werbetreibenden geäußert.
Die Entwickler Helen Nissenbaum, Daniel C. Howe und Mushon Zer-Aviv sehen sich daher auch als Teil einer breiteren Bewegung gegen Online-Überwachung und Tracking. AdNauseam soll gegen Verletzungen der Privatsphäre und ungewolltes Tracking durch Werbenetzwerke schützen, indem es deren Systeme mit Klicks überreizt.
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: Facebook: Bündnis startet Petition gegen Klarnamens-Zwang
Screenshot der Petitions-Seite : Facebook: Bündnis startet Petition gegen Klarnamens-Zwang Laut den AGBs von Facebook müssen sich NutzerInnen unter ihrem echten Namen anmelden. Um dies durchzusetzen, gibt es die Möglichkeit, Profile mit vermeintlich „unechten“ Namen zu
denunzierenmelden. Die Betroffenen müssen dann mittels eines amtlichen Dokuments nachweisen, dass es sich um ihren richtigen Namen handelt. Wenn dies nicht der Fall ist, ändert Facebook den Namen automatisch.Ein internationales Bündnis aus Menschenrechtsgruppen hat nun eine Petition gestartet und appelliert an Facebook, die Vorschriften zu ändern. Diese würden viele NutzerInnen einem hohen Risiko aussetzen.
Es seien Fälle bekannt, in denen Opfer von (häuslicher) Gewalt durch einen von Facebook erzwungenen Namenswechsel wieder für ihre PeinigerInnen auffindbar waren, die Namen von LGBTQ-Aktivisten und Trans*Personen veröffentlicht wurden und Namen von Menschen aus ethnischen Minderheiten, wie Native Americans, nicht von Facebook als „authentisch“ anerkannt wurden. Auch werden Trans*Personen diskriminiert, weil ihr Name teilweise nicht mit ihren offiziellen Dokumenten übereinstimme.
Zusätzlich ist das Verfahren der Namensüberprüfung fehleranfällig: So werde eine Frist von zehn Tagen für die Überbringung eines Nachweises gesetzt, das Senden von Ausweis-Dokumenten geschehe nicht auf verlässlich verschlüsselten Wegen und die Entscheidung Facebooks ist unwiderrufbar.
Im Aufruf schreibt das Bündnis:
We write to call on Facebook to fix its broken “authentic identity” (commonly known as “real name”) policy. It’s time for Facebook to provide equal treatment and protection for all who use and depend on Facebook as a central platform for online expression and communication.
We are a coalition of people and organizations who work to protect the rights of women, indigenous and ethnic minority communities, LGBTQ people, and Internet users who have found Facebook’s name policies to be culturally biased and technically flawed.
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: Frankreich führt Überwachungsgesetz für ausländische Kommunikationen ein
cc-by owni ccloguy : Frankreich führt Überwachungsgesetz für ausländische Kommunikationen ein Das kontroverse französische Geheimdienstgesetzes „Loi Renseignement“ ist noch nicht vollkommen veröffentlicht, doch schon steht ein neuer Gesetzentwurf an. Dieser soll nun im Schnellverfahren durchgewinkt werden.
Im Juni verabschiedeten die französischen Abgeordneten das sogenannte „Loi Renseignement“, um die Überwachungskompetenzen der Geheimdienste massiv zu erweitern. Danach wurde dieser französische „Patriot Act“ vom Präsidenten selbst an den Verfassungsrat zur Prüfung geschickt. Der Verfassungsrat begutachtete das Gesetz und gab ein ziemlich nichtssagendes Urteil ab: Bis auf drei Maßnahmen ist das Gesetz verfassungskonform. Eine dieser drei zensierten Maßnahmen betraf die Auslandsüberwachung. Diese Lücke soll nun gestopft werden.
Am 9. September legten die Sozialisten Patricia Adam und Philippe Nauche daher einen Entwurf „für Überwachungsmaßnahmen im Bereich der internationalen elektronischen Kommunikationen“ vor. Am 1. Oktober soll in der Nationalversammlung abgestimmt werden. Der Inhalt: massive Überwachung und weniger strenge Kontrollen.
Frankreich wollte in diesem Bereich schon länger Klarheit schaffen, da das Anzapfen der Unterseekabel durch den französischen Geheimdienst DGSE seit 2008 von einem geheimen Dekret des Premierministers erlaubt wird. Wie die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net berichtet, geht nun ein französisch-amerikanischer Anwalt den geheimen Dekret von 2008 vor Gericht – nichtsdestotrotz soll das neue Gesetz die obskure Regelung offen legalisieren.
Der recht kurze neue Vorschlag übernimmt größtenteils die vom Verfassungsrat zensierten Paragraphen aus dem Loi Renseignement. Ziel der Überwachung sind Kommunikationen, „die im Ausland empfangen oder aus dem Ausland gesendet wurden“. Die Zeitung Libération erklärt, dass hierbei drei Fälle unterschieden werden:
1. Die Kommunikation zwischen zwei Nutzern ist rein franko-französisch (Telefonnummern, IP Adressen etc.) und muss daher umgehend vom Geheimdienst gelöscht werden, außer wenn einer der Nutzer im Ausland mit französischer IP-Adresse kommuniziert und schon Ziel einer Überwachungsmaßnahme ist oder wenn dieser eine „Bedrohung für die fundamentalen Interessen der Nation“ darstellt. Die große Frage ist, wie der Dienst genau filtert.
2. Sobald es sich um eine „gemischte“ Kommunikation handelt, werden alle Daten – Metadaten und Inhalte – für maximal sechs Monate gespeichert („ab der ersten Auswertung“ wohlgemerkt, nicht ab Erfassungsdatum).
3. Sobald es sich um einen rein ausländischen Austausch handelt, werden die Daten für ein Jahr (Inhalte), sechs Jahre (Metadaten) und acht Jahre (Verschlüsseltes).
Die einzige „Einschränkung“ im Text ist, dass die Maßnahmen nur dann vom Premierminister autorisiert werden dürfen, wenn es sich um die „Verteidigung der fundamentalen Interessen der Nation“ handelt. Die Berichterstatterin Patricia Adams fügte im Ausschuss hinzu, dass dieses Gesetz die jetzigen Aktivitäten des DGSE berücksichtigt und keine neuen Kompetenzen schafft – also nur eine Legalisierung gängiger Praxis darstellt. Die Abgeordnete sieht weiterhin nur eine Kontrolle a posteriori durch die neu eingerichtete CNCTR-Kommission (Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement) vor.
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: Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen
CC-by Flickr TPCOM : Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen Die EU-Kommission plant Ende des Monats eine umfangreiche Konsultation zur Rolle der Online-Plattformen zu veröffentlichen, die bis ins Frühjahr 2016 laufen soll.
Politico hat heute eine Version dieser Konsultation geleakt (pdf), mit der die Kommission öffentliche Kommentare zum „regulatorischen Umfeld für Internet-Plattformen, Online-Vermittler, Daten und Cloud Computing und der kollaborativen Wirtschaft“ einholen möchte.
Der Entwurf des Fragebogens enthält insgesamt 92 Fragen und beschäftigt sich unter anderem mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung und Transparenz von Plattformen, der Provider-Haftung und der Frage, wie Unternehmen Profiling-Aktivitäten nachgehen, um ihren Nutzern gezielte Werbung anzuzeigen. Weiterhin wird um Input zur Frage gebeten, wie mit vermeintlich illegalen Inhalten im Netz umgegangen werden soll.
Die Definition der „Plattformen“ umfasst Suchmaschinen, soziale Medien, Video-Portale, App Stores usw. – folgende Unternehmen werden explizit genannt: Google, Bing, Facebook, Twitter, Google Shopping, Kelkoo, Twenga, TripAdvisor, Yelp, PayPal, Apple Pay, Deezer, Spotify, Netflix, Canal Play, Apple TV, Airbnb, Uber, TaskRabbit und BlaBlaCar.
Zuvor hatten die Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights und Access zehn Kernpunkte an Kommissar Oettinger übermittelt, die beachtet werden sollten, damit die Konsultation neutral, sorgfältig und ausgewogen wird (pdf):
.@GOettingerEU Here are some suggestions on platform consultation https://t.co/DjdI9ZmQEd – already shared with your staff #copyright
— EDRi (@edri) 4. September 2015
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: Privacy is a teamsport: Cory Doctorow zur Hackbarkeit unseres Alltages
: Privacy is a teamsport: Cory Doctorow zur Hackbarkeit unseres Alltages
Auf der Republica 2015 hielt Cory Doctorow einen Vortrag mit dem Titel: „The NSA are not the Stasi: Godwin for mass surveillance“. Darin führte er aus, wie die Technologisierung unseres Alltages auch maßgeblichen Einfluss darauf hat, wie überwachbar wir sind.Nach Doctorow ist so gut wie alles hackbar, egal ob unsere Smarthomes, Herzimplantate oder eben auch unsere Computer. Für ihn ist es wichtig, erst einmal zu verstehen, warum dies so ist. So sei die Entwicklung des Universalcomputers der entschiedene Faktor hierfür. Es sei nun mal so, dass selbst der Computer in unserem Drucker – theoretisch – ganz andere Rechenoperationen ausführen kann, die nichts mit seiner eigentlichen Aufgabe zu tun haben. Natürlich bräuchte er sehr viel länger, da er einfach nicht über wirklich passende Kapazitäten verfügt, aber daraus entstünde natürlich ein Sicherheitsrisiko, Hacker würden eben genau dieses nutzen.
Neue Technologien haben die Gesellschaft immer vor neue Herausforderungen gestellt, so der Autor. Meistens habe die Gesellschaft dann mit Reglementierungen reagiert, wie es etwa beim Radio konkrete Vorschriften dafür gibt, welche Frequenzen zu nutzen sind, um beispielsweise nicht den Flugverkehr zu gefährden. Im Falle der Computer sei aber eine dementsprechende Regelung nicht so umzusetzen, wie die Menschheit das üblicherweise getan hat.
Mitte der 1990er-Jahre hätten die Regierungen angefangen zu glauben, dass dies über Gesetze zu kompensieren sei, leider führte dies, so Doctorow, eher zu einer Verschlimmerung des Problems. Es seien Gesetze entstanden, die es verbieten, Digital Locks zu brechen, jemandem zu helfen, der dies tut, ein Tool hierfür bereitzustellen oder einfach nur einen Key zu extrahieren.
Die Wirtschaft habe davon sehr profitiert. Das eigentliche Problem sei aber eben das, dass wir es verboten haben, jemand anderem davon zu erzählen, wenn es eine Sicherheitslücke in einer bestimmten Software gibt, und das zwänge dann den Verbraucher wiederum, nur Software desselben Anbieters zu nutzen. Etwa so als könne man sein Auto nur in eine Vertragswerkstatt bringen und nicht einfach zum Mechaniker nebenan. Auch können so die Sicherheitslücken viel länger bestehen, weil niemand direkt dazu gezwungen sei, diese zu beheben.
Diese Bugs werden eben nicht nur genutzt, um beispielsweise ein Betriebssystem zu jailbreaken, sondern eben auch von Autoren von Malware und anderen Leuten mit böswilligen Absichten. Dies mache uns alle verwundbar. Unsere Mobiltelefone etwa würden ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen. Doctorow führt hier das Beispiel des IMSI-Catcher-Einsatzes auf dem Maidan-Platz in der Ukraine aus. So bekamen Personen, nachdem sie an der regierungskritischen Demonstration teilnahmen, SMS, die sie davon in Kenntnis gesetzt haben, dass sie gerade an einer Störung der öffentlichen Ordnung teilgenommen hätten. Ein IMSI-Catcher ist eine Technologie, die sich Mobiltelefonen gegenüber als Basestation ausgibt und alle umliegenden Telefone zwingt, sich dort einzuloggen.
Wäre die Technologie jetzt etwas weiter fortgeschritten, fährt der Kanadier fort, und die Häuser der betreffenden verstärkt computergesteuert, könnte man sich statt der SMS auch andere, direktere Konsequenzen vorstellen: Du hast die öffentliche Ordnung gestört, jetzt stellen wir dir heute Nacht die Heizung ab, damit darüber nachdenken kannst.
Technologie funktioniere eben nur zu bestimmten Bedingungen, die meistens nicht von uns selbst festgelegt werden. Doctorow führt hier ein Beispiel von einer Frau an, die im Leasingvertrag ihres Autos zugestimmt hatte, ihr County damit nicht zu verlassen. Als sie dies dennoch tat, sprang ihr Wagen auf dem Rückweg nicht mehr an.
Cybersicherheit sei momentan eben mehr Angriff als Verteidigung. Es gehe vielmehr darum, neue Bugs auf den Geräten zu generieren, um attackieren zu können, als die Bugs zu beheben und somit die Geräte und Nutzer vor Angriffen zu schützen. Regierungen würden eigene Programme hierzu betreiben, wie etwa das von der NSA betriebene „Bullrun“. Dies sei ebenfalls ein lukrativer Markt geworden, Leute würden Sicherheitslücken an Regierungen verkaufen, damit diese dann ihren Nutzen daraus ziehen können.
Wir seien aber jetzt in eine Situation gekommen, in der der Staat alles verbieten will, was er nicht selbst entschlüsseln kann. Wie am aktuellen Beispiel Großbritannien. Für Doctorow ist es aber schon soweit, dass Regierungen für die Absicherung ihres Staates mehr Geld ausgeben, als für die Lösung der meist sozialen, gesellschaftlichen Probleme.
Doctorow macht soziale Ungleichheit als einen der Hauptfaktoren für Überwachung aus. So würde es immer dort, wo Macht sich auf einige Wenige konzentriere, zu Konflikten mit dem Rest der Bevölkerung kommen. Dies stünde der durch eine Demokratie gesicherten Pluralität im Wege. In Kanada etwa würden Leute, die auf legalem Wege gegen die Politik in Sachen Ölfelder in Alberta protestieren, vom Inlandsgeheimdienst als Extremisten eingestuft.
Verschlüsselung sei für ihn auch nicht der wahre Kampf, den wir als Menschheit auszutragen hätten, vielmehr seien es soziale Kämpfe, die die menschliche Existenz bedrohen würden. Jedoch würden wir jeden einzelnen dieser Kämpfe verlieren, solange wir kein offenes und freies Internet haben. Doctorow geht, nach eigener Aussage, weder optimistisch noch pessimistisch an die Zukunft heran, vielmehr habe er Hoffnung. Leute, die sich eben mit Überwachung auskennen, haben die Aufgabe, andere darüber zu informieren. Der Kampf um unsere Privatsphäre sei ein Teamsport.
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: Europäisches Déjà-vu: Fluggastdaten vs. Vorratsdatenspeicherung
: Europäisches Déjà-vu: Fluggastdaten vs. Vorratsdatenspeicherung Das Europaparlament hat heute Änderungsanträge für ein europäisches System zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR) diskutiert. Dieser Richtlininenentwurf ist schon seit 2011 in Planung und soll nun nach den Anschlägen in Frankreich und Dänemark mit mehr Überwachung für mehr Sicherheit sorgen. Da sich die Maßnahme gerade im zweiten Anlauf befindet und überhaupt ziemlich viele Parallelen zur gescheiterten Vorratsdatenspeicherung aufweist, haben die Organisationen Access und EDRi den Verlauf der beiden Richtlinien visualisiert:
Lizenz: Creative Commons CC-BY
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: Zurück aus der Zukunft : Digital Rights News von 2025
: Zurück aus der Zukunft : Digital Rights News von 2025
European Digital Rights feiert heute die 300. Ausgabe des EDRi-grams mit einer Spezialausgabe und eBook-Veröffentlichung. Sechzehn Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft berichten zurück aus dem Jahr 2025. Netzpolitische Science Fiction vom Feinsten!Das Buch startet mit einem Vorwort von Dunja Mijatović, der Beauftragten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für die Freiheit der Medien, und enthält Beiträge von:
Hans de Zwart, Simon Davies, Jillian C. York, Cory Doctorow, Katarzyna Szymielewicz, Joe McNamee, Jesper Lund, Kirsten Fiedler, Erich Moechel, Raegan MacDonald, Estelle Massé, Douwe Korff, Bogdan Manolea, Monica Horten and Annie Machon.Das Buch gibt es als eBook (.epub, DRM-frei bei epubli) und als pdf-Version (pdf).
Das EDRi-gram ist der zweiwöchentliche Newsletter des europäischen Dachverbands, der in Brüssel stellvertretend für 33 Organisationen aus ganz Europa Grundrechte im digitalen Zeitalter verteidigt. Seit 2003 wird der Newsletter versandt, der über positive wie auch negative netzpolitische Entwicklungen in ganz Europa berichtet. Zum EDRi-gram tragen regelmäßig Aktivisten, EDRi’s Mitglieder und Gastautoren bei, um aus ihrem Heimatland zu berichten.
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: Sonderberichterstatter für Privatsphäre in der UN beschlossen – Hoffnung auf Seiten der Zivilgesellschaft
UN-Sitz in Genf - CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Wimox : Sonderberichterstatter für Privatsphäre in der UN beschlossen – Hoffnung auf Seiten der Zivilgesellschaft Deutschland und Brasilien haben mit 55 Unterstützern im der 28. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf die Etablierung eines Sonderberichterstatter für das „Recht auf Privatsphäre“ vorgeschlagen. Die Resolution wurde ohne Abstimmung im Konsensverfahren angenommen. Der Berichterstatter hat zunächst für die nächsten drei Jahre die Aufgabe, einen Bericht über die Lage in den Mitgliedstaaten anzufertigen und Empfehlungen auszusprechen, um die Durchsetzung des Rechts auf Privatsphäre in der digitalen Welt zu sichern. Er soll seine Arbeit schon ab Juni aufnehmen.
The Council reaffirms the right to privacy, according to which no one shall be subjected to arbitrary or unlawful interference with his or her privacy, family, home or correspondence, and the right to the protection of the law against such interference, as set out in article 12 of the Universal Declaration of Human Rights and article 17 of the International Covenant on Civil and Political Rights; recognizes the global and open nature of the Internet and the rapid advancement in information and communications technology as a driving force in accelerating progress towards development in its various forms; and affirms that the same rights that people have offline must also be protected online, including the right to privacy.
Der Berichterstatter soll sich nicht nur um die Privatsphäre gegenüber Firmen, sondern auch um staatliche Überwachungspraktiken kümmern. Bürgerrechtsorganisationen weltweit haben die Nachricht positiv aufgenommen und versichern, den Berichterstatter unterstützen zu wollen. Die American Civil Liberties Union sieht einen besonderen Bezug zu den Überwachungspraktiken der USA, die Electronic Frontier Foundation lobt insbesondere, dass ein Sonderberichterstatter eine unabhängige Stelle ist, die nicht zum regulären Personalapparat der UN gehört.
Die Einsetzung eines Sonderberichterstatters ist ohne Zweifel ein gutes Zeichen, es bleibt aber noch abzuwarten, wer die Stelle einnehmen wird und inwieweit die Nationen, die der Einrichtung des Berichterstatters negativ gegenüberstanden – beispielsweise Südafrika, Bahrein, Saudi Arabien und partiell die USA -, dessen Arbeit zu behindern versuchen werden. Andrew Smith von Article19 ist jedoch optimistisch, dass der Berichterstatter wirksam werden kann: „Das ist viel mehr als eine Geste“, erklärte er gegenüber heise online. Wir hoffen, dass er Recht behält.
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: Warum Überwachung uns nicht sicherer macht und wieso sich Privatsphäre und Sicherheit nicht ausschließen
: Warum Überwachung uns nicht sicherer macht und wieso sich Privatsphäre und Sicherheit nicht ausschließen Hat sich die Diskussion nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo verändert, obwohl die Täter dem französischen Geheimdienst sehr wohl bekannt waren? Was für neue staatliche Sicherheitsstrategien werden jetzt gefordert? Wie wird „Online-Extremismus“ als Argument genutzt, um unsere Privatsphäre zu beschneiden?
Diesen Gastbeitrag mit dem englischen Originaltitel „Security and Privacy in Times of Online Extremism“ von Sarah Theresa Fischer veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung. Übersetzung: Sarah Theresa Fischer und Constanze Kurz.
Das sich schnell weiterentwickelnde Informationszeitalter hat einen neuen Abschnitt für die staatlichen Sicherheitsstrategien eingeläutet. Während die Sorge früher oft Boden, Luft, Ozeanen und dem Weltraum galt, erkennen die meisten Länder nun auch den „Cyberspace“ als ein ebenbürtiges Arbeitsgebiet an. Unzweifelhaft trägt der „Cyberspace“ Risiken für die staatliche Sicherheit in sich. Eine Dimension dieser Risiken sind die Gefahren, die von der Nutzung des Internet durch Kriminelle, Terroristen und extremistische Gruppen ausgeht, da es Tatvorbereitung und Kommunikation erleichtert. Ausgelöst durch den Angriff auf das französische Satire-Wochenmagazin Charlie Hebdo im Januar 2015 haben Regierungen in zunehmendem Maße ihre Beunruhigung über „Online-Extremismus“ und die Möglichkeiten, die das Internet für die Planung und Durchführung terroristischer Vorgänge hervorbringt, zum Ausdruck gebracht. Direkt nach den Angriffen erklärte David Cameron, dass es immer möglich gewesen sei, jemandes Briefe zu lesen, Anrufe zu belauschen, und dass er nicht gewillt sei, für Online-Kommunikation eine Ausnahme zuzulassen. Er zeigte sich außerdem überzeugt davon, dass es die oberste Pflicht der Regierung sei, die Sicherheit für das Land und die Menschen aufrechtzuerhalten.
Die gemeinsame Stellungnahme der EU-Innen- und Justizminister (pdf) vom 11. Januar 2015 ließ eine ähnliche Haltung erkennen. Sie drückt die Besorgnis aus über die „zunehmende Nutzung des Internet, um Hass und Gewalt anzuheizen“, und postuliert weiterhin, es sei „wesentlicher Bestandteil für die beschleunigte Weitergabe von Materialen, die zielgerichtet Hass und Terror animieren“. Um es auf den Punkt zu bringen: EU-Politiker betonen die Notwendigkeit, die Online-Kontrolle auszubauen, mit dem Ziel, zukünftigen Anschlägen vorzubeugen. Das erscheint auf den ersten Blick als Maßnahme begreiflich. Ist es nicht in unser aller Interesse, unversehrt zu bleiben, und erwarten wir nicht, dass unsere Regierungen alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um uns zu schützen?
Ich meine, man sitzt dabei einer gefährlichen Täuschung auf, die von der Bevölkerung einfach übernommen und durch die Art der Entfaltung des „Sicherheitsdiskurses“ durch die Politik bewusst geschürt wird, wenn es um „Online-Extremismus“ geht. Man muss sich klarmachen, dass die Ausdehnung der Online-Kontrolle nicht nur zu einer möglichen frühen Entdeckung von Terrorvorhaben führen könnte, sondern immer zugleich die pauschale staatliche Überwachung der Privatdaten von Bürgern bedeutet. Eine solche Form der Überwachung hat weitreichende Konsequenzen für unsere Privatsphäre. Dass Politiker dazu neigen, die Bedrohung durch „Online-Extremismus“ auf die „nationale Sicherheit“ zu überhöhen, um die Ausweitung der Online-Überwachung zu rechtfertigen, gilt es zu zeigen. Ich werde dazu drei Fragen aufwerfen und diskutieren, die diese Annahme belegen werden.
Verhältnis zwischen Privatsphäre und Sicherheit
Zunächst ist es wichtig, das Verhältnis zwischen Privatsphäre und Sicherheit in Betracht zu ziehen und dessen Einfluss auf unsere Bürgerrechte zu verdeutlichen. Hatte David Cameron Recht, als er erklärte, dass es eines Staates oberste Pflicht sei, seine Bewohner zu schützen? Bevor man der Aussage, dass Sicherheit wichtiger sei als unsere Privatsphäre, widerstandslos Vertrauen schenkt, ist es wichtig, die Dimensionen dieses Kompromisses zu begreifen.
Eine Ausweitung der Online-Überwachung, die über eine Beobachtung von solchen Menschen hinausgeht, die als klar tatverdächtig identifiziert wurden, birgt erhebliche Gefahren. Eine potenzielle Gefahr besteht darin, dass die gesammelten Daten von Mitarbeitern der Geheimdienste an Personen außerhalb der Regierungskreise weitergegeben werden (siehe Posner (2006): I’m Not a Suicide Pact: the Constitution in a Time of National Emergency). Dies könnte zu einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Daten führen. Des Weiteren verhindert die Angst, überwacht zu werden, einen freien Ideenaustausch in den Angelegenheiten des öffentlichen Interesses. Ein solcher Austausch ist jedoch für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Abgesehen davon ist eine solche Form der Datengewinnung ein klares Eindringen in jedermanns Recht auf Privatsphäre.
Hilft Überwachung, um Anschläge zu verhindern?
Die zweite wichtige Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt: Helfen die online erhobenen Daten tatsächlich, um Anschläge zu verhindern? Es ist zu bezweifeln, dass dies der Fall ist. Die meisten Länder haben weder die Kapazitäten noch die Ressourcen, die schiere Masse an Informationen auszuwerten, die sie online sammeln können. Des Weiteren ist es auch für den aktuellen Fall des Anschlags auf Charlie Hebdo nachgewiesen, dass die Brüder, die ihn verübt haben sollen, dem französischen Geheimdienst sehr wohl bekannt waren. Nichtsdestotrotz konnte ein Anschlag nicht verhindert werden. Tatsächlich gibt es keinen bekannten Fall, in dem durch Vorratsdatenspeicherung gesammelte Informationen geholfen hätten, einen Anschlag zu verhindern. Darauf aufbauend lässt sich festhalten, dass eine Ausweitung der Online-Überwachung, die gern mit Hilfe des Diskurses über „nationale Sicherheit“ vorangetrieben wird, uns nicht zu mehr Sicherheit verhelfen würde. Das Gegenteil ist der Fall und entfaltet sich in einem interessanten Paradox. Während uns eine Ausweitung der Online-Überwachung nicht vor möglichen Terrorangriffen schützt, beschneidet es eines der Grundfeste unserer staatsbürgerlichen Freiheit: das Recht auf Privatsphäre.
Terror als unmittelbare Gefahr?
Abschließend möchte ich eine letzte Frage zum vorherrschenden Diskurs dieses Themas aufwerfen. Stellen terroristische Anschläge tatsächlich eine so unmittelbare Gefahr in Europa dar, wie von vielen Politikern propagiert? Oder ist es möglich, dass diese Sicherheitsfrage als Vorwand genutzt wird, um Vorratsdatenspeicherung in einem ungebührenden Maße auszubauen? Der Fakt, dass es beispielsweise für einen US-Bürger im Jahre 2001 fünf Mal wahrscheinlicher war, an der Erkrankung AIDS zu sterben, als ein Opfer eines terroristischen Anschlages zu werden, spricht für sich (siehe Abbot, Rogers & Sloboda Abbot (2007): Beyond Terror). Viele westliche Regierungen tendieren dazu, die tatsächliche Bedrohung von Anschlägen zu übertreiben. Dabei porträtieren sie die Wichtigkeit von Sicherheit auf eine Art und Weise, welche die Einführung von Handlungsweisen legitimiert, die anderweitig keine öffentliche Unterstützung bekommen würden. Bevor man sich daher dem dominanten Diskurs zu „Online-Extremismus“ anschließt, ist es wichtig, sorgfältig die sachliche Richtigkeit der Informationen zu überprüfen, die man vom Staat erhält, und sich dessen Auswirkungen auf eines unserer grundlegenden Rechte bewusst werden: das Recht auf Privatsphäre.
Quellen
Watt, N., Mason, R., & Traynor, I. (2015, January 12): David Cameron pledges anti terror law for internet after Paris attacks
Deibert, R. J., & Rohozinski, R. (2010): Risking Security: Policies and Paradoxes of Cyberspace Security, International Political Sociology, 15–32.
Stellungnahme der EU-Innen- und Justizminister vom 11. Januar 2015, (pdf)
Posner, R. A. (2006): I’m Not a Suicide Pact: the Constitution in a Time of National Emergency. Oxford: Oxford University Press.
Abbot, Rogers & Sloboda (2007): Beyond Terror, Random House.
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: Joe McNamee: „Zum Schutz digitaler Grundrechte“
: Joe McNamee: „Zum Schutz digitaler Grundrechte“ Joe McNamee ist der Direktor der „European Digital Rights“. Für Eurozine schrieb er über Netzneutralität und ihre Rolle für die Kommunikations- und Informationsfreiheit. Wir haben seinen Beitrag “Net neutrality: Protecting digital rights“, auf deutsch übersetzt.
Netzneutralität: Zum Schutz digitaler Grundrechte

Die Verbindung zwischen Privatsphäre und der Kommunikations- sowie Informationsfreiheit.
Die Konvergenz zwischen Online-Überwachung und ‑Sicherheit, dem Profiling von Kunden, sowie die Filterung von Traffic zeigt, dass das Recht auf Privatsphäre in einer direkten Verbindung mit dem Recht auf Kommunikations- und Informationsfreiheit steht. Dass das Prinzip der Netzneutralität diesem Anspruch dient, erklärt der Direktor von European Digital Rights Joe McNamee.
Die europäische Initiative für Digitale Rechte (EDRi) ist eine Zusammenschluss von 34 Organisationen für digitale Bürgerrechte aus 19 europäischen Ländern. Sie setzt sich für den Schutz und die Förderung von Bürgerrechten in der digitalen Welt ein, und fokussiert dabei vor allem existierende Rechtsgrundsätze, Datenschutz und Kommunikationsfreiheit. Eine der größten Herausforderungen für die EDRi ist die enge Verflechtung der verschiedenen Aspekte digitaler Bürgerrechte. Es ist für uns unmöglich nur ein oder zwei Aspekte zu bearbeiten und alles andere zu ignorieren. Entweder arbeiten wir allumfassend oder wir gefährden unsere Arbeit und riskieren, dass die Rechte von Bürgern untergraben werden.
Das wird besonders hinsichtlich der „Netzneutralität“ deutlich. Netzneutralität ist meist als das Recht der Nutzer definiert, sich über ein Gerät ihrer Wahl mit jedem gewünschten Punkt innerhalb des Netzwerks zu verbinden. In einem neutralen Netz können User jeglichen Inhalt erstellen und auf alle Inhalte, Angebote und Anwendungen zugreifen. Sie können diese nutzen, ohne durch die Betreiber der Infrastruktur diskriminiert, gesperrt oder eingegrenzt zu werden. Internetprovider ermöglichen es uns, miteinander zu kommunizieren, im Netz zu surfen oder Dateien zu versenden. Wir können unsere eigenen Webseiten erstellen und global zugänglich machen, sowie Serviceangebote, unter anderem E‑Mails, Soziale Medien oder Internettelefonie, nutzen. Jeder Mensch, egal in welcher Rolle, und alle Organisationen, egal wie groß oder welcher Art, sind in der Lage daran teilzuhaben. Jeder ist in der Lage Angebote wahrzunehmen oder anbieten. Das Internet ist (beinahe) eine Welt ohne Grenzen.
Die Politik der Privatsphäre
In der Diskussion über Privatsphäre erreichen die nächste Phase, in der wir über ihre soziologische Definition in Gegenüberstellung zu aktuellen Kommunikationstechnologien, über ihre Definition als ein ziviles Recht und Recht der Verbraucher und darüber, wie sie durch Gesetze geschützt werden kann und wie diese Gesetze durchgesetzt werden sollen debattieren.
Gegenwärtig werden Hindernisse und Grenzen an Stellen errichtet, an denen es früher keine gab, da die großen Internetanbieter über die dafür notwendigen Technologien, Ressourcen und die Motivation verfügen. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Kommunikationsfreiheit sind ungleich viel größer, als es auf den ersten Blick den Anschein macht. Der Kampf um die Offenheit des Internets dreht sich um Kommunikationsfreiheit, effektive Durchsetzung der Gesetze, Sicherheit, Berechenbarkeit und Rechtsgrundsätze.Kommunikationsfreiheit
Eine Reihe rechtlicher Instrumente zum Schutz der Grundrechte existieren um die Informationsfreiheit zu schützen. Diese Freiheit wird als das Recht auf den Erhalt und die Übermittlung von Informationen verstanden – mit anderen Worten: Das Recht darauf, die eigene Meinung auch anderen mitteilen zu können. Die Informationsfreiheit wird in Artikel 19 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und in Artikel der EU-Charta der Grundrechte garantiert. Darüberhinaus wird es in internationalen Verfassungen verfechtet, beispielsweise der US-Verfassung, deren erste Ergänzung zum Schutz der Redefreiheit, welbekannt ist.
Derlei Instrumente sind ausschließlich für Staaten bindend, da bis vor Kurzem ausschließlich Staaten dazu in der Lage waren, die Kommunikationsfreiheit einzuschränken, beispielsweise durch Zensur und Zulassung von Rundfunkanbietern. Da aber unser öffentlicher Raum, in dem wir tägliche Aufgaben erledigen, miteinander interagieren und in dem unsere politischen Kämpfe stattfinden, mittlerweile aber ein virtueller „Raum“ ist, zu dem wir über Kupferkabel und Glasfaberkabel Zutritt erhalten, liegt unsere Kommunikationsfreiheit in den Händen von Internetanbietern, sozialen Netzwerken usw. .
Je mehr ein Staat Unternehmen, wie Internetprovider dazu zwingt, den Zugriff auf unliebsame oder potentielle illegale Inhalte zu begrenzen, desto eher können sie vermeiden, dass sie ihre internationalen oder verfassungsrechtlichen Pflichten bezüglich der Kommunikationsfreiheit verletzen. Davon ging jedoch nur eine geringe Gefahr aus, da es sich um kein Geschäftsmodell der Internet-Unternehmen handelte und sie dem ausgeübten Druck standhielten. Dieser Wiederstand ist jedoch geschmolzen und Internetanbieter bestehen mittlerweile auf das Recht, ihr Angebot einzuschränken und Inhalte zu blockieren, verbieten oder andere Inhalte anzupreisen. Dies ist verschiedenen Faktoren geschuldet.
Einerseits sind Technologien, die in der Lage sind Inhalte zu identifizieren und entsprechend zu beschränken oder zu fördern, einfacher verfügbar. Das ist besonders aus der Sicht der großen Internetanbieter interessant. Wenn man in der Lage ist den Zugang zu Inhalten für zehn Millionen Kunden zu beschränken oder zu erleichtern, dann ist es möglich diese Macht zu nutzen und Online-Unternehmen für diese Zugänge zahlen zu lassen. Nachdem Angebote wie Facebook und Google ihre Kunden als Anlagen betrachten, wollen Netzanbieter es ihnen nun gleichtun. Darüberhinaus sind diese Anbieter interessiert an Online-Unternehmen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Musik, denen sie anbieten können, bestimmte Inhalte zu blockieren oder leichter zugänglich zu machen.
Die Normalisierung der Störung
Durch die Prioritätenverlagerung der Internetanbieter sind diese viel angreifbarer durch Regierungen, die einen Weg suchen um die Kommunikationsfreiheit zu beschränken, wenn dies von Gesetzes wegen nicht möglich ist. Internetanbieter sind gegenüber Anfragen zur „freiwilligen“ Zugangsbeschränkung bestimmter Online-Inhalte sehr offen. Dadurch gelangen Politiker in eine Position, in der sie keine Verantwortung für Maßnahmen gegen Online-Kriminalität, wie zum Beispiel Kinderpornografie, übernehmen müssen. Sobald kriminelle Inhalte blockiert werden, können die Blocken auch auf weniger legitime Ziele ausgeweitet werden, um zum Beispiel Copyright zu erzwingen. Egal wie die Frage lautet, die Antwort wird folgende sein: „Warum kann der Anbieter nicht den Zugang blockieren?“
Internetanbieter begrüßen wiederum die „Normalisierung“ der Einschränkung, da es ihnen die Möglichkeit gibt zu entscheiden, wer auf dem zukünftigen Onlinemarkt Gewinner oder Verlierer sein wird.Um in der Lage zu sein, Inhalte zu blockieren, ist es selbsverständlich nützlich einen Einblick in die Kommunikation innerhalb des Netzes zu haben. Je mehr Einblick ein Internetprovider in diese Inhalte hat, desto effektiver kann dieser bestimmte Inhalte blockieren. Die Restriktionen reichen von hocheffektiven Sperrungen der IP-Adressen, über sehr ineffektive DNS-Sperren bis hin zu zielgerichteteren und stärker in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahmen, wie die Nutzung von Paketanalye und Verbindungskonrolle, um detailliierte Erkenntnisse über die Inhalte jedes Datenpakets innerhalb des Netzwerkes zu erlangen.
Eine undemokratische und ineffektive Politik
Ein Grund für das politische Ziel, Beschränkungen auf internationalem Recht basieren zu lassen, ist, dass es so möglich ist eine öffentliche Dabeatte darüber zu führen. Eine rechtliche Verankerung der Einschränkungen erlaubt eine Anfechtung dieser vor nationalen und eventuell auch vor internationalen Gerichten. Kurzfristige Absprachen über Beschränkungen zwischen Regierungen und Internetprovidern umgehen die öffentliche Debatte und entziehen sich so Überprüfungsverfahren und Folgeabschätzungen.
Deswegen gibt es zum Beispiel in Schweden und Großbritannien nationale „freiwillige“ Verfahren gegen Kinderpornografie.
In beiden Ländern wurden diese Maßnahmen in Folge öffentlichen Drucks auf die Regierungen, als auch aufgrund der (eigenartig fesselnden) gesetzlichen Drohungen, im Fall Großbritanniens, eingeführt. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Kinderpornografie einerseits so trivial ist, dass es keine Gesetze oder Beweise für Gegenmaßnahmen bedarf, andererseits so wichtig ist, dass Gesetze gebrochen werden können, um die Sperrung zu erreichen.
Es ist interessant, dass in den rund zehn Jahren, seitdem die Sperre das erste mal in diesen beiden Ländern vorgeschlagen wurde, niemand jemals konkret erklärt hatte, wofür sie genau da sein soll. Soll sie vorsätzlichen Zugang blockieren? Falls ja, würde dies wohl kaum funktionieren, da die Sperren einfach zu umgehen sind. In jedem Fall sollte klar sein, dass das öffentliche Netz nicht der Ort ist, an dem Kriminelle illegales Material teilen werden. Soll sie zufälligen Zugang vermeiden? Falls ja, warum hat sich niemand die Mühe gemacht, zu beweisen, dass diese zufälligen Zugriffe geschehen? Und schlimmer, was sind die potentiellen negativen Effekte? Würde die Sperre die Ermittlungen erschweren? Wurde durch diese scheinbaren Maßnahmen der politische Druck auf die britische und schwedische Regierung verringert, der sie veranlasste auf internationaler Ebene tatsächlich gegen ein wirkliches Verbrechen vorzugehen?
Zwei Stellungnahmen aus England lassen darauf schließen, dass dies tatsächlich der Fall sein könnte. Sechs Monate nach der ersten Blacklist wurde der ehemalige Innenminister Bill Rammel in einer Parlamentssitzung gefragt, an wie viele Länder Anfragen zur Löschung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gesendet wurden und wieviele daraufhin vom Netz gingen. Rammel antwortete, dass „das Außen- oder Innenministerium derlei Anfragen nicht gestellt habe“. Rund zehn Jahre später, im Oktober 2014, teilte die British Crime Agency mit, dass es kein Interesse an einer Bestrafung aller Personen gäbe, die Zugriff auf
Mit anderen Worten wurde im Jahr 2004 eine Strategie eingeführt, die jeglicher empirischer Grundlage entbehrt. In den letzten 10 Jahren wurde sie keiner Überprüfung unterzogen, obwohl es eindeutige Beweise für die kontraproduktiven Auswirkungen auf die verfolgten politischen und gesamtwirtschaftlichen Ziele gibt. Das ist schwer zu glauben, aber nicht untypisch für den Umgang mit Kriminalität, welche aus Sicht der Regierungen von privaten Unternehmen bekämpft werden sollte.
Politische Spiele
Am Beispiel der Sperre von Kindespornografie zeigt sich, dass keine der involvierten Parteien sich Gedanken über darüber macht, den zugrundeliegenden öffentlichen Grundsatz anzusprechen – der Kampf gegen Misshandlung von Kindern. Das Ziel der Regierungen ist es wieder gewählt zu werden und von diesem Standpunkt aus ist es einfach, sich selbst als Stimme der Vernunft und klarer Forderungen zu inszenieren. Sie verlangen daher, dass Internetanbieter „mehr tun“ sollen, um Menschen vom Abrufen solcher Inhalte abzuhalten. Durch solche Forderungen erhalten sie Aufmerksamkeit in den Medien und wenn die Unternehmen diesen Forderungen zustimmen, gibt es davon noch mehr. Sperrungen im Netz werden immer unter dem Banner der „Selbstregulierung“ vorgenommen. Da Sperrungen jedoch keine „Regulierungen“ sind und da sie den Kunden von den Unternehmen aufgezwungen werden handelt es sich nicht um „Selbst“-Kontrolle.
Die größeren Anbieter beschäftigen sich weniger mit dem Problem der Kindesmisshandlung, als viel mehr mit der Vorbeugung gegen schlechte Publicity, bzw. mit der Frage, wie gute Publicity herzustellen sei (während sie andere Vorteile einheimsen). Wie bereits erwähnt, sind sie froh über eine „Normalisierung“ der Idee, dass sie sich in private Datenströme einmischen können. Auf der anderen Seite haben die kleineren Anbieter zu wenig Kunden um Geld mit der Zugangsbeschränkung ihrer Nutzer zu verdienen. Sie wissen außerdem, dass Sperrungen kein Mittel gegen illegale oder unwillkommene Inhalte sind. Deswegen wehren sie sich dagegen, während größere Anbieter diese Maßnahmen bereitwilliger durchführen.
Krypto-Kriege
Die politischen Debatten im Jahr 2014 wurden maßgeblich von den Enthüllungen Snowdens geformt. Das Bewusstsein für Datenschutz und ‑sicherheit ist heute größer als zuvor. Wir haben gelernt, dass beinahe jeder Sicherheitsmechanismus durch Hintertüren unterlaufen werden kann, die von den Behörden designt und implementiert werden, die uns eigentlich beschützen sollten. Selbstverteidigungsmechanismen, wie Verschlüsselung, wurden von Geheimdiensten heftig – und häufig schamlos – angegriffen. So wurde beispielsweise Apple aufgrund der Verschlüsselung seiner Geräte und Kommunikation öffentlich unter Druck gesetzt. Der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt James Cole behauptete Berichten zufolge, dass Apples Verschlüssung „eines Tages den Tod eines Kinder zur Folge haben wird.“
Internetprovider sehen, wie viel Geld Unternehmen wie Google mit der Erstellung und dem Verkauf von Profilen ihrer Nutzer verdienen. Deswegen ist ein nicht-neutrales Netz verlockend für sie. Sollten sie die Möglichkeit haben alle Bewegungen der User darin zu tracken, könnten sie dreimal so viel Geld verdienen als vorher. Erstens würden sie, wie bereits zuvor, von ihren Kunden für den Zugang zum Netz bezahlt werden. Zusätzlich würden sie von Online-Unternehmen bezahlt werden, damit diese einen privilegierten Zugang zu eben diesen Usern erhalten. Und drittens würden die Werbeagenturen für die Überwachung und zielgerichte Werbung der Kunden bezahlen.
Zielgerichteter Werbung hat sich jedoch als schwieriges Terrain erwiesen. Die Experimente, die von der britischen Telekom mit dem Online-Tracking-Service „Phorm“ durchgeführt wurden, führten zu gerichtlichen Schritten der Europäischen Kommssion gegen Großbritannien. Die Büros von Phorm befinden sich in Singapur, London, Istanbul, Peking und Shanghai und somit in Jurisdiktionen mit umfassenden und rechtlich fragwürdigen Systemen für Sperrungen im Netz. Phorm bietet Internetanbietern nach eigener Beschreibung „Privacy-first Technologien die es ihnen ermöglichen ihre Daten zu Geld zu machen und wichtige Mitspieler in einem 140 Billionen Dollar schweren globalen Werbemarkt zu werden“
Die Hoffnung darauf, das Dreifache für einen angebotenen Service zu erhalten, fällt dann in sich zusammen, wenn immer mehr Menschen ihre Privatsphäre durch die Verschlüsselung ihrer Kommunikation schützen. Plötzlich ist es weniger einfach, Traffic zu filtern, den Zugang zu Kunden zu verkaufen und deren Profile zu erstellen. Selbstredend existiert deshalb eine neue, und gut finanzierte, Lobby, deren Geschäftsinteresse es ist, gegen unser Recht auf die Verteidigung unserer Privatsphäre und unserer Informationssicherheit zu kämpfen.
Während der sogenannten „Krypto-Kriege“ zu Anfang des letzten Jahrzehnts kämpfte die US-Regierung gegen das Recht der Bevölkerung, ihre Daten durch Verschlüsselungen zu schützen. Letztlich gewannen die Rechte der Bevölkerung. Aber die Enthüllungen Snowdens zeigen, dass es im Geheimen Anstrengungen gab um Verschlüsselungstechnologien zu unterwandern und zu schwächen sodass unsere Sicherheit und Privatsphäre gefährdet wurde. Nachdem diese Informationen ans Licht gekommen sind, erlebten wir den Beginn der zweiten „Krypto-Kriege“, in denen der Kampf wieder zwischen den Forderungen der Regierungen, den Zugang zu jedem von ihnen gewünschtem Inhalt zu erhalten und den Rechten der Individuen auf die Verteidigung ihres privaten Raums und ihrer eigenen Sicherheit stattfindet.
Diesmal gibt es jedoch den Unterschied, dass die Regierungen sich auf die Unterstützung der Internetprovider verlassen können. Es ist deshalb nicht überraschend, dass sie erpicht darauf sind, die Netzneutralität abzuschaffen, wenn dies dem Wunsch der Netzanbieter entspricht, während diese Vorschläge für nicht-neutrale Maßnahmen beinahe eigenmächtig umsetzen. Die Europäische Kommission hat sich, trotz der beständigen Bestätigung ihrer grundlegenden Entschlossenheit die Hindernisse des europäischen digitalen Binnenmarktes abzubauen, beinahe selbst überschlagen, um sicherzustellen, dass Internetprovider weiterhin in der Lage sind diskriminierenden, nicht-neutralen Zugang zum Netz anzubieten.In der von der Kommission vorgeschlagenen „Telecommunications Single Market Regulation“ findet der Tausch der Netzneutralität gegen Überwachung ziemlich eindeutig als Maßnahme hinsichtlich der freiwilligen Durchführung durch die Internetanbieter statt. Die Charta der Grundrechte der EU sagt deutlich, dass jegliche Beschränkung der Freiheit (wie Privatspäre und Kommunikationsfreiheit) nur zulässig sind „wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.“ (Art. 52). Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Telekommunikations-Vorschriften wiedersprechen dem direkt, wenn sie erklären, dass „angemessenes Management des Traffics“ Beschränkungen beinhaltet, welche durchgesetzt werden ‚„um eine gerichtliche Anordnung durchzusetzen oder schwerer Kriminalität vorzubeugen, bzw. sie zu erschweren“
Hier schließt sich der Kreis. Das Internet ist ein öffentlicher Raum in Privatbesitz und die internationalen rechtlichen Grundlagen wurden nicht entsprechend angepasst, um das Level rechtlichen Schutzes zu erhalten, welches notwendig ist, um unseren Datenschutz und unsere Sicherheit bei der Kommunikation in diesem Raum zu sichern. Mit anderen Worten: Regierungen verfügen über Wege, um ihre rechtlichen Pflichten zu umgehen und die Internetanbieter sind geneigte Partner. Veränderungen der Technologie und der Märkte bedeuten, dass große (häufig internationale und multinationale) Unternhemen eindeutige Interessen auf Geschäfts- und Marketingebene haben, die diese Umgehung des Gesetztes erleichtern.Und wenn wir einen Blick auf die politischen Dokumente werfen, die in den letzten Jahren von den Regierungen verabschiedet wurden, dann scheinen sie sich gemeinsam Mühe gegeben zu haben, um die internationale gesetzliche Grundlage neu zu definieren, aber eher durch Gewohnheiten, als durch neue Gesetze. Internationale Texte zeigen auch eine deutliche, aber subtile, Abkehr von Rechtsgrundsätzen hin zu unvorhersehbaren kurzentschlossenen Abkommen mit privaten Unternehmen aus angeblichen, die öffentliche Ordnung, betreffenden Gründen. Im Juni 2011 übernahm die OECD eine amtliche Verlautbarung zur Politikgestaltung hinsichtlich des Internets, welches rechtstaatlichen Verfahren zu nebulösen Konzepten der Strafverfolgung durch private Unternehmen verkommen lies. Es sah „rechtmäßige Schritte zur Auffindung und Vermeidung von Zuwiederhandlungen und vollen Respekt der Rechte der Nutzer und Interessengruppen sowie faire Prozesse“ vor. Das vorgeschlagene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), welches im April 2011 in endgültiger Fassung vorlag, schlug ebenfalls „gemeinschaftliche Anstrengungen innerhalb der Geschäftswelt um effektiv gegen Marken- und Urheberrecht oder der Verletzung damit verbundener Rechte vorzugehen, während seriöser Wettbewerb erhalten bleibt und in Übereinstimmung mit dem Gesetz dieser Partei, grundlegende Prinzipien wie freie Meinungsäußerung, Faire Prozesse und Datenschutz, eingehalten werden.“
Dieser erweiterte Rahmen legt nahe, dass der Wortlaut der EU-Kommission darüber, dass Mittelspersonen schwere Straftaten außerhalb der Rechtsstaatlichkeit vorbeugen und verhindern sollen, kein Zufall, sondern Teil einer umfassenderen Strategie ist. Dieser Rahmen gibt einem Dokumentenentwurf des Europarates zum Thema Netzneutralität einen sehr düsteren Unterton, denn dieses argumentiert, dass Zwischenhändler „auch Maßnahmen ergreifen kann, um den Zugang zu oder die Verbreitung von rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten zu verhindern, beispielsweise durch Selbstregulierungssysteme in Zusammenarbeit mit Behörden „. Dies steht in direktem und offensichtlichen Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die besagt, dass solche Beschränkungen nur dann eingeführt werden düfen, wenn sie nach dem Gesetz vorgeschrieben werden und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind. Das Dokument schlägt außerdem vor, dass die Datenschutzaspekte einer solchen Intervention gegen das bestehende Datenschutzrecht geprüft werden muss. Allerdings ist die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs dahingehend eindeutig, dass dies nicht genug ist – jeder Aktion dieser Art muss durch ein besonderes Gesetz geregelt werden.
Es ist jedoch nicht alles verloren und es gibt Anzeichen für Gegenwehr. Am 30. Juni 2014 veröffentlichte die UN-Menschenrechtskommission ein Dokument mit dem Titel „Das Recht auf Datenschutz im digitalen Zeitalter“, in dem davor gewarnt wurde, dass eine „zunehmend formalisierte“ Veränderung des Gesetzes in private Hände spielt. Gleichermaßen verlangte der Beauftragte des Europarats der Menschenrechte in einer direkten Stellungnahme, dass es größere rechtliche Klarheit und ein besseres Verhalten seitens der Mitgliedsstaaten des Europarats geben muss: „Die Mitgliedsstaaten sollten aufhören, sich auf private Unternehmen zu verlassen, die das Internet und das breitere digitale Umfeld kontrollieren, um Einschränkungen zu verhängen, die gegen die Verpflichtungen des Staates gegenüber der Menschenrechte verstoßen. Zu diesem Zweck braucht es mehr Unterstützung in den Fällen, in denen Handlungen oder Unterlassungen von Privatunternehmen, die Menschenrechte verletzen und die Verantwortung des Staates zur Folge haben. “
Zusammenfassend sehen wir, dass es zum Schutz der Privatsphäre nicht ausreicht, an entsprechenden Gesetzen zu arbeiten. Es reicht nicht aus, Verschlüsselung zu verbessern und das Recht der Bürger auf Privatsphäre und Datensicherheit durch Verschlüsselung zu verteidigen. Netzneutralität ist mehr als nur ein langweiliges Thema der Regulation in der Telekommunikation: Wenn wir die Netzneutralität verlieren, untergraben wir die Privatsphäre; wir untergraben den Kampf um die Verteidigung der Rechtsgrundsätze des Internets; wir untergraben unser Recht Verschlüsselung zu nutzen und wir untergraben die Freiheit darauf, Informationen zu erhalten und zu übermitteln.
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: Glenn Greenwald: Why privacy matters
: Glenn Greenwald: Why privacy matters Letzte Woche hat Glenn Greenwald in einem TED-Talk erklärt, warum Privatsphäre wichtig ist: Why privacy matters .
Glenn Greenwald was one of the first reporters to see — and write about — the Edward Snowden files, with their revelations about the United States’ extensive surveillance of private citizens. In this searing talk, Greenwald makes the case for why you need to care about privacy, even if you’re “not doing anything you need to hide.“
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: UK: One database to rule them all
CC-BY Surian Soosay : UK: One database to rule them all Die Tageszeitung Telegraph veröffentlichte am 3. August Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die britische Regierung bis 2015 personenbezogene Daten aus allen Behörden und Ämtern auf einer einzigen Plattform zusammenführen möchte. Ministerien, lokale Behörden, Rettungsdienste, Polizei und Schulen sollen Informationen über Führerscheine, Strafregisterauszüge, Gesundheitsdaten, Steuerinformationen, Energienutzung und Bahn-Abonnements aller Inselbewohner austauschen können, um einen „intelligenteren“, „schnelleren“ und billigeren Staat zu entwickeln.
Die Vorschläge wurden im April in einem „Diskussionspapier“ von der Arbeitsgruppe Data Sharing der Kabinettskanzlei ausgearbeitet (.docx).
Die Bedienung aus den Datenbänken soll demnach einfach und ohne explizite Einwilligung der betroffenen Personen geschehen können, damit „zugeschnittene“ öffentliche Dienstleistungen angeboten werden können. Wie die technischen Einzelheiten aussehen sollen, wird jedoch nicht erwähnt:
People tend to assume that Government can share data between departments to complete simple tasks, and are surprised to learn that it cannot. Removing barriers to sharing or linking different datasets can help Government to design and implement evidence based policy, for example to tackle social mobility, assist economic growth and prevent crime.
Die Minister gehen in dem Papier davon aus, dass das geplante Data Mining sowie ein neuer Rechtsrahmen die Wundermittel sein werden, um Wirtschaftswachstum und Bevölkerungsbewegungen besser zu kontrollieren, Problemfamilien zu identifizieren, älteren Menschen schneller zur Hilfe zu eilen und Betrugsfälle zu verringern. Die aufgeführten „Safeguards“ sind hierbei recht mager:
- Transparenz darüber, welche Daten wie geteilt werden, damit die Öffentlichkeit voll über den Prozess infomiert ist
- Robuste Strafen gegen die missbräuchlichen Nutzung von Daten
- Auswahl der besten technischen Prozesse für die Datenspeicherung und deren „Entsorgung“
- Sicherstellen, dass nach Möglichkeit anonymisierten Daten genutzt werden
- Klare Bestimmungen, wie spezifische Prozesse des Datenaustausches funktionieren werden
Die Vorschläge sollen im Herbst in ein Weißbuch einfließen – ein Gesetzesentwurf soll erst nach der Parlamentswahl im kommenden Jahr vorgelegt werden. Da sich die Vorhaben jedoch weder mit derzeitigen noch mit geplanten EU-Datenschutzgesetzen in Einklang bringen lassen, kann man annehmen, dass sich die Briten weiterhin mit allen Mitteln gegen eine neue EU-Datenschutzverordnung wehren werden. Kein Wunder, dass die ehemalige Justizkommissarin Viviane Reding in den Diskussionen um das Datenschutzreformpaket die Briten schon längst aufgegeben hat…
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: Privacy International analysiert den UN Privatsphäre-Bericht
: Privacy International analysiert den UN Privatsphäre-Bericht Die britische NGO Privacy International hat den Bericht über Privatsphäre im digitalen Zeitalter, den die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNHCHR) erstellt hat, analysiert und kommentiert. Ihr Fazit: der Bericht könnte ein Wendepunkt in der internationalen Debatte über das Recht auf Privatsphäre darstellen. Denn der Bericht stellt eindeutig fest, dass Massenüberwachungsprogramme Menschenrechte brechen. Privacy International hat insgesamt folgende fünf Kernaussagen herausgearbeitet:

- Massenüberwachung beschneidet die Privatsphäre, egal ob die gesammelten Daten auch genutzt werden.
- Vorratsdatenspeicherung ist weder notwendig noch verhältnismäßig.
- Datenaustausch-Systeme zwischen Geheimdiensten sind nicht mit Menschenrechten vereinbar.
- Jeder staatliche Eingriff in digitale Kommunikation muss mit Menschenrechten in Einklang stehen, egal wo er stattfindet.
- Der Privatsektor spielt eine zentrale Rolle darin, Überwachung zu ermöglichen, und er muss eine größere Rolle im Schutz der Privatsphäre spielen.
Den ganzen Bericht auf Englisch gibt es hier.
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: „purrrr-vacy“ – Katzen helfen, die Wichtigkeit von Privatsphäre zu verstehen
Auch in unsrer Nachbarschaft gibt es niedliche Katzen zu finden : „purrrr-vacy“ – Katzen helfen, die Wichtigkeit von Privatsphäre zu verstehen Owen Mundy, Lehrbeauftragter an der Florida State University hat die Webseite „I know where your cat lives“ ins Leben gerufen. Die Plattform extrahiert Metadaten aus Katzenfotos von Flickr und Instagram und zeigt die Stubentiger auf einer Karte an. Das Projekt ist amüsant, illustriert aber auch, wie leicht sich Ortsinformationen extrahieren lassen und so zeigen können, wo nicht nur Katzen sondern auch Realpersonen sich aufhalten – gepaart mit immer besser funktionierender Gesichtserkennung eine ernsthafte Gefährdung der Privatsphäre. Mundy will auf humoristische Art und ohne erhobenen Zeigefinger darauf aufmerksam machen:
The only person who knows it’s your cat is you, and it’s easy to remove your cat from the map. You just increase your privacy settings on the photo-sharing website. It’s so easy to get your cat off the map, no one has complained. I think a lot of people appreciate how tangible it makes the privacy issue because of the creepy factor, while on the other hand it offers the data in such an enjoyable way that I’ve actually had many requests from people to add their cat to the map!
Auf Kickstarter kann man Mundy übrigens bei der Finanzierung der Hostingkosten des Projektes unterstützen. Mehr Katzen, die das Bewusstsein für Privatsphäre, Open Source und Kryptographie schaffen, gibt es auf tumblr.
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: Snowden im Guardian-Interview: „Die Regierung fängt eure intimsten Lebensausschnitte ab.“
: Snowden im Guardian-Interview: „Die Regierung fängt eure intimsten Lebensausschnitte ab.“ Schonmal Fotos in der Cloud gespeichert, die niemanden etwas angehen? Schonmal private Skype-Aktivitäten betrieben? Es überrascht wohl niemanden mehr, dass die NSA das alles abfangen kann. Aber es gibt immer neue Ebenen der Anschaulichkeit.
Ein weiterer Video-Ausschnitt des Guardian-Interviews mit Snowden wurde gestern veröffentlicht. In knapp 14 Minuten spricht Snowden über die Wahrscheinlichkeit, ein russischer Spion zu sein, die Gefahren der Cloud und die Reife junger Geheimdienstmitarbeiter.
Snowden gefällt es ganz gut in Russland – jedenfalls besser als in einem Staat, wo er eine unfaire Verhandlung erwarten kann. Auf die Fragen und Verdächtigungen, ob er mit der russischen Regierung zusammenarbeite, erwidert er:Wenn die [amerikanische] Regierung das geringste Anzeichen, den geringsten Beweisschnipsel hätte, […] dass ich für die russische Regierung arbeiten würde, wäre das spätestens zum Mittag auf der Titelseite der New York Times.
Er hält es für vernünftig, anzunehmen, dass er überwacht wird. Genauso wie Journalisten, deren Arbeit oft delikate Kontakte und geheime Quellen umfasst. Besonders beim Aufbauen neuer Kontakte, bevor eine verschlüsselte Kommunikation besteht, ist das Risiko groß und kann alles verraten werden.
Große Aufmerksamkeit erhält er von den Medien für seine Kritik der Cloud – es sei nicht das Ende von Cloud Computing, aber es brauche eben gewisse Standards, wie ein „zero knowledge system“ – als Beispiel vergleicht er Dropbox, ein Premiumziel für eine Prism-Partnerschaft mit sehr privatsphärefeindlichen Einstellungen mit Spideroak, ebenfalls ein Filesharing-Hoster, dessen Mitarbeiter aber keinen Zugriff auf die Daten ihrer Kunden haben, da diese bereits auf dem Computer verschlüsselt werden. In der Dropbox sei nichts sicher. Gegen diese Vorwürfe wehrte sich der Filehoster im Übrigen gegenüber Spiegel Online.
Auf die Frage, ob er Google nutze, muss er erst einmal herzlich lachen. Man könne weder Google noch Skype trauen, vor allem nicht für private Konversationen. Er kennt konkrete Vorfälle, wo in die intimste Privatsphäre der Überwachten eingegriffen wurde – Daten, die überhaupt nicht mit dem Überwachungsziel zusammen hingen, zum Beispiel explizite Fotos oder Videochatinhalte, kommen immer wieder vor – und die jungen Mitarbeiter teilen sie natürlich untereinander. Diese Youngster, vielleicht 22, plötzlich ausgestattet mit einer Menge Verantwortung – sie haben Zugang zu allen Daten. Ein solcher Vorfall, wo pikante Details einfach weitergereicht werden, werde nicht gemeldet, es gebe ja fast keine Kontrolle. Die intimsten Lebensausschnitte der Bevölkerung werden ihr von der Regierung genommen – ohne jegliche Genehmigung.
Die Zweifel, die Snowden kamen, behielt er nicht nur für sich, er wies öfter Kollegen darauf hin, die Programme mit denen sie arbeiten könnten verfassungsfeindlich, könnten schlicht falsch sein. Aber geändert hat sich dadurch nichts.
Hier ist der Link zu dem Interview. Das bearbeitete Transkript des vollständigen Interviews, welches insgesamt laut Guardian sieben Stunden dauerte, findet sich hier.
