Sonderberichterstatter für Privatsphäre in der UN beschlossen – Hoffnung auf Seiten der Zivilgesellschaft

UN-Sitz in Genf – CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Wimox

Deutschland und Brasilien haben mit 55 Unterstützern im der 28. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf die Etablierung eines Sonderberichterstatter für das „Recht auf Privatsphäre“ vorgeschlagen. Die Resolution wurde ohne Abstimmung im Konsensverfahren angenommen. Der Berichterstatter hat zunächst für die nächsten drei Jahre die Aufgabe, einen Bericht über die Lage in den Mitgliedstaaten anzufertigen und Empfehlungen auszusprechen, um die Durchsetzung des Rechts auf Privatsphäre in der digitalen Welt zu sichern. Er soll seine Arbeit schon ab Juni aufnehmen.

The Council reaffirms the right to privacy, according to which no one shall be subjected to arbitrary or unlawful interference with his or her privacy, family, home or correspondence, and the right to the protection of the law against such interference, as set out in article 12 of the Universal Declaration of Human Rights and article 17 of the International Covenant on Civil and Political Rights; recognizes the global and open nature of the Internet and the rapid advancement in information and communications technology as a driving force in accelerating progress towards development in its various forms; and affirms that the same rights that people have offline must also be protected online, including the right to privacy.

Der Berichterstatter soll sich nicht nur um die Privatsphäre gegenüber Firmen, sondern auch um staatliche Überwachungspraktiken kümmern. Bürgerrechtsorganisationen weltweit haben die Nachricht positiv aufgenommen und versichern, den Berichterstatter unterstützen zu wollen. Die American Civil Liberties Union sieht einen besonderen Bezug zu den Überwachungspraktiken der USA, die Electronic Frontier Foundation lobt insbesondere, dass ein Sonderberichterstatter eine unabhängige Stelle ist, die nicht zum regulären Personalapparat der UN gehört.

Die Einsetzung eines Sonderberichterstatters ist ohne Zweifel ein gutes Zeichen, es bleibt aber noch abzuwarten, wer die Stelle einnehmen wird und inwieweit die Nationen, die der Einrichtung des Berichterstatters negativ gegenüberstanden – beispielsweise Südafrika, Bahrein, Saudi Arabien und partiell die USA -, dessen Arbeit zu behindern versuchen werden. Andrew Smith von Article19 ist jedoch optimistisch, dass der Berichterstatter wirksam werden kann: „Das ist viel mehr als eine Geste“, erklärte er gegenüber heise online. Wir hoffen, dass er Recht behält.

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Eine Ergänzung

  1. Hoffen wir mal, das der, der da eingesetzt wird, auch zu den „Unbestechlichen“ gehört … und entsprechende weltweite Rechte bekommt, sich auch gegen Geheimgesetze durchsetzen zu können.

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