In Einzelfällen und nach begründeter Aufforderung müssen Online-Pressearchive Maßnahmen treffen, um die Auffindbarkeit von Personen in gängigen Suchmaschinen zu begrenzen. Das Bundesverfassungsgericht begründet das mit dem Persönlichkeitsrecht: Jeder Mensch habe das Recht, sich zu verändern und frei zu entfalten – egal, was er in der Vergangenheit getan habe.