Der Bundestag hat heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Etwas gegen die Macht der privatisierten Öffentlichkeiten zu tun, ist generell richtig. Doch der eingeschlagene Weg und die Umsetzung samt einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung überzeugen überhaupt nicht. Ein Kommentar.
In der gestrigen Plenardebatte im Bundestag wurden die in vielen Monaten erlangten Erkenntnisse aus dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss denkbar unterschiedlich bewertet. Die Koalition macht sich keine Sorgen um den Schutz der Privatsphäre oder um Wirtschaftsspionage, die Opposition sieht die Massenüberwachung kritisch.
Das Regelwerk, nach dem Facebook Inhalte löscht, ist in den letzten Jahren von einer einfachen Seite auf mehr als 15.000 Wörter angewachsen. Die investigative Plattform ProPublica geht nun der Geschichte der Privatzensur bei Facebook – auch mit neuen Leaks aus dem Moderationshandbuch – auf den Grund.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist wieder einmal international in der Kritik. Der europäische Dachverband der digitalen Bürgerrechtsorganisationen EDRi befürchtet, dass zu viel gelöscht wird und europäische Internetunternehmen diskriminiert werden. Die Bürgerrechtler empfehlen den Bundestagsabgeordneten, das Gesetz abzulehnen.
Die Große Koalition hat sich auf eine finale Version des Hate-Speech-Gesetzes geeinigt, die wir hier veröffentlichen. Am Freitag ist die Debatte und Abstimmung im Bundestag.
Die große Koalition hat sich offenbar geeinigt und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in einigen Punkten entschärft. Trotz dieser Nachbesserungen bleibt das Gesetz eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.
On the 1st of September, netzpolitik.org is going to celebrate its 13th birthday with its „Das ist Netzpolitik!“-conference and party in Berlin. There will be a comprehensive program tackling major upcoming issues and challenges for digital rights in Germany and Europe. We warmly invite you to participate and hand in your ideas.
Der Telemedienauftrag regelt, was ARD, ZDF und Deutschlandfunk im Internet (alles nicht) tun dürfen. Ein Reformentwurf könnte jetzt die Fesseln von öffentlich-rechtlichen Anbietern zumindest ein bisschen lockern. Bis 7. Juli kann der Vorschlag in einer Online-Konsultation kommentiert werden.
Am Ende dieser Legislaturperiode gibt die Große Koalition nochmal alles, um mehr Überwachung zu schaffen. Der Staatstrojaner wird ausgeweitet und eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung steht auch bevor. Gut lief: Der erste Provider ist erfolgreich gegen diese vorgegangen.
Bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben fast alle Sachverständigen den Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz kritisiert. Mehr als die Hälfte der Experten hielt ihn gar für verfassungswidrig. Weil die große Koalition selbst nicht mehr einig ist, könnte das Gesetz jetzt auf seinen Kern zusammengestutzt werden.
Wer guckt wem mit welcher Rechtfertigung zu? Die letzte Woche drehte sich viel um Fragen der Überwachung, der Öffentlichkeit, des Datenschutzes und des offenen Netzes.
Der Gesetzgebungsprozess in Deutschland ist zu intransparent. Das will eine neue Kampagne ändern: Mit tausenden Anfragen an Bundesministerien sollen Gesetzentwürfe und Lobby-Stellungnahmen befreit werden. Jetzt mitmachen!
Am 1. September 2017 findet unsere vierte „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz in Berlin statt. Einen Teil des Programmes haben wir bereits fertig, für den Rest haben wir einen Call for Papers gestartet und freuen uns über interessante Einsendungen.
Die Anti-Piraterie-Vereinigung Brein erwirkte heute ein Urteil gegen Internetdiensteanbieter und öffnet damit ein Einfallstor für Zensur auf EU-Ebene. Durch Zwangs-Sperrungen wird die Freiheit der Informationsgesellschaft gefährdet. Auch The Pirate Bay kann nun direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden.
Manchmal braucht es Vermittlung: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bearbeitet Beschwerden und Eingaben, wenn es zum Streit um die Herausgabe von Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz kommt. Die Anzahl dieser Beschwerden ging im vergangenen Jahr zurück.
Die Woche im Überblick: Theresa May will Menschenrechte abschaffen, um Anti-Terror-Gesetze zu ermöglichen, Europol und Deutschland arbeiten an Kommunikationsentschlüsselung, doch unerwartete Wahlergebnisse und Personalmangel könnten einiges davon verhindern.
Was soll geschehen, wenn ein Staat auf den „Kill Switch“-Knopf drückt und das Internet für seine Bewohner abstellt? Soll dann ein Strafensystem zum Zuge kommen? Für die afrikanische Region werden solche Sanktionen bei Internet-Shutdown-Maßnahmen diskutiert.
Die Kritik am NetzDG reißt nicht ab: In einem offenem Brief bemängelt nun der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit die Pläne des Justizministeriums. Das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Im Zweifel würden Internetfirmen auch legale Inhalte löschen.
Öffentlich-rechtliche Inhalte müssen auch auf gemeinnützigen Plattformen wie Wikipedia verfügbar sein. Die deutschsprachige Wikipedia-Community hat eine Liste mit Aufnahmen und Sendungen erstellt, die sie gerne aufnehmen würde. Die Enzyklopädie sollte nicht hinter kommerziellen Plattformen zurückstehen.
Trotz guter Intentionen: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz birgt die Gefahr, den Hass und die Hetze in sozialen Netzwerken zu verstärken. Automatisierte Filtermechanismen könnten dazu beitragen, undemokratische Normen zu etablieren. Die Entwicklung künstlicher Intelligenz stellt neuartige Herausforderungen an die Debatte um strafbare Inhalte. Ein Überblick und Ausblick.