Wie Udo Vetter berichtet, seines Zeichens Strafverteidiger in Düsseldorf und Bundestags-Kandidat der Piraten in NRW, entschied das Amtsgericht Frankfurt nun in einem Urteil vom 24. Mai [PDF], dass ein individuell vergebenes WLAN-Passwort des Router-Herstellers den Zugang ausreichend schützte. In besagtem Fall ging es um einen Familienvater, der einer Filesharing-Abmahnung durch eine Plattenfirma widersprach.