Generell
Allgemeine Berichte aus der Welt, in der wir leben, der Politik und der Kultur Deutschlands und des Internets.
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: Internetüberwachung: Worauf die Bundesregierung nicht öffentlich antworten will
: Internetüberwachung: Worauf die Bundesregierung nicht öffentlich antworten will Oder: Keine Antwort ist auch eine Antwort
115 Fragen hatte die SPD am 26.7.2013 an die Bundesregierung in Form einer Kleinen Anfrage gestellt. Zum „Abhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen mit den US-Nachrichtendiensten (BT-Drucksache 17/14456 – Anfragetext als pdf)Der SPD Abgeordnete Thomas Oppermann hat die 50-seitige Antwort unlängst als Scan (pdf) im Netz veröffentlicht. Im Dokumentensystem des Bundestags liegt die Antwort noch nicht vor. Hier eine per Schrifterkennung (OCR) ausgelesene Version (rtf).
Siehe dazu auch „Regierung hält ‚Full take’ für legitim“ auf golem.de und hier bei netzpolitik.org „115 Fragen und kaum Antworten“.
27 Fragen beantwortete die Bundesregierung nur teilweise oder gar nicht öffentlich:
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Fragen 3, 10, 16, 26 bis 30, 31, 34 bis 36, 38, 42 bis 44, 46, 47, 49, 55, 61, 63, 65, 76, 79, 85 und 96 aus Geheimhaltungsgründen ganz oder teilweise nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden können.“ (S. 3)
Auf den folgenden Seiten (S.3- 5) werden langatmig Begründungen für die Geheimhaltungen angeführt. Die sollte jeder, der sich an Bürokratenprosa ergötzen kann, lesen. Ganze kurze Fassung: Das ist geheim, weil und damit es geheim ist. Etwas länger gefasst, werden folgende Gründe angeführt:
- „wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig“
- „Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig„
- ließe „Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu“
- „vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten
- „aus Gründen des Staatswohls ganz oder teilweise geheimhaltungsbedürftig.“
Welche Antworten nicht oder nicht komplett der Allgemeinheit zugänglich sind, wird hier im Folgenden aufgelistet. Die (Teil-)Antworten unterliegen einer von vier möglichen Geheimhaltungsstufen: Verwendung finden die niedrigste Verschlusssache: „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“, die nächst höhere Stufe „VS – VERTRAULICH“ und die zweithöchste Stufe „GEHEIM“.
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: 31.8. in Berlin: Das 3. Torstraßen Festival
: 31.8. in Berlin: Das 3. Torstraßen Festival
Am Samstag, den 31. August 2013 findet das 3. Torstraßen Festival von 14:00 – 22:00 Uhr in Berlin-Mitte statt. Mehr als 30 Musikacts treten in zehn Locations an. Eine Karte mit allen Locations findet sich hier. Am Festivaltag gibt es in allen teilnehmenden Veranstaltungsorten Tickets zum Abendkassenpreis von 15 Euro, vorab auch schon zum Vorverkaufspreis von 12 Euro im St. Oberholz oder bei KOKA36.Bereits am 30.8. gibt es um 20 Uhr im Ackerstadtpalast eine Diskussionsrunde zum Thema „Wie steht es eigentlich um die Musikkultur in Berlin-Mitte?“ Hier ist der Trailer zum Torstraßen Festival 2013:
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: Online-Magazin Groklaw macht dicht: „Ich kann nicht online bleiben, ohne meine Menschlichkeit zu verlieren.“
: Online-Magazin Groklaw macht dicht: „Ich kann nicht online bleiben, ohne meine Menschlichkeit zu verlieren.“
Das Blog Groklaw hat mit netzpolitik.org einige Ähnlichkeiten in Aufbau und Themenspektrum, in den Jahren 2005 bis 2007 haben wir des öfteren nach drüben verwiesen. Wegen der Vollüberwachung durch Geheimdienste macht die Gründerin Pamela Jones den Blog jetzt dicht. In einem lesenswerten, emotionalen Blog-Beitrag schreibt sie:So. There we are. The foundation of Groklaw is over. I can’t do Groklaw without your input. I was never exaggerating about that when we won awards. It really was a collaborative effort, and there is now no private way, evidently, to collaborate.
I’m really sorry that it’s so. I loved doing Groklaw, and I believe we really made a significant contribution. But even that turns out to be less than we thought, or less than I hoped for, anyway. My hope was always to show you that there is beauty and safety in the rule of law, that civilization actually depends on it. How quaint.
If you have to stay on the Internet, my research indicates that the short term safety from surveillance, to the degree that is even possible, is to use a service like Kolab for email, which is located in Switzerland, and hence is under different laws than the US, laws which attempt to afford more privacy to citizens. I have now gotten for myself an email there, p.jones at mykolab.com in case anyone wishes to contact me over something really important and feels squeamish about writing to an email address on a server in the US. But both emails still work. It’s your choice.
My personal decision is to get off of the Internet to the degree it’s possible. I’m just an ordinary person. But I really know, after all my research and some serious thinking things through, that I can’t stay online personally without losing my humanness, now that I know that ensuring privacy online is impossible. I find myself unable to write. I’ve always been a private person. That’s why I never wanted to be a celebrity and why I fought hard to maintain both my privacy and yours.
Oddly, if everyone did that, leap off the Internet, the world’s economy would collapse, I suppose. I can’t really hope for that. But for me, the Internet is over.
So this is the last Groklaw article. I won’t turn on comments. Thank you for all you’ve done. I will never forget you and our work together. I hope you’ll remember me too. I’m sorry I can’t overcome these feelings, but I yam what I yam, and I tried, but I can’t.
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: OpenAntrag: Piraten stellen Plattform zur Bürgerbeteiligung vor
: OpenAntrag: Piraten stellen Plattform zur Bürgerbeteiligung vor
Bislang war es nur ein Pilotprojekt der Piraten der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden, doch jetzt wird das Projekt bundesweit verfügbar gemacht: Mit OpenAntrag wollen die Piraten mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen. Das Prinzip ist einfach: Bürger können Online Vorschläge für Anträge einstellen, welche von Abgeordneten oder Mandatsträgern der Piraten in die jeweiligen Gremien oder Ausschüsse eingebracht werden sollen. Den Bürgern soll damit die direkt politische Mitsprache ermöglicht werden.Alle eingebrachten Anträge werden dabei auf der Webseite aufgeführt. In einem transparenten Prozess sollen die Fortschritte bei der Bearbeitung eines Antrages dargestellt werden – also ob ein Antrag bereits bearbeitet wird oder über das Ergebnis, wenn der Antrag bereits wurde. Zusätzlich können Nutzer andere Anträge kommentieren oder Vorschläge unterbreiten. Die Piraten geben aber an, nur Anträge weiterzuverfolgen, welche auch ihrem eigenen „politischen Selbstverständnis“ folgen.
Ziel der der Piraten ist es, mit der Plattform die Bürgerbeteiligung zu vereinfachen. Aus der Pressemittelung der Piratenpartei Niedersachsen:
»Wir wollen Bürgerbeteiligung ganz einfach machen. Ich verspreche mir von dem Portal, noch mehr über Sorgen, Nöte und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren – und dann auch Dinge verbessern zu können, die uns in der Fraktion und im Bekanntenkreis nicht von selbst einfallen«, erklärt Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann, Ratsherr in Braunschweig und Listenkandidat der Piratenpartei zur Bundestagswahl.
Das größte Problem der Plattform: Zur Zeit beteiligen sich erst 28 Mandatsträger aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Berlin an der Initiative. Eine flächendeckende Bürgerbeteiligung ist so von vorne herein ausgeschlossen. Das Portal steht aber „allen Piratenabgeordneten oder Fraktionen mit Piratenbeteiligung offen, um die Ideen der Bürger umzusetzen“, wie die Piraten auf „OpenAntrag“ schreiben.
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: Bundesregierung erkennt Bitcoin als privates Geld an
: Bundesregierung erkennt Bitcoin als privates Geld an
Die deutsche Bundesregierung hat die digitale Währung Bitcoin als „Rechnungseinheiten“ anerkannt, wie die FAZ an diesem Wochenende berichtete. Sie bezieht sich auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler, welche der Zeitung vorliegt. Demnach sieht die Bundesregierung Bitcoin als „privates Geld“ an. Damit hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt in Richtung Rechtssicherheit unternommen, was die noch junge Währung angeht.Die Antwort auf die Anfrage von Frank Schäffler, lieferte einige interessante Details, zur Sichtweise der Bundesregierung auf Bitcoin, wie die FAZ berichtet.
So erkennt die Bundesregierung die digitale Währung als „Rechnungseinheiten“ an. Damit seien sie eine Art „privates Geld“, welches in „multilateralen Verrechnungskreisen“ eingesetzt werden kann. Das Herstellen von Bitcoins ist somit „private Geldschöpfung“, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Damit ist die Digitalwährung rechtlich und steuerlich gebilligt.
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: Neuseeland: Neues Gesetz könnte Service-Provider dazu verpflichten eine Backdoor zu implementieren
: Neuseeland: Neues Gesetz könnte Service-Provider dazu verpflichten eine Backdoor zu implementieren In Neuseeland wurden zwei neue Gesetzesanträge verabschiedet, die die Regierung bemächtigen könnten, sowohl Zugangsanbieter, als auch Diensteanbieter (Mail, Chat, VoIP, Cloud, etc.) zur Implementierung einer Echtzeit-Abhörmöglichkeit zu zwingen. Für Zugangsanbieter (Internet Service Provider) ist dies jetzt schon der Fall, dadurch dass das neue Gesetz jedoch lediglich von „Service Provider“ spricht, könnte es auf praktisch alle neuseeländischen Diensteanbieter ausgeweitet werden. Vimar Kumar, ehemaliger Vorsitzender von InternetNZ und jetziger CEO von Mega, hatte am Sonntag Regierungsdokumente veröffentlicht, die dies belegen. Kumar hatte die Dokumente im Zuge eines Official Information Act angefordert.
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: Leistungsschutzrecht: Rhein-Zeitung legte erste Bilanz vor
Seitenaufrufe der Rhein-Zeitung über Google-News : Leistungsschutzrecht: Rhein-Zeitung legte erste Bilanz vor Das Leistungsschutzrecht ist vor rund zwei Wochen, am 01.08., in Kraft getreten. Auch wenn das keine große Zeitspanne ist, hat die Rhein-Zeitung erste Zahlen veröffentlicht, die einen kleinen Einblick in die Auswirkung des Leistungsschutzrechts erlauben. Das Ergebnis: Die Zahl der Besucher, die die Webseite der Rhein-Zeitung über Google-News besuchen, tendiert, wenig erstaunlich, gegen Null. In Relation zu den gesamten Besucherzahlen der Rhein-Zeitung spielen die Aufrufe über Google-News jedoch kaum eine Rolle.
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: EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche: Verbot für anonyme Bezahldienste befürchtet
: EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche: Verbot für anonyme Bezahldienste befürchtet Bereits am 5. Februar diesen Jahres legte die EU-Kommission einen Entwurf, zur Stärkung der bestehenden EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers, vor. Wie nun eine genauere Analyse des Entwurfs ergeben hat, scheinen die Konsquenzen aus dem Entwurf größer zu sein als bisher angenommen. Die geplante Richtlinie könne dazu führen, dass in der gesamten EU keine Prepaid-Angebote im E‑Commerce mehr eingesetzt werden könnten, wie Hugo Godschalk, Geschäftsführer des Prepaid Forums Deutschland, gegenüber heise angab. Auch die 100-Euro-Grenze für anonymes E‑Geld, welche eine Identifizierungsplicht für Käufer ab einem Betrag von 100 Euro vorsieht, scheint von dem Vorstoß der EU-Kommision betroffen.
Die EU-Kommission will mit der Richtlinie die Bekämpfung von Geldwäsche verbessern, indem das Einbringen von „gewaschenem“ Geld aus Drogengeschäften oder dem illegalen Verkauf von Waffen, in den Wirtschaftskreislauf erschwert wird. Laut heise ist die EU-Kommission mit ihrem Entwurf „aber übers Ziel hinausgeschossen“:
Prepaid-Zahlungsdienstleister und Juristen sind nach Analyse des Entwurfs der Überzeugung, das mit dem Vorhaben eine Identifizierungspflicht für Käufer von Online-Zahlungskarten verknüpft ist. Damit werde das „Grundrecht“ ausgehebelt, im elektronischen Handel – wie auch in der physischen Welt mit Bargeld – unerkannt bis zu gewissen Betragsgrenzen zahlen zu können.
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: Zehn Kommentare zur State-of-the-Net nach den NSA-Enthüllungen: Ist das Internet noch zu retten?
: Zehn Kommentare zur State-of-the-Net nach den NSA-Enthüllungen: Ist das Internet noch zu retten? Die Zeit hat zehn Internet-Celebtities über die Zukunft des Internets nach Snowden befragt: Ist das Internet noch zu retten?
Der NSA-Skandal hat das Freiheitsversprechen des Internets gebrochen. Was denken heute die Pioniere und Theoretiker des Internets über die enthüllten Überwachungsorgien? Kann das Netz seine utopische Kraft wiedergewinnen?
Und das sind die Kommentatoren (und die Kommentatorin):
- Evgeny Morozov: Keine Frage des Internets
- Jaron Lanier: Information kostet
- Anke Domscheit-Berg: Gegen die Monopole
- Viktor Mayer-Schönberger: Die dritte Internetphase
- Jeff Jarvis: Das Netz muss offen bleiben
- Markus Beckedahl: Rettet die Grundrechte
- Florian Rötzer: Ohne Lebenselixier
- Geert Lovink: Das Prinzip Hoffnung
- Nathan Jurgenson: Keine digitale Lösung
- Daniel Suarez: Baut neue Sraßen
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: US-Gerichtsentscheid: Bitcoin ist eine reguläre Währung und unterliegt der Regulierung von Behörden
: US-Gerichtsentscheid: Bitcoin ist eine reguläre Währung und unterliegt der Regulierung von Behörden
Bitcoin ist eine junge virtuelle Währung, die im erst Jahr 2009 eingeführt wurde. Sie ermöglicht es Geldbeträge, elektronisch und anonym über das Internet zu überweisen. Der Nachweis eines Besitzes an Bitcoins wird über kryptographische Schlüssel erbracht. Auf Grund der Neuartigkeit von Bitcoins existieren zur Zeit aber auch noch eine Reihe rechtlicher Fragen. Unter anderem geht es um die Frage, ob Bitcoin überhaupt Geld im juristischen Sinne ist. Ein amerikanischer Richter hat nun in einem Urteil über ein betrügerisches Schneeballsystem, das auf Bitcoins beruhte, festgestellt, dass Bitcoin „eine Währung oder eine Form von Geld“ sei und sie deshalb auch Regulierungen durch US-Behörden unterläge.Bei dem Fall in den USA ging es um den Hedgefond „Bitcoin Savings and Trust“ (BTCST), über den der Angeklagte Trendon Shavers in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt rund 700.000 Bitcoins eingesammelt hat. Dieses entspricht umgerechnet rund 4,5 Millionen US-Dollar, wie arstechnica angibt. Shavers argumentierte, da es sich bei Bitcoins weder um Geld noch um Wertpapiere handele, sei die virtuelle Währung auch nicht Regulierung von US-Behörden ausgesetzt. Seiner Meinung nach, habe „nie Geld seinen Besitzer gewechselt“. Der Richter Amos Mazzant widersprach Shavers Auffassung hingegen. In einem Memorandum begründet er seine Entscheidung:
It is clear that Bitcoin can be used as money. It can be used to purchase goods or services, and as Shavers stated, used to pay for individual living expenses. The only limitation of Bitcoin is that it is limited to those places that accept it as currency. However, it can also be exchanged for conventional currencies, such as the U.S. dollar, Euro, Yen, and Yuan. Therefore, Bitcoin is a currency or form of money, and investors wishing to invest in BTCST provided an investment of money.
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: Silicon Rösler will europäische Internet-Infrastruktur
: Silicon Rösler will europäische Internet-Infrastruktur Silicon Valley-Fan und Wirtschaftsminister Rösler will „eigenständige deutsche und europäische Lösungen und Angebote bei der IT-Infrastruktur“. Sein Ziel: mehr Unabhängigkeit und Sicherheit bei der Datenverarbeitung.
Damit unterstreicht er die Vorreiterrolle seines Ministeriums bei der Förderung innovativer deutscher Start-ups wie Gamma International. Deren unabhängige IT-Lösung FinFisher sorgt nicht nur in Deutschland, sondern auch international für Sicherheit.
Röslers Freund Diekmann war ja – immer am Puls der Zeit – schon vor kurzem nach Deutschland zurückgekehrt. Und der muss es wissen.
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: Whistleblower Bradley Manning in 19 von 21 Anklagepunkten schuldig gesprochen
: Whistleblower Bradley Manning in 19 von 21 Anklagepunkten schuldig gesprochen Gestern, am 30. Juli, wurde das Urteil im Fall Vereinigte Staaten von Amerika gegen Bradley Manning verlesen. Die Richterin Denise Lind begann mit der guten Nachricht für Bradley Manning: Nicht schuldig im schwersten Anklagepunkt, der Unterstützung des Feindes. Dann folgten allerdings die schlechten Nachrichten: Schuldig in den folgenden 19 von 21 Anklagepunkten. Insgesamt drohen Bradley Manning eine Maximalstrafe von 130 Jahre. Über das genaue Strafmaß wird sich das Gericht nun in der nächsten Wochen beraten. Ein Ergebnis wird Anfang August erwartet.
Bradley Manning wurde im Mai 2010 festgenommen, da er verdächtigt wurde rund 700.000 militärische Videos und Dokumente kopiert und an die Webseite Wikileaks weitergegeben zu haben. Im März 2011 wurde Manning offiziell in 22 Punkten angeklagt. Der schwerste Anklagepunkt lautete auf Unterstützung des Feindes, bei dem die Anklage jedoch nur lebenslange Haft anstelle der Todesstrafe forderte. Von diesem Anklagepunkt wurde Manning freigesprochen. Weitere Anklagepunkte waren unter anderem Diebstahls von Regierungseigentum, Computerkriminalität, Verstoß gegen interne Regeln des Militärs und Spionage, bei denen er allesamt schuldig gesprochen wurde. Bei der Addition aller Einzelstrafen, wäre eine Haftstrafe von 130 Jahren möglich, was einer lebenslangen Haftstrafe gleichkäme.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) spricht in einer ersten Stellungnahme zum Urteil zwar von Erleichterung, dass Manning nicht der Unterstützung des Feindes schuldig gesprochen wurde, findet das Urteil aber dennoch „sehr verstörend“.Die EFF begründet dieses einerseits damit, dass die Staatsanwaltschaft zum wiederholten Male die bloße Vertrautheit mit digitalen Werkzeugen und Programmen überaus hart bestraft um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Sie spricht von einer Strategie die als „Hacker Wahnsinn“ bezeichnet werden kann.
In the Manning case, the prosecution used Manning’s use of a standard, over 15-year-old Unix program called Wget to collect information, as if it were a dark and nefarious technique. Of course, anyone who has ever called up this utility on a Unix machine, which at this point is likely millions of ordinary Americans, knows that this program is no more scary or spectacular (and far less powerful) than a simple Google search. Yet the court apparently didn’t know this and seemed swayed by it.
Andererseits stört sich die EFF daran, dass der Anklagepunkt der Unterstützung des Feindes überhaupt von der Richterin zugelassen wurde. Dieser Anklagepunkt habe enorme Auswirkungen auf den Journalismus und Whistleblower, wie auch die Freedom of the Press Foundation urteilt. Manning sei laut EFF der erste Whistleblower oder Informant, der wegen Unterstützung des Feindes angeklagt wurde. Dieses liege am digitalen Umfeld, indem die Veröffentlichungen stattfanden und der Tatsache, dass Manning „geheimdienstlich geschult war und wusste, dass der Feind das Internet nutze um an Informationen über die USA zu gelangen“. Doch das wissen nicht nur Menschen die „Internet-Traning“ hatten, wie die EFF klarstellt:
Everyone (at least everyone who regularly uses the Internet) knows that the Internet is used by good people and bad people all over the world and that anything published is, well, published and available to all. This is a feature of the Internet, not a bug, yet here it played into distorting the “aiding the enemy” crime out of all proportion and may have played a role in the five other counts under Espionage Act claims that he was convicted of.
Wie es nun für Bradley Manning weitergehen kann, wird im Lawfareblog beschrieben:
If the sentence of the Court includes either a period of incarceration over one year, or a dishonorable or bad conduct discharge, Manning’s case is automatically appealed to the service appellate court—here, the Army Court of Criminal Appeals. The case may then go to the highest military court, the Court of Appeals for the Armed Forces. Thereafter, and because of a relatively recent change in the law, the accused may petition a writ of certiorari to the United States Supreme Court.
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: Auftaktrede zur Demonstration #StopWatchingUs
: Auftaktrede zur Demonstration #StopWatchingUs Hier meine Auftaktrede zur „Stop Watching Us“-Demo am Samstag in Hamburg. Die Demo war mit etwa 4000 Personen eine der größten, die stattgefunden hat und wurde dort vom Hamburger Bündnis gegen Überwachung durchgeführt. Ausserdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, um den geneigten Leser noch einmal auf den BND-Spaziergang heute um 19 Uhr in Berlin hinzuweisen. Bitte erscheint zahlreich und zeigt diesem Geheimdienst auf kreative Art und Weise, was ihr von seiner Schnüffelei haltet!
Moin Hamburg!
Ich freue mich sehr, dass so viele von Euch hier zusammengekommen sind, um mit uns gegen ein bis drei Prisms und mindestens ein Tempora zu demonstrieren.
Zugegeben, das klingt ein bisschen vage für einen echten Aufstand. Aber an dieser ungenauen Angabe sieht man, wie wenig wir in Wahrheit über die einzelnen Programme mit den komischen Namen wissen. Das liegt nicht an uns! Wir hätten gern viel mehr Ahnung, aber die NSA, die GCHQ, der BND und die Bundesregierung versorgen uns nur spärlich mit Informationen – wenn überhaupt.
Aber durch Edward Snowden wissen wir längst genug. Genug, um wütend zu sein. Genug, um entsetzt zu sein. Genug, um Angst zu haben. Und mehr als genug, um dagegen heute auf die Straße zu gehen.
Wir wissen von monströsen Spähprogrammen. Wir wissen von der engen Zusammenarbeit zwischen Firmen und Regierungen. Wir wissen, dass unsere gesamte Kommunikation über Internet und Telefon gespeichert wird – und im Zweifelsfall blitzschnell ausgewertet werden kann.
Damit wissen wir also: Unsere Freiheit ist bedroht.
Freiheit heißt nämlich, dass wir jederzeit und überall sagen können, was wir denken – also auch Unfertiges, Unfug, Zorniges oder Spaßiges. Überwachungsalgorithmen aber sind spassbefreit. Sie erkennen keine Ironie. Sie können nicht wissen, wie wir etwas gemeint haben – und es geht sie übrigens auch überhaupt nichts an.
Menschen, die Angst haben, dass sie belauscht werden, sagen nicht mehr, was sie denken oder empfinden. Sie verkneifen sich auch manchen Scherz. Schon der Verdacht, abgehört zu werden, reicht aus, um sein Verhalten ändern.
Das glaubt Ihr nicht? Wer von Euch würde denn den Scherz twittern, er sei ein guter Freund von Edward Snowden und habe heute noch mit ihm gechattet? Wer von Euch würde sich trauen, kurz vor einem Besuch in die USA eine E‑Mail zu verschicken, in der steht, er habe dort etwas Heikles vor? Wer von Euch hat in den vergangenen Wochen nicht schon einmal darüber nachgedacht, womit man sich verdächtig macht und womit nicht?
Das müsst Ihr nicht. Oder vielmehr: Das solltet Ihr nicht müssen. Das steht nämlich nicht im Vertrag. Denn demokratisches Gemeinleben in diesem Land unterliegt einem strengen Vertrag, unserem Grundgesetz.
Darin sind unsere wichtigsten Rechte aufgeführt, und in Artikel 19, Absatz 2 heißt es: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“. In diesem Vertrag steht auch, wer wen in seiner Macht kontrolliert. Und wer hier eigentlich das letzte Wort hat – nämlich wir! Das Grundgesetz ist unser Fundament, der Boden, auf dem unsere Demokratie steht.
Was wir grade erleben ist eine der tiefsten Krisen, die eine Demokratie erleben kann. Denn unsere Grundrechte sind offenbar nicht mehr die wichtigste Grundlage für jede Entscheidung. Vielmehr wirft Innenminister Friedrich sogar plötzlich ein neues Supergrundrecht namens Sicherheit in den Raum, das über den echten Grundrechten stehen soll. Das ist gefährlicher Blödsinn.
Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern in einen Präventionsstaat, der mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun hat. Ermittlungen werden immer weiter ins Vorfeld von Straftaten verlagert – also bevor überhaupt eine Straftat stattgefunden hat. Damit wird normatives Verhalten erzwungen – wobei unklar bleibt, was die Norm ist. Und wer sie überhaupt festlegt. Etwa Geheimdienste?
Tatsächlich steuern wir immer mehr auf einen Staat im Staat zu – sofern wir ihn nicht längst haben. Der Journalist Heribert Prantl hat in einem Kommentar über die Überheblichkeit der Geheimdienste geschrieben. Genau das ist es: Überheblich! Dass sie glauben besser zu wissen, was gut und richtig für die Demokratie ist. Wir sehen aber, dass Geheimdienste sich irren, und das gar nicht so selten. Im NSU-Skandal jedenfalls haben sie auf ganzer Linie versagt. Und sie versagen wieder: Eine ihrer Aufgaben wäre doch, eine solch ausufernde Form der Überwachung aus dem Ausland abzuwehren. Wenn sie nicht mal das hinbekommen, dann brauchen wir sie nicht. Dann werden sie sogar gefährlich.
Darüber müssen wir offen diskutieren. Stattdessen hören wir Beschwichtigungen: Man wolle doch nur unser Bestes. Man wisse schon, was man mache – danke der Nachfrage. Man bespreche das Thema mal mit den Geheimdiensten – in einer Geheimsitzung. Wie soll das enden? Haben wir bald auch Geheimgerichte oder Geheimverfahren, Geheimurteile und Geheimgefängnisse?
Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl hat einmal gesagt: „Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub. Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.“ Wie immer wurde er auch für diesen Spruch ausgelacht, aber mittlerweile bleibt mir das Lachen im Halse stecken. Nein, wir wollen nicht von Sicherheitsbeamten regiert werden. Und schon gar nicht von Geheimdiensten!
Das wäre eine Katastrophe. Die gilt es zu verhindern. Und zwar genau jetzt. Der Zeitpunkt ist gekommen, an dem wir handeln müssen – und zwar alle: Übt mit uns Druck auf Politiker und Parteien aus! Fragt nach! Geht auf die Straße! Erklärt es all Euren Mitbürgern! Wehrt Euch! Schützt Euch im Netz! Verteidigt Eure Grundrechte!
Macht jetzt eine klare Ansage: Stop Watching Us!
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: Berkman Center Report: Wie die Öffentlichkeit SOPA und PIPA stoppte!?
: Berkman Center Report: Wie die Öffentlichkeit SOPA und PIPA stoppte!?
Gestern hat das Berkman Center for Internet & Society der Harvard University ein neues Paper veröffentlicht: „Social Mobilization and the Networked Public Sphere: Mapping the SOPA-PIPA Debate“ In dem Paper wird die Berichterstattung über und Mobilisierung gegen SOPA und PIPA durch Blogs, Online Magazine und Kampagnen Websites über 17 Monate hinweg mittels Netzwerkanalyse untersucht. Hierfür haben Yochai Benkler, Hal Roberts, Rob Faris, Alicia Solow-Niederman und Bruce Etling 9.757 Texte (News, Blog-Einsträge, Artikel, etc.) der verschiedensten Websites analysiert. Mittels der Media Cloud, einem gemeinsamen Forschungsprojekt des Berkamn Centers und des MIT Center for Civic Media wurde dann die Anzahl eingehender Links zu jeder Website – also dem Grad der Vernetzung – analysiert. Die zentrale Frage war hierbei, ob und inwieweit sich eine ‚Zivilgesellschaft’ im Internet (Networked Public Sphere) zum Thema PIPA-SOPA organisiert hat.This novel, data-driven perspective on the dynamics of the networked public sphere supports an optimistic view of the potential for networked democratic participation, and offers a view of a vibrant, diverse, and decentralized networked public sphere that exhibited broad participation, leveraged topical expertise, and focused public sentiment to shape national public policy.
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: Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA: Ökonomischer Nutzen zweifelhaft
: Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA: Ökonomischer Nutzen zweifelhaft
Dem Titel dieses Blogs entsprechend ging es in der bisherigen Berichterstattung über das geplante Freihandelsabkommen TAFTA/TTIP zwischen den USA und der EU vor allem um netzpolitisch problematische Aspekte wie Datenschutz, Immaterialgüterrecht und allgemein Transparenz im Verhandlungsprozess. Wenig hinterfragt wurden jedoch die behaupteten ökonomischen Vorteile des Freihandelsabkommens. Diese Aufgabe haben jetzt die beiden Wirtschaftswissenschaftler Jan Behringer und Nikolaus Kowall am gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) übernommen.In einem Report über den „Außenhandel der USA“ (PDF) kommen sie zu dem Schluss, dass
von einem Freihandelsabkommen mit der EU keine kurzfristigen konjunkturellen Impulse für die USA zu erwarten [sind].
Zur Veranschaulichung relativieren Behringer und Kowall die versprochenen jeweils 400.000 neuen Arbeitsplätze für die EU und die USA:
Selbst wenn man unterstellt, dass in den USA ebenfalls 400.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden, entspräche dies bei aktuell 143 Millionen Erwerbstätigen lediglich einem Beschäftigungseffekt von weniger als 0,3 %. Geht man davon aus, dass die Beschäftigungseffekte im Verlauf der nächsten 10 bis 20 Jahren wirksam werden, ist dieser Effekt marginal.
Generell halten sie die Bedeutung von Freihandelsabkommen für überschätzt:
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: Jung & Naiv – Folge 74: Wie funktioniert ein Untersuchungsausschuss?
: Jung & Naiv – Folge 74: Wie funktioniert ein Untersuchungsausschuss? Man hört von ihnen ständig, nur von den Ergebnissen recht wenig: Untersuchungsausschüsse. Was soll das sein? Warum nutzen Bundestagsabgeordnete dieses Mittel? Wie läuft das ab? Und vor allen Dingen: Worum geht es im aktuellen „Eurohawk“-Untersuchungsausschuss? Sollte mich das interessieren? Warum gerät unser Herr der Drohnen, Verteidigungsminister Thomas de Maizière, derzeit so in Bedrängnis? Hat er etwa gelogen?
Dafür habe ich mich mit dem Parlamentsjournalisten meines Vertrauens, Thomas Wiegold, getroffen. Thomas kam gerade aus der letzten U‑Ausschusssitzung des Tages.
Too long to watch? Zitate aus der Folge:
„Der sogenannte Eurohawk ist eine Riesendrohne, die die Bundeswehr in den USA gekauft hat und darin eigene Aufklärungstechnik für Krisengebiete eingesetzt werden. Doch man bekommt keine Zulassung, sie in Deutschland zu betreiben bzw. hier in zu starten.“