Whistleblower Bradley Manning in 19 von 21 Anklagepunkten schuldig gesprochen

Gestern, am 30. Juli, wurde das Urteil im Fall Vereinigte Staaten von Amerika gegen Bradley Manning verlesen. Die Richterin Denise Lind begann mit der guten Nachricht für Bradley Manning: Nicht schuldig im schwersten Anklagepunkt, der Unterstützung des Feindes. Dann folgten allerdings die schlechten Nachrichten: Schuldig in den folgenden 19 von 21 Anklagepunkten. Insgesamt drohen Bradley Manning eine Maximalstrafe von 130 Jahre. Über das genaue Strafmaß wird sich das Gericht nun in der nächsten Wochen beraten. Ein Ergebnis wird Anfang August erwartet.

Bradley Manning wurde im Mai 2010 festgenommen, da er verdächtigt wurde rund 700.000 militärische Videos und Dokumente kopiert und an die Webseite Wikileaks weitergegeben zu haben. Im März 2011 wurde Manning offiziell in 22 Punkten angeklagt. Der schwerste Anklagepunkt lautete auf Unterstützung des Feindes, bei dem die Anklage jedoch nur lebenslange Haft anstelle der Todesstrafe forderte. Von diesem Anklagepunkt wurde Manning freigesprochen. Weitere Anklagepunkte waren unter anderem Diebstahls von Regierungseigentum, Computerkriminalität, Verstoß gegen interne Regeln des Militärs und Spionage, bei denen er allesamt schuldig gesprochen wurde. Bei der Addition aller Einzelstrafen, wäre eine Haftstrafe von 130 Jahren möglich, was einer lebenslangen Haftstrafe gleichkäme.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) spricht in einer ersten Stellungnahme zum Urteil zwar von Erleichterung, dass Manning nicht der Unterstützung des Feindes schuldig gesprochen wurde, findet das Urteil aber dennoch „sehr verstörend“.Die EFF begründet dieses einerseits damit, dass die Staatsanwaltschaft zum wiederholten Male die bloße Vertrautheit mit digitalen Werkzeugen und Programmen überaus hart bestraft um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Sie spricht von einer Strategie die als „Hacker Wahnsinn“ bezeichnet werden kann.

In the Manning case, the prosecution used Manning’s use of a standard, over 15-year-old Unix program called Wget to collect information, as if it were a dark and nefarious technique. Of course, anyone who has ever called up this utility on a Unix machine, which at this point is likely millions of ordinary Americans, knows that this program is no more scary or spectacular (and far less powerful) than a simple Google search. Yet the court apparently didn’t know this and seemed swayed by it.

Andererseits stört sich die EFF daran, dass der Anklagepunkt der Unterstützung des Feindes überhaupt von der Richterin zugelassen wurde. Dieser Anklagepunkt habe enorme Auswirkungen auf den Journalismus und Whistleblower, wie auch die Freedom of the Press Foundation urteilt. Manning sei laut EFF der erste Whistleblower oder Informant, der wegen Unterstützung des Feindes angeklagt wurde. Dieses liege am digitalen Umfeld, indem die Veröffentlichungen stattfanden und der Tatsache, dass Manning „geheimdienstlich geschult war und wusste, dass der Feind das Internet nutze um an Informationen über die USA zu gelangen“. Doch das wissen nicht nur Menschen die „Internet-Traning“ hatten, wie die EFF klarstellt:

Everyone (at least everyone who regularly uses the Internet) knows that the Internet is used by good people and bad people all over the world and that anything published is, well, published and available to all. This is a feature of the Internet, not a bug, yet here it played into distorting the “aiding the enemy” crime out of all proportion and may have played a role in the five other counts under Espionage Act claims that he was convicted of.

Wie es nun für Bradley Manning weitergehen kann, wird im Lawfareblog beschrieben:

If the sentence of the Court includes either a period of incarceration over one year, or a dishonorable or bad conduct discharge, Manning’s case is automatically appealed to the service appellate court—here, the Army Court of Criminal Appeals. The case may then go to the highest military court, the Court of Appeals for the Armed Forces. Thereafter, and because of a relatively recent change in the law, the accused may petition a writ of certiorari to the United States Supreme Court.

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5 Ergänzungen

    1. Was soll schon mit denen passiert sein? Wir wissen doch, dass alle Menschen potentielle Terroristen sind (wozu sonst hierzulande der wahnsinnige Wunsch, die Bürger pauschal und ohne Anlass auszuspionieren), solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Da wohl niemand eindeutig bewiesen hat, dass ihre Ziele keine Terroristen waren, haben sie alles richtig gemacht.

      Es ist wirklich traurig, dass einer, der ein Kriegsverbrechen aufdeckt, veurteilt wird, während der wahre Täter hier als Opfer hingestellt wird.

  1. »…Insgesamt drohen Bradley Manning eine Maximalstrafe von 130 Jahre…«

    Na, im „land of the free“® wird man wahrscheinlich Gnade vor Recht ergehen und ihn mit – sagen wir mal – 90 Jahren Militärgefängnis davon kommen lassen. (@NSA: This was sarcasm, stupid.)

    Zu all den amerikanischen Ungeheuerlichkeiten kommt ja noch ein eigenes Militärrecht mit Militärpolizei, Militärjuristen und Miltärgefängnissen. Die können in ihren lächerlichen Paradeuniformen zwar beeindruckend die Hacken zusammen knallen, aber ein Recht sprechen, dass in unseren Augen diesen Namen auch verdient, können diese Leute nicht!

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