Smartphone mit Messenger-Apps
Überwachung

Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteMassenhafte Überwachung in Russland ist illegal

Russland verlangt von Online-Diensten wie Telegram, auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation an Behörden auszuleiten. Dagegen hat sich ein Nutzer juristisch gewehrt und das Verfahren nun gewonnen. Das könnte auch die europäische Debatte rund um die sogenannte Chatkontrolle beeinflussen.

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Person mit langen Haaren und Kleid vor einem Gebäude mit einem roten Kreuz drauf, Illsutration
Demokratie

NetzsperrenWarum eine Seite für Schwangerschaftsabbrüche in Spanien gesperrt bleibt

Eine Schwangerschaft auf Wunsch beenden? In Spanien ist das bis zur 14. Woche völlig legal. Trotzdem blockiert die Regierung seit drei Jahren die Webseite einer internationalen Organisation, die über Abbrüche informiert. Über einen Streit um Pillen und Meinungsfreiheit.

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Ola Bini
Öffentlichkeit

EcuadorOla Bini freigesprochen und für unschuldig erklärt

Der Freispruch des schwedischen Netzaktivisten Ola Bini in Ecuador hat weltweit für Erleichterung gesorgt. Bini war einen Tag nach Julian Assange verhaftet und für mehr als zwei Monate inhaftiert worden. Ihm wurde damals Computerspionage vorgeworfen, das Verfahren dauerte fast vier Jahre.

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Ein Graffitisprayer sprüht den Schriftzug Bundeskriminalamt auf dem Behördenschild an (Fotomontage)
Öffentlichkeit

FinFisher-VertragWir haben das BKA verklagt – und gewonnen

Das Bundeskriminalamt hat Recht und Gesetz verletzt und uns nicht genug Einblick in den Staatstrojaner-Vertrag mit FinFisher gegeben. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, nachdem wir geklagt haben. Wir veröffentlichen die freigeklagte Version des Vertrags – und gehen den nächsten Schritt.

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Schädel
Überwachung

Wissenschaftliche DiensteDie deutsche Vorratsdatenspeicherung bleibt mausetot

Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben. Das prognostizieren die Wissenschaftliche Dienste des Bundestags in einem Gutachten, das wir veröffentlichen. Die anlasslose Datenspeicherung bleibt grundrechtswidrig und unnötig.

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Öffentlichkeit

UrteilBundesinnenministerium muss auch Twitter-Direktnachrichten herausgeben

Das Bundesinnenministerium hatte sich geweigert, auf einen IFG-Antrag hin Direktnachrichten herauszugeben, die es auf Twitter verschickt und empfangen hat. Dagegen hat die Plattform FragDenStaat geklagt. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts könnte nun weitreichende Folgen haben.

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Kartons mit Aktenordnern, in denen die Unterschriften aller Kläger gesammelt sind.
Überwachung

"Behörden-Telefonbuch"Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zur Bestandsdatenauskunft

Seit 2013 haben Bürgerrechtler:innen auf das Urteil gewartet, jetzt hat Karlsruhe entschieden: Der Gesetzgeber muss klarer definieren, welche Behörde bei welchen Anlässen welche Daten abfragen darf und wie die Daten dann genutzt werden dürfen. Die Kläger:innen werten das Urteil als Erfolg, hätten sich aber mehr gewünscht.

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Schnecke auf Mauer
Datenschutz

Schrems gegen Facebook500 Euro und kein Ende in Sicht

500 Euro Schadensersatz soll Facebook dem Datenschutzaktivisten Max Schrems zahlen, weil es angeforderte Daten nicht herausgegeben hat. Sechs Jahre hat das Gericht für diese Entscheidung gebraucht. Schrems findet es grotesk, dass die Richterin die wirklich wichtigen Fragen der Klage nicht berücksichtigt – und geht in Berufung.

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Überwachung

BundesverfassungsgerichtMassenüberwachung im BND-Gesetz ist verfassungswidrig

Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Pressefreiheit und Telekommunikationsgeheimnis gelten nicht nur in Deutschland, deutsche Behörden müssen sich überall daran halten. Das Gesetz muss überarbeitet werden.

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Kultur

BGH entschied zum dritten Mal über RemixfreiheitNächste Runde im Sampling-Streit um „Metall auf Metall“: Kein Sieger, nur Verlierer

Nach 21 Jahren Prozess geht der Rechtsstreit um ein zweisekündiges Sample aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“ in eine weitere Runde. Die Entscheidung des Bundesgerichtshof macht aber deutlich, dass legales Sampling ohne Rechteklärung weiterhin schwer bis unmöglich bleiben wird.

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