Eine zweiwöchige, verdeckte Observation der Umweltaktivistin Cécile Lecomte (auch bekannt als „Eichhörnchen“) war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover (VG) am Mittwoch geurteilt. Ebenso wie auch die Ausschreibung Lecomtes zur Fahndung, was einen Eintrag in das Informationssystem INPOL und ein detailliert geführtes Bewegungsprofil zufolge hatte.
Die Bundespolizei hatte die Maßnahmen etwa damit gerechtfertigt, dass sich die erfahrene Kletteraktivistin bei den Aktionen verletzten könnte. Das reiche in keiner Weise als Begründung aus, sagte das Gericht. Weiter erläutert das VG, inwieweit die Maßnahmen gegen Cécile Lecomte nicht rechtens waren: Eine Fahndungsausschreibung dürfe auf Seiten der Polizei nur zu einer Sensibilisierung bei einer Kontrolle führen und nicht zu einer so weit umfassenden Sammlung und Speicherung so vieler persönlicher Daten.
Cécile Lecomte erfuhr 2015 in einem anderen Verfahren, dass sie bereits einmal als polizeilich „relevante Person“ eingestuft worden war. Im Zuge von polizeilichen Ermittlungen wird das bei politisch motivierter Kriminalität genutzt. Nach einer Prüfung wurde diese Einstufung durch das LKA Niedersachsen wieder gelöscht.
Friedlich gegen Atomkraft und fossile Energieträger
Lecomte hatte bei ihren Aktionen aber stets darauf geachtet, friedlich zu protestieren. Sie demonstriert bereits seit vielen Jahren etwa gegen Atomkraft und die Nutzung fossiler Energieträger.
Cécile Lecomte, die mittlerweile auf einen Rollstuhl angewiesen ist, äußert sich zu dem Urteil auf ihrer Webseite und vertritt dieselbe Argumentation wie das Gericht:
[D]ie Polizei argumentiert einerseits mit meiner Erfahrung und Expertise und ‚herausgehobener Stellung‘ in der Protestszene. Sie behauptet anderseits, dass ich mich verletzen kann, weil ich Schwerbehindert bin. Das ist zutiefst ableistisch und Unsinn! Klettern will gelernt sein. Wer nicht klettern kann, sollte es lassen. Das gilt auch für Polizeibeamt*innen.
Sie stellt aus ihrer Sicht klar, dass Klettern etwas ist, was man lernen kann und nichts mit der körperlichen Verfassung zu tun hat. Das Urteil des VG Hannover ist noch nicht rechtskräftig.
> verdeckte Observation der Umweltaktivistin Cécile Lecomte (auch bekannt als „Eichhörnchen“) war rechtswidrig.
Wie bekam die Aktivistin Kenntnis von der Observation?
Wer hat die Observation angeordnet?
Wurde die Observation richterlich genehmigt?
Wie kann es sein, dass erst im Nachgang die Rechtswidrigkeit festgestellt werden musste?
Sind noch andere AktivistInnen betroffen?
Warum war die Bundespolizei involviert?
Wie bekam die Aktivistin Kenntnis von der Observation?
– „Die Polizei hatte es unterlassen, die Betroffene über die Maßnahme im Nachgang zu unterrichten, obwohl die Unterrichtung gesetzlich festgeschrieben ist. Cécile Lecomte hatte durch Zufall bei der Einsicht in eine Akte in ein anderes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt davon erfahren.“
Wer hat die Observation angeordnet?
-„Die Polizei konnte keine konkreten Gefahren für die Allgemeinheit nennen. Sie hatte ihre Maßnahme mit vergangenen Kletteraktionen, die allesamt keine strafrechtliche Relevanz hatten, begründet.“ … „Die Bundespolizei zog mangels Gefahr für Leib und Leben der Allgemeinheit, die Gefahr der Selbstverletzung und der Verletzung von Polizeibeamten bei einer Räumung heran.“
Wurde die Observation richterlich genehmigt?
– Vermutlich nicht, ist aber noch nicht abschließend geklärt.
Wie kann es sein, dass erst im Nachgang die Rechtswidrigkeit festgestellt werden musste?
– siehe erste Antwort oben
Sind noch andere AktivistInnen betroffen?
– nicht bekannt
Warum war die Bundespolizei involviert?
– Da es sich ua. um eine drohende Blockade von schienengebundener CASTOR-Transporte handelte, dürfte hier die BPol auf Grund der Bahnanlagen federführend sein.
Ansonsten sei hier, Ihr Buch „Kommen Sie da runter!“ Kurzgeschichten und Texte aus dem politischen Alltag einer Kletterkünstlerin – zu empfehlen. Weitere informationen finden Sie auch auf der oben verlinkten Webseite des Eichhörnchens.
Solche rechtswidrigen Übergriffe müssten mal drastische Konsequenzen für den/die Jenigen haben, der das zu verantworten haben. Die würden sich das dann zwei Mal überlegen, bevor sie sowas absegnen oder auch nur in die Wege leiten!