Leonhard Dobusch

Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, forscht als Universitätsprofessor für Organisation an der Universität Innsbruck u.a. zum Management digitaler Gemeinschaften und Offenheit als Organisationsprinzip. Er ist als @leonido im Fediverse unterwegs und bloggt privat als Leonido sowie gemeinsam mit anderen bei governance across borders bzw. am OS ConJunction Blog und ist Mitgründer und wissenschaftlicher Leiter des Momentum Instituts sowie der Momentum-Kongressreihe. Mail: leonhard@netzpolitik.org

  • : Rezension: „Kultur der Digitalität“ von Felix Stalder
    Felix Stalder (<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2010-09_CPOV_IMG_3260.JPG">Foto</a>: Ziko van Dijk, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">CC BY-SA 3.0</a>)
    Rezension: „Kultur der Digitalität“ von Felix Stalder

    Ungefähr seit das Internet Mitte der 90er Jahre in immer mehr Gesellschaftsbereichen relevant wurde, hat Felix Stalder, Professor für digitale Kultur an der Züricher Hochschule der Künste, diese Entwicklungen beobachtet, analysiert und theoretisiert. Stalders bevorzugtes Format dafür sind Essays, die aus seinem Blog über die Jahre eine ganze Bibliothek voller lesenswerter Texte zu verschiedenen Facetten des digitalen Wandels gemacht haben. Mit dem seit Anfang Mai verfügbaren Suhrkamp-Band „Kultur der Digitalität“ versucht sich Stalder nun an einer grundlegenderen Einordnung verschiedener Aspekte einer zunehmend digitalen Gesellschaft.

    Entscheidend für das Verständnis von Titel und Buch ist der Kulturbegriff Stalders. Ihm zu Folge ist Kultur „nicht symbolisches Beiwerk, kein einfacher Überbau, sondern […] handlungsleitend und gesellschaftsformend“, indem Bedeutung hervorbringende Praktiken „in Artefakten, Institutionen und Lebenswelten“ (S. 16) verdichtet werden. Die im Begriff der „Digitalität“ anklingende zentrale Rolle digitaler Technologien für den von Stalder beobachteten kulturellen Wandel ist dabei gerade nicht von Technikbegeisterung oder gar Technikdeterminismus geprägt:

    [E]rst heute, wo die Faszination für die Technologie abgeflaut ist und ihre Versprechungen hohl klingen, wird die Kultur und Gesellschaft in einem umfassenden Sinne durch Digitalität geprägt. (S. 20)

    Dementsprechend verortet Stalder die Ursprünge der von ihm als Kultur der Digitalität bezeichneten „Vervielfältigung der kulturellen Möglichkeiten“ auch lange vor dem Internet. Der historische Abriss im ersten von drei Kapiteln beginnt vielmehr mit dem von Peter Ecker als „Verwissenschaftlichung der Industrie“ bezeichneten beginnenden Aufstieg der Wissensökonomie Ende des 19. Jahrhunderts. Bereits in diesem ersten Teil wird deutlich, was Stalder von anderen DigitalisierungstheoretikerInnen abhebt, nämlich ein transdisziplinärer Blick auf Gesellschaft als Amalgam aus technologischen, politischen, ökonomischen und kulturellen Prozessen. Auf diese Weise spannt Stalder den Bogen von der zunehmenden „Kulturalisierung der Ökonomie“ mit Design als „kreativer Generaldisziplin“ bis hin zur „Technologisierung der Kultur“ mit „Medien als Lebenswelten“.

    So beschreibt Stalder wie in den 1970er Jahren Neue Soziale Bewegungen mit „Kritik am Wertesystem der bürokratisch-bürgerlichen Gesellschaft“ auf der einen und neoliberale Kritik am Wohlfahrtsstaat auf der anderen Seite – aus jeweils völlig unterschiedlichen Motiven heraus – „Experimente, Offenheit für Neues, Flexibilität und Veränderung […] als positiv besetzte Grundwerte“ etablieren halfen (S. 33). Auf Grundlage dieser Liberalisierung wiederum folgte in den 1990er und 2000er Jahren eine enorme „Vervielfältigung und Verflüssigung von Identitätsmodellen“ samt „Betonung von Wandelbarkeit und Hybridität“, wie Stalder mit dem Beispiel der Transformation der Schwulen- in die LGBT-Bewegung illustriert.

    Referentialität, Gemeinschaftlichkeit, Algorithmizität

    Eine derartige „Diversifizierung und Verflüssigung kultureller Praktiken“ sowie deren – nicht zuletzt dank digitaler Technologien und Internet – Ausbreitung auch im gesellschaftlichen Mainstream ist für Stalder die Voraussetzung für jene spezifischen Formen der Kultur der Digitalität, denen sich der Mittelteil des Buchs aus einer kultur- und medienwissenschaftlichen Perspektive widmet:

    Referentialität, also die Nutzung bestehenden kulturellen Materials im Rahmen von Praktiken wie Remix, Appropritation, Sampling, Hommage Remix, Parodie, Zitat, Mashup oder transformativer Nutzung. Allen diesen Praktiken ist „die Erkennbarkeit der Quellen und der freie Umgang mit diesen“ gemein:

    Nicht die Brüche zwischen den Elementen der alten Ordnung stehen im Vordergrund, sondern deren Synthese in der Gegenwart. Conchita Wurst, die bärtige Diva, ist nicht zwischen widerstreitenden Polen zerrissen. Sie präsentiert vielmehr eine gelungene Synthese, etwas Neues, in sich Stimmiges, das sich gerade dadurch auszeichnet, dass die Elemente der alten Ordnung (Mann/Frau) sichtbar sind und gleichzeitig transzendiert werden. (S. 99)

    Referentialität trägt gleichzeitig dazu bei, dass auch das Analoge immer digitaler wird, indem es digital verfügbar gemacht – von Google Books bis hin zur Vorlage für 3D-Druck – und in der Folge auch verwendet/transformiert/rekombiniert wird.

    Gemeinschaftlichkeit, d. h. kollektiv getragene Referenzrahmen, die Freiwilligkeit und Zwang, Autonomie und Fremdbestimmung in neuer Weise konfigurieren. Diese neue Gemeinschaftlichkeit folgt bzw. speist sich unmittelbar aus der zuvor beschriebenen Referentialität: „Referentielle Verfahren haben keinen Anfang und kein Ende.“ Beobachten lässt sich das anhand den von Stalder als „digitaler Volkskultur“ beschriebenen Phänomenen wie Remix, Mashups und Meme, bei denen die „aktive Teilnahme zwar eine gewisse Fertigkeit, ein gewisses Interesse und Engagement [verlangt], meist aber kein außergewöhnliches Talent“ (S. 124).

    Daraus folgt, dass sich auch Individualismus und individuelle Identität im Zuge kontinuierlicher Kommunikationsprozesse als „persönliche Positionierung im eigenen sozialen Netzwerk“ (S. 140) konstitutieren. Stalder spricht vom „vernetzten Individualismus“, wonach…

    …Menschen in westlichen Gesellschaften […] ihre Identität immer weniger über die Familie, den Arbeitsplatz oder andere stabile Kollektive definieren, sondern zunehmend über ihre persönlichen sozialen Netzwerke, also über die gemeinschaftlichen Formationen, in denen sie als Einzelne aktiv sind und in denen sie als singuläre Personen wahrgenommen werden. (S. 144)

    Die mit derartiger vernetzter Individualität verbundene Freiwilligkeit der Zuordnung zu verschiedenen gemeinschaftlichen Formationen ist dabei durchaus ambivalent: „Wer »freiwillig« Konventionen akzeptiert, erhält Zutritt zu einem Praxisfeld, in dem er aber unter Umständen strukturell benachteiligt ist.“ (S. 157). Die exkludierende Offenheit von Communities wie Wikipedia oder Freier Software lassen grüßen (vgl. Reagle 2013).

    Algorithmizität wiederum beschreibt die wachsende Bedeutung algorithmischer Sortierung, die „dynamische Ordnungen für sich rasch wandelnde Felder“ (S. 185) erlaubt. Algorithmen sind allerdings keineswegs statische Rechenfolgen, sondern kontinuierlich adaptierte algorithmische Praktiken, die individuelle Nutzungshistorien mitberücksichtigen und so die Welt „für jeden User eigens generier[en]“ (S. 189). Auf diese Weise kartographieren – und gestalten – sie die zuvor beschriebenen digitalen Räume gemeinschaftlicher Referentialität:

    Wie diese Resultate zustande gekommen sind, welche Positionen in der Welt damit gestärkt beziehungsweise geschwächt werden, ist im besten Fall nur ansatzweise nachvollziehbar. (S. 202)

    Postdemokratie vs. Commons

    Im dritten Abschnitt versucht sich Stalder an einer politischen Einordnung der von ihm beobachteten Kultur der Digitalität. Zu diesem Zweck unterscheidet Stalder zunächst mit „Postdemokratie“ und „Commons“ zwei gegenläufige, bis zu einem gewissen grad widersprüchliche Entwicklungen, die beide auf den zuvor beschriebenen Entwicklungstendenzen fußen.

    Unter Postdemokratischen Entwicklungen versteht Stalder im Kontext der Digitalität „all jene Entwicklungen – gleich wo sie stattfinden –, die zwar die Beteiligungsmöglichkeiten bewahren oder gar neue schaffen, zugleich aber Entscheidungskapazitäten auf Ebenen stärken, auf denen Mitbestimmung ausgeschlossen ist“ (S. 209). Beispielhaft dafür sind kommerziell-soziale Massenmedien wie Facebook oder YouTube, deren Ausgestaltung getrieben wird von Interessen der Profit- und Kontrollmaximierung:

    [D]ie Ebene, auf der die Nutzer miteinander interagieren, [ist] vollständig getrennt von jener Ebene, auf der die wesentlichen die Gemeinschaft der User betreffenden Entscheidungen gefällt werden. (S. 216)

    Aus dem damit verbundenen, ungleichen Zugang zu Daten folgt ein Machtgefälle, das verschiedenste Folgen – von personalisierter Werbung bis hin zu „verhaltensabhängigen“ Tarifmodellen von Krankenkassen – zeitigen kann.

    Demgegenüber erkennt Stalder in Commons-Logiken, wie sie sich in Freier und Open-Source-Software und Projekten wie der Wikipedia oder Open Data manifestieren, das Potential für „eine radikale Erneuerung der Demokratie“ (S. 205). Mit Yochai Benkler sieht er in „commons-based peer production“ einen Weg für Erstellung von (Gemein-)Gütern und Erbringung von Dienstleistungen jenseits von marktlichen und staatlichen Koordinationsformen. Beitragende zu Commons sind in unterschiedlichem und variablem Ausmaß Produzenten und Konsumenten der gemeinsamen Ressource, Koordination erfolgt mittels konsensorientierter Kommunikationsprozesse unter prinzipiell Gleichrangigen („Peers“). Das Comeback von Commons-basierten Praktiken erklärt sich Stalder damit,…

    …dass sich kommunikationsintensive und horizontale Prozesse mit den digitalen Technologien sehr viel effektiver organisieren lassen. So müssen Beteiligung und kollektive Organisation jenseits von Kleingruppen nicht mehr bloße Utopien bleiben. (S. 248)

    Sowohl postdemokratische als auch commons-basierte Entwicklungen sind auch mit jeweils spezifischen Gegenbewegungen verbunden. Während immer weitreichendere Leaking-Praktiken zumindest partiell das Machtgefälle zwischen Plattformbetreibern und ‑nutzern zu durchbrechen vermögen, unterminieren neue Formen von Cloud-Computing und Sharing Economy zentrale Prinzipien von commons-basierten Projekten (z. B. weil Software-Quelltext nicht wieder zurück in den Pool offen lizenzierter Software gegeben wird).

    Fazit

    Was das Buch Stalders auszeichnet, ist ein scharfer Blick für Kontingenz, also dafür, dass sich die Kultur der Digitalität in einem Raum zwischen Zufall und Notwendigkeit entfaltet. Im Internet allgegenwärtige Netzwerkeffekte führen eben nicht zwingend zu proprietären Monopolen, erst das Fehlen adäquater offener Standards und Lizenzmodelle lässt einzelne Unternehmen dominieren. Besonders deutlich wird dieser Blick für Kontingenz im dritten Abschnitt des Buchs, wenn Stalder postdemokratische und commons-basierte Entwicklungstendenzen gegenüberstellt. Stalder verweigert sich damit nämlich dem Hang prominenter Netzversteher wie Lanier und Morozov zur Dystopie, ohne gleichzeitig ein rosiges Bild zu zeichnen. Vielmehr lässt er sich auf die Widersprüchlichkeiten der von ihm beschriebenen „Kultur der Digitalität“ ein und erkennt, dass (neue) Herrschaftsformen immer auch (neue) Formen von Widerstand bzw. Alternativkonzepte hervorbringen.

    An diesem Punkt der inhärenten Widersprüchlichkeit der Kultur der Digitalität, die unsere Gegenwart letztlich zu einem Hybrid aus Postdemokratie und Commons macht, hätte man sich aber noch mehr und tiefergehende Analysen gewünscht. Gerade am erfolgreichsten und von Stalder ausführlich diskutierten Beispiel für eine Commons-Logik – Freie und Open-Source-Software – lässt sich dieser hybride Charakter sehr gut beobachten: Rund fünfzig Prozent des Source-Codes am Linux-Kernel werden von bezahlten Programmierern beigesteuert (vgl. Riehle et al. 2014) und Googles Linux-basiertes Android-Betriebsystem ist zwar Open Source, aber eingepfercht in ein Korsett proprietärer Komplementärbestimmungen und ‑technologien. Umgekehrt – und von Stalder nur angedeutet – eröffnen auch Beispiele für postdemokratische Plattformen zumindest temporär Möglichkeiten für commons-basierte Entwicklungen, sei es explizit (z. B. Unterstützung von Creative-Commons-Lizenzen auf Plattformen wie YouTube) oder durch Zweckentfremdung von Features (z. B. Austausch wissenschaftlicher Artikel über den Hashtag #icanhazpdf auf Twitter).

    Vielleicht ist die Erkundung derart hybrider Logiken aber auch etwas für einen zweiten Band. Die Lektüre des ersten lohnt sich jedenfalls definitiv.

    8. Mai 2016 13
  • : Studien des Justizministeriums zum Urheberrecht: Auswege aus Fiasko fehlender und fehlgeleiteter Reformen
    Studien des Justizministeriums zum Urheberrecht: Auswege aus Fiasko fehlender und fehlgeleiteter Reformen

    „Die digitale Urheberrechtsreform versackt im Fiasko“ betitelte Stefan Krempl seinen Bericht bei heise.de über die jüngste öffentliche Debatte zum Urheberrecht im Justizministerium. Und in der Tat ist diese Einschätzung sehr gut wissenschaftlich fundiert, war doch die Präsentation zweier umfassender Studien im Auftrag des Ministeriums Anlass für die Veranstaltung.

    Cover-Handke-StudieIn der ersten Studie verschafft der an der Universität Rotterdam tätige Kulturökonom Christian Handke einen Überblick über den Stand der Forschung zu Urhebervergütung im digitalen Zeitalter (PDF). Nach einer Auswertung von insgesamt 169 großteils akademischen Veröffentlichungen entwickelt Handke darin drei Ansätze zur besseren Vergütung von Kreativen:

    1. Entwicklung kommerzieller legaler Angebote: Zwar würden Angebote wie iTunes Store, YouTube und Spotify über günstige Preis-Leistungsverhältnisse eine gute Konkurrenz zu unautorisierten Angeboten ermöglichen, die Wettbewerbsvorteile großer Plattformbetreiber ließen jedoch daran zweifeln, dass „Internet-Plattformen verlässlich eine nachhaltige Vergütung von Urhebern und sonstigen Rechteinhabern hervorbringen“ (S. ii).
    2. Durchsetzungsmaßnahmen des Urheberrechts: Zu den Folgen schärferer Rechtsdurchsetzung mittels Massenabmahnungen und/oder Websperren für die Vergütung von Urhebern gibt es keine eindeutigen Ergebnisse, jedoch scheint „eine vollständige Unterdrückung unautorisierter Angebote bisher zu aufwändig“ (S.iii).
    3. Alternative Vergütungssysteme: Das System einer ‚Kulturflatrate’ sei zwar noch nicht praktisch erprobt worden, das Urteil Handkes fällt jedoch klar positiv aus: „Vergleicht man die Ergebnisse zur durchschnittlichen Zahlungsbereitschaft von Verbrauchern mit der zur Entschädigung von Rechteinhabern nötigen Gebührenhöhe, ergibt sich bei angemessener Preissetzung ein klarer Wohlfahrtsgewinn für diese beiden Gruppen.“ (S. iii)

    Zusammenfassend attestiert Handke, dass „sowohl die Rechts- und Planungssicherheit als auch die Geschwindigkeit, mit der neue Formen der Nutzung und Verbreitung legal möglich werden können, […] sich durch umfassendere Standardisierung von Nutzungsbedingungen und Bündelung von Transaktionen verbessern [ließen]“ (S. v). Diese Standardisierung lässt sich auch seit einiger Zeit beobachten, allerdings würden die „Standards zunehmend durch marktmächtige, profitorientierte Plattformen wie Amazon, YouTube oder Spotify gesetzt“. Stattdessen empfiehlt Handke, verstärkt auf staatlich regulierte Vergütungssysteme unter Mitwirkung von Verwertungsgesellschaften zu setzen.

    Die größte Stärke neben den allgemeinen und gut fundierten Ableitungen sind aber detaillierte und vergleichende Analysen der (teilweise: bescheidenen) Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zur Vergütung von Urhebern wie Kopierschutztechnologien, Abmahnungen oder Webseitensperren (siehe Tabelle auf S. 49).

    Cover-MPI-studie

    Urheberrecht vs. Innovation

    An der zweiten Studie (PDF) war gleich ein ganzes Forschungsteam unter der Leitung des Ökonomen Dietmar Harhoff und des Rechtswissenschaftlers Reto Hilty, beide Direktoren am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, beteiligt. Entsprechend umfassend ist die 235 Seiten starke Analyse zum Thema „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ auch ausgefallen – wobei Unternehmensprofile der untersuchten Startup-Unternehmen rund die Hälfte des Studienumfangs ausmachen. Die Ergebnisse sind dadurch sehr transparent und gut nachvollziehbar.

    Stichprobe-Deutschland

    Datenbasis der Untersuchung sind leitfadengestützte Interviews mit Gründern bzw. Geschäftsführern von „40 ausgewählte Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen“ (siehe obige Abbildung zur regionalen Verteilung), die „unter technischen, ökonomischen und juristischen Gesichtspunkten analysiert“ wurden. Im wesentlichen kristallisierten sich in der Analyse zwei Problemkreise heraus:

    1. Rechteklärungskosten als Markteintrittsbarrieren: „Startups, die in ihrem Geschäftsmodell Inhalte einbeziehen möchten, an denen Dritte die Rechte haben, […] stoßen auf Schwierigkeiten beim Auffinden von Rechteinhabern, beklagen hohe Transaktionskosten sowie eine mangelnde Bereitschaft seitens der Rechteinhaber, Rechte einzuräumen.“ (S. I)
    2. Problem Rechtsunsicherheit: „Für Startups, deren Geschäftsmodelle auf Inhalten von Nutzern beruhen, bestehen oft Unsicherheiten in Bezug auf möglicherweise betroffene Rechte Dritter.“ (S. II)

    Im Rahmen der Studie werden diese Problemkreise für verschiedene Bereiche wie Unterhaltungsbranche, Online-Spiele, Bildung oder News-Dienste im Detail und an Hand der Interviewdaten erörtert. In einem kurzen Exkurs (S. 69–78) wird zum Abschluss noch ein Blick auf „Trends und aufstrebende Geschäftsmodelle in digitalen Märkten im Silicon Valley“ geworfen – die Bedeutung unterschiedlicher urheberrechtlicher Regelungen für eine Gründungsentscheidung im Silicon Valley sei jedoch eher gering.

    Ganz allgemein reiht sich die Studie ein in eine Reihe von Untersuchungen zum Thema Urheberrecht und Innovation (vgl. z. B. die letztjährige Studie der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung), die alle zu ähnlichen Ableitungen kommen: Hohe Rechteklärungskosten und darüber hinausgehende Rechtsunsicherheit im Bereich des Urheberrechts sind eine wesentliche Innovationsbremse in digitalen Märkten.

    Fazit

    Wenn man die beiden Studien im Auftrag des Justizministeriums zusammen betrachtet, so liefern sie den so eindeutigen wie ernüchternden Befund, dass das geltende Urheberrecht nicht nur eine Innovationsbremse darstellt, sondern auch nachteilig für die Einkommenssituation der Urheberinnen und Urheber ist. Eben das Eingangs zitierte „Fiasko“ (fehlender bzw. fehlgeleiter) Urheberrechtsreformen der letzten zwanzig Jahre. Gleichzeitig zeigen die Studien aber auch einen Ausweg auf: Ein Ausbau kollektiv-standardisierter Rechtewahrnehmung – wie sie auch mit der Einführung eines Rechts auf Remix verbunden wäre – würde nicht nur helfen, die Einkommenssituation der Kreativen zu verbessern, sondern auch Rechteklärung vereinfachen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

    30. April 2016 2
  • : Open Commons Kongress 2016 zum Thema „Cybergleich“
    Open Commons Kongress 2016 zum Thema „Cybergleich“

    Cover-OC16-cybergleichDer jährliche Open Commons Kongress in Linz widmet sich am 12. Mai 2016 dem Thema „Cybergleich: Von Benachteiligungen im Netz“. Aus der Ankündigung:

    Zwar haben wir durch das Netz mehr Mitsprache bekommen und Prozesse können demokratischer gestaltet werden, doch mittlerweile müssen wir erkennen, dass auch das Internet Privilegien mit sich bringt, die nicht allen gleichermaßen zuteil werden. Wir bekommen zudem nicht nur unterschiedliche Inhalte eingeblendet, sondern bewegen uns vordergründig in den immer selben Kreisen. So werden auch Diskriminierungen gegen Individuen und ganze Bevölkerungsgruppen verschärft.

    Die Keynote hält dieses Jahr Ingrid Brodnig zum Thema ihres kürzlich erschienen Buches „Hass im Netz“.

    Die Tagung wird veranstaltet von der Open Commons Region Linz, dem Versuch digitale Gemeingüter auf kommunaler Ebene in verschiedensten Bereichen zu fördern.

    26. April 2016
  • : Keine Verhandlung vor Supreme Court: Google Books ist und bleibt Fair Use
    Keine Verhandlung vor Supreme Court: Google Books ist und bleibt Fair Use

    Nach der letztjährigen eindeutigen Entscheidung eines US-Berufungsgerichts, dass Google Books unter die Fair-Use-Klausel des US-Copyrights fällt, hatte die unterlegene US-Autorenvereinigung Author’s Guild umgehend angekündigt, sich an den Supreme Court zu wenden. Heute veröffentlichte der Supreme Court seine Entscheidung, eine diesbezügliche Klage gar nicht erst zuzulassen.

    google-books-final2

    Damit ist zumindest der Gerichtsweg für die Gegner von Google Books in den USA zu Ende. Es ist also zu erwarten, dass in Kürze Forderungen nach gesetzlichen Verschärfungen des US-Copyrights laut bzw. noch lauter werden.

    18. April 2016 1
  • : Broschüre kritisiert Leistungsschutzrecht für Presseverleger
    Cover der Broschüre zum LSR für Presseverleger
    Broschüre kritisiert Leistungsschutzrecht für Presseverleger

    Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Till Kreutzer hat für die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) eine Broschüre zu den häufigsten Fragen rund um ebendieses Leistungsschutzrecht für Presseverleger (PDF) zusammengestellt. Mit ein Grund für die Veröffentlichung der Broschüre dürfte die laufende EU-Konsultation zum Thema sein. So heißt es in der Einleitung:

    Mittlerweile haben die mächtigen Verlegerverbände ihre Forderung nach Brüssel getragen. Dort müsste man natürlich abwinken und erwidern: Wir wissen doch mittlerweile aus den Erfahrungen in Deutschland und Spanien (auch dort hatte man erfolglos ein LSR versucht), dass ein LSR nicht funktioniert und nur Schaden anrichtet. Indes: Nichts dergleichen passiert. Stattdessen hört man von dem zuständigen EU-Kommissar Günther Oettinger zunehmend Argumente, die denen der Verlagslobby entsprechen. Offenbar hält er das LSR derzeit für einen vielversprechenden Ansatz und er hat angekündigt, diesbezügliche Optionen zu prüfen.

    7. April 2016 3
  • : Wikimedia verliert Kampf um Panoramafreiheit vor schwedischem Höchstgericht
    Sonnenuntergang über dem See Mälaren mit einer entfertnen Statue von Carl XIV Johannes von Schweden. Statue ist in der Public Domain. <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Carl_XIV_John_of_Sweden_statue_2011_Stockholm.jpg">Originalbild</a> von Jacob Truedson Demitz in der Public Domain, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sunset_over_Lake_M%C3%A4lar_with_1854_statue_of_Carl_XIV_John_of_Sweden_removed.jpg">abgeleitetes Werk</a> von Kevin Jacobsen lizenziert unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en">CC BY-SA 4.0</a>.
    Wikimedia verliert Kampf um Panoramafreiheit vor schwedischem Höchstgericht

    Das schwedische Höchstgericht verbietet in einer aktuellen Entscheidung der schwedischen Wikipedia die Veröffentlichung von Fotos von Kunstwerken im öffentlichen Raum, sofern diesbezüglich nicht die Rechte mit den Urhebern geklärt wurden. Genau rechtzeitig zur laufenden Konsultation der EU-Kommission zum Thema Panoramafreiheit dominiert damit das Thema wieder die europäische Urheberrechtsdebatte.

    Denn bereits im letzten Jahr hatte rund um den Bericht der deutschen EU-Abgeordneten Julia Reda (Piraten) zum EU-Urheberrecht ein Vorschlag zur Einschränkung von Panoramafreiheit heftigen Widerstand hervorgerufen, unter anderem auch in Form eines offenen Briefes von deutschsprachigen WikipedianerInnen. Im Endeffekt führte der Aufschrei dazu, dass es die kritisierte Passage zur Panoramafreiheit nicht in die finale Fassung des Reda-Reports geschafft hat.

    Dennoch wirkt die Diskussion bis heute nach, und die Kommission entschied, neben einer Konsultation zum Thema eines möglichen EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger auch eine zu Panoramafreiheit zu starten. Julia Reda liefert auf ihrem Blog eine ausführliche Erläuterung dieser Konsultationen.

    Die aktuelle Entscheidung des schwedischen Höchstgerichts macht diesbezüglich deutlich, dass es weniger um eine Einschränkung, sondern vielmehr um eine Ausdehnung und Vereinheitlichung von Bestimmungen zu Panoramafreiheit in der EU geht. Die schwedische Verwertungsgesellschaft für Bildkunst, Bildkonst Upphovsrätt i Sverige (BUS), hatte den schwedischen Wikimedia-Verein geklagt, weil dieser unter Offentligkonst.se offen lizenzierte und gemeinfreie Fotos von Kunstwerken im öffentlichen Raum geodatenbasiert angeboten hatte. Das schwedische Höchstgericht entschied nun, dass ein solches Angebot nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber betrieben werden darf. Dass das Angebot nicht profitorientiert ist, macht dafür keinen Unterschied. Absurderweise ist, der Wikimedia Foundation zu Folge, die Nutzung solcher Bilder auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber für Produktion und Vertrieb von Ansichtskarten durchaus erlaubt.

    Wer also noch einen Grund gesucht hat, bei der Konsultation der EU-Kommission mitzumachen, um sich gegen eine weitere Verschärfung des urheberrechtlichen Schutzniveaus bzw. für eine Vereinheitlichung und Ausdehnung von Schranken- und Ausnahmebestimmungen auszusprechen, dem hat das schwedische Höchstgericht gerade noch einmal einen ziemlich guten Grund geliefert.

    5. April 2016 12
  • : Jenseits von Hype und Ernüchterung: Zwei Gesichter der „Sharing Economy“
    Primär marktliche Sharing Economy (eigene Darstellung)
    Jenseits von Hype und Ernüchterung: Zwei Gesichter der „Sharing Economy“

    Nach einer ersten Phase des Hypes rund um (vermeintliche) Potentiale von „Sharing Economy“ ist mittlerweile Ernüchterung eingekehrt. Proteste gegen Mobilitätsplattformen wie Uber und der Boom von AirBnB in Gegenden mit knappem Wohnraum lassen die Skepsis gegenüber den Versprechen der Sharing Economy wachsen.

    Bei aller berechtigter Kritik am anfänglichen Hype droht die jetzt einsetzende Gegenbewegung das Kind mit dem Bade auszuschütten. Denn, erstens, werden mit dem Label „Sharing Economy“ sehr unterschiedliche Arten kollaborativen Wirtschaftens bezeichnet und, zweitens, sind die Auswirkungen von Sharing Economy je nach Ansatz und Regulierung sehr unterschiedlich.

    Gemeinsam ist den verschiedenen Spielarten von Sharing Economy, dass sie nur deshalb möglich sind, weil digitale Technologien Transaktionskosten reduzieren und neue Dienstleistungen praktikabel machen. Während sämtliche Varianten von Sharing Economy auf diesen neuen technischen Möglichkeiten aufbauen, sind die Auswirkungen je nach Typus von Sharing Economy durchaus unterschiedlich. Im Folgenden wird zu Illustrationszwecken eine grobe Differenzierung zwischen zwei verschiedenen Arten von Sharing Economy vorgenommen:

    A) Nicht-marktliche Sharing Economy

    Bei nicht-marktlicher, nicht-profitorientierter Sharing Economy ermöglicht die Verringerung von Transaktionskosten neue Formen kooperativer Produktions- bzw. Güternutzungsweisen. Trotz der nicht-marktlichen und nicht-profitorientierten Ausrichtung können dennoch substantielle (makro-)ökonomische (Wohlfahrts-)Effekte mit dieser Form der Sharing Economy einhergehen. Bekannte Beispiele für diese Form der Sharing Economy sind Plattformen wie „CouchSurfing“ oder die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia.

    Im Fall von CouchSurfing bieten Menschen mit einer Gästecouch oder einem Gästezimmer anderen für kurze Zeit eine Möglichkeit zur kostenlosen Übernachtung. Sowohl AnbieterInnen als auch NutzerInnen verfügen über eine Profilseite und können sich nach einer Übernachtung gegenseitig bewerten. Auf diese Weise wird Vertrauen kommodifiziert, sinkt das Risiko „wildfremde“ Menschen bei sich zu Hause zu beherbergen: Wer bereits viele positive Bewertungen erhalten hat, dem wird eher vertraut als Neulingen. Zentrale Leistung der Plattform CouchSurfing ist es, an kurzzeitigen Übernachtungsgästen Interessierte mit potentiellen Gästen zusammenzubringen. In den Nutzungsbedingungen von CouchSurfing ist es dabei explizit verboten, für die Übernachtungsmöglichkeit Geld zu verlangen. Tun das Anbieter dennoch, können sie gemeldet und gesperrt werden. Im Vordergrund sollen Gastfreundschaft und wechselseitiges Kennenlernen stehen und nicht Profitmotive – zumindest bei den NutzerInnen der Plattform.

    Die Plattformbetreiber können durchaus Profitmotive verfolgen; solange bei den Beitragenden und NutzerInnen der Plattform kein unmittelbar reziproker Austausch von Gegenleistungen erfolgt, handelt es sich tendenziell um nicht-marktliche Formen der Sharing Economy. Noch eindeutiger als bei Couchsurfing ist das bei der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia der Fall. Weder erhalten deren freiwillige AutorInnen eine Vergütung noch müssen die NutzerInnen der Wikipedia dafür bezahlen. Und auch die Wikimedia Foundation, die Betreiberin der Wiki-Softwareplattform, ist eine spendenfinanzierte Non-Profit-Organisation. Erst digitale Technik ermöglichte es tausenden dezentral verteilten Freiwilligen ihr Wissen mit anderen zu teilen und zu einer kollektiv verfassten Enzyklopädie beizusteuern.

    Gleichzeitig illustriert das Beispiel Wikipedia die durchaus vorhandene, ja bisweilen tiefgreifende ökonomische Relevanz auch nicht-marktlicher Sharing Economy. Seit dem Aufstieg von Wikipedia ist mit dem Verkauf klassischer Enzyklopädien kein Geld mehr zu verdienen. Wer nur auf den Beitrag der Anbieter von Enzyklopädien zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) schaut, würde also durch Wikipedia einen Rückgang beobachten. Der Zugang zu enzyklopädischem Wissen ist durch Wikipedia jedoch ungleich freier und kostengünstiger als zuvor. Eine Verringerung BIP-wirksamer Umsätze (in diesem Fall von Enzyklopädie-Anbietern) muss also keineswegs mit niedrigerem gesellschaftlichem Wohlstand einhergehen (in diesem Fall dem Zugang zu enzyklopädischem Wissen).

    B) Marktliche Sharing Economy

    Im Falle von marktlicher Sharing Economy erfolgt die Bereitstellung bzw. kollaborative Nutzung von Gütern aus überwiegend kommerziellem Interesse in gewerblichem Ausmaß. Prominente Beispiele marktlicher Sharing Economy sind die Dienste AirBnB und Uber, wo nicht nur auf Seiten des Plattformbetreibers, sondern auch auf Seiten des Anbieters der jeweiligen Mitnutzung kommerzielle Interessen dominieren. Nicht notwendigerweise erreicht das im jeweiligen Einzelfall aber auch ein gewerbliches Ausmaß.

    Im Unterschied zu CouchSurfing ist das Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten bei AirBnB stark ökonomisch und von unmittelbar reziproken Gegenleistungen zwischen AnbieterInnen und NutzerInnen getrieben. Wohnungseigentümer können über die Plattform AirBnB kurze Phasen von Leerstand überbrücken oder überhaupt die Chance für profitablere Verwertung ihres Wohnungseigentum im Vergleich zu herkömmlicher Vermietung sehen. NutzerInnen sehen in AirBnB eine oft kostengünstigere Alternative zu Hotels und schätzen bisweilen auch den unmittelbar-persönlichen Kontakt mit VermieterInnen. Genauso wie bei Couchsurfing können sich sowohl AnbieterInnen als auch NutzerInnen gegenseitig bewerten und so zur Bildung von Vertrauen beitragen. Angesichts des reziproken Austauschs geldwerter Leistungen – Wohnraum gegen Geld – ist die Rolle von AirBnB aber nicht nur jene einer Vernetzungsplattform, sondern auch die eines Marktplatzes.

    Analog zu AirBnB ist die Situation beim anderen prominent-umstrittenen Fall von Sharing Economy, der Mobilitätsplattform Uber. Auch hier geht es um den unmittelbar reziproken Austausch geldwerter Leistungen, von Taxiservices über Kurierdienstleistungen bis hin zu Ridesharing.

    Eine unmittelbare Folge des primär kommerziellen, marktlichen Charakters von Plattformen wie AirBnB und Uber ist jedoch auch, dass bestehende gesetzliche Regelungen des Hotel- oder Transportgewerbes bzw. zur Beschäftigung (schein-)selbständiger MitarbeiterInnen einschlägig und anzuwenden sind – zumindest bei Überschreiten von Umsatzgrenzen, die auf Gewerbsmäßigkeit hindeuten.

    Externalitäten der Sharing Economy

    Zusammengefasst können beide Typen von Sharing Economy mit positiven und negativen Externalitäten – also sozio-ökonomischen Folgewirkungen – einhergehen, wobei der größere Regulierungsbedarf in der Regel im Kontext marktlicher Sharing Economy zu erwarten sein dürfte. Positive Externalitäten von Sharing Economy können dabei in ökologischer (z. B. geringerer Ressourcenverbrauch durch vermehrte Nutzung von Carsharing), sozialer (z. B. günstigere Nutzung bestimmter Güter und Dienstleistungen) oder ökonomischer Hinsicht (z. B. Veränderung relativer Preise, sektoraler Wandel) bestehen. Ob im konkreten Fall positive Externalitäten vorliegen, ist eine empirische Frage, die im jeweiligen Einzelfall zu klären und nicht für sämtliche Fälle von Sharing Economy a priori beantwortbar ist. Negative Externalitäten im Falle von Sharing Economy können insbesondere dann auftreten, wenn Vermittlung von Gütern und Dienstleistungen über neue digitale Plattformen vor allem zur Umgehung bestehender Regulierung im Bereich Umweltschutz, Arbeits- und Sozialstandards genutzt wird. Auch hier ist das Vorhandensein negativer Externalitäten eine empirische Frage.

    Klarerweise ist die Kategorisierung im Einzelfall keineswegs immer eindeutig, und es können insbesondere im Bereich von marktlicher Sharing Economy mit ein und derselben Plattform sowohl positive als auch negative Externalitäten einhergehen. Im vieldiskutierten Fall von AirBnB hängen die Externalitäten entscheidend von Kontextbedingungen wie dem Wohnraumangebot, Leerstand sowie Nutzungsweise (Gelegenheitsnutzung vs. Vollzeitnutzung sowie gewerbliches vs. nicht-gewerbliches Ausmaß) ab.

    In vielen Fällen sind jedoch nur geringfügige Anpassungen bestehender Regulierungen erforderlich, um diesbezügliche Herausforderungen zu adressieren. In der Regel ist die Beantwortung der Frage der Gewerbsmäßigkeit anhand der Überschreitung von Umsatzgrenzen ein guter Indikator für die Notwendigkeit der Anwendung entsprechender Regelungen auch auf neue Formen von „Sharing Economy“, also im Fall von AirBnB beispielsweise bei gewerbsmäßiger Vermietung von Privatwohnungen in Form der analogen Anwendung von Bestimmungen für Ferienwohnungen.

    Die Tendenz zur marktbeherrschenden Stellung weniger großer Sharing-Plattformen kann diesbezüglich sogar einen Vorteil darstellen, weil die Plattformbetreiber ein natürlicher Ansprechpartner für die Durchsetzung bestehender Regelungen (z. B. Einhebung von Abgaben) auch im Bereich der Sharing Economy sind. In bestimmten Fällen kann jedoch auch eine Änderung bestehender Regulierungen geboten sein, insbesondere wenn Geschäftspraktiken vor allem der Wettbewerbsvermeidung oder Regulierungsumgehung dienen.

    Dieser Beitrag ist in leicht adaptierter Form in der Zeitschrift Wirtschaftspolitik-Standpunkte der Arbeiterkammer Wien erschienen (PDF der Ausgabe 1/2016).

    23. März 2016 17
  • : Open Access 2020: Wissenschaftsorganisationen wollen auf breiter Front Zeitschriften befreien
    Open Access 2020: Wissenschaftsorganisationen wollen auf breiter Front Zeitschriften befreien

    Schon bislang bekannten sich alle maßgeblichen öffentlichen Wissenschaftsorganisationen klar und deutlich zu Open Access, dem möglichst offenen Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung. Mit der neuen Initiative „Open Access 2020″ unter Federführung der Max-Planck-Gesellschaft soll jetzt Open Access auf breiter Front zum Standard werden („large-scale transition to open access“).

    Logo-OA2020Der Grund für die neue Initiative ist, dass bisheriger Bekenntnisse und entsprechender (auch: finanzieller) Unterstützung für Open-Access-Zeitschriften und ‑Publikationen zum Trotz der Umstieg nur langsam vorankommt. Eingefahrene Publikationspfade zwingen WissenschaftlerInnen in den meisten Disziplinen dazu, in etablierten, nicht-offenen Zeitschriften zu publizieren, wenn sie weiterhin im Wissenschaftssystem verbleiben bzw. Drittmittel einwerben wollen. Was zählt, ist die wissenschaftliche Reputation einer Zeitschrift und nicht, ob ihre Beitrage frei online zugänglich sind.

    Der vielversprechendste Weg wäre deshalb, bereits etablierte Zeitschriften zu Open-Access-Zeitschriften zu machen, sie also quasi zu „befreien“. Vergangenes Jahr wurde genau das vom Herausgeberkreis einer führenden sprachwissenschaftlichen Zeitschrift versucht. Der Verleger Elsevier verweigerte sich jedoch nicht nur dessen Ansinnen, sondern verbreitete auch noch Unwahrheiten über die (ehemaligen) Herausgeber. Letztlich entschied sich das gesamte Herausgeberkollektiv für eine Neugründung unter dem Namen „Glossa“.

    Zahlungsströme umlenken

    Die Initiative „Open Access 2020“ will die Umstiegslast von den Schultern individueller WissenschaftlerInnen nehmen und möchte „die Mehrheit der heute per Subskription erscheinenden wissenschaftlichen Fachzeitschriften auf das Publizieren per Open Access (OA)“ umstellen, wie es in einer Presserklärung der Max-Planck-Gesellschaft heißt. Der Umstieg soll wie folgt gelingen:

    Dieser Wandel soll erreicht werden, indem die „Mittel, die aktuell für Abonnements von Subskriptionszeitschriften genutzt werden, zur Finanzierung nachhaltiger OA-Geschäftsmodelle eingesetzt werden“.

    Der Schlüssel für den Umstieg auf Open Access sind demnach die Bibliotheken, die ihre „Rolle, Verantwortlichkeiten, Profil und Arbeitsprozesse“ weiterentwickeln sollen. Im Zentrum der „Roadmap“ zum Umstieg stehen die vorhandenen Zahlungsströme, die hin zu Open Access umgelenkt werden sollen.

    Zu den ersten Unterstützern der Initiative zählen die größten Wissenschaftsfinanzierer in Deutschland und Österreich, konkret die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF). Die Chancen stehen angesichts derart (finanz-)starker Unterstützer also gut, dass im Ergebnis tatsächlich eine Vielzahl an Zeitschriften auf Open-Access-Modelle umstellen wird.

    Open auch im Bereich der Lehre?

    Angesichts dieser Dynamik im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens stellt sich allerdings auch die Frage, warum sich im Bereich der universitären Lehr- und Lernunterlagen bislang im deutschsprachigen Raum kaum vergleichbare Entwicklungen zeigen. Offen lizenzierte Lehr- und Lernunterlagen („Open Educational Resources“, OER) sind in Deutschland und Österreich vor allem im Schulbereich ein Thema, kaum jedoch im Bereich universitärer Lehre.

    Im angelsächsischen Raum ist das bereits anders, eine Reihe von britischen Universitäten hat sich inzwischen eine OER-Policy verordnet und fordert dazu auf, Lernunterlagen nach Möglichkeit offen lizenziert und in offenen Formaten zu veröffentlichen (vgl. z. B. kürzlich die Universität Edinburgh). Vergleichbare Beispiele gibt es im deutschsprachigen Raum jenseits der gerade im Aufbau befindlichen Hamburg Open Online University noch nicht.

    22. März 2016 5
  • : Wikimedia Deutschland präsentiert Lizenzhinweisgenerator für Wikipedia-Bilder
    Screenshot des Lizenzhinweisgenerators; Bild links: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Mikegr">User:Mikegr</a>, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:LentosNightBlue.jpg">LentosNightBlue</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode">CC BY-SA 4.0</a>
    Wikimedia Deutschland präsentiert Lizenzhinweisgenerator für Wikipedia-Bilder

    Rechtzeitig zum 15. Geburtstag der deutschsprachigen Wikipedia präsentiert der deutsche Wikimedia-Verein einen Lizenzhinweisgenerator, der die Weiternutzung von Bildern aus der Wikipedia bzw. von Wikimedia Commons vereinfachen soll. Denn auch wenn die offenen Lizenzen von Wikipedia-Inhalten eine Nutzung in vielen anderen Kontexten auch ohne Rechteklärung ermöglichen, ist das Lizenzhandling nicht ohne Tücken – wie auch die Rechtsprechung zu Creative Commons belegt. Neben einem Verweis auf den Urheber des verwendeten Werks muss beispielsweise auch die Lizenz genannt und, sofern möglich, verlinkt werden.

    Der Lizenzhinweisgenerator richtet sich an all jene, die bei der Verwendung von Wikimedia-Bildern auf Nummer sicher gehen wollen und führt Nutzer Schritt für Schritt an Hand von Fragen durch den Lizenzierungsprozess. Vor allem ist der Generator hilfreich, wenn an einem Werk Bearbeitungen vorgenommen wurden – in so einem Fall muss nämlich auf diesen Umstand bzw. die Art der Bearbeitung hingewiesen werden. Gleichzeitig kann man sich selbst als Urheber der Bearbeitung kenntlich machen.

    Am Ende steht das Ergebnis in Form eines Lizenzhinweises in Text- und HTML-Form:

    Zum Einstieg fordert der Lizenzhinweisgenerator nur einen Link auf ein Bild in der Wikipedia bzw. Wikimedia Commons. Das Tool birgt abgesehen von seiner praktischen Nützlichkeit auch durchaus didaktisches Potential hinsichtlich der urheberrechtlichen Fragen, die sich bei der Verwendung offen lizenzierter Inhalte regelmäßig stellen.

    16. März 2016 5
  • : Expertenschwemme gegen die Informationsüberflutung? Expertentum und Expertise im digitalen Zeitalter
    Cover des Bands "Auf dem Markt der Experten – zwischen Überforderung und Vielfalt" (Edition Büchergilde, 2016)
    Expertenschwemme gegen die Informationsüberflutung? Expertentum und Expertise im digitalen Zeitalter

    Informationsüberflutung ist einer der häufigsten Kritikpunkte an Internet und neuen Medien. Exponentiell wachsende Speicherkapazität führt in Kombination mit „Verdatung“ der Welt zu einer unüberschaubaren Masse an Information. Jede Minute werden dreihundert Stunden Videomaterial auf YouTube hochgeladen, jede Suchanfrage und jeder Webseitenbesuch werden gespeichert. Smartphone-Apps sammeln automatisch Nutzungs- und Standortdaten, und mit dem Internet der Dinge werden Haushaltsgeräte, Autos und Kleidungsstücke den Datenbestand noch einmal explodieren lassen.

    Dieser Beitrag ist im Buch „Auf dem Markt der Experten: Zwischen Überforderung und Vielfalt“ der Edition Büchergilde erschienen. Die aufwändigen Illustrationen des von Studierenden der Angewandten Literaturwissenschaft an der FU Berlin konzipierten Bandes wurden mit einer Crowdfunding-Kampagne finanziert.

    Kein Wunder, dass eine Suchmaschine das wichtigste Werkzeug im Internet und ihr Eigentümer eines der mächtigsten Unternehmen in zunehmend digitalen Märkten ist. Souverän im Netz ist, wer die erste Seite der Suchergebnisse kontrolliert. Keineswegs ausgemacht ist dabei, wie sich Zugang zu mehr und mehr Information auf das Finden relevanter Information auswirkt. Online mag zwar zu allem und jedem etwas zu finden sein – allerdings oft widersprüchlich oder unbelegt.

    Die Informationsüberflutung im Netz und der Umgang mit ihr lässt sich besonders gut am Beispiel der Online-Enzyklopädie Wikipedia beobachten. Diese hat nicht nur die gedruckte Enzyklopädie auf dem Gewissen, sondern sie hat auch verändert, was als enzyklopädisch relevantes Wissen gelten und wer diesbezügliche Entscheidungen treffen darf. In der klassischen Enzyklopädie oblag es dem Ermessen einer kleinen, professionellen Redaktion zu entscheiden, was wissenswert genug für den knappen Platz in gedruckten Büchern war. Heute kann potentiell jeder Mensch mit Internetzugang zur Wikipedia beitragen, potentiell jede Information hat in den unendlich-digitalen Wiki-Weiten Platz. Tatsächlich ist es aber eine vergleichsweise kleine Gruppe von Freiwilligen – Expertinnen und Experten –, die nach selbstgegebenen Regeln – so genannten Relevanzkriterien – entscheidet, was wissenswert genug für einen Wikipedia-Eintrag ist. Zumindest in den Themenfeldern, in denen Wikipedianer Artikel verfassen, korrigieren oder löschen, übernehmen sie eine ehrenamtliche Expertenrolle, die es so vor dem Internet nicht gab.

    Wikipedia-Wissen und Wikipedianer sind aber keineswegs die einzigen neuen Formen von Expertise und Expertentum, die im Zuge der digitalen Revolution entstanden sind. Einer der Gründe für die Veröffentlichung dieses Bandes war die Diagnose, dass wir einerseits Gefahr laufen, von Informationen „erdrückt“ zu werden, und andererseits „von Experten umzingelt“ sind, die uns genau davor bewahren sollen. Es stellt sich also die Frage, ob eine Expertenschwemme die Antwort auf Informationsüberflutung sein kann.

    Neuer Bedarf an Expertise und Experten

    Arbeitsteilig organisierte kapitalistische Gesellschaften produzieren zwangsläufig eine ständig wachsende Vielfalt an Spezialgebieten, oft verbunden mit der Herausbildung von eigenen Ausbildungen und Berufen. Die Kehrseite von Arbeitsteilung, sei sie inner- oder zwischenbetrieblich, ist die Notwendigkeit der Koordination. Wertschöpfung, egal ob monetärer oder nicht-monetärer Art, entsteht gerade aus der Kombination von geteilter und koordinierter Arbeit. Expertise ist an beiden Enden erforderlich, sei es, um immer stärker spezialisierte Fertigungs- und Vertriebskonzepte zu meistern oder um Übersetzungs- und Koordinationsaufwand in Form von Controlling und Management zu bewältigen. Mit der durch den Soziologen Niklas Luhmann beobachteten, zunehmenden funktionalen Ausdifferenzierung von Gesellschaften ist deshalb auch ein steigender Bedarf nach Expertentum verbunden. Gut beobachten lässt sich funktionale Ausdifferenzierung an den Universitäten. Interdisziplinäre Studienrichtungen wie „Staatswissenschaften“ – eine Kombination aus Verwaltungs‑, Rechts‑, Wirtschafts- und Politikwissenschaft sowie Soziologie und Geschichte – sind am Rückzug. Stattdessen boomen immer stärker spezialisierte Masterstudiengänge wie „Health Care Management“, „Wirtschaftspsychologie“ oder „Real Estate Management“, um nur drei Beispiele aus dem unüberschaubaren Angebot im Bereich der Betriebswirtschaft zu nennen.

    Dass gesellschaftlicher und technologischer Wandel, wie er mit Digitalisierung und Internet verbunden ist, neue(n Bedarf nach) Experten generiert, ist deshalb keineswegs überraschend oder neu. In zweifacher Hinsicht ist der durch Digitalisierung getriebene, zusätzliche Bedarf nach Expertise und Experten jedoch besonders.

    Erstens ist der mit Digitalisierung und Internet verbundene Wandel ein besonders tiefgehender, sektorenübergreifender Umbruch. In der Wirtschaft gibt es kaum Branchen, die nicht durch neue, digital-ermächtigte Akteure umgekrempelt werden – vom Einzelhandel (Amazon) über das Hotelgewerbe (AirBnB) bis hin zur Unterhaltungsbranche (YouTube). Aber auch höchstprivate Lebensbereiche wie Freundschaft (Facebook), Kennenlernen (Tinder) und Sexualität (YouPorn) werden durch neue digitale Dienste erschlossen und verändert. Kaum ein Lebensbereich ist vor digitalen Umwälzungen gefeit, und auch neue digitale Champions können sich keineswegs vor Veränderung sicher fühlen, wie das Scheitern von Nokia im Übergang von Mobiltelefonen zu Smartphones gezeigt hat.

    Mit derart umfassender und weitgehender Veränderung in vergleichsweise kurzer Zeit geht eine fundamentale Unsicherheit einher. Fundamental meint, dass es nicht nur schwer ist, die Wahrscheinlichkeit verschiedener Entwicklungsmöglichkeiten abzuschätzen, sondern dass Art und Vielfalt möglicher Entwicklungspfade selbst kaum absehbar sind. Und je ausgeprägter derart fundamentale Unsicherheit, desto größer ist der Bedarf nach Experten, die in dieser Situation Orientierung versprechen. Dass auch die klügsten Experten angesichts fundamentaler Unsicherheit kaum mehr können, als „raten“, tut dem Bedarf nach ihren Ratschlägen keinen Abbruch.

    Der übliche Umgang mit fundamentaler Unsicherheit besteht darin, sich an den Anderen zu orientieren. Experten können hierbei behilflich sein, indem sie „Best-Practice“-Beispiele verbreiten, also das zum Vorbild stilisierte Andere. Oder indem sie das Andere aggregieren und extrapolieren, also vergangene Entwicklungen in die Zukunft fortschreiben, und dabei nicht selten deshalb richtig liegen, weil sie dadurch selbsterfüllende Prophezeiungen generieren. Etwas, das vor allem deshalb funktioniert, weil Experten sich in ihren Prophezeiungen angesichts fundamentaler Unsicherheit ebenfalls an anderen Experten orientieren und so kollektiv vermeintliche Erwartungssicherheit produzieren. Die Vorhersage des Mooreschen Gesetzes, dass sich die Zahl der Transistoren auf einem Computerchip rund alle 18 Monate verdoppelt, tritt beispielsweise auch deshalb ein, weil sich Prozessorhersteller an genau diesem Ziel in ihren Entwicklungsanstrengungen orientieren.

    Zweitens verschärfen Digitalisierung und Internet – Informationstechnologien im Allgemeinen – die eingangs bereits erwähnte und vor allem gefühlte „Informationsüberflutung“. Selbst jenseits von unsicheren Zukunftsperspektiven stellen sich mit der Zunahme an zugänglicher Information Fragen von Zuverlässigkeit und Relevanz in verschärfter Form. Während die menschliche Informationsverarbeitungskapazität bestenfalls linear wächst, steigt die zur Verarbeitung verfügbare Information überproportional.

    Im Ergebnis wächst dadurch der Bedarf nach Experten in ihrer Funktion als Filter und Relevanzrichter. Weil ein eigenständiges Vertiefen in die verschiedenen Themenbereiche keine Option ist, bleibt nur der Rückgriff auf die Einschätzung von Experten, die im jeweiligen Themenfeld einen Informationsvorsprung besitzen. Daran wird auch deutlich, dass es sich beim Expertenstatus um ein relationales Konzept handelt; einerseits weil er aus Zuschreibung durch Dritte resultiert und andererseits auf Erfahrungs- und Informationsvorsprung gegenüber ebendiesen Dritten fußt.

    Der neue und gesteigerte Bedarf nach Expertise und Experten im Zuge des digitalen Wandels beantwortet jedoch noch nicht, wer in der Lage ist, diese Bedürfnisse zu befriedigen. Gerade rasche technologische und wirtschaftliche Entwicklungen erfordern Expertise in Feldern, die (noch) nicht von herkömmlichen Bildungseinrichtungen – den traditionellen Expertenfabriken – abgedeckt werden können. Wie so oft ist es aber auch in diesem Fall so, dass dort, wo eine Nachfrage besteht, meist schnell ein Angebot entsteht. Gerade im Kontext von Internet und Digitalisierung lassen sich deshalb neue Formen von Experten und Expertentum beobachten.

    Neue Formen von Experten und Expertentum

    Ganz allgemein hat das Internet zwei neuen Expertenkategorien zur Blüte verholfen. Internetexperten und Experten im Internet. Internetexperten erklären neue Internet-basierte Technologien, Produkte und Dienstleitungen. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen für Internetexperten, je nachdem, welche Ecke des Internets die Basis des jeweiligen Expertengeschäfts bildet. Eine der häufigsten Ausprägungen ist der Social-Media-Berater oder ‑Stratege, der Erfahrungsvorsprung in der Nutzung gerade aktueller Online-Werkzeuge – von Facebook über Twitter bis hin zu Pinterest – zu monetarisieren in der Lage ist. Während Social-Media-Berater eher zu den Generalisten unter den Internetexperten zählen, gibt es auch „Spezialexperten“ wie beispielsweise solche für Suchmaschinenoptimierung („search engine optimization“, SEO).

    In beiden Fällen ist der Expertenstatus allerdings von besonderer Prekarität gekennzeichnet. Mangels etablierter Ausbildungswege sind sowohl Social-Media- als auch SEO-Experten in der Regel Autodidakten. Sie kämpfen deshalb bisweilen mit Skepsis ihrem Expertenstatus gegenüber, der sogar in beißenden Spott münden kann. Die US-Online-Satirezeitschrift „The Onion“ sorgte beispielsweise mit einem Video für Furore, in dem sich ein Social-Media-Experte damit brüstet, es auch ohne eine einzige originelle Idee zum erfolgreichen Berater gebracht zu haben. Im Fall von SEO wiederum kursieren zahlreiche Warnungen vor halbseidenen SEO-Experten, die mit falschen Versprechungen von verbesserter Platzierung in Suchergebnissen am Rande des Betrugs vorbeischrammen.

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    Mit steigender Bedeutung sozialer Medien und Suchmaschinen für die Geschäftstätigkeit von immer größeren Teilen der Wirtschaft ist die Nachfrage nach Expertise und Experten in diesen Gebieten dennoch ungebrochen. Und klarerweise sind Internetexperten in der Regel auch als Experten im Internet tätig, das heißt, sie demonstrieren ihre Expertise in Form von Blogs, Tweets und Facebook-Postings.

    In dieser zweiten Kategorie der Experten im Internet – Experten für alles Mögliche, die sich der Möglichkeiten des Internets bedienen, um beispielsweise ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen – lassen sich wiederum zwei Subtypen unterscheiden. Einerseits gibt es „traditionelle“ Experten, die ihre Expertise auch via neuer Medien anbieten und verbreiten. In diesem Fall speist sich der Expertenstatus regelmäßig aus einer Kombination von Ausbildung und beruflichem Hintergrund. Je stärker ausgeprägt der Bezug zu Internet und digitalen Technologien ist, desto weiter verbreitet ist dieser Typus. So sind unter den zahlreichen bloggenden Anwälten – Rechtsexperten – jene mit Spezialgebieten wie IT- und Medienrecht sicherlich überrepräsentiert. Einer der in Deutschland bekanntesten Online-Rechtsexperten – „Law Blog“-Autor Udo Vetter – ist allerdings Fachanwalt für Strafrecht und profitiert wohl davon, dass seine Beiträge näher an der Lebensrealität der breiten Bevölkerung sind.

    Ganz generell ist das wichtigste Expertenmedium im Netz wahrscheinlich das Blog. Es lässt sich wohl ohne Übertreibung behaupten, dass es kaum ein Thema gibt, zu dem nicht auch gebloggt wird. Nicht in allen Fällen ist es jedoch so, dass die verbloggte Expertise auf professionellem Hintergrund beruht. Mindestens ebenso relevant können Lebenserfahrung oder einfach gesteigertes Interesse an einer Thematik sein. Im Ergebnis kann so auch ohne formale Ausbildung oder entsprechende berufliche Tätigkeit die fortgesetzte, internet-öffentliche Auseinandersetzung mit einem Thema Expertenstatus begründen.

    Auf diese Weise kommt es aber zunehmend zu einer Erweiterung dessen, wer als Experte und was als Nachweis von Expertise gelten kann. Paradoxerweise erlaubt es gerade das oft für seine Schnelllebigkeit gescholtene Internet, durch ausdauernde Beschäftigung mit und Kommunikation von spezifischen Inhalten Expertenstatus zu erwerben. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass derartige Aktivitäten Voraussetzung sind, um mittels Suchmaschine überhaupt gefunden und damit als Experte identifiziert werden zu können.

    Bis zu einem gewissen Grad nähert sich dadurch das Verständnis von Expertise und Expertentum jenem an, das im Bereich qualitativer – das heißt an Einzelfällen interessierter, nur deskriptiv-statistischer – Sozialwissenschaften bereits seit längerer Zeit propagiert wird. Eines der am weitesten verbreiteten Werkzeuge zur Datenerhebung im Rahmen sozialwissenschaftlicher Forschung ist das Experteninterview. Dabei werden solche Menschen als Expertinnen und Experten befragt, die aus Perspektive des jeweiligen Forschungsinteresses über einen Wissensvorsprung verfügen. Ein solcher Wissensvorsprung kann auf unterschiedlichsten Eigenschaften beruhen, sei es eine berufliche Tätigkeit (z. B. Social-Media-Berater), eine Ausbildung (z. B. Juristin), eine soziale Rolle (z. B. ein Elternteil) oder sonstige Aktivitäten (z. B. Zeitzeugin des Mauerfalls in Deutschland).

    Diesem Verständnis von Expertentum zu Folge scheint es dann auch gar nicht mehr absurd oder illegitim, Wikipedia-Wissen als Expertenwissen zu begreifen. Wenn es auf Wissens- und Erfahrungsvorsprung im jeweiligen (Nischen-)Feld ankommt, dann ist kaum eine bessere Art und Weise vorstellbar, Expertise zu organisieren, als in einem möglichst offenen, kollaborativen Prozess wie jenem der Wikipedia. Dadurch gewinnt im Internet aber der Experte qua Interesse und Alltagserfahrung an Bedeutung gegenüber traditionellen Experten, die ihren Status auf formale Ausbildung und Zertifizierung stützen.

    Die Entgrenzung der Expertenrolle im Netz geht allerdings noch weiter und macht, ohne dass uns das bewusst sein muss, tatsächlich jeden und jede zu Experten und Expertinnen. Wenn eine beziehungsweise wahrscheinlich sogar die entscheidende Rolle von Experten angesichts drohender Informationsüberflutung die eines Filters und Relevanzrichters ist, dann sind es die Algorithmen von Online-Diensten wie Google oder Facebook, die ebendiese Rolle zuweisen.

    Eines der wesentlichsten Kriterien für Reihung und damit Relevanz von Suchergebnissen sind Verlinkungen. Vereinfacht gesagt schätzen Suchmaschinen Informationen umso relevanter ein, je mehr Menschen einen bestimmten Link zu einem bestimmten Thema gesetzt haben. Wer verlinkt, beansprucht deshalb schon alleine durch diesen Akt diesbezügliche Expertise – und sei es nur die Relevanz der verlinkten Information betreffend. Ganz ähnlich verhält es sich mit Likes und Shares auf Facebook. Auch hier verlassen sich die Algorithmen zur Ordnung der Beiträge auf die Expertise der „Likenden“. Zumindest in dieser Hinsicht ist also die Frage, ob sich Informationsüberflutung mittels Expertenschwemme bewältigen lässt, eindeutig mit Ja zu beantworten. Umgekehrt bedeutet das jedoch nicht, dass diese Art der Relevanzerzeugung qualitativ hochwertig oder auch nur klassischen Formen der Relevanzproduktion überlegen ist. Die Allgegenwart von Katzenvideos im Internet legt aber zumindest den Schluss nahe, dass es sich um eine neue Form der Relevanzzuschreibung handelt.

    Fazit

    Tiefgreifender Wandel im Zuge von Digitalisierung und Internet haben nicht nur zu gesteigertem Bedarf nach Experten geführt, sondern auch neue Formen von Expertentum hervorgebracht. Die traditionelle Begründung von Expertenstatus über Ausbildung und berufliche Tätigkeit ist dadurch keineswegs obsolet geworden, erfordert aber bisweilen zusätzliche Aktivitäten – wie Bloggen oder Twittern –, um weiterhin wirksam zu werden. Gleichzeitig kommt es durch spezifische Formen der algorithmischen Informationsüberflussbewältigung zu einer Verallgemeinerung des Expertenstatus, insofern Handlungen wie Verlinkungen oder Likes als Maßstab für Relevanz herangezogen werden. Allerdings geht diese zwar marginale, dafür aber überall verbreitete Expertenfunktion aller Online-Nutzer in der Regel nicht mit der Attribution eines Expertenstatus durch Dritte einher. Im Internet mag deshalb zwar jede und jeder Experte sein; als Experte erkannt und benannt zu werden, wird jedoch weiterhin ein Privileg sein, das nur Dritte zuerkennen können.

    15. März 2016 16
  • : „Mapping OER“ präsentiert „Praxisrahmen für Open Educational Resources in Deutschland“
    Cover des "Praxisrahmens" des Projekts "Mapping OER"
    „Mapping OER“ präsentiert „Praxisrahmen für Open Educational Resources in Deutschland“

    Vor gerade einmal einem halben Jahr haben wir hier den Start des Projekts „Mapping OER“ vermeldet, heute liegt bereits dessen Ergebnis in Form eines „Praxisrahmens für Open Educational Resources (OER) in Deutschland“ (PDF). Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte und von Wikimedia Deutschland durchgeführte Projekt sollte „Handlungsfelder und praxisnahe Lösungsansätze für die Weiterentwicklung von OER in Deutschland“ ausarbeiten. Konkret wurden dafür vier Themenschwerpunkte zu (1) Lizenzierung und Rechtssicherheit, (2) Qualitätssicherung, (3) Qualifizierungsmodelle für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie (4) Finanzierungs- und Geschäftsmodelle gesetzt, die auch die den nun veröffentlichten Abschlussbericht gliedern. Der Praxisrahmen baut dabei auf einer umfassenden Bestandsaufnahme zum Thema auf, die im September letzten Jahres veröffentlicht worden war.

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    Mapping OER – Projektabschluss from Wikimedia Deutschland on Vimeo.

    Kurz zu den Ergebnissen der vier Themenschwerpunkte:

    1. Lizenzierung und Rechtssicherheit: Um weit verbreiteter Rechtsunsicherheit auf Seiten der Lehrkräfte entgegenzutreten, sollen diese „nicht zu Rechtsexperten und ‑expertinnen ausgebildet“ sondern „über Unterstützungs- und Support-Stellen begleitet werden“ (S. 20). Als Best-Practice-Beispiel wird in diesem Zusammenhang auf den „Lizenzhinweisgenerator“ von Wikimedia Deutschland selbst verwiesen. Wenig überraschend und wie auch in einer BMBF-Studie von Till Kreutzer zum Thema aus dem Jahr 2013, wird die Entwicklung einer speziellen OER-Lizenz abgelehnt und stattdessen für die Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen plädiert. Im Schulbereich soll ein „Remix-Tool“ für Lernunterlagen erstellt und eine persönliche Haftungsfreistellung „bei urheberrechtlichen Verstößen im Rahmen der Erstellung von Unterrichtsmaterialien“ vorgesehen werden (S. 22). Bereichsübergreifend wird die Einführung einer Allgemeinen Bildungsschranke im Urheberrecht sowie die Nutzung von möglichst offenen Creative-Commons-Lizenzen (CC-BY oder gleich CC0) empfohlen, weil mit diesen die geringsten (Nach-)Nutzungseinschränkungen verbunden sind.
    2. Qualitätssicherung: Während auf einer technisch-formalen Ebene auch zentralisierte Qualitätsicherungsverfahren auf Basis von Kriterienkatalogen oder Prüfverfahren für sinnvoll erachtet werden, warnt der Praxisrahmen vor solchen Kritierienkatalogen im inhaltlichen und didaktischen Bereich:

      Hier dürfen Qualitätssicherungsverfahren nicht das Potenzial für einen individualisierten und vielfältigen Einsatz der Materialien in unterschiedlichen Bildungskontexten versperren. (S. 35)

      Qualitätssiegel und diesbezüglicher Peer-Review werden aber durchaus als Chance gesehen, auch um die Usability von OER zu verbessern. Als entscheidend für Qualität von OER wird deren intensive und fortgesetzte Nutzung erachtet, weshalb es das Ziel von Qualifizierungsmaßnahmen sein sollte, „die Individualität und die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von OER nicht als Mangel, sondern als chance für eine bessere Bildung zu begreifen“ (ibid.). Als Praxisbeispiel im Bereich Qualitätssicherung dient die Plattform Serlo.org.

    3. Qualifizierungsmodelle für MultiplikatorInnen: Für die zur Qualitätssicherung von OER erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen fehlt es derzeit jedoch noch an entsprechenden Qualifizierungsangeboten. Vorgeschlagen wird diesbezüglich ein „Mix zwischen punktueller Fortbildung sowie kontinuierlicher Beratung und Unterstützung“ (S. 49) sowie die Integration des Themas in bestehende Qualifizierungsmodule. Das Praxisbeispiel zum Thema ist das Projekt OERup!.
    4. Finanzierungs- und Geschäftsmodelle: Eingangs wird zunächst Klargestellt, dass es bei OER um Freiheit und nicht um Freibier geht:

      Nicht nur das Erstellen von OER verursacht Kosten – z. B. durch Personaleinsatz – sondern auch die veränderte, freie Lizenzierung sollte im Sinne der Produzierenden von Lehr- und Lernmaterialien eine modifizierte Vergütung nach sich ziehen. (S. 60)

      Nachhaltige Finanzierungs- und Geschäftsmodelle sind also entscheidend dafür, ob sich OER im Mainstream der deutschen Bildungslandschaft etablieren wird können. Neben neuen Finanzierungsformen wie Crowdfunding oder Freemium-Angeboten sollte „[o]berste Priorität […] einer Reform der öffentlichen Lehr- und Lernmittelfinanzierung zukommen“ – entsprechend dem Grundsatz, dass „Materialien, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, auch frei lizenziert sein sollten“ (S. 65). Leider fehlt es im dem Praxisrahmen aber an konkreteren Vorschlagen zur Reform der öffentlichen Lernmittelfinanzierung, die über eine Forderung nach einer Ausdehnung der Lernmittelfreiheit hinausgehen.

      Das Praxisbeispiel im Bereich Geschäftsmodelle liefert tutory.de, eine Online Plattform auf der Lehrende mithilfe eines Editors Arbeitsmaterialien und Unterrichtsideen einfach und unter offenen Lizenzen erstellen bzw. anpassen können.

    Abschließend werden ab Seite 73 die verschiedenen, in den Kapiteln zuvor bereits angeführten „Lösungsansätze für die Praxis“ noch einmal zusammengefasst, vier Handlungsfeldern zugeordnet und konkrete Lösungsansätze entworfen. Zu diesen Lösungsansätzen zählen u.a. die Folgenden:

    • Beratungsstelle OER zur „rechtliche[n] Beratung bei der Erstellung von OER, um Lehrenden Sicherheit im Umgang mit Lizenzen zu vermitteln.“ (S. 74)
    • Clearingstelle für OER, bei der Materialien zur Überprüfung bzw. Zertifizierung („Tauglichkeitssiegel“) eingereicht werden können.
    • Förderpreis für OER, ähnlich dem Deutschen Schulpreis.
    • Gratifikation für OER-Erstellende, insbesondere durch Zeitkontingente für Lehrkräfte an Schulen.
    • OER-Beauftragung von professionellen Dienstleistenden, die Servicepakete für die Content-Produktion erstellen. Die Kreation freier Lerninhalte erfolgt z. B. über eine Beauftragung durch öffentliche Vergaben, die Vergütung über die Lehrmittelbudgets oder in Zeitkontingenten.
    • OER-Coaching-System mit OER-Patinnen und ‑Paten für Lehrende und Lernende.
    • OER-Remix-Tool, das, ausschließlich mit freien Inhalten aus einem konfektionierten, geprüften Materialpool arbeitet und vor allem auf einfache Nutzbarkeit setzt.
    • Zentrale OER-Suche, die bestehende und neue Initiativen und Materialien zu OER besser und einfacher auffindbar machen soll.

    Die tabellarischen Projektskizzen sind sehr übersichtlich, allerdings – wie auch schon obige Liste zeigt – sind sie in der Summe etwas ungeordnet. Hier wäre es schön, wenn noch eine Priorisierung vorgenommen sowie mögliche Querverbindungen und Synergien herausgearbeitet würden.

    Fazit

    Sowohl die allgemeine Stoßrichtung als auch die konkreten Lösungsansätze des etwas sperrig als „Praxisrahmen“ betitelten Abschlussberichts von Mapping OER vermögen zu überzeugen. Auch die durchgehende Unterscheidung zwischen verschiedenen Bildungsbereichen (Schule, Hochschule, berufliche Bildung und Weiterbildung) ist der Sache dienlich. Dennoch liegen die Tücken am Weg zu mehr OER in Deutschland in den Details der (föderalistischen) Umsetzung und diesbezüglich liefert der Praxisrahmen wenig. Auf die unterschiedliche Situation in den für Bildung maßgeblichen Ländern (z.B. im Bereich Lernmittelfinanzierung) wird bloß verwiesen, eine systematisch-vergleichende Auswertung fehlt. Genau das ist es aber, was jetzt ansteht: die allgemeinen Handlungsempfehlungen von Mapping OER in die Mühen der (Länder-)Ebene zu übersetzen und voranzutreiben.

    Offenlegung: Ich habe im Rahmen des Projekts Mapping OER einen Blogeintrag zum Thema „Wie offen ist Lernmittelfinanzierung für OER?“ beigesteuert.

    28. Februar 2016 1
  • : „Der illegale Film“: Dokumentarfilm zum Urheberrecht via Crowdfunding
    „Der illegale Film“: Dokumentarfilm zum Urheberrecht via Crowdfunding

    logo-illegale-filmAuf der Crowdfunding-Plattform Startnext.de versuchen derzeit Autor und Regisseur Martin Baer sowie Filmemacher und Produzent Claus Wischmann 30.000 Euro für einen Dokumentarfilm zum Thema geistiges Eigentum im Allgemeinen und Urheberrecht bzw. Copyright im Speziellen einzusammeln. Aus der Beschreibung des Projekts:

    Wir wollen herausfinden, wem die Bilder und der Anblick der Welt gehören. Das besondere an unserem Film ist, dass wir das Thema auf eine neue Ebene bringen wollen, indem wir den Film selbst zum Mittelpunkt der Auseinandersetzung machen und somit einen Gedankenanstoß starten wollen: Ist es rechtlich überhaupt möglich einen Film über „geistiges Eigentum‘‘ zu machen, ohne selbst in die Illegalität zu gelangen? Und ist dieser Umstand akzeptabel oder beraubt es uns der kreativen Freiheit?

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    Motivation für das Projekt waren die Schwierigkeiten Martin Baers, die Rechte für die Verwendung kurzer Filmsequenzen in seinem Dokumentarfilm „Befreien Sie Afrika!“ zu klären.

    Der Ansatz, eine Dokumentation über Urheberrecht via Crowdfunding zu finanzieren ist dabei für sich schon ein Statement: die mit Crowdfunding verbundene Möglichkeit zur Vorfinanzierung kreativer Tätigkeiten ist viel weniger auf ein hohes urheberrechtliches Schutzniveu angewiesen, als herkömmliche Geschäfts- und Verwertungsmodelle. Außerdem beschränkt sich der Crowd-Ansatz im Projekt nicht auf Crowdfunding, vielmehr bitten Baer und Wischmann auch um inhaltliche Vorschläge sowie um die Einsendung des persönlichen Lieblingsbildes.

    26. Februar 2016 10
  • : Wikimedia-Chefin Lila Tretikov tritt zurück [Update]
    Wikimedia-Chefin Lila Tretikov tritt zurück [Update]

    400px-Wikimedia_Foundation_RGB_logo_with_text.svgSchon länger schwelte bei der Wikimedia Foundation eine Führungs- und Managementkrise, die auch den 15. Geburtstag des Flaggschiffs Wikipedia überschattet hat – schließlich war ein von der Community gewähltes Vorstandsmitglied von seinen VorstandskollegInnen aus dem Gremium geworfen worden und ein in das Board nominierter Ex-Google-Manager trat nach Kritik an seiner Bestellung seinen Posten gar nicht erst an.

    Nachdem die Kritik am Führungsstil von Wikimedia CEO Lila Tretikov in den letzten Wochen an Intensität mehr und mehr zugenommen hatte, zog diese nun die Konsequenzen und trat zurück. Anlass waren zunächst dementierte Pläne Tretikovs, eine Wikipedia-Suchmaschine zu bauen (Hintergründe dazu liefert Wikipedia Signpost). Torsten Kleinz hat bei heise.de die Vorgänge rund um Tretikovs Rücktritt schön zusammengefasst. Er spricht von einem Dammbruch:

    In den vergangenen Tagen kam es jedoch zum Dammbruch: Immer mehr Angestellte erklärten auf der Mailingliste der Wikimedia Foundation ihre Kündigung mit der Unzufriedenheit [mit] Tretikov. Auch derzeitige Angestellte forderten offen ihren Rücktritt.

    Wie es jetzt weitergeht ist unklar, nach der Ankündigung des Abschieds von Tretikovs Vorgängerin Sue Gardner war mehrere Monate lang nach einem/r Nachfolger/in gesucht worden – mit offensichtlich nicht gerade großem Erfolg.

    [Update, 26.02.2016] Für alle, die die Ereignisse seit der Bestellung von Lila Tretikov im Detail nachvollziehen möchten empfiehlt sich ein Blick in eine diesbezügliche Timeline der Programmiererin Molly White. Außerdem wurde ich für einen längeren Beitrag zum Them bei SZ.de interviewt. [/Update]

    26. Februar 2016 6
  • : Studie zu Open Educational Resources (OER) empfiehlt zentrale Koordinierungsstelle
    Studie zu Open Educational Resources (OER) empfiehlt zentrale Koordinierungsstelle

    500px-Global_Open_Educational_Resources_Logo.svgDas Blog der Transferstelle für offene Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Resources, OER) verlinkt auf eine aktuelle, vom Bildungsministerium in Auftrag gegebene Studie, die Grundlagen für die Infrastrukturen zu OER in Deutschland untersuchen sollte. Die vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Mediendidaktik und Wissensmanagement sowie dem Learning Lab der Universität Duisburg‐Essen verantwortete Studie (Volltext-PDF) kommt dabei u.a. zu folgenden Handlungsempfehlungen:

    Zentrale Empfehlungen:

    • Fördermaßnahmen sollten Anreize für den Aufbau bzw. die Vernetzung von Repositorien und Nachweissystemen in bislang wenig OER‐aktiven Handlungsfeldern schaffen (z.B. berufliche Bildung, Erwachsenenbildung).
    • Empfohlen wird der Aufbau von digitalen Materialbeständen i.S.v. Referenzsystemen für OER zu pädagogisch oder bildungspolitisch besonders relevanten Themen (z.B. Inklusion, frühe Bildung, Alphabetisierung).
    • Bestehende OER‐Plattformen sollten um systematische Zugänge, Zugangsvokabulare für unterschiedliche Fächer und Arbeitsinstrumente ergänzt werden, die die Adaption der Materialien in anderen Bildungskontexten unterstützen. Fördermaßnahmen sollten an die Bereitstellung technischer Schnittstellen und interoperabler Metadaten geknüpft werden, welche für die Realisierung eines Metadaten‐Austausch‐Services (s.u.) notwendig sind.
    • Als zentrale Komponente einer verteilte Angebote vernetzenden Infrastruktur wird der Aufbau einer Aggregationsinstanz (Metadaten‐Austausch‐Service) empfohlen, die auf Basis von Austauschformaten und konkordanten Metadaten dezentrale OER‐ Bestände im Sinne eines Nachweissystems integriert und ihre Auffindbarkeit sowohl in bereichsspezifischen als auch in übergreifenden Sichten unterstützt.
    • Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung dieser Infrastruktur sollten durch eine Koordinierungsstelle wahrgenommen und durch geeignete Begleitgremien flankiert werden, die eine dem OER‐Ansatz entsprechende Anbieter‑, Nutzer- und Community-Beteiligung gewährleisten.

    Kernstück soll also gerade nicht der Aufbau und Betrieb eines einzelnen Repositoriums für OER über alle Bildungsbereiche hinweg sein, was den StudienautorInnen zu Folge „keine realistische Option“ darstelle. Stattdessen soll die Vernetzung bestehender (Teil-)Infrastrukturen auf Basis interoperabler Nachweis- und Austauschroutinen im Fokus stehen.

    11. Februar 2016 4
  • : Tiroler Tageszeitung bekämpft mit dem Urheberrecht lästiges Kündigungsportal [Update]
    Tiroler Tageszeitung bekämpft mit dem Urheberrecht lästiges Kündigungsportal [Update]

    Über die Zweckentfremdung des Urheberrechts zur Unterdrückung von unbequemen Protesten oder zur Vermeidung der Beantwortung von Auskunftsersuchen (z.B. im Fall von FragDenStaat) haben wir hier bereits mehrfach berichtet.

    logo-online-kündigenDie Tiroler Tageszeitung bringt jetzt in einem Prozess gegen die Seite Online-Kuendigen.at ebenfalls das Urheberrecht in Stellung und versucht so die unbequeme Kündigungserleichterung auf dem Prozessweg loszuwerden. Neben einer behaupteten Verletzung des Persönlichkeitsrechtes klagt der Verlag J.S. Moser, Eigentümer der Tiroler Tageszeitung, gegen die Nutzung des Logos der Tageszeitung auf dem Kündigungsportal. Der Streitwert wurde auf €34.000 festgesetzt.

    Offensichtlich handelt es sich bei dem Vorgehen um einen Einschüchterungsversuch. Treppenwitz der Geschichte: Vorstand der Moser-Holderung und Geschäftsführer der Tiroler Tageszeitung ist Herrmann Petz. Und der hat kürzlich, wie es Markus Wilhelm am Blog dietiwag.org dokumentiert hat, „ein Buch geschrieben. Abgeschrieben. Über weite Strecken“. Im folgenden nur eines von zig Beispielen, die Wilhelm ausgegraben hat:

    Gleichzeitig fordert Petz im Gespräch mit seinem eigenen Blatt mehr „Respekt vor Urheberrechten“ ein, vor allem im „World Wide Web“.

    Und als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Urheberrecht im Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ist Petz natürlich einer der stärksten Verfechter eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auch in Österreich. Zumindest aus diesem Plan dürfte vorerst nichts werden, der Entwurf zum Leistungsschutzrecht liegt derzeit in der Ablage.

    [Update, 3.2., 21:50] Inzwischen berichtet derstandard.at unter Berufung auf die Kommunikationsabteilung des Moser-Verlags, dass die Klage zurückgezogen wurde. Der Betreiber von online-kuendigen.at, Thomas Landauer, wurde darüber bis dato aber noch nicht informiert. [/Update]

    3. Februar 2016 16
  • : Arbeitnehmerorganisationen aus Deutschland, Österreich und Schweden bitten um Mitarbeit bei Crowdwork-Atlas
    Arbeitnehmerorganisationen aus Deutschland, Österreich und Schweden bitten um Mitarbeit bei Crowdwork-Atlas

    Logos-Crowdwork-AtlasDie deutsche Gewerkschaft IG Metall, die Arbeiterkammer (gesetzliche Interessensvertretung für ArbeitnehmerInnen in Österreich), und die schwedische Angestelltengewerkschaft Unionen suchen Mitwirkende zur Entwicklung eines Atlas der plattform-basierten Arbeit:

    Der Atlas wird eine öffentliche Webseite sein, die Forschung, Daten, und Auftragnehmer-Perspektiven zur plattform-basierten Arbeit wie z. B. Crowdsourcing, Online-Freelancing, und Ride-„Sharing“ — d. h., Plattformen wie Upwork, Amazon Mechanical Turk, 99designs, und Uber — sammelt. Ziel ist es, öffentliche Debatten und Politikgestaltung zu unterstützen sowie Forschung‑, Regulierung‑, und Software-Entwicklungs-Bedarf aufzudecken, um eine faire Zukunft der plattform-basierten Arbeit zu schaffen.

    Die drei Arbeitnehmerorganisationen laden „AuftragnehmerInnen, ForscherInnen, JournalistInnen, RechtsanwältInnen, Gewerkschaften, Plattform-Betreiber“ zur Mitwirkung am Projekt ein. Es gibt auch ein kleines Budget für bestimmte Arbeiten. Das Arbeitsmaterial ist online in verschiedenen Formaten zugänglich. Zum Mitmachen der Projekt-Mailingliste beitreten und sich dort vorstellen.

    27. Januar 2016
  • : Scratching is not a Crime: Programmierseite für Kinder tausendfach aus Google-Suchergebnissen entfernt
    Logo von Scratch
    Scratching is not a Crime: Programmierseite für Kinder tausendfach aus Google-Suchergebnissen entfernt

    Scratch ist eine am Massachusetts Institute of Technology (MIT) entwickelte, visuelle Programmierumgebung für Kinder- und Jugendliche samt Community-Plattform, um Ergebnisse mit anderen NachwuchsprogrammiererInnen zu teilen. Weil die Kinder in ihren Geschichten, Spielen und Animationen auch urheberrechtlich geschützte Musik einbinden, ließ der britische Musikindustrieverband (BPI) in den letzten Monaten diesbezügliche Links tausendfach aus Googles Suchindex entfernen.

    Scratch-Gründer Mitchel Resnick hat die Idee von Scratch in einem TED-Talk vorgestellt. Darin betont er auch, dass das Teilen der eigenen Programmierergebnisse integraler Bestandteil der Plattform ist. Nicht nur ist die Motivation viel höher, wenn die Ergebnisse unkompliziert mit anderen Community-Mitgliedern geteilt werden können. Der wechselseitige Austausch ist auch entscheidend für Inspiration, Remixkreativität und letztlich damit verbundene Lerneffekte. Sharing ist also Teil es didaktischen Konzepts der Plattform.

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    Ironischerweise bezieht sich der Name „Scratch“ auf die Remix-Praktik des „Scratchens“. Und in der Tat würde die Kinderprogrammierumgebung Scratch genauso wie klassische Musik-Remixes und ‑Mashups von einem „Recht auf Remix“ profitieren.

    Das Beispiel ist dabei ein weiteres in einer ständig wachsenden Reihe von Handy-Videos über Meme bis hin zu Sampling, die den Reformbedarf im Urheberrecht illustrieren. Musik in einer Kinderprogrammierumgebung auf einer nicht-profitorientierten Plattform zu verwenden, ist zweifelsohne eine nicht-kommerzielle, kreative Nutzungspraktik. Sie zu ermöglichen ist wohl im öffentlichen Interesse, auch da die herkömmlichen Verwertungswege durch sie nicht behindert werden. Da sie sich aber – aus guten, didaktischen Gründen – im öffentlichen Raum abspielt, ist sie mit dem geltenden Urheberrecht nicht vereinbar. Dafür müssten jedenfalls im Einzelfall und vor Veröffentlichung die Rechte geklärt werden. Utopisch – alleine schon, weil es hier ja nichts zu verdienen gibt und selbst minimale Kosten für Rechteklärung unaufbringbar wären.

    Jedenfalls trägt die klassische Leitunterscheidung private vs. öffentliche Nutzung von Werken im Internetzeitalter nicht mehr, wo sich viele eigentlich private Nutzungsweisen ganz selbstverständlich in digital-öffentlichen Räumen abspielen – sei es YouTube, Facebook oder eben einer MIT-Programmierplattform. Die traditionellen, auf kommerzielle Urheberrechtsverletzung ausgerichteten Regeln sind unverhältnismäßig, sofern sie auf private bzw. nicht-kommerzielle Nutzungshandlungen im Internet angewandt werden. (Etwas anderes sind Vergütungsansprüche, die an profit-orientierte Plattformbetreiber wie YouTube und Facebook gerichtet werden; aber auch in diesen Fällen gilt, dass es nur einen Vergütungs- und nicht auch einen Verbietungsanspruch geben sollte.)

    Auch im europäischen Urheberrecht müsste deshalb die Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung von Werken wichtiger für deren rechtliche Beurteilung werden. Bis es soweit ist, bitten die Betreiber von Scratch auf ihrer Homepage um Nachsicht, was Abmahnungen betrifft:

    Bei der Beurteilung, ob ein Scratch-Benutzer Urheberrechte verletzt, bitten wir zu bedenken, dass Scratch eine Bildungsinitiative und nicht profitorientiert ist, sondern sich darum bemüht, Lernprozesse von Kindern durch die Bereitstellung von Werkzeugen zu unterstützen, die es ihnen ermöglichen, sich unter Verwendung digitaler Technologien auszudrücken und zu lernen. Zu beachten ist auch die „Fair Use“-Doktrin, wie sie sich im Copyright Act 1976, 17 USC, § 107 findet.

    Der Verweis auf Fair Use im letzten Satz des Zitats unterstreicht dabei, dass die Unterscheidung kommerziell/nicht-kommerziell im US-Copyright schon eine gewisse Rolle spielt, weil kommerzielle Konsequenzen bei der rechtlichen Beurteilung ob eine Handlung unter Fair Use fällt, berücksichtigt werden. Eine Programmierumgebung für Kinder hat es also in Europa nochmal schwerer als in den USA.

    25. Januar 2016 9
  • : Creative Commons erhält 10 Millionen Dollar Basisförderung von Hewlett-Foundation [Update]
    Creative Commons erhält 10 Millionen Dollar Basisförderung von Hewlett-Foundation [Update]

    Creative Commons kündigt eine strategische Neuausrichtung an. Noch bevor konkrete Vorhaben diesbezüglich präsentiert wurden, steht zumindest die Finanzierung dank einer mehrjährigen Basisförderung durch die Hewlett-Foundation.

    cc_logo-largeDie von Creative Commons vor ca. 15 Jahren entwickelten alternativen Urheberrechtslizenzen ermöglichen es, Inhalte wie Texte, Musik oder Videos auf eine Weise zugänglich zu machen, dass andere diese ohne Rechteklärung nutzen, weiterverbreiten und – je nach Lizenz – auch adaptieren, rekombinieren und verwerten können. Anfang letzter Woche begann Creative Commons CEO Ryan Merkley eine Serie an Blogeinträgen über eine bevorstehende strategische Neuausrichtung der Organisation Creative Commons. Die ersten beiden Einträge widmeten sich noch eher allgemeinen Themen wie der Bedeutung von „Sharing“ und Creative Commons’ verschiedenen Rollen bei der Förderung digitaler Offenheit (meine Übersetzung):

    Die Potentiale von Offenheit werden verwirklicht, indem wir zeigen wie gerade „Open“ die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen hilft. Unsere Rolle ist dabei nicht nur die Bereitstellung von Werkzeugen, sondern auch jene eines strategischen Partners, eines Fürsprechers, eines Beinflussers, und eines Unterstützers hinsichtlich einer Quantifizierung, Propagierung und Darstellung der Vorteile von Offenheit.

    Etwas außerhalb der Reihe verkündete Merkley in einem gestrigen Blogeintrag, dass die William and Flora Hewlett Foundation Creative Commons für die Umsetzung der neuen Strategie eine mehrjährige Basisförderung in Höhe von 10 Millionen Dollar zugesagt hat. Die Foundation zählte schon bisher zu den Förderern von Creative Commons, die Höhe und der Verzicht auf inhaltliche Bindung der Förderung sind jedoch neu. Am Blog der Hewlett-Foundation erläutert Larry Kramer die Entscheidung unter Verweis auf die große Bedeutung von Creative-Commons-Lizenzen für offene Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Ressources, OER) und wünscht sich, dass Creative Commons neue Dinge ausprobiert:

    Unsere Hoffnung ist, den Leuten von Creative Commons Luft zum Atmen zu geben: eine Gelegenheit um nachzudenken und neue neue Dinge auszuprobieren – zu kreieren – ohne die laufende Arbeit zu beschneiden oder einschränken zu müssen. Creative Commons ist der zentrale Steward einer großen und wachsenden Bewegung für Opffenheit, einer Bewegung um Wissen freier zugänglich zu machen, Teilen und Kooperation zu fördern, sowie Fortschritte und Verbesserung in Gang zu setzen, die die Welt zu einem besseren Ort für uns alle machen.

    Angesichts des Pathos in dieser Begründung für die Förderung darf man umso mehr gespannt sein, was Creative Commons mit dem ganzen Geld jetzt konkret anstoßen wird. Zumindest Softwareprojekte wie die seit über einem Jahr in Entwicklung befindliche App „The List“ sollten mit den neuen Mitteln (viel) zügiger durchgeführt werden können.

    [Update, 22.1.2016] Inzwischen hat Ryan Merkley einen dritten Blogeintrag zur strategischen Neuausrichtung von Creative Commons veröffentlicht und darin eine Fokussierung auf drei Bereiche angekündigt:

    1. Discovery: Um das Finden von Creative-Commons-lizenzierten Inhalten zu erleichtern, wird Creative Commons ein Entwicklerteam aufbauen, das in den Bereichen Suche, Metadaten, Kuratierung etc. arbeiten soll.
    2. Collaboration: Um spezifischer Communities von Lizenznutzern in Bereichen wie wissenschaftlichem Wissen („Open Access“) oder offenen Lernmaterialien („Open Educational Ressources“) zu unterstützen, sollen diesbezüglich Teams aufgebaut werden.
    3. Advocacy: Neben der Förderung der eigenen Urheberrechtslizenzen sieht sich Creative Commons als Verfechter von Urheberrechtsreformen, schlicht weil die Lizenzen nur für manche Probleme des Urheberrechts im digitalen Zeitalter eine Lösung anbieten können. In dieser Hinsicht soll vor allem das internationale Netzwerk an Partnerorganisationen im Kampf für Urheberrechtsreformen in ihren jeweiligen Regionen unterstützt werden

    Den Abschluss bildet eine Einladung samt Online-Formular, eigene Vorschläge für konkrete Projekte beizusteuern und fasst die Blogeinträge noch einmal in einem kurzen Video zusammen:

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    Creative Commons: Remix from Creative Commons on Vimeo.

    20. Januar 2016 1
  • : „Ergänzung bisheriger Kanäle“: Studie zu crowdbasiertem Beschwerdemanagement auf kommunaler Ebene
    Stefan Etzelsdorfer
    „Ergänzung bisheriger Kanäle“: Studie zu crowdbasiertem Beschwerdemanagement auf kommunaler Ebene

    Portale wie Fixmystreet oder SeeClickFix erlauben es mittels Smartphone Probleme im öffentlichen Raum an zuständige Stellen zu melden und deren Bearbeitung online zu verfolgen. Die Standardbeispiele reichen von Schlaglöchern über kaputte Straßenlaternen bis hin zu illegalen Müllablagerungen. Befürworter von derartigem, crowdbasiertem Beschwerdemanagement erhoffen sich vor allem mehr Transparenz und stärkere Serviceorientierung. Es gibt aber auch die Sorge, dass vor allem sozial bessergestellte Gruppen diese neuen Dienste nutzen und sich so vorhandene Ungleichheiten zwischen unterschiedlichen Stadtvierteln weiter vertiefen.

    Stefan Etzelstorfer hat im Rahmen seiner Diplomarbeit „Open Government als kommunale Herausforderung am Beispiel der Online-Plattform ‚Schau auf Linz’ “ (PDF) an der Linzer Johannes Kepler Universität die Daten einer solchen Plattform für crowdbasiertes Beschwerdemanagement ausgewertet bzw. in Kooperation mit der Linzer Stadtforschung die NutzerInnen der Plattform befragt. Im Interview berichtet er über die teilweise überraschenden Erkenntnisse seiner Untersuchung, wie beispielsweise dass die Plattform kein Ersatz sondern eine Ergänzung zu bisherigen Formen des Beschwerdemanagements darstellt. Im konkreten Fall führt das dazu, dass die Plattform „Schau auf Linz“ – verglichen mit anderen Känalen – vergleichsweise stärker von Menschen mit geringerem Bildungsgrad genutzt wird.

    Lieber Stefan, in Deiner Diplomarbeit an der Linzer Johannes Kepler Universität hast Du die Nutzung der Plattform „Schau auf Linz“ als einem Beispiel für Open Government untersucht. Worum geht es bzw. wie funktioniert „Schau auf Linz“?

    Stefan Etzelstorfer: „Schau auf Linz“ ist eine interaktive Online-Plattform der gleichnamigen oberösterreichischen Landeshauptstadt. Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Anregungen zur Gestaltung und Verbesserung der Stadt auf dieser Plattform zu artikulieren (z.B. Verkehrsplanung, Raumplanung, Stadtgestaltung). Gleichzeitig wird durch die Plattform eine Möglichkeit geschaffen, Prozesse, die bisher der Verwaltung oblagen, zu steuern und in einem arbeitsteiligen System gemeinschaftlich zu lösen. Zum Beispiel die Meldung von Infrastrukturmängeln oder Müllablagerungen, die danach von der Stadtverwaltung behoben werden.

    Und was hat eine Plattform wie „Schau auf Linz“ mit „Open Government“ zu tun?

    Stefan Etzelstorfer: Open Government meint eine systematische Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in den öffentlichen Wertschöpfungsprozess. Diese Idee gibt es auch bereits im privaten und unternehmerischen Bereich, beispielsweise beim Crowdsourcing. Durch dieses Mehr an Teilhabe soll bei Open Government ein offeneres und transparenteres Verwaltungshandeln erreicht werden. „Schau auf Linz“ ist ein gutes Beispiel, wie Open Government auf lokaler Ebene funktionieren kann.

    Kommen wir zu Deiner Untersuchung. Was war das zentrale Forschungsinteresse…

    Stefan Etzelstorfer: Ich habe in einer Fallstudie zum einen untersucht, welchen Beitrag die Online-Plattform „Schau auf Linz“ im Rahmen von Open Government auf lokaler Ebene leistet; zum anderen, wie die Verwendung dieser Plattform die Wahrnehmung der BürgerInnen auf die Verwaltung beeinflusst. Außerdem wollte ich im Zuge der Fallstudie herausfinden, welche Beweggründe Menschen für die Nutzung der Online-Plattform „Schau auf Linz“ haben und wie sie sich in Bezug auf die Art ihrer Nutzung unterscheiden.

    …und wie bist Du vorgegangen?

    Stefan Etzelstorfer: Nach einer allgemeinen Diskussion über stattgefundene Entwicklungen in der Verwaltungslehre und im Speziellen bei Open Government habe ich anhand bereits bestehender Beispiele und Fallstudien versucht zu zeigen, warum derartige Beteiligungsinstrumente im öffentlichen wie im privaten Sektor bisher überhaupt genutzt werden und warum an diesen Prozessen partizipiert wird. Den Ansatz einer Fallstudie habe ich dann gewählt, um meine Forschungsfragen herauszuarbeiten und zu beantworten. Wesentliches Element bildete neben einer Analyse von Projektdokumenten sowie Interviews mit Projektstakeholdern dabei die in Kooperation mit der Stadtforschung Linz durchgeführte Online-Befragung mit Nutzerinnen und Nutzern der Plattform.

    Kommen wir zu den Ergebnissen Deiner Arbeit. Wird durch eine Plattform wie „Schau auf Linz“ eigentlich wirklich mehr Partizipation erreicht, oder ist es nicht vielmehr so, dass die Leute an Stelle eines Anrufs oder einer Mail jetzt die App verwenden?

    Stefan Etzelstorfer: Die Ergebnisse der Befragung zeigen eindeutig, dass die Plattform „Schau auf Linz“ kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zu den bisherigen Kommunikationskanälen darstellt. Mehr als sechs von zehn Befragten geben an, vor Existenz der Plattform „Schau auf Linz“ praktisch nie mit der Stadtverwaltung in Kontakt gewesen zu sein. Und auch ein weiteres Viertel hat vor Existenz der Plattform seine Anliegen seltener als jetzt vorgebracht. [Anm.: siehe auch untenstehende Abbildung]

    Du hast auch erhoben, welche Leute die Plattform „Schau auf Linz“ nutzen. Gibt es dabei irgendwelche Auffälligkeiten?

    Stefan Etzelstorfer: Viele Untersuchungen zur „Digitalen Spaltung“ zeigen, dass zwischen Bildungs- und Digitalisierungsgrad grundsätzlich ein positiver und signifikanter Zusammenhang besteht. In meiner Arbeit lässt sich dieser Zusammenhang nicht feststellen. Insbesondere bei NutzerInnen mit geringerem Bildungsgrad hat sich gezeigt, dass von diesen die Plattform häufiger genutzt wird, obwohl die Gesamtschau eine deutliche relative Mehrheit an Personen mit akademischer Ausbildung zeigt.

    Gibt es sonst noch etwas, das Dich überrascht hat?

    Stefan Etzelstorfer: Dass sich die Gesamtzahl der Anliegen und Beschwerden seit Implementierung von „Schau auf Linz“ verdoppelt hat. Das liegt sicher auch daran, dass „Schau auf Linz“ von den Bürgerinnen und Bürgern als zusätzlicher, ergänzender Kommunikationskanal wahrgenommen wird. Auch die hohe Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Antworten bzw. Rückmeldungen der Stadtverwaltung hat mich positiv überrascht.

    Dein Fazit die Sinnhaftigkeit von Instrumenten wie „Schau auf Linz“ betreffend fällt positiv aus. Wie groß sind die Hürden für andere Stadtverwaltungen, ein ähnliches Service anzubieten? Ist „Schau auf Linz“ Open Source?

    Stefan Etzelstorfer: Grundsätzlich kann eine Plattform wie „Schau auf Linz“ in ähnlicher Form in jeder Gemeinde implementiert werden. Tatsächlich macht das Ganze aber nur in größeren Einheiten wirklich Sinn. Seit Inbetriebnahme von „Schau auf Linz“ haben sich auch bereits einige andere Kommunen bei der Stadtverwaltung gemeldet, die eine ähnliche Plattform auch bei ihnen entwickeln wollen bzw. auch schon eingeführt haben, z.B. in Dornbirn. Die Stadt Linz leistet hier bei der Umsetzung Unterstützung. „Schau auf Linz“ wurde aber von einem externen IT-Unternehmen programmiert und entwickelt – Open Source ist es daher nicht.

    Zum Abschluss: hast Du eigentlich selbst die Plattform „Schau auf Linz“ schon einmal genutzt und falls ja, zu welchem Zweck?

    Stefan Etzelstorfer: Ja, ich habe die Plattform auch schon privat ein paar Mal genutzt. Ich habe dabei neben Verschmutzungen bzw. defekter Infrastruktur im öffentlichen Raum auch bereits den einen oder anderen Verbesserungsvorschlag – zum Beispiel bei der Verkehrsplanung – eingebracht.

    18. Januar 2016 11
  • : Wikipedia wird 15 Jahre alt: Beiträge zur Lage der freien Enzyklopädie [2. Update]
    Wikipedia wird 15 Jahre alt: Beiträge zur Lage der freien Enzyklopädie [2. Update]

    Wikipedia-logo-deBereits im Vorfeld des 15. Geburtstags der Wikipedia, der eigentlich erst am 15. Januar und damit Ende der Woche gefeiert wird, sind in zahlreichen Medien mehr oder weniger kritische Beiträge zur Lage der freien Online-Enzyklopädie erschienen. Gemeinsamer Nenner sämtlicher Analysen sind einerseits die Anerkennung für die enorme Leistung der freiwilligen AutorInnen und die zentrale Bedeutung der Wikipedia, die, andererseits, aber eben auch zu Sorge (Autorenschwund) und Kritik (Autorendiversität) Anlass geben.

    Astrid Herbolds Beitrag bei Zeit Online ist dementsprechend mit „Happy Birthday, Sorgenkind!“ betitelt. Herbolds legt den Fokus vor allem auf die Chancen und Risiken des neuen Vorzeigeprojekts Wikidata:

    Auch bei Wikidata stehen die Inhalte, die ebenfalls von Ehrenamtlichen zusammengetragen werden, unter freier Lizenz: Sie dürfen ausgelesen, kopiert, verbreitet und weiterverarbeitet werden. „Wikidata hat ein riesiges Potenzial und könnte grundsätzlich verändern, wie wir freies Wissen im Netz wahrnehmen“, sagt Wikimedia-Mitarbeiter Jens Ohlig, der an der Entwicklung der Datenbank beteiligt ist.

    Doch mit dem Potenzial geht möglicherweise auch eine neue Gefahr für die klassische Wikipedia einher. Je öfter Suchmaschinen und Sprachassistenzprogramme wie Siri oder Google auf die Wikidata-Datenbank zurückgreifen, desto mehr rückt der ausformulierte Lexikoneintrag in den Hintergrund.

    Bei Spiegel Online gab es zum 15. Geburtstag bislang nur eine Klickstrecke mit „Wikipedia-Anekdoten“, aber vielleicht kommt da ja noch etwas mehr bis Freitag rechtzeitig zum Geburtstag hat Angela Gruber noch einen Artikel beigesteuert (siehe auch 2. Update).

    Bereits am 8. Januar erschien ein Artikel von Torsten Kleinz im c’t‑Magazin, der inzwischen auch online verfügbar ist. Er widmet sich unter anderem dem Versuch, Autorenschwund mittels Algorithmus zu bekämpfen:

    Wenn zudem die ersten Gehversuche eines Neulings sofort wieder gelöscht werden, kommt der wahrscheinlich nicht so schnell wieder. „Unsere Studien zeigen, dass die Wiederkehrrate von wohlmeinenden Autoren eingebrochen ist, als diese Tools eingeführt wurden“, schreiben Aaron Halfaker und Dario Taraborelli, die die Situation in der Wikipedia untersucht hatten. […] Ihre Lösung dafür ist der „Objective Revision Evaluation Service“, ein selbstlernender Algorithmus, der künftig eine bessere Analyse liefern soll und als Webservice in 50 bis 100 Millisekunden eine Bewertung der Beiträge liefern kann. Inwieweit die Änderung im Backend tatsächlich für ein freundlicheres Klima auf Wikipedia sorgen wird, muss sich aber noch erweisen.

    In der Süddeutschen Zeitung durfte ich schließlich auch eine Einschätzung beisteuern. Aus dem Fazit:

    Das Beispiel Wikipedia ist der beste Beleg dafür, dass rein technologische Offenheit kein Garant für soziale Offenheit ist, im Gegenteil. Für Wikipedia gilt Ähnliches wie für Facebook und Zeitungsforen, die mit Hasskommentaren kämpfen: Digitale Plattformen basieren auf Voraussetzungen, welche die digitale Technik selbst weder herstellen noch garantieren kann, ohne die sie aber auf Dauer nicht lebensfähig sind.

    Einen kurzen Fernsehbeitrag zum Wikipedia-Geburtstag gab es ebenfalls bereits im Magazin „Shift“ der Deutschen Welle, der hier online angesehen bzw. als MP4 heruntergeladen werden kann.

    [Update, 14.01.2016] Bereits am Sonntag, 10.01. in der österreichischen Wochenzeitung profil erschienen aber erst jetzt frei online verfügbar ist eine „kritische Liebeserklärung“ von Ingrid Brodnig zum Wikipedia-Geburtstag:

    Die größte Gefahr für die Wikipedia, wie wir sie kennen, ist wohl, dass aus Liebe eine Hassliebe wird.

    [2. Update, 15.01.2016] Am Geburtstag selbst steuerte Torsten Kleinz noch einen zweiten Beitrag für heise.de über „Die Unvollendete“ bei, in der auch auf aktuelle Konflikte zwischen Wikimedia Foundation und Autoren-Community eingegangen wird:

    Hinter den Streitigkeiten steckt ein grundsätzlicher Konflikt: Die Wikipedia- Autoren befürchten, dass ihre jahrelange Arbeit entwertet wird, sollte die Wikimedia Foundation die Wikipedia nicht mehr als Hauptzweck, sondern nur noch eine von mehreren Wissensquellen behandeln. Die Wikimedia Foundation befürchtet wiederum, dass sie Relevanz verliert und so ihrer Mission, das Weltwissen an möglichst viele Menschen zu verteilen, nicht mehr nachkommen kann.

    Außerdem durfte ich mit Deutschlandradio Kultur über Wikipedia sprechen und Angela Gruper schreibt im Geburtstagsartikel von Spiegel Online über „schlechte Manieren“ als Bedrohung für die Wikipedia.

    Das größte journalistische Geschenk machte aber wahrscheinlich die Tagesschau-Redaktion, die ihren Geburtstagsbeitrag gleich im Wikipedia-Gewand präsentiert:

    13. Januar 2016 20