Die Kompromissfassung des mit großer Mehrheit im Rechtsausschuss des EU-Parlaments angenommenen Berichts zum EU-Urheberrecht weist in vielen Punkten in die richtige Richtung und würde, sofern der Gesetzgebungsprozess diesen Leitlinien folgt, fast durchgehend zur Versöhnung von Urheberrecht und Internet beitragen. Der einzige Punkt, in dem der Bericht derzeit eine deutliche Verschlechterung des status quo bedeuten würde, ist jener der Panoramafreiheit.
In der im Rechtsausschuss beschlossenen Fassung heißt es dazu:
the commercial use of photographs, video footage or other images of works which are permanently located in physical public places should always be subject to prior authorisation from the authors or any proxy acting for them
Heute ist es in vielen Ländern der EU, darunter auch Deutschland, geltendes Recht, dass Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken im öffentlichen Raum wie Gebäuden und Kunstwerken erstellt, verwendet und verbreitet werden dürfen ohne irgendwelche Rechte zu klären. Dies ist allerdings keineswegs selbstverständlich.
Kein Eiffelturm in der Wikipedia?
In Frankreich gibt es beispielsweise keine Panoramafreiheit, weshalb das Verbreiten von Fotos des bei Nacht beleuchteten Eiffelturms im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann – zumindest, wenn sich die Veröffentlichung auch an eine französische Öffentlichkeit richtet. Denn die Betreibergesellschaft „SETE – illuminations Pierre Bideau“ beansprucht das Urheberrecht für nächtliche Aufnahmen, in denen der bestrahlte Eiffelturm als Hauptobjekt zu sehen ist.
Auch in der Wikipedia finden sich demnach zwar eine ganze Reihe von Eiffelturmbildern, vom Eiffelturm bei Nacht jedoch nur sehr alte Fotos oder Detailaufnahmen. Sollte die Formulierung des Berichtentwurfs letztlich auch in europäisches Urheberrecht gegossen werden, könnte damit eine ähnlich restriktive Regelung von Panoramafreiheit auch im Rest Europas die Folge sein. Selbst wenn Panoramafreiheit für nicht-kommerzielle Zwecke wie private Urlaubsfotos unangetastet bleibt, wären die Konsequenzen weitreichend: das Teilen privater Bilder und Videos auf kommerziellen Plattformen wie Facebook und YouTube wäre damit schwer vereinbar und eben auch offene Projekte wie Wikipedia, deren Lizenz kommerzielle Nutzung erlaubt, blieben außen vor.
Offener Brief an die Mitglieder des EU-Parlaments
Kein Wunder, dass sich gerade unter Wikipedianern Widerstand gegen diese Verschärfungspläne regt. In der „Initiative für die Panoramafreiheit“ warnen deutschsprachige Wikipedianer, dass „[e]ine Gesetzesinitiative des Europäischen Parlaments zigtausende von Bildern auf Wikipedia in Gefahr [bringt]“ – technisch gesehen ist das das etwas voreilig, der Bericht ist noch keine Gesetzesinitiative, sondern nur eine quasi offizielle Stellungnahme des Parlaments; die Bedrohung ist aber durchaus real, weil zumindest bislang eine Mehrheit im Europaparlament hinter der problematischen Formulierung zu stehen scheint.
In einem Entwurf für einen offenen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments heißt es dementsprechend:
Sollte dieser Bericht in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung samt der darin vorgeschlagenen Abschaffung der in einigen Mitgliedstaaten geltenden Panoramafreiheit angenommen werden und damit in die geplante Urheberrechtsreform einfließen, wäre es uns nicht mehr möglich, Fotos aus dem öffentlichen Raum unter freien Lizenzen zu veröffentlichen. Wir, Autorinnen und Autoren der deutschsprachigen Wikipedia, ersuchen Sie daher, sich jeder Initiative zu widersetzen, die die Panoramafreiheit einschränkt. Wir bitten Sie vielmehr dringlich, sich dafür einzusetzen, dass Abbildungen von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden – zum Beispiel Gebäude oder Statuen –, auch für kommerzielle Zwecke in der gesamten Europäischen Union nicht der Zustimmung der Rechteinhaber bedürfen.
Binnen weniger Stunden haben bereits über 700 Wikipedianerinnen und Wikipedianer den Brief unterzeichnet. Vielleicht hilft ja deren Protest, die problematische Formulierung im Rahmen der finalen Abstimmung des Berichts im Plenum des EU-Parlaments am 9. Juli 2015 noch zu kippen. Jedenfalls sind Wikipedianer keineswegs die einzigen Betroffenen, in einem Interview mit derstandard.at verweist Berichtsautorin Julia Reda auch noch auf „Dokumentarfilmer, Journalisten oder Fotografen, die künftig immer an Urheberrechte von Architekten und Bildhauern denken müssten.“
