EU-Leistungsschutzrecht und Panoramafreiheit: Kommission startet Online-Befragung

(CC BY-NC 2.0 by Leo Reynolds )

Ein neuer Gang im EU-Urheberrechtsmenü: Die EU-Kommission fragt freundlich an, wie ein Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene schmecken würde. Auch eine EU-weite Panoramafreiheit kommt auf den Tisch. Im Dezember hatte die Kommission ihre „Vision“ vorgestellt, mit der das Urheberrecht modernisiert werden soll. In einer gestern gestarteten Online-Konsultation können sich „Endnutzer/Endverbraucher/EU-Bürger“ zu den beiden Mahlzeiten äußern. Noch bis zum 15. Juni ist das die Möglichkeit, zu diesem Thema zu sprechen, bevor Günther Oettinger es womöglich auf Englisch tut.

Leistungsschutzrecht: Worum geht es?

Was die Kommission für ganz Europa erwägt, gibt es in Deutschland auf dem Papier seit 2013: Ein „Leistungsschutzrecht“ als Teil des Urheberrechts. Damit wird Presseverlegern das alleinige Verwertungsrecht an ihren Inhalten zugestanden – außer es handelt sich um „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ (Snippets). Die Verlage hatten sich für ein solches Recht eingesetzt, aus Angst vor Suchmaschinen und News-Aggregatoren wie „Google News“, die Artikel von vielen Seiten zusammentragen. Dabei zeigen die Aggregatoren neben dem Titel auch Snippets an – und Werbung. Daher entwickelte sich ein handfester Streit um Werbeeinnahmen. Das Landgericht Berlin sieht in der bestehenden Praxis jedoch eine „Win-Win-Situation“ und hat damit eine Klage der VG Media, dem Treuhänder der Verleger, abgewiesen. Der Grund: Sowohl Suchmaschinenbetreiber als auch die Verlage profitieren von der Praxis durch Werbeeinnahmen.

Bei der Einführung des deutschen Leistungsschutzrechts ist einiges schiefgegangen, wohl auch wegen des Einflusses bestimmter Interessensgruppen. Obwohl alle Sachverständigen das Gesetz im Ausschuss „Digitale Agenda“ kritisiert und vereinzelt sogar als „Katastrophe“ gebrandmarkt hatten, wurde es bisher nicht abgeschafft – geschweige denn evaluiert, wie im Koalitionsvertrag versprochen.

Ein EU-Leistungsschutzrecht geisterte schon einige Zeit durch den Oettinger-Äther, nun soll es konkret werden. In der nun gestarteten Online-Konsultation fragt die EU-Kommission nach Problemen mit der bestehenden Rechtslage sowie möglichen Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts auf Verbraucher, Autoren und Verleger. Sie will außerdem herausfinden, ob ein Handlungsbedarf beim Thema „Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen“ besteht.

Panoramafreiheit: Worum geht es?

Zudem ist in der EU im vergangenen Jahr eine Debatte über die Panoramafreiheit entbrannt. Panoramafreiheit bezeichnet das Recht, Bilder von urheberrechtlich geschützten Gebäuden oder Kunst des öffentlichen Raumes zu verbreiten. Nachdem der EU-Rechtsausschuss dieses Recht beschneiden wollte, stimmte das EU-Parlament letztlich gegen eine Einschränkung und für den Status Quo. (Die ganze Geschichte steht in unserem #netzrückblick zum Thema.)

Noch gelten damit unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedsstaaten. Einigen haben die Panoramafreiheit festgeschrieben, andere eine „Panoramaausnahme“ (siehe Grafik). Nun erwägt die Kommission, EU-weit „die Nutzung von dauerhaft im öffentlichen Raum befindlichen Werken“ zu erlauben, „um neue Verbreitungskanäle zu berücksichtigen“. In der Konsultation fragt sie nach konkreten Problemen mit der bestehenden Rechtslage und möglichen Verbesserungen, wenn eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung EU-weit möglich wäre.

Übersicht: Panoramafreiheit in Europa (CC BY-SA 3.0 by ).
Übersicht: Panoramafreiheit in Europa (CC BY-SA 3.0 by Maximilian Dörrbecker).

Eine Teilnahme an der Online-Konsultation ist bis zum 15. Juni 2016 hier möglich.

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5 Ergänzungen

  1. Zur sogenannten Panoramafreiheit:

    Bei Außenaufnahmen sollte sie grundsätzlich gewährt werden. Alles andere würde für ein Ungleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Interessen sorgen.

    Bei Innenaufnahmen sollte der Rahmen näher definiert werden, um auch den Interessen von Veranstaltern gerecht zu werden. Hier sollte man jedoch bedenken, daß es einerseits von der Allgemeinheit per Steuer finanzierte öffentliche Veranstaltungen oder andererseits teilweise per Mischfanzierung oder komplett privat finanzierte gibt. Ganz abgesehen von Veranstaltungen, die evtl. von öffentlichem Interesse sind, egal, wer sie finanziert.

    Für Aufnahmen in Innenräumen ohne Veranstaltung sollte aus meiner Sicht das unkomplizierte Erlangen einer je nach Eigentumsverhältnissen geregelten und verhältnismäßigen Photolizenz bestehende Interessen beider Seiten abdecken. In Museen beispielsweise habe ich kein Problem damit, neben dem obligatorischen Eintrittsgeld einen zusätzlichen Obolus für Photographien zu entrichten, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

    Bei Veranstaltungen sollten Regelungen für den jeweiligen Rahmen – also öffentlich oder privat – unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen greifen. Eine gesetzliche Vorgabe für einen ebenfalls unkomplizierten und verhältnismäßigen Lizenz-Zugang wäre wünschenswert.

    Letztendlich geht es, wie bereits angedeutet, um einen Interessenausgleich, der diese Bezeichnung verdient. Über den Begriff der finanziellen Verhältnismäßigkeit muß in diesem Zusammenhang dann natürlich auch gesprochen werden.

    Ich bin mir bisher nicht sicher, ob der Fragebogen diese und andere noch nicht zur Sprache gebrachte Überlegungen reflektiert…

    1. @ Gast
      „In Museen beispielsweise habe ich kein Problem damit, neben dem obligatorischen Eintrittsgeld einen zusätzlichen Obolus für Photographien zu entrichten, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.“

      Aber das haben Sie doch beim Erwerb der Kamera und der mannigfaltigen Speichermedien schon getan. Auf sämtliche Digitalkameras sowie Speicherkarten (unter anderem) werden Pauschalabgaben zugunsten der Contentindustrie aufgeschlagen, auf Fotokameras sogar explizit wegen dem Fotogafieren von Kunst.

  2. was kommentieren hier denn neuerdings für astroturfer (i.e.Gast)!? ist ja ekelhaft wie hier versucht wird undercover-ops zu fahren zu meinungsbeeinflussung. zugunsten der gesetzesvorhaben. hat die EU für sowas mittlerweile budget bekommen? *kopfschüttel*

  3. Nur mal so nebenbei: Wenn ich Gast richtig verstanden haben sollte, dann sind seine Zeilen nur ein Ausdruck seiner Verunsicherung darüber, wie er mit der Umfrage umgehen soll. Vielleicht haben ihm einfach begleitende Kommentare wie der von Julia Reda (https://juliareda.eu/2016/03/eu-konsultation-panoramafreiheit-leistungsschutzrecht/) bisher gefehlt? Andererseits hat er im ersten Abschnitt ganz deutlich gesagt, daß er eine Panoramafreiheit, so, wie er sie versteht, befürwortet. Aus meiner Sicht dürfte es weiterhelfen, wenn noch einmal erklärt würde, was die Panoramafreiheit beinhaltet und was nicht. Die Grafik erklärt es auch mir nur ansatzweise.

    Wie gesagt: Ist nur mal ein Gedanke so nebenbei. ;)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.