Bei der Einführung des Leistungsschutzrechts (LSR) ist einiges schiefgegangen, nicht zuletzt aufgrund massiven Lobbyeinflusses durch Vertreter der Verlegerlobby. Es sollte Presseverlagen die Möglichkeit geben, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen. Genutzt wurde die fragwürdige Lizenzierungsmöglichkeit bisher kaum, ihren Sinn haben wir von Anfang an in Frage gestellt.
Gerade klagen wir dagegen, dass die Kabinettsprotokolle zum Beschluss des Leistungsschutzrechts der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollen. Die Teilnahmeliste der Sitzung erhalten wir, um die Inhalte müssen wir weiter streiten.
Doch die Kabinettsprotokolle sind nicht der einzige Fundort, der uns Aufschluss über massiven Lobby-Einfluss beim Leistungsschutzrecht geben kann. In Akten, die wir als Ergebnis einer Informationsfreiheitsanfrage erhalten haben, finden sich allerlei Fundstücke, die wir hier nach und nach präsentieren werden. Wir beginnen mit den Ausführungen der Regierung über „die Netzgemeinde™“.
Folgerichtig erkennt man, dass Netzgemeinde™ und die „Vertreter von Internetnutzern“ eine kritische Haltung zum Leistungsschutzrecht einnehmen. So gab es im März 2012 einen Vermerk aus dem Referat 131 für Justiz einen Vermerk, der zusammenfasst [Fettdruck aus dem Original übernommen]:
Verbraucherverbände und die Vertreter von Internet-Nutzern (iRights, IGEL – Initiative gg. Leistungsschutzrechte für Presseverlage, Chaos Computer Club) bzw. die „Netzgemeinde“ werden das LSR aber voraussichtlich ebenfalls kritisieren. Dahinter steht zum einen die eher grundsätzliche Forderung, dass der einfache Genuss urheberrechtlich geschützter Gegenstände (Online-Angebote der Verlage) stets frei sein müsse. Zudem werden sich gewerbliche und private Nutzung nicht immer eindeutig abgrenzen lassen. Die Rechtsunsicherheit darüber, was erlaubt ist und was Unterlassungs- und Vergütungsansprüche auslösen würde, dürften die Nutzer als unangemessene Einschränkung des Zugangs zu Informationen im Internet ansehen.
Dass die Netzgemeinde™ einen stets freien „Genuss“ urheberrechtlich geschützter Gegenstände fordert, war in der Debatte um das Leistungsschutzrecht nie Gegenstand der Argumentation. Hauptkritikpunkte der Gegner des Leistungsschutzrechtes waren die angesprochene Rechtsunsicherheit und die Innovationshemmnisse für Start-Ups und nicht-kommerzielle Dienste.
Rechtsunsicherheit? Jetzt erst recht!
Anschließend stellt man „ein erhebliches Konfliktpotential“ beim Leistungsschutzrecht fest. Man geht auch davon aus, dass die Netzgemeinde™ über eine „hohe Kampagnenfähigkeit verfügt und referenziert auf die massiven ACTA-Proteste, die kurz zuvor im Februar stattfanden. Doch die Schlussfolgerung, die daraus gezogen wird, ist nicht etwa, das Leistungsschutzrecht nochmals zu überdenken und die selbsterkannte Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nein – das Motto lautet: „Jetzt erst recht!“:
Es ist daher sinnvoll, die im KoaV [Koalitionsvertrag] getroffene Vereinbarung über die Einführung eines LSR für Presseverlage im Koalitionsausschuss zu bekräftigen.
Der Kurs war klar, die Meinung der Netzgemeinde™ wurde von Beginn an ignoriert. Noch deutlicher wird das in einem Schreiben (unten im Volltext) des damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, an die Kanzlerin Angela Merkel. Am 2. Juli 2012 war ein Treffen der Netzgemeinde™ mit Merkel geplant, doch Neumann rät, das Treffen abzusagen. Denn die Content Allianz durfte sich bisher noch nicht mit Merkel persönlich treffen.
Angst vor beleidigter Content Allianz
Die Content Allianz lässt sich auch als Zusammenschluss der urheberrechteverwertenden Industrie beschreiben. Sie setze sich unter anderem für die Unterzeichnung von ACTA ein und wird Neumann zufolge „hochrangig repräsentiert“. Mit dabei: Ex-WDR-Intendantin Monika Piel, GEMA-Vorsitzender Harald Heker und Lobbyist Dieter Gorny, der sich mittlerweile Bundesbeauftragter für kreative und digitale Ökonomie nennen darf. Diese Riege hat Neumann zufolge eine „ungleich höhere“ politische Bedeutung als die Netzgemeinde™.
Neumann befürchtet, die Content Allianz könnte beleidigt sein:
Würde nun durch Sie ein Gespräch mit Vertretern der „Netzgemeinde“ zu einem Zeitpunkt anhaltend öffentlicher Debatte um eine Reform des Urheberrechts geführt, und das bleibt nicht vertraulich, ist zu befürchten, dass dies auf Seiten der Content-Allianz sehr kritisch aufgenommen würde.
Die Lösung schlug er gleich mit vor: Einfach den Termin absagen und so tun, als hätte die Kanzlerin keine Zeit. Die Lüge wäre aus Neumanns Sicht kein Problem, denn „[e]ine Absage Ihrer Teilnahme aus Termingründen wäre angesichts der aktuellen politischen Lage sicher gut kommunizierbar“.
Die Content Allianz hat nichts zu befürchten
Merkel teilte Neumanns Einschätzung nicht, wie aus einem handschriftlichen Vermerk auf dem Dokument hervorgeht. Merkel erkennt die Wichtigkeit, mit der Netzgemeinde™ zu sprechen: „[D]ie anderen kenne ich ja.“
Ein weiterer Vermerk, vermutlich vom damaligen Chef des Kanzleramtes Ronald Pofalla, stimmt Merkel zu. Er macht aber mit trauriger Deutlichkeit klar, wie vorbestimmt der Ausgang des Gespräches war:
Ich teile das Votum [Neumanns] nicht. Die Content-Allianz hat keinen Zweifel daran, das wir das Urheberrecht ausbauen wollen. Ein Gespräch mit der Netzgemeinde wird diesen Eindruck nicht verändern.
Oder anders formuliert: Wir können uns ruhig mit der Netzgemeinde™ treffen. Unsere Freunde aus der Verleger-Lobby wissen schon, dass wir gar nicht zuhören.
Unseren Informationen zufolge hat das Gespräch mit einer handvoll Teilnehmern der Netzgemeinde™ am 2. Juli tatsächlich stattgefunden. Das Thema Leistungsschutzrecht ist dabei aber kaum angesprochen worden und es wurde darum gebeten, nicht über die Zusammenkunft zu sprechen. Die Content Allianz durfte sich später auch noch mit Merkel treffen – mehr als ein Mal. Und mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit.
Umfangreiche Informationsfreiheitsanfragen kosten uns oft Gebühren. Wir freuen uns daher über Unterstützung, um auch in Zukunft weiterhin Dokumente anfragen und auswerten zu können.
Schreiben von Staatsminister Bernd Neumann an Angela Merkel vom 28. Juni 2012 im Volltext
Ihr Gespräch mit Vertretern der sog. „Netzgemeinde“ am 2. Juli
Auf Anregung von Herrn StS Seibert ist am 2. Juli ein Gespräch mit Ihnen und Vertretern der sog. „Netzgemeinde“ vorgesehen. Ich habe Bedenken hinsichtlich der Realisierung eines solchen Gespräches – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – und möchte in diesem Zusammenhang auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Vor einigen Wochen ist die Content-Alllanz mit einem Gesprächswunsch an Sie herangetreten, um mit Ihnen über die aktuelle Situation der Kreativen und des Urheberrechts zu sprechen. Die Content-Allianz ist ein Interessenverband im Zusammenschluss sämtlicher wichtiger Medienbereiche (Presseverlage, Film, Privatrundfunk, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Musikbranche), der sich für den Wert kreativen Schaffens (Inhalte) und entsprechender (rechtlicher) Rahmenbedingungen einsetzt. Sie wird hochrangig repräsentiert, u.a. durch Frau Intendantin Piel, GEMA-Chef Heker, VPRT-Vorsitzenden Doetz und Herrn Prof. Gorny für die Musikbranche.
Die auch politische Bedeutung der in der Content-Allianz versammelten Akteure ist im Vergleich mit den für das Gespräch am 2. Juli vorgesehenen Vertretern der sog. „Netzgemeinde“ ungleich höher. Zudem steht die Content-Allianz uns (der Union) mit ihren Positionen zum Urheberrecht deutlich näher als die „Netzgemeinde“. Letztere fordert eine Abkehr vom traditionellen Urheberrecht und lehnt Vorhaben der Bundesregierung wie z.B. das Leistungsschutzrecht einhellig ab. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die „Netzgemeinde“ im Urheberrecht Minimalpositionen und im Datenschutz Maximalpositionen vertritt.
Der Bitte der Content-Allianz nach einem Gespräch mit Ihnen haben Sie leider nicht entsprechen können. Das dann von Herrn Minister Pofalla am 19. Juni im Bundeskanzleramt geführte Gespräch ist sehr gut verlaufen, gleichwohl weiß ich, dass Vertreter der Content-Allianz darüber enttäuscht waren, dass die Bundeskanzlerin beim Gespräch nicht dabei sein konnte.
Würde nun durch Sie ein Gespräch mit Vertretern der „Netzgemeinde“ zu einem Zeitpunkt anhaltend öffentlicher Debatte um eine Reform des Urheberrechts geführt, und das bleibt nicht vertraulich, ist zu befürchten, dass dies auf Seiten der Content-Allianz sehr kritisch aufgenommen würde.
Aktuell wird die CDU bei den Kreativen mehrheitlich als die einzige Partei wahrgenommen, die sich noch für die Interessen der Urheber stark macht. Diese Wertschätzung sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Deshalb sollte noch einmal überlegt werden, ob das geplante Gespräch nicht ebenfalls durch Herrn Minister Pofalla geführt werden könnte. Eine Absage Ihrer Teilnahme aus Termingründen wäre angesichts der aktuellen politischen Lage sicher gut kommunizierbar.
Bernd Neumann
[Handschriftliche Randbemerkung von Angela Merkel:
Das Gespräch findet statt. Zu [?] bestimmten Zeitpunkt (Herbst) werde auch ich die Content Allianz empfangen. Aber jetzt ist es wichtig, dass ich auch die Netzgemeinde einmal anhöre, die anderen kenne ich ja.]
[Handschriftliche Randbemerkung, vermutlich von Ronald Pofalla:
Ich teile das Votum [Neumanns] nicht. Die Content-Allianz hat keinen Zweifel daran, das wir das Urheberrecht ausbauen wollen. Ein Gespräch mit der Netzgemeinde wird diesen Eindruck nicht verändern.]
