Google Books ist Fair Use: Berufungsgericht folgt erstinstanzlicher Entscheidung

Fast genau zwei Jahre nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Google und der US-Autorenvereinigung Author’s Guild hat auch das Berufungsgericht entschieden, dass der Dienst Google Books von der Fair-Use-Klausel des US-Copyrights gedeckt ist. Damit können Nutzer des Dienstes weiterhin von Google gescannte Bücher im Volltext durchsuchen und sich Ergebnisse in Form von „Snippets“ anzeigen lassen.

Die zentrale Passage des Urteils (PDF) fasst die Gründe für die Fair-Use-Entscheidung noch einmal kompakt zusammen (meine Übersetzung):

Googles Erstellung einer digitalen Kopie, um eine Suchfunktion anzubieten, stellt eine transformative Nutzungsweise dar, die den öffentlichen Zugang zu Wissen verbessert, indem Informationen über Bücher der Kläger verfügbar gemacht werden, ohne dadurch der Öffentlichkeit einen substantiellen Ersatz für den von urheberrechtlichen Interessen am ursprünglichen Werk oder Derivaten davon betroffenen Schutzgegenstand zu bieten. Dasselbe trifft, zumindest zu den aktuellen Bedingungen, auch auf Googles Bereitstellung von Snippets zu. Die Behauptung der Kläger, Google würde deren Möglichkeit gegen Bezahlung oder kostenlos Lizenzen für quasi dieselben Funktionen, wie Google sie anbietet, ursupieren, geht ins Leere. Zum einen, weil die Lizenzmärkte tatsächlich ganz andere Dienste zum Gegenstand haben als jene, die Google anbietet, und zum anderen, weil die abgeleiteten Rechte eines Autors nicht das exklusive Recht umfassen, Informationen (in der Art, wie sie von Google angeboten werden) über sein Werk bereitzustellen. Googles Gewinnerzielungsabsicht rechtfertigt unter diesen Umständen nicht die Verneinung von Fair Use. Googles Dienst setzt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt und wie dargelegt, die Kläger auch keinem unzumutbaren Verlustrisiko hinsichtlich des Werts von Urheberrechten durch Hackerangriffe aus. Letztlich ist auch die Bereitstellung digitaler Kopien an teilnehmende Bibliotheken und deren Autorisierung für Nutzungen, die keine Urheberrechtsverletzung darstellen, selbst keine Urheberrechtsverletzung, und die bloß spekulative Möglichkeit, dass Bibliotheken möglicherweise eine urheberrechtsverletzende Nutzung ihrer Kopien erlauben könnten, macht Google noch nicht zu einem Beitragstäter. Die Kläger haben diesbezüglich keine Nachweise erbringen können.

In einigen Passagen geht das Urteil noch über die erstinstanzliche Entscheidung hinaus, vor allem was die Rolle von Urheberrechten im Allgemeinen und Fair Use im Speziellen betrifft. So heißt es beispielsweise, dass das „oberste Ziel“ („ultimate goal“) des Urheberrechts in der Erweiterung allgemeinen Wissens und Verstehens liege. Deshalb seien Autoren zwar zweifellos Nutznießer des Urheberrechts, aber

„der oberste, hauptsächlich intendierte Nutznießer ist die Allgemeinheit, deren Zugang zu Wissen durch das Gewähren von urheberrechtlicher Vergütung für Autorschaft gefördert werden soll.“

Hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsichten von Google verweist das Urteil darauf, dass diese bei zahlreichen Anwendungsgebieten von Fair Use, wie „Nachrichtenberichterstattung und -kommentierung, Zitierung in historischen oder analytischen Werken, der Besprechung von Büchern und Aufführungen sowie bei Parodien“, diesem nicht entgegenstünde.

Die Author’s Guild kündigte jedoch in einer Erklärung unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der Entscheidung an, diese nicht zu akzeptieren und das US-Höchstgericht, d. h. den Supreme Court, anzurufen. Hauptkritikpunkt ist der Umstand, dass Fair Use – im Gegensatz zu urheberrechtlichen Schranken in vielen europäischen Ländern – nicht vergütungspflichtig ist, d. h. auch keine pauschalen Zahlungen an Verwertungsgesellschaften für die Nutzung im Rahmen von Google Books anfallen. Ob der Supreme Court den Fall aber überhaupt zulässt, ist zweifelhaft – nicht zuletzt weil die Entscheidung der drei Berufungsrichter einstimmig war.

Aus europäischer Sicht belegt das Urteil neuerlich die größere Flexibilität des US-Urheberrechts bzw. von dessen Fair-Use-Ansatz im Vergleich mit dem starren Schrankenkatalog im europäischen Urheberrecht. So positiv die Entscheidung für Zugang zu und Nutzung von englischsprachigen Büchern auch ist, so sehr wird deutlich, dass ein europäisches Google-Books-Pendant mit Fokus auf nicht-englischsprachige Werke fehlt – vom norwegischen Bokhylla-Projekt einmal abgesehen. Letzteres dokumentiert, dass eine Kombination von Massendigitalisierung von Büchern inklusive freiem Volltextzugang gegen pauschale Vergütung nicht nur wünschenswert, sondern auch praktikabel sein könnte, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. „extended collective licensing“) vorausgesetzt.

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14 Ergänzungen

    1. Inwiefern sollte es sich hierbei um „gestohlene Daten“ handeln? Jeder der ein Exemplar eines Buches besitzt, kann dieses lesen und auch anderweitig nutzen. Die Grenzen bei den Nutzungsrechten bzw. Verwertungsrechten sind dann jeweils in der nationalen Gesetzgebung geregelt. „Fair Use“ sollte in dem Zusammenhang laut Wikipedia mit „Angemessene Verwendung“ übersetzt werden. Der gesamte wissenschaftliche Diskurs (lesen, rezipieren, zitieren von anderen Arbeiten) wird ebenfalls durch Fair Use abgedeckt.

    2. Der Vorwurf kriminellen Handels ist insofern interessant, da auch der Dicke Kim Dotcom das Verhalten GOOGLES als stärkste Säule seiner Verteidigung gegenüber den FBI Vorwürfen ( die Kim die Bildung einer krimellen Vereinigung vorwirft ) in Feld führt. In der Tat kann kein Unterschied zwischen dem agieren Kims und dem Agieren GOOGLES festgestellt werden, außer Google nutzt amerikanischen Wirtschaftinteressen, andere Raubkopierer nicht. Das faktische Agieren ist das selbe. Beide tun so, als hätten sie nichts mit unrechtmäßigen Uploads zu tun, und lassen den Takedowns in absurder Art und Weise zur Farce werden. Noch übler wird es, wenn man mal die Gelegenheit hatte, einige der Gooogle Typen kennenzulernen, die Vorgaben „ Im Dienste der Wissensallemende „ für Google Books unterwegs zu sein. ( Ich denke , Sie selbst waren der Ansicht, im Auftrag Gottes unterwegs zu sein ) . Junge Gestalten ohne einen Mindestansatz an Kultur Backround. Für die machte es wirklich keinen Unterschied, ob ein 11 jähriger ein Buch remixt ( Buchstaben sind Buchstaben ) , auch bemerken diese keinen kulturellen Unterschied zwischen den YouTube Stars „Die Lochis“ und irgendwie Typen wie Wenders oder so . Auch den Deutsche Google Fanclub und die Kickside Supporter aus der vielfältigen „Teilen ist das neue Haben „ Ecke, oder den Google Wertschöpfungsverschenk Promotern der „Peter Thiel „ Geldvermehrungserfindung „Creative commens“ Abteilung , kann man ohne übertrieben Böse zu sein, ein Defizit an kultureller Mindestausbildung attestieren. Man hat sicherlich zu lange den Fehler gemacht, ernsthaft inhaltlich zu diskutieren, in der Annahme, naja, zumindest werden die mal als Schüler im Theater gewesen sein. Nö, leider nicht. Und somit stellen Bücher, Filme, Fotos etc. für diese Menschen tatsächlich keinen ideellen Wert d., Da ist nur irgendwas, dass man benutzen kann, damit andere irgendwie darauf klicken, und schwupps, kann man diese Clickmaniacs katalogisieren und die Daten für die Wertschöpfung der NSA, Facebook oder Google und Co. einsetzen. Das ist das eigentliche Problem der ganzen Aufregung.

  1. Werden die Autoren nicht bereits über die Bibliotheken vergütet, die die Bücher für die Digitalisierung bereit stellen?

      1. Die Inhaber der Verwertungsrechte werden über die Bereitstellung der Bücher in den Bibliotheken vergütet. Die Bücher in den Bibliotheken können so verwertet werde wie es rechtlich zulässig ist. Und da die Verwerter nicht ausgeschlossen haben, dass Scans oder Kopien oder Indizes angefertigt werden, ist dies nunmal zulässig.
        Das die Verwerter mit den Autoren ganz wenig zu tun haben.. ist ein ganz anderes Thema. Wenngleich traurig.

      2. Das stimmt so auch nicht ganz: die Verwerter können laut dem vorliegenden Urteil nämlich die Erstellung von Scans/Kopien/Indizes gar nicht aussschließen, weil sie gar nicht über die erforderlichen Rechte verfügen. Das Angebot von Google Books ist demnach unabhängig von irgendwelchen lizenzrechtlichen Vereinbarungen möglich.

  2. Google – Netzwerk der Macht
    unter
    https://vimeo.com/126786133

    1937 sagte der Science-Fiction-Autor H. G. Wells (1866-1946) die Schaffung eines „Weltgehirns“ voraus, das alles Wissen der Welt enthalten und jedem Menschen zugänglich sein sollte. Er prophezeite auch, dass diese Organisation jedes menschliche Wesen auf dem Planeten überwachen könnte.

    Mit dem Internet ist dieses Weltgehirn heute eine Realität. Suchmaschinen auf der ganzen Welt versuchen, ihr eigenes „Weltgehirn“ aufzubauen. Aber keine hatte einen so verwegenen, weitreichenden und umwälzenden Plan wie Google mit dem „Google Buchprojekt“. Google will alle Bücher digitalisieren, Wissen zentral vereinen.

    2002 begann Google, Weltliteratur einzuscannen. Entsprechende Verträge hatte man mit den größten Universitätsbibliotheken wie Michigan, Harvard und Stanford in den USA, der Bodleian Library in England und der Katalanischen Bibliothek in Spanien geschlossen. Das Ziel war jedoch nicht nur die globale Bibliothek sondern ein verschwiegener Zusatznutzen: man wollte eine neu Form der künstlichen Intelligenz entwickeln…

  3. Also ich hatte heute morgen so einen Flashback. – Meine wenigen mir gebliebenen geliebten Bücher alle plötzlich im Pentagon. – Doch ein Buch hat standhaft dagegen gehalten und das andere wollte sich nicht trennen lassen von den anderen und eines (Das neue Spiel) wollte nicht mitspielen. Dann ein schneller Blick nach links: Sie sind noch da.

  4. Was bei der Diskussion um Google Books unterschlagen wird ist:
    Wer Google Books verwendet, hat vorher zumeist Google’s Suchmaschine benutzt. Google ist die gesamte vorlaufende Recherche bekannt.
    Google weiß wer sucht, was er suchte und was er jetzt sucht und warum er sucht. Google weiß was der Sucher als relevante Suche ausgewählt hat.
    Und nun fängt das Lesen bei Google Book an. Wer liest, welche Stellen, wann und wie lange. Nach welchen Begriffen wird beim Lesen gesucht. Kommt der Leser später zurück.

    Wer ließe sich so in einer realen Bibliothek bespitzeln? Und wer wäre damit einverstanden, dass die Bibliothek die Ausleihedaten an Google weitergibt. Google ist kein wohltätiger Kellner, der kostenlose Häppchen verteilt. Google ist ein gewinnorientierter Mega-Konzern, die mit der Dummheit seiner Nutzer unglaublich viel Kohle macht. Nicht mit mir!

  5. ich bin mächtig über die überwiegend kritische Sicht der Kommentartor’innen bzgl. des gegenständlichen Artikels erstaunt. Es scheint, als würden sich auch die Netzpolitik Nutzer allmählich gegenüber der schwachmatigen PR allerlei selbsternannter „Digitaler Bürgerrechtsgruppen“ oder „Wissensallemendeverbreiternonsense“ emanzipieren. Neuerdings scheint der „Follow rhe money“ Ansatz zu zünden, und somit den meisten klarer zu werden, wer die Profiteure solchen PR Nonsens sind. NSA bei den Daten, in Kooperation mit Google , Facebook und Co., in Vereinbarung mit der NSA dass diese trotz massiver Rechtsverstöße unbehelligt bleiben, solange das Geld in die USA fließt. Und somit, wieso so Typen wie Peter Thiel Gruppierungen wie z.b die EFF maßgeblich finanziert, oder Google in Deutschland allerlei absurd durchschaubarer „ Institute“ wie z.b Collabrotory oder auch Professo*rinnenstellen an diversen Pseudoforschungsuniversitäten. Je mehr die „Illusion „ „freier Daten“ verbreitet wird, umso besser kann er seine Datenabgreif Software an NSA,. CIA und sonst wen auf der Welt verkaufen. Eine feine Symbiose zwischen Spionage und amerikanischen Wirtschaftsinteressen.

  6. Sagt mal, ich habe jetzt hier schon zum zweiten Mal versucht mit einer anderen Mailadresse zu antworten. Werden die neuen TLDs zum Spam aussortiert, oder warum werden meine Kommentare nicht angezeigt?

    Kurz: GoogleBooks ist (mir) oft genug „substantieller Ersatz“ eines Werks (gewesen). Richtig ist das nicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.