Leonhard Dobusch
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: „Bildung in einer digitalen Welt“: Lob und Tadel des Bündnis Freie Bildung an Kultusministerien-Strategie
Offen lizenzierte Lehr- und Lernunterlagen sollten eine zentrale Rolle bei digitaler Bildung spielen. <br /> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/opensourceway/6082519811/">opensource.com</a> : „Bildung in einer digitalen Welt“: Lob und Tadel des Bündnis Freie Bildung an Kultusministerien-Strategie Ein Strategiepapier der Kultusministerkonferenz macht deutlich, dass offen lizenzierte Lehr- und Lernunterlagen zukünftig eine zentrale Rolle im Bereich digitaler Bildung spielen sollen. Dennoch bleibt noch Luft nach oben, wie das Bündnis Freie Bildung dokumentiert.
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: Creative Commons will globale Organisation werden
: Creative Commons will globale Organisation werden Die alternativen Urheberrechtslizenzen von Creative Commons machen das Teilen und Weiternutzen von digitalen Werken einfacher. Die Organisation hinter den Lizenzen möchte sich jetzt eine neue, offenere Struktur geben und bittet um Kommentare aus der Community.
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: Kurz vor Trump: US-Außenministerium veröffentlicht „Playbook“ für Einsatz offener Lizenzen
Cover des "Open Licensing Playbook" (CC0) : Kurz vor Trump: US-Außenministerium veröffentlicht „Playbook“ für Einsatz offener Lizenzen Auf den allerletzten Drücker vor der Inauguration Donald Trumps hat das US-Außenministerium am 19. Januar 2017 noch ein umfassendes Handbuch zum Einsatz von offenen Lizenzen in Bundesbehörden bereitgestellt. Das Federal Open Licensing Playbook (PDF / DOC) fokussiert dabei auf Lehr- und Lernmaterialien, empfiehlt offene Lizenzen aber auch für öffentlich finanzierte Datenbestände, Studien oder Software. Aus der Einleitung (meine Übersetzung):
Bundesbehörden setzen verstärkt auf offene Lizenzen um die Wirksamkeit und die Reichweite ihrer Arbeit zu steigern, um die innovative Verwendung bundesfinanzierter Materialien zu ermöglichen sowie um sicherzustellen, dass öffentlich finanzierte Ressourcen auch öffentlich verfügbar sind. […] Dieses Playbook liefert einen Praktiker-Leitfaden für die Nutzung offener Lizenzen auf Bundesebene, basierend auf dem gemeinsamen bisherigen Erfahrungsschatz.
Zu den Empfehlungen des Playbooks zählen unter anderem die Punkte, möglichst weit verbreitete Lizenzstandards wie eben Creative Commons zu verwenden, um Nachnutzung und Rekombination zu erleichtern, sowie die Nutzung offener, veränderbarer Formate. Beides wird exemplarisch auch am Playbook selbst vorexerziert, steht dieses doch unter der liberalsten Lizenz CC Zero, die quasi völliger Gemeinfreiheit entspricht, und ist es nicht nur als PDF sondern auch als veränderbares DOC-File verfügbar.
Jeder der neun Abschnitte („Plays“) enthält eine Checkliste sowie konkrete Umsetzungsbeispiele aus US-Behörden. An Hand dieser Beispiele aus den diversen US-Institutionen – vom Bildungs- über das Arbeitsministerium bis hin zu den National Institutes of Health – wird deutlich, wie sehr offene Lizenzen unter der Obama-Administration bereits als Querschnittsmaterie erkannt und implementiert worden waren. In Deutschland ist bis dahin noch ein weiter Weg.
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: Lobby-Material zu Urheberrecht für österreichische Schulen: Update für „Ideen sind etwas wert“
Logo "Ideen sind etwas wert" (Screenshot) : Lobby-Material zu Urheberrecht für österreichische Schulen: Update für „Ideen sind etwas wert“ Bereits vor zehn Jahren berichtete Markus erstmals über das Portal „Ideen sind etwas wert“, auf dem der Verband der österreichischen Musikwirtschaft gemeinsam mit dem Fachverband der Film- und Musikindustrie sowie „mit freundlicher Zustimmung des BMBF“ Unterrichtsmaterial zum Thema Urheberrecht und „geistiges Eigentum“ bereitstellt. Die Unterstützung des Bildungsministeriums für die Lobby-Materialien war damals auch in einer parlamentarischen Anfrage erörtert worden.
An der einseitigen und Kritik an übermäßigem urheberrechtlichem Schutz komplett aussparenden Darstellung der Thematik – ein klarer Verstoß gegen das Kontroversitätsgebot für Lernmaterialien – hat sich seither wenig geändert. Die Aufbereitung und auch die Inhalte wurden jedoch immer wieder aktualisiert. Im Foliensatz (PDF) zu „Geistiges Eigentum und Urheberrecht“ findet sich in der aktuellsten Fassung unter anderem folgender Hinweis (Hervorhebungen im Original):
Eine EU-weit durchgeführte Studie kommt zum Schluss, dass in den fünf größten EU-Ländern der durch Piraterie verursachte Verlust an Wertschöpfung mehr als 27 Milliarden Euro beträgt und dass mindestens 200.000 Jobs verloren gegangen sind (gesamte Kreativwirtschaft zwischen 2008 und 2011).
Wie ebenfalls an dieser Stelle dargelegt, sind die Zahlen dieser von der Anti-Piraterie-Organisation BASCAP der Internationalen Handelskammer beauftragten Studie komplett hanebüchen:
Die drei Bereiche mit den mit Abstand größten Wertschöpfungsverlusten zwischen 2008 und 2011 sind (1) architekturbezogene Aktivitäten, (2) (Bau-)Technik und diesbezügliche Beratungsleistungen sowie (3) leitungsbezogene Telekommunikation. Keiner dieser Bereiche ist auch nur am Rande von Piraterie betroffen. Ursache für den Rückgang sind vielmehr die geplatzte Immobilienblase in Spanien sowie Strukturwandel in der Telekommunkationsindustrie. Die einzigen zwei Bereiche mit substantiellen Zuwächsen trotz Wirtschaftskrise sind hingegen (1) Fernsehen und Rundfunk sowie (2) Film, Video und Fernsehproduktion – also jene Bereiche, wo sich noch am ehesten Verluste wegen Piraterie vermuten ließen.
Lobbying mit Auftragsstudien zu betreiben ist das eine, dieselben Fantasiezahlen dann aber auch noch als Fakten in Unterrichtsmaterialien einzuschleusen ist selbst für die Urheberrechtslobby eine neuer Tiefpunkt.
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: Referentenentwurf zum Wissenschaftsurheberrecht: Keine Generalklausel, kein großer Wurf
Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:SUB_Goettingen_Forschungsbibliothek6.JPG">Bild</a>: Frank Schulenburg, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en">CC BY-SA 2.5</a>) : Referentenentwurf zum Wissenschaftsurheberrecht: Keine Generalklausel, kein großer Wurf Seit kurzem liegt ein Referentenentwurf des Justizministeriums für eine Neuordnung des Urheberrechts im Bereich Bildung und Wissenschaft in Deutschland vor. Vieles darin dürfte den Alltag von Lehrenden und Forschenden einfacher machen, auf eine nachhaltige Lösung in Form einer flexiblen Generalklausel wurde jedoch verzichtet.
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: Plattform „Exploring Economics“ und Buch „Wirtschaft neu denken“: Offene Lernunterlagen für Öffnung der Ökonomie
Screenshot: <a href="https://www.exploring-economics.com/de/orientieren/#compare">Exploring Economics</a> : Plattform „Exploring Economics“ und Buch „Wirtschaft neu denken“: Offene Lernunterlagen für Öffnung der Ökonomie Mit der Online-Plattform „Exploring Economics“ versucht das Netzwerk Plurale Ökonomik e. V. Studierende zur Auseinandersetzung mit ökonomischen Theorien jenseits des neoklassischen Lehrbuch-Mainstreams einzuladen. Zum Einstieg findet sich dort auch der unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlichte Band „Wirtschaft neu denken“ von Till van Treeck und Janina Urban.
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: Die Volkshochschulen in der digitalen Welt: Wandel als Notwendigkeit und Chance
Youtube will die Weiternutzung von Creative Commons Videos nicht vereinfachen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/karljonsson/488412425/sizes/o/">jonsson</a> : Die Volkshochschulen in der digitalen Welt: Wandel als Notwendigkeit und Chance Bereits im Juni durfte ich bei der Hauptversammlung des Verbands österreichischer Volkshochschulen die Keynote zum Thema „Die Volkshochschulen in der digitalen Welt“ halten. Eine verschriftlichte Fassung meines Vortrags ist jetzt im „Magazin für Erwachsenenbildung“ des Verbands erschienen. Der Beitrag widmet sich unter anderem der Frage, welche Rolle Volkshochschulen angesichts des ständig wachsenden Angebots an kostenlosen Online-Erklärvideos und ‑Tutorials spielen können und sollen:
Gerade im Zusammenspiel von Plattformen wie YouTube und Volkshochschulen wird deutlich, inwieweit sich Letztere auf Grund der Digitalisierung wandeln werden müssen. Gleichzeitig zeigt es aber auch, dass dieser Wandel eine große Chance darstellt, weil weniger die bloße Wissensvermittlung und mehr die Interaktion, der Austausch und persönliches Feedback im Zentrum stehen werden. Und wenn es darum geht, Orientierung zu geben, dann sind damit natürlich nicht nur YouTube-Tipps gemeint, sondern auch die Einordnung dessen, was sich zu einem Thema auf YouTube findet. Das ist eine immanent politische Aufgabe, bei der sich Volkshochschulen traditionell am Gemeinwohl ausrichten.
Hier geht es zum Volltext, die Folien zum Vortrag sind auf Slideshare verfügbar.
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: „Kreative müssen Einzelkämpfermentalität ablegen“: Interview mit Bruno Kramm zu GEMA-Urteil
Bruno Kramm (Foto: Marquis, CC BY NC 2.0) : „Kreative müssen Einzelkämpfermentalität ablegen“: Interview mit Bruno Kramm zu GEMA-Urteil Ein Urteil des Kammergerichts Berlin hat eine automatische Ausschüttung von Vergütungen der GEMA an Musikverlage für unzulässig erklärt. Im Interview erklärt Bruno Kramm, einer der Kläger, seine Beweg- und die Hintergründe des Verfahrens.
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: Unirahmenvertrag: Gemeinsame Arbeitsgruppe verspricht Lösung bis Jahresende [Update]
Dürfen Studierende weiterhin den digitalen Semesterapparat nutzen - oder geht es zurück zum Kopierer? (Symbolbild) Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0 </a> <a href="https://www.flickr.com/photos/univienna/13909507254/sizes/h/">univienna</a> : Unirahmenvertrag: Gemeinsame Arbeitsgruppe verspricht Lösung bis Jahresende [Update] Der Anfang der Woche an dieser Stelle angekündigte „digitale Ausnahmezustand“ an deutschen Hochschulen ab 1.1.2017 könnte zumindest hinsichtlich der Lehre ausbleiben. Die fast durchgängige Ablehnung des umstrittenen Rahmenvertrags zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort durch Universitäten und Hochschulen, der eine Einzelerfassung von digital bereitgestellten Lernunterlagen vorschreiben wollte, hat die handelnden Personen zurück an den Verhandlungstisch gebracht.
Wie abgestimmte Presseerklärungen von Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und VG Wort (PDF) heute verkündet haben, wurde eine gemeinsame und mit führenden Vertretern der drei Organisationen besetzte Arbeitsgruppe damit beauftragt, eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln:
Die Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einvernehmlich einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten.
Weiters soll bis zum 30. September 2017 eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen „unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 20. März 2013“ gefunden werden. Diese Formulierung deutet darauf hin, dass die Einzelerfassung von hochgeladenen Texten damit nicht völlig vom Tisch ist. Die Kampfbereitschaft der Hochschulen und die glaubhafte Ankündigung, im Zweifel lieber vorerst auf digitale Bereitstellung von Lernunterlagen zu verzichten, hat aber die Verhandlungsposition der Universitäten klar gestärkt.
[Update, 15.12.2016, 17:45 Uhr] Vereinzelt berichten Universitäts- und Bibliothekswebseiten bereits über eine Einigung der Arbeitsgruppe, die eine Fortführung der pauschalen Vergütung bis September 2017, also den Beginn des Wintersemesters vorsehen dürfte. Auf Rückfrage konnte die Pressestelle der Hochschulrektorenkonferenz diese Einigung auf Ebene der Arbeitsgruppe zwar bestätigen, verwies allerdings darauf, dass von Seiten der VG Wort noch eine offizielle Bestätigung durch die dortigen Gremien ausständig sei. Es deutet demnach aber alles darauf hin, dass bis September 2017 erstmal weiterverhandelt wird. [/Update]
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: Neues aus dem Fernsehrat (4): Priorisierung von ZDF-Aktivitäten auf Drittplattformen
: Neues aus dem Fernsehrat (4): Priorisierung von ZDF-Aktivitäten auf Drittplattformen In der dritten Sitzung des Fernsehrats ging es unter anderem um die neue Selbstverpflichtung des ZDF und die Frage, ob das ZDF neben YouTube und Facebook verstärkt auch auf gemeinnützigen Plattformen wie Wikipedia mit seinen Inhalten präsent sein sollte.
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: Befürchtungen bestätigt: Erste Entscheidung in Deutschland nach EuGH-Urteil verschärft Linkhaftung [Update]
Bild eines selbsterstellten Ufos, gefunden in <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UFO-Meersburg.jpg">Wikimedia Commons</a> (Stefan-Xp, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC-BY-SA 3.0</a>, Ausschnitt) : Befürchtungen bestätigt: Erste Entscheidung in Deutschland nach EuGH-Urteil verschärft Linkhaftung [Update] Im September hatte der EuGH entschieden, dass bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Ein Beschluss des LG Hamburg stützt sich auf dieses Urteil und lässt erstmals erahnen, welch ein Flurschaden mit dem EuGH-Urteil verbunden sein könnte.
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: Deutsche Universitäten 2017 im digitalen Ausnahmezustand: Kämpfen oder Kapitulieren?
Foto: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hysancopy.jpg">Foto</a>: Plus903, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC-BY-SA 3.0, bearbeitet</a> : Deutsche Universitäten 2017 im digitalen Ausnahmezustand: Kämpfen oder Kapitulieren? Kein Zugriff auf wissenschaftliche Artikel des größten Wissenschaftsverlags Elsevier in der Forschung, keine Texte für Studierende auf Online-Lehrplattformen in der Lehre. Derzeit sieht es so aus, als wäre das ab 1.1.2017 Realität an deutschen Hochschulen. Paradoxerweise ist das eine gute Nachricht.
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: EuGH erhöht Reformdruck im Urheberrecht: Hohe Hürden für Digitalisierung vergriffener Werke
(<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Old_books_(6365104687).jpg">Foto</a>: Moyan Brenn, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en">CC BY 2.0</a>) : EuGH erhöht Reformdruck im Urheberrecht: Hohe Hürden für Digitalisierung vergriffener Werke Der EuGH hat eine französische Regelung zur Digitalisierung vergriffener Bücher für unzulässig erklärt. Nach dieser Grundsatzentscheidung ist auch die Gültigkeit entsprechender Bestimmungen im deutschen Urheberrecht fraglich. Es fehlt schlicht an europarechtlichen Grundlagen für praktikable Massendigitalisierung von Werken des 20. Jahrhunderts.
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: Zentrales Informationsangebot zu Open Education in Deutschland: „OERinfo“
Screenshot: open-educational-resources.de/ : Zentrales Informationsangebot zu Open Education in Deutschland: „OERinfo“ Im Zuge eines Förderprogramms des deutschen Bildungs- und Forschungsministeriums (BMBF) zu offen lizenzierten Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Resources, OER) war auch explizit die Einrichtung einer bundesweiten Informations- und Koordinationsstelle zum Thema vorgesehen. Den Zuschlag erhielt ein Konzept, das vorsieht, eine Reihe bestehender Angebote – darunter die „Transferstelle OER“ und der „OER-Atlas“ – unter dem Dach von OERinfo (o‑e‑r.de) zu vereinen und darauf aufbauend die Verbreitung von OER in Deutschland zu fördern.
Zu den Angeboten und Aufgaben von OERinfo sollen Dossiers zu OER in den verschiedenen Bildungsbereichen (Schule, Hochschule, Berufsbildung und Erwachsenenbildung) sowie die Organisationen von Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel der Sensibilisierung und Qualifizierung von pädagogischem Personal und Multiplikatoren gehören.
Der Relaunch des Webauftritts unter dem Label OERinfo soll bis Februar/März 2017 abgeschlossen sein.
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: YouTube und GEMA einigen sich: Weniger Sperrbildschirme, aber keine Rechtssicherheit
: YouTube und GEMA einigen sich: Weniger Sperrbildschirme, aber keine Rechtssicherheit Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und Google auf einen Vertrag zur Vergütung von Musikinhalten auf YouTube geeinigt. Details der Vereinbarung bleiben vertraulich, mangels höchstrichterlicher Entscheidung fehlt es weiterhin an Rechtssicherheit.
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: Breitband-Feature über Lip-Sync-App „Musical.ly“ als Beispiel für Remixkultur im Mainstream
: Breitband-Feature über Lip-Sync-App „Musical.ly“ als Beispiel für Remixkultur im Mainstream In der gestrigen Ausgabe der Sendung Breitband bei Deutschlandradio Kultur widmete sich ein von Matthias Finger gestaltetes Feature der App Musical.ly, mit der Playback-Videos mit 15-sekündigen Musiksequenzen erstellt und geteilt werden können (MP3-Download).
Zu urheberrechtliche Fragen rund um den Dienst und inwieweit Musical.ly-Videos eigentlich Remixes darstellen, durfte ich auch ein paar O‑Töne beisteuern.
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: Neues aus dem Fernsehrat (3): Öffentlich-Rechtlich in der Cloud?
Selfie mit Mainzelmännchen am Lerchenberg : Neues aus dem Fernsehrat (3): Öffentlich-Rechtlich in der Cloud? Die dritte Folge der Serie berichtet über die 2. Sitzung des Fernsehrats und eine dort präsentierte Studie zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Cloud.
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: Neues aus dem Fernsehrat (2): Mehr Creative Commons im ZDF?
Diese Mainzelmaennchen gibt es im ZDF-Shop in Mainz zu kaufen. : Neues aus dem Fernsehrat (2): Mehr Creative Commons im ZDF? Im Ausschuss Telemedien des ZDF Fernsehrats war Creative Commons ein Thema, soviel ist öffentlich dokumentiert. Was sich dazu unter Wahrung der Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Mitglied dieses Ausschusses noch öffentlich sagen lässt, darum geht es in der zweiten Folge der Serie „Neues aus dem #Fernsehrat“.
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: Flickenteppich EU-Urheberrecht: Copyrightexceptions.eu visualisiert Ausnahmen in den Mitgliedsländern
: Flickenteppich EU-Urheberrecht: Copyrightexceptions.eu visualisiert Ausnahmen in den Mitgliedsländern Mit Copyrightexceptions.eu gibt es erstmals eine praktische Übersicht zur (unterschiedlichen) Implementation von Ausnahmebestimmungen im EU-Urheberrecht. Das ist nicht nur hilfreich bei grenzüberschreitenden Nutzungspraktiken, sondern dokumentiert auch, wie weit die EU im Urheberrecht von einem „Digitalen Binnenmarkt“ entfernt ist.