Die GEMA spricht in ihrer Pressemitteilung von einem „Meilenstein für eine faire Vergütung der Musikurheber im digitalen Zeitalter“, Google freut sich im YouTube Creator Blog über „Mehr Musik eurer Lieblingskünstler auf YouTube in Deutschland“ und illustriert den Eintrag mit einem Sperrbildschirm-GIF.
Mit der heute verkündeten Einigung zwischen Google und GEMA endet der aus Sicht deutscher InternetnutzerInnen wohl meistgehasste Internet-Rechtsstreit. Während sich Google in den meisten Ländern mit lokalen Verwertungsgesellschaften relativ bald über die Höhe der Vergütung für Musikvideos einig geworden war, dominierten in der deutschen YouTube-Version die Sperrbildschirme.
Mit dem heute verkündeten Abschluss eines Lizenzvertrags sollten die meisten dieser Sperrbildschirme der Vergangenheit angehören. Die letzte Vereinbarung zwischen Google und GEMA war im März 2009 ausgelaufen, seither wurde prozessiert. Teil der Einigung ist deshalb auch eine rückwirkende Vergütung für Nutzungen in der Zeit zwischen 2009 und 2016.
Wie die GEMA in ihrer Pressemeldung betont, bestehen unterschiedliche Rechtsansichten weiterhin fort, nämlich „darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.“
Zur konkreten Abrechnungsweise berichtet Faz.net:
Das Videoportal informiert die Gema über Abrufzahlen und leistet entsprechende Zahlungen, welche die Gema dann an ihre Mitglieder weitergibt. Youtube hat sich zu dieser Lösung bereitgefunden, ohne den von der Gema ins Feld geführten Anspruch rechtlich anzuerkennen.
Wermutstropfen der außergerichtlichen Einigung sind deshalb deren Vertraulichkeit und der Umstand, dass es dadurch kein höchstrichterliches Urteil in der Auseinandersetzung geben wird. Das bedeutet, dass die Rechtsunsicherheit für andere Plattformbetreiber oder neue Diensteanbieter bestehen bleibt; unklar bleibt, ob sie mehr oder weniger als YouTube für dieselben Inhalte zahlen müssen. Transparente Vergütungsstrukturen sehen anders aus.
