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Grundsatzentscheidung: GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI
Ein großer Gewinn für die GEMA Grundsatzentscheidung: GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Liedtexte zum Training ihrer Modelle verwenden? Das Landgericht München gibt in dieser Grundsatzfrage Musiklizenzenverwalter GEMA recht. OpenAI habe mit ChatGPT gegen Urheberrecht verstoßen und soll nun Schadensersatz zahlen.
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GEMA-Wucher: Städte fürchten stille Nacht auf Weihnachtsmärkten
Der Leipziger Weihnachtsmarkt 2022. GEMA-Wucher: Städte fürchten stille Nacht auf Weihnachtsmärkten Mehrere Städte klagen über horrende GEMA-Rechnungen für die Beschallung von Weihnachtsmärkten. Auch Vereins- und Stadtteilfeste könnten betroffen sein. Nun schaltet sich der Deutsche Städtetag ein und will mit der Verwertungsgesellschaft verhandeln.
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Gericht zu Urheberrechtsverstößen: Youtube & Co. können als Täter:innen haften
Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded können nun als Täter:innen gelten, wenn sie nicht hart genug gegen Urheberrechtsverletzungen auf ihren Diensten vorgehen. Gericht zu Urheberrechtsverstößen: Youtube & Co. können als Täter:innen haften Bei Verletzungen des Urheberrechts können Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded als Täter:innen belangt werden, urteilte heute der Bundesgerichtshof. Von den Anbietern sei zu erwarten, wirksame technische Maßnahmen proaktiv einzusetzen, um Rechtsverstöße zu verhindern.
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Exklusiv: Verwerter planen Lobby- und Medienkampagne gegen Digitalkonzerne
Beim Urheberrecht wollen es die meisten allen Recht machen. Exklusiv: Verwerter planen Lobby- und Medienkampagne gegen Digitalkonzerne Die Verwerterlobby plant eine große Kampagne, um für mehr Regulierung der Digitalkonzerne zu werben. Dazu werden Medienunternehmen aufgerufen, freie Werbeplätze zur Verfügung zu stellen. Ein von uns veröffentlichtes internes Schreiben zeigt, dass es vor allem darum geht, zukünftige Gerichtsentscheidungen zum Urheberrecht und weitere Gesetze im Sinne der Verwerter zu beeinflussen.
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: Ist Artikel 13 wirklich das Ende des freien Internets?
Ende unklar: Die Auswirkungen von Artikel 13 sind nicht zu Ende gedacht. : Ist Artikel 13 wirklich das Ende des freien Internets? Was sind mögliche Auswirkungen von Artikel 13 im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform? Wir haben eine ausführliche Analyse und erklären, wer die eigentlichen Profiteure davon sind.
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: EU-Urheberrecht: Lobby-Wettlauf mit Popstars und Kondomen
: EU-Urheberrecht: Lobby-Wettlauf mit Popstars und Kondomen Eigentlich sollte eine große EU-Reform das Urheberrecht fit für das Internetzeitalter machen. Doch die Stimmen der Nutzer wurden fast völlig von großen Firmen und Verbänden übertönt, berichten Lobbywächter. Ihr Bericht zeigt die Tricks von Rechteinhabern und Tech-Konzernen.
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: Affen bei der GEMA, Plattitüden in den Charts: Böhmermann gegen Pop-Industrie
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: „Kreative müssen Einzelkämpfermentalität ablegen“: Interview mit Bruno Kramm zu GEMA-Urteil
Bruno Kramm (Foto: Marquis, CC BY NC 2.0) : „Kreative müssen Einzelkämpfermentalität ablegen“: Interview mit Bruno Kramm zu GEMA-Urteil Ein Urteil des Kammergerichts Berlin hat eine automatische Ausschüttung von Vergütungen der GEMA an Musikverlage für unzulässig erklärt. Im Interview erklärt Bruno Kramm, einer der Kläger, seine Beweg- und die Hintergründe des Verfahrens.
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: YouTube und GEMA einigen sich: Weniger Sperrbildschirme, aber keine Rechtssicherheit
: YouTube und GEMA einigen sich: Weniger Sperrbildschirme, aber keine Rechtssicherheit Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und Google auf einen Vertrag zur Vergütung von Musikinhalten auf YouTube geeinigt. Details der Vereinbarung bleiben vertraulich, mangels höchstrichterlicher Entscheidung fehlt es weiterhin an Rechtssicherheit.
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: GEMA erlaubt Mitgliedern „vergütungsfreie Lizenzen“, Kompatibilität mit Creative Commons fraglich [Update]
: GEMA erlaubt Mitgliedern „vergütungsfreie Lizenzen“, Kompatibilität mit Creative Commons fraglich [Update] Die GEMA erlaubt ihren Mitgliedern seit kurzem, für einzelne Werke eine nicht-kommerzielle Nutzung kostenlos zu erlauben. Auch wenn die GEMA damit nur einer gesetzlichen Vorgabe folgt, ist der Beschluss ein Meilenstein. Ob GEMA-Mitgliedschaft auf diese Weise mit Creative Commons kompatibel wird, ist jedoch weiterhin unklar.
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: „Hacktivismus“ und „Cyberstraftäter“: Bundeskriminalamt veröffentlicht weitere Studie
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: Creative-Commons-Lizenzen und Verwertungsgesellschaften
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: Das Dilemma der Bewilligungskultur im Netz: Zoë Keating im Streit mit YouTube