„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ ist wahrscheinlich die bekannteste Fehlermeldung seit dem Windows-Bluescreen. Da die Sperrtafel vor vielen Musikvideos suggeriert, die GEMA wäre alleine dafür verantwortlich, dass viele Musikvideos in Deutschland nicht geschaut werden können, hat die Verwertungsgesellschaft geklagt. Und vor dem Landgericht München erstmal Recht bekommen. Die Sperrtafeln auf YouTube seien „illegale Anschwärzung und Herabwürdigung“.
Die Realität ist viel komplexer als es die Sperrtafeln andeuten. Google will wenig Tantiemen an die Künstler zahlen, die GEMA als Künstlervertretung will wiederum ganz viel erhalten. Da man sich seit einigen Jahren nicht einigen kann, weil die Mitte für Google zuviel und für die GEMA zu wenig ist, nutzt Youtube die Fehlermeldung, um Stimmung für die eigene Verhandlungsposition zu machen. Das Landgericht München kritisiert das (laut GEMA.de):
Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Google kann dagegen in Berufung gehen. Wir sind gespannt und wünschen uns möglichst zugängliche Inhalte ohne nervige Proxy-Tools und von uns aus können die Künstler gerne dafür vergütet werden.