Landgericht München
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Grundsatzentscheidung: GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI
Ein großer Gewinn für die GEMA Grundsatzentscheidung: GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Liedtexte zum Training ihrer Modelle verwenden? Das Landgericht München gibt in dieser Grundsatzfrage Musiklizenzenverwalter GEMA recht. OpenAI habe mit ChatGPT gegen Urheberrecht verstoßen und soll nun Schadensersatz zahlen.
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Urteil zu Online-Abos: Kündigung muss ohne Login möglich sein
Oft gestaltet sich die Kündigung eines Abonnements schwieriger als dessen Aufnahme. Urteil zu Online-Abos: Kündigung muss ohne Login möglich sein Auf der Streaming-Webseite Wow konnten Abonnent:innen erst nach Anmeldung kündigen. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat das Landgericht München nun entschieden: Kündigungen von Online-Abonnements müssen auch ohne Passworteingabe möglich sein.
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Unsere Strafanzeige: Staatsanwaltschaft klagt Manager von FinFisher an
FinFisher vor Gericht: Strafjustizzentrum München. (Symbolbild) Unsere Strafanzeige: Staatsanwaltschaft klagt Manager von FinFisher an Der deutsche Staatstrojaner-Hersteller FinFisher muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat vier ehemalige Geschäftsführer angeklagt. Sie wirft ihnen vor, ihre Überwachungstechnologie ohne Genehmigung an den türkischen Geheimdienst verkauft zu haben. Anlass ist unsere Strafanzeige.
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: Netzsperren: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern (Update)
Das Landgericht München I hat Vodafone dazu verdonnert, den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to zu sperren. : Netzsperren: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern (Update) Nach einschlägigen Gerichtsurteilen der letzten Jahre lässt die Filmindustrie nun ihre Muskeln spielen. Auf Antrag von Constantin Film muss Vodafone den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to sperren. Zudem darf der Netzbetreiber IP-Adressen von Kunden nicht löschen, die auf eine derzeit unbekannte Tauschbörse zugegriffen haben.
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: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ ist rechtswidrig
: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ ist rechtswidrig „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ ist wahrscheinlich die bekannteste Fehlermeldung seit dem Windows-Bluescreen. Da die Sperrtafel vor vielen Musikvideos suggeriert, die GEMA wäre alleine dafür verantwortlich, dass viele Musikvideos in Deutschland nicht […]