Netzsperren: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern (Update)

Nach einschlägigen Gerichtsurteilen der letzten Jahre lässt die Filmindustrie nun ihre Muskeln spielen. Auf Antrag von Constantin Film muss Vodafone den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to sperren. Zudem darf der Netzbetreiber IP-Adressen von Kunden nicht löschen, die auf eine derzeit unbekannte Tauschbörse zugegriffen haben.

Das Landgericht München I hat Vodafone dazu verdonnert, den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to zu sperren. – Public Domain Benedikt Geyer

Der Netzbetreiber Vodafone muss für seine Kabelinternetkunden den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to blockieren. „Es geht um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind“, erklärte heute eine Unternehmenssprecherin gegenüber netzpolitik.org. Erlassen hat die einstweilige Verfügung das Landgericht München am 1. Februar 2018. Mobilfunkkunden sind von der Verfügung derzeit nicht betroffen, betonte die Sprecherin.

Unabhängig davon hat das selbe Gericht am 11. Januar 2018 eine einstweilige Anordnung erlassen, die es Vodafone untersagt, „die Daten zu löschen, aus denen sich ergibt, welchen Kunden unter welcher Anschrift nachfolgende IP-Adressen zuzuordnen waren“, bestätigte ein Sprecher des Gerichts der Redaktion. Es geht um den Zugriff auf eine „sogenannte Tauschbörse“, sagte der Sprecher, wollte aber keine weiteren Details nennen. Ob es sich ebenfalls um die Plattform kinox.to handelt und wie viele Nutzer betroffen sind, bleibt bis auf Weiteres unbekannt.

Auch hier ist die Klägerin die Constantin Film, die gegen mutmaßliche Urheberrechtsverstöße vorgehen will. Auf unsere Anfrage hat der Rechteinhaber bislang nicht reagiert. Vodafone wollte sich zu letzterem Fall zunächst nicht äußern. Ob eine Abmahnwelle ins Haus steht, die auf Nutzer von Streaming-Portalen abzielt, dürfte jedenfalls bald geklärt werden. Auf die kürzlich scharf geschalteten Netzsperren hat uns ein Twitter-Nutzer aufmerksam gemacht. (Danke!)

Rechtsgrundlage für Verfügung derzeit unbekannt

Der mutmaßliche Betreiber von Kinox.to wurde letztes Jahr verhaftet, die in Deutschland vermutlich illegale Plattform ist jedoch weiterhin in Betrieb. Sie hostet die meist urheberrechtlich geschützten Inhalte nicht selbst, sondern verlinkt lediglich auf andere Videoanbieter.

Rechtsgrundlage für die gerichtliche Anordnung dürfte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2015 sein, das Netzsperren wegen Urheber- oder Leistungsschutzrechtsverletzungen für zulässig erklärt hatte. Auf europäischer Ebene entschied im März 2014 der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Netzbetreiber dazu verpflichtet werden können, mittels Netzsperren den Zugriff auf Plattformen zu unterbinden, die urheberrechtsverletzende Inhalte anbieten. Zusätzlich liegt ein EuGH-Urteil aus dem Vorjahr vor, welches das Streamen von illegal zur Verfügung gestellten Inhalten für unrechtmäßig erklärt hat.

Die Sperrseite von Vodafone. (Screenshot)

Das Instrument der Netzsperren ist heftig umstritten, da es sich sowohl technisch als auch rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Bei einer rigorosen technischen Umsetzung müssten Netzbetreiber eine umfassende Zensurinfrastruktur aufbauen und etwa mittels Deep Packet Inspection tief in jedes einzelne Datenpaket schauen, das über ihre Netzwerke läuft. Das würde aber weitreichende Fragen aufwerfen, vom grundsätzlichen Recht auf Privatsphäre über eine Kollisionen mit dem Fernmeldegeheimnis – wobei der BGH hier keinen unrechtmäßigen Eingriff sieht – bis hin zur Netzneutralität.

So realisiert Vodafone seine Netzsperren denn auch nur über eine simple DNS-Umleitung. Diese lenkt Nutzer, die kinox.to aufrufen wollen, zu einer eigens eingerichteten Sperrseite um. Das lässt sich allerdings leicht umgehen, indem Nutzer einfach einen alternativen DNS-Server eintragen, etwa den von Digitalcourage (85.214.20.141) oder den eines beliebigen anderen Betreibers.

DNS-Sperren leicht zu umgehen und nicht verhältnismäßig

„Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind Netzsperren völlig überzogen“, teilte uns Judith Steinbrecher vom Digitalverband Bitkom mit. Zwar seien die Interessen von Rechteinhabern legitim, die Freiheitsrechte der Internetnutzer dürften dadurch aber nicht eingeschränkt werden. „Die allgemein bei Sperrmaßnahmen diskutierten Methoden wie DNS-, Port-, IP-, Content-, und URL-Sperren haben allesamt gemein, dass sie einerseits leicht zu umgehen sind und andererseits die Gefahr des Missbrauchs oder ‚Overblockings‘ mit sich bringen, also auch legale Inhalte als Kollateralschäden mit zu sperren“, sagte Steinbrecher.

„Mit der E-Commerce-Richtlinie der EU sind solche Sperrmaßnahmen zudem nicht vereinbar. Auch auf Basis der EU-Enforcement-Richtlinie sind solche Maßnahmen laut EuGH nur dann mit EU-Recht vereinbar, wenn die Sperrmaßnahmen eine hinreichende Effektivität haben“, so Steinbrecher. Genau das stellt die gegenwärtige Praxis in Frage, denn Sperrmaßnahmen durch Accessprovider seien im Allgemeinen nicht hinreichend effektiv.

Das Angebot von kinox.to. (Screenshot)

Auch der Verband der Internetwirtschaft eco hält Netzsperren, unabhängig von der technischen Methode, für kein probates und sinnvolles Instrument, um gegen illegale Webseiten vorzugehen. „Netzsperren sind weder effektiv noch nachhaltig“, erklärte eco-Sprecherin Sidonie Krug gegenüber netzpolitik.org. „Wir befürworten den Ansatz Löschen statt Sperren.“ Zwar könne nach Urteil des EuGH vom März 2014 eine Webseite dann mit einer richterlichen Anordnung gesperrt werden, wenn sie nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials anbiete. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein.

„Eine Einbeziehung Dritter, bei der ein adäquat-kausaler Zusammenhang zur eigentlichen Urheberrechtsverletzung nicht oder nur sehr indirekt hergestellt werden kann, ist aus Sicht des eco keine geeignete und verhältnismäßige Herangehensweise“, sagte Krug. „Dementsprechend müssen an die Möglichkeit einer Anordnung von Netzsperren hohe Anforderungen gestellt werden.“

Update, 13. Februar: Abschnitt zur Rechtsgrundlage überarbeitet.

Update 2, 14. Februar: Vodafone hat uns eine ausführliche Stellungnahme zu beiden Fällen zukommen lassen:

Constantin hat jüngst zwei gerichtliche Verfügungen gegen Vodafone erwirkt. Diese sind jedoch voneinander völlig unabhängig und betreffen zwei verschiedene Sachverhalte.

In der einstweiligen Verfügung vom 1. Februar 2018 wird Vodafone aufgefordert, den Zugang zum Streaming-Dienst „kinox.to“ für seine Kabelkunden netztechnisch zu sperren. Es geht hier mitnichten um eine Aufforderung zur erweiterten Speicherung von Kundendaten, wie teilweise kolportiert.

In der einstweiligen Verfügung vom 11. Januar 2018 geht es um die Vorbereitung eines konkreten Auskunftsersuchen zu bestimmten IP-Daten von einzelnen Kunden für gewisse Tauschbörsen (File Sharing). Hierzu werden wir im Vorfeld im Wege einer gerichtlichen Anordnung verpflichtet, bestimmte IP-Adressen auf Grund von festgestellten Urheberrechtsverletzungen nicht zu löschen und im Rahmen einer nachgelagerten zweiten gerichtlichen Anordnung aufgefordert, die dazugehörigen Kundendaten zu beauskunften. Solche Verfügungen erhält Vodafone regelmäßig – wie alle anderen Netzanbieter auch fast täglich. Denn wir geben IP-Daten von Kunden nicht auf einfaches Verlangen potentiell Betroffener heraus, sondern nur dann, wenn ein Gericht uns dazu verpflichtet. Dies war hier auf Basis des Paragraphen 101 im Urheberrechtsgesetz der Fall.

Zur weiteren Klarstellung / Richtigstellung:

Vodafone speichert grundsätzlich nur die Daten, die das Unternehmen zu Abrechnungszwecken benötigt. Dabei hält Vodafone die gesetzlichen Höchstgrenzen zur Speicherdauer strikt ein und unterschreitet diese – im Sinne der Datensparsamkeit – auf freiwilliger Basis zum Teil deutlich. Port und IP-Adresse werden im Mobilfunk gar nicht und Bereich Festnetz (Kabel und DSL) nur für 7 Tage gespeichert. Das Gesetz zur erneuten Einführung einer Vorratsdatenspeicherung – mit einer Speicherung dieser Daten für 10 Wochen – ist basierend auf Entscheidungen des EuGH sowie des VG Köln als europarechtswidrig eingestuft worden und wird von Vodafone nicht angewendet.

Update, 19. März: Mittlerweile liegt die Urteilsbegründung (PDF) vor.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

35 Ergänzungen

  1. Das ist natürlich schlau, dabei auf die Kabelkunden abzuzielen. Deren IP-Adressen sind i.d.R. über Monate gültig, nicht nur für Wochen, wie bei DSL.
    Und das Ding mit der „Tauschbörse“? Wer sich noch an den RedTube-Abmahn-Skandal von 2013 erinnert: Damals hatten die das Porno-Streaming-Portal auch als Tauschbörse deklariert, um die Anschlussdaten der Nutzer abfragen zu können.
    Und kinox.to ist keine Streaming-Plattform, die verlinken ja nur. Die Urheberrechtsverletzungen werden durch Streamcloud und Co. begangen, außer der Urheberrechtsanspruch bezieht sich auf die Film-Cover, die auf der Seite genutzt werden. Und nein, kino(ohneX).to wurde damals nicht wegen der Verlinkungen geschlossen. Die haben Leute bezahlt, sich mit Kameras ins Kino zu setzen, DVDs/BlueRays zu rippen und Netflix abzugreifen. Und das Ergebnis dann auf Hoster hochzuladen, die ebenfalls von den kino.to-Machern betrieben wurden.

    Die Implikationen sind natürlich großartig. Wieviele YouTube Creator regen sich auf, weil deren Videos ungefragt bei Facebook hochgeladen werden? Oder Instagram? Werden also als nächstes Facebook und Instagram gesperrt und alle IP-Adressen derer Nutzer abgefragt?

    1. Das hat mir auch gefehlt und mich gewundert. Hat sich da etwas geändert, ofer versuchen die’s nach 10-15 Jahren einfach auf doof nochmal?

    2. Das ist gefährliches Halbwissen. Es gibt mittlerweile EU-Gerichtsurteile gegen Seiten, die lediglich Links bereitstellen. Die Nutzung dieser Seiten ist grundsätzlich abmahnfähig, wenn sie an die IP bzw die Person dahinter kommen. Deshalb ist es auch keine gute Idee mehr, mit „Premium Account“ von div Click Hostern zu laden, besonders wenn dort Name und Abrechnungsmöglichkeiten preisgegeben wurden.

      Das wird noch ein böses Erwachen geben, Leute. Diese Argumentation „ach die können uns nix weil lediglich Links“ liest man viel zu häufig.

    3. Typischerweise kann werden IP Adressen bei den Internetanbietern aber lediglich bis zu 6 Monate gespeichert. Kabelanbieter haben zudem geteilte IP Adressen oft in Verwendung, weshalb ohne konkretere Aufzeichnungen wer die IP zu einem bestimmten Zeitpunkt exakt für eine Tätigkeit genutzt hat nicht ausreichend sein werden.

      Es gab bisher aber noch keine Abmahnungselle daraus, aber Vodafons Einspruch ist ja auch noch nicht abschließend entschieden worden.

  2. „Zudem darf der Netzbetreiber IP-Adressen von Kunden nicht löschen, die auf eine derzeit unbekannte Tauschbörse zugegriffen haben.“

    Das hat gleich mehrere Implikationen: Soweit ich weiß speichert Vodafone keine IP-Adressen zu Abrechnungszwecken. Die Vorratsdatenspeicherung ist durch Gerichtsentscheide und die Bundesnetzagentur gerade derzeit faktisch ausgesetzt.
    Das wäre also eine Sonder-Vorratsdatenspeicherung einer Urheberrechtsinhabers, nur um ggf. ein paar Leute abmahnen zu können. Unverhältnismäßiger geht es ja wohl kaum.

    Außerdem stellt sich die Frage auf: Wie soll Vodafone feststellen, ob ein Kunde auf eine Tauschbörse zugegriffen hat? Das würde eine inhaltliche Surfprotokollierung voraussetzen, wie sie noch nicht einmal mit der VDS umgesetzt würde. Da sollte die Politik sofort eingreifen (jaja, Groko, da braucht man sich kaum Hoffnungen zu machen) um diese massiven Grundrechtseingriffe zu stoppen. Vodafone klagt hoffentlich weiter, bis sich damit das BVerfG beschäftigen muss.

    1. Wie soll Vodafone feststellen, ob ein Kunde auf eine Tauschbörse zugegriffen hat?

      Das habe ich mich und den Gerichtssprecher auch gefragt, allerdings keine Antwort erhalten. Ich interpretiere das so, dass dem Rechteinhaber Logs dieser „Tauschbörse“ (was auch immer das genau ist) vorliegen – irgendwoher müssen die Informationen ja stammen. Aber das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt reine Spekulation.

    2. Wenn das Gericht untersagt erhobene Daten zu löschen, ordnet es damit nicht an die Daten auch zu erheben.

  3. Die Sperre kann ich noch nachvollziehen, die Abhörmaßnahme und Spionage Anordnung nicht.
    Ich zweifle an der geistigen Gesundheit und am Studienabschluß des Richters/In.

    1. bei den Sperren fällt leider immer unter den Tisch, dass diese – selbst wenn sie wirksam und zum Anordnungszeitpunkt wirksam bzw. angemessen/zulässig wären/waren – ja dauerhaft wirken und sich zumindest die Umstände die die Sperre bei Anordnung noch als angemessen erschienen ließen bzw. die Anordnungsvoraussetzungen begründet haben, später ändern können. Bspw. könnten das Angebot von „überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials“ gelöscht werden oder der Urheberrechtsverletzer wird von seinem Hoster rausgeschmissen und die gesperrte domain wird wieder frei, oder der Urheberrechtsverletzer zieht mit anderer Damain um, weil er (aus seiner Sicht) zu viel gesperrt wurde. Wie es scheint ist nicht vorgesehen, dass dies regelmäßig überprüft wird oder dass die Anordnung zeitlich befristet ist. Somit wäre ein Zugangsprovider auf ewig verpflichtet die Sperre aufrechtzuerhalten, wenn er sich nicht die Kosten und Mühe machen will jede einzelne Anordnung in einem neuen Verfahren überprüfen zu lassen (indem er insb. einen Antrag auf Aufhebung der Sperranordnung stellt). Das wird wohl kaum ein Provider machen. Die nun freie Domain ist damit nicht neu vergebbar, denn ein neuer Domaininhaber bliebe der Sperre ausgesetzt (jedenfalls solange sie auf den Domainnamen abstellt, wie hier kino.to). Klar auch der könnte nun für alle Anordnungen einzeln gegen alle Provider beantragen, diese aufzuheben, da er ja nun Inhaber ist und nichts getan hat. Aber das ist wohl auch unrealistisch. Somit bliebe die Sperre dann auf ewig und die Liste der von einem Provider zu prüfenden und einzuhaltenden Sperren, die bei jedem Aufruf eines Nutzers zu prüfen wäre, wird immer länger. Oder sehe ich da was falsch?

  4. Kann jemand hier mal eine Anleitung empfehlen, wie ich unter einem aktuellen Ubuntu den DNS Server ändern kann? Finde seltsamerweise nichts entsprechendes…

    1. Am besten gar nicht bei Ubuntu,sondern direkt am Router.
      Dann wirkt es auch fuer andere Geraete,zum Beispiel ein Handy,solange es sich im WLAN befindet.
      http://192.168.2.1 aufrufen und mit Benutzername „root“ und Passwort „123456“ einloggen,falls du das noch nicht geaendert hast.
      Dann gehts oben in der Menueleiste auf Daten und danach im Seitenmenue auf DNS&DDNS.
      Hier kannst du zwei DNS Server eingeben,ich empfehle 80.80.80.80 und 80.80.81.81
      Die gehoeren zu http://freenom.world ,einem grossen Domainregistrar mit einem riesigen DNS Netzwerk,das laeuft bei mir sehr zuverlaessig.
      Danach klickst du noch auf Uebernehmen und damit ist die Aenderung schon erledigt.
      Diese Anleitung ist speziell fuer die Vodafone Easybox und bei anderen Routern gehts wahrscheinlich ganz anders.
      Ich gehe mal davon aus,dass du so eine hast,denn bei einem anderen Internetanbieter bist du von dieser Zensur gar nicht betroffen.

    2. Die Einstellung der Nameserver findest Du hier: /etc/resolv.conf
      Suche mal nach Ubuntu + resolv.conf, dann findest Du ein paar Einträge zu dem Thema.

      1. Das funktioniert so aber nicht lange.
        Die Datei wird vom Netzwerkmanager (netctl,gnome-networkmanager,…) automatisch verwaltet.
        Sobald die Verbindung oder der Computer neu gestartet wird,wird sie zurueckgesetzt.
        Bei mir wurde der Inhalt dieser Datei beim letzten Versuch sogar komplett ignoriert,das ist nicht normal,das mit dem zuruecksetzen allerdings schon.

        1. Da hast Du Recht, Änderungen der resolv.conf sind nicht nachhaltig. In meiner Umgebung schaut puppet da alle 10 Minuten drüber und überschreibt wenn es eine Änderung gab. Deshalt hatte ich Joki vorgeschlagen mal nach Ubuntu und resolv.conf zu suchen. Da gab es ein paar Artikel mit nachhaltigeren Lösungen.

          1. Die Brechstangenmethode:
            Änderungen an /etc/resolv.conf vornehmen, dann:
            # chattr +i /etc/resolv.conf
            +i macht die Datei immutable also nicht änderbar
            -i macht das wieder rückgängig.

            Damit macht niemand mehr was an dieser Datei – und puppet muss auch nicht vorbeischauen…

            Dann sei hier noch /etc/resolvconf.conf erwähnt bei der man das verhalten auch einfach setzen.

            Oder man stellt einen DNS-Server einfach in seinen Verbindungseinstellungen ein…

            oder oder oder oder :D

  5. „Da sollte die Politik sofort eingreifen um diese massiven Grundrechtseingriffe zu stoppen.“

    3x ROFL
    und da wundern sich welche, was hier in unserem lande so geschieht….

  6. Und wieder ein schritt richtung Zensur,hoffe das Gericht kippt schnellst möglich diese verfügung.
    Sehr erschreckend das eine Firma mir den Zugang zu bestimmten Seiten verbieten kann.
    Vielleicht sollte Constantin Film mal drüber nachdenken warum die Leute ihre Filme bei solchen Seiten gucken? Bei Amazon Prime Video muss man bei fast alle Constantin Filmen extra zahlen,da sie nicht mit Prime guckbar sind. Vielleicht liegt es daran?
    Geldgeile Drecksfirma!

    1. Weil es umsonst und einfach ist. Glauben Sie wirklich, da steckt eine Protestbewegung der Konsumenten dahinter? Wenn es nicht so leicht wäre, würden die Leute es wohl viel weniger machen.

      1. Aufgrund des Artikels war ich das erste (und hoffentlich auch das letzte Mal) auf dieser Seite – „umsonst und einfach“ sieht für mich anders aus. In Browser eins wurde ich gebeten, den Adblocker auszumachen; in Browser zwei, mit deaktiviertem Adblocker, wurde ich mit unzähligen Pop-ups und Umleitungen zugemüllt. Ich weiß echt nicht, wie es möglich sein soll, dort irgendwelche Filme zu schauen ;)

        Der Leidensdruck, der zum Besuch solcher Abzock-Seiten führt, muss also schon recht gewaltig sein. Insofern lässt sich das schon als eine Art „Protestbewegung der Konsumenten“ interpretieren. IMHO sind die derzeitigen Bezahlmodelle in Summe immer noch zu umständlich, zu zerstückelt und von den gerade angebotenen Inhalten her unvorhersehbar. Da gibt es noch einiges an Optimierungsbedarf.

        Auf die Problematik aber mit Netzsperren zu reagieren, ist nicht nur aus meiner Sicht vollkommen überzogen und gleichzeitig lächerlich. Entweder, man macht’s „richtig“ und baut eine lückenlose Zensurinfrastruktur auf – was aber aus naheliegenden Gründen in demokratischen, freien Gesellschaften nicht möglich ist. Oder man belässt es bei DNS- oder sonstigen Pseudo-Sperren, die spielend leicht zu umgehen sind.

        Anstatt hier ein sinnloses Katz-und-Maus-Spiel zu betreiben, an dem höchstens Anwälte Interesse haben, sollte sich die Industrie lieber auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, gute Inhalte produzieren und endlich eine attraktive Vertriebsplattform auf die Beine stellen. An mangelndem Gewinn soll’s nicht scheitern.

  7. Das Statement
    „„die Daten zu löschen, aus denen sich ergibt, welchen Kunden unter welcher Anschrift nachfolgende IP-Adressen zuzuordnen waren..“

    deutet an, dass dem Rechteinhaber offenbar Adressen von Nutzern bekannt sind.
    Über die Quelle kann man nur mutmaßen.

  8. vielleicht sollte man sich mal überlegen , ob urheberrechte einfach schneller auslaufen . die realen urheber sehen meist eh nix vom geld , ähnlich wie der bauer nix von teurem brot hat . da wird an der kinokasse, bei netflix und co , im fernsehn immer wieder die hand aufgehalten . ich finde, wenn was im fernsehn gelaufen ist , ist es allgemeingut . hab selbst noch kasetten ausm radio aufgenommen . und bei der massiven berieselung gerade musikalisch mit immer dem selben scheiss , bei all den unerwünschten ohrwürmern mit debiller musik ( ich gebe aus nachsicht jetzt keine beispiele) finde ich sollt man nicht immer noch zahlen müssen . musik und film sind ursprünglich kunstformen und keine industrie .

  9. POPCORN!!!! Die Internetausdrucker haben wieder zugeschlagen!
    Was wollen die denn mit den IP-Adressen anfangen ?
    Nachweisen, dass die Internutzer in den letzten Monaten im Internet unterwegs waren ?

    1. Abgleichen mit Logs der DB des Forums (Tauschbörse ????).
      Eine Forumsoftware ist im Endeffekt nur eine Datenbank mit grafischen Frontend.
      Ist Logging eingestellt kannst du alle Nutzeraktivitäten mitschneiden.
      So weist du dann das Nutzer 12345 mit der IP xxxxxxxxxx um 17 Uhr dreißig auf gefällt mir bei Beitrag 254 im Unterforum Movie geklickt hat.
      Ich würde vermuten das es um Uploader geht und weniger um Downloader.
      Je nach Forum kann es sein das die das immer gleichzeitig sind, Stichwort Torrenttracker.
      Irgendwie haben oder hatten die Constantiner Zugang zu solchen Daten.
      Jetzt wollen die die IP einem Anschluss zuordnen.
      Vermutlich haben viele der Nutzer von solch einem Forum keine Möglichkeit der Anonymisierung genutzt und sind zu einem großen Teil Vodafonekunden. Oder die anderen Provider haben die Daten einfach so schon vorher rausgegeben.
      Als nächstes wird es dann richtig interessant, da Anschlussinhaber nicht zwingend gleich Urheberrechtsverletzer.
      Kommt es zu einer Welle von Abmahnungen und Klagen kann das die Gerichte das nächste Jahrzehnt beschäftigen.

      1. Nachtrag
        Interessant ist ebenfalls wie Zuordnungsfehler ausgeschlossen werden sollen, sollten in kurzer Folge IPs gewechselt worden sein.

    2. Ich glaube es geht auch darum mit dieser Meldung „IP Adressen können evtl. Nutzer zugeordnet werden“ in die Medien zu kommen. Viele machen sich deshalb Sorgen und einige schließen dann ein Abo bei einem legalen Filme Anbieter ab. Und das klingelt dann auch bei Constantin in der Kasse. Da hat sich die Klage aufs Nich-Löschen ganz schnell rentiert auch wenn keine weiteren Klagen auf Herausgabe etc. folgen.

  10. In Östereich:
    „Liebe UPC Kundin, lieber UPC Kunde!
    Gegenüber UPC wurde eine gerichtliche einstweilige Verfügung erlassen,
    wonach wir unseren Kunden den Zugang zu der von Ihnen aufgerufenen
    Website nicht mehr ermöglichen dürfen.
    Der Zugang zu dieser Website kann Ihnen daher aus diesem Grund
    nicht zur Verfügung gestellt werden“

    PS: startpage.de bzw. ixquick.de zensiert auch

    @Netzpolitik: Bei solchen Berichten aus Deutschland könnte man vielleicht auch (kurz) die Situation in Österreich darstellen

  11. Ich habe gehört, dass nicht nur kinox.to „gescannt“ wird, sondern weitere 8! Anbieter. Kennt jemand genaueres?

  12. Sehr bedenklich, dass der gesamte Zugang zur Seite gesperrt wird, weil EIN Rechteinhaber hier Klage eingereicht hat. Auf der Seite gibt es schließlich auch noch viele andere Inhalte, welche dadurch auch unzugänglich gemacht werden, deren Angebot aber nicht notwendigerweise auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht ausmacht. Wo kommen wir bitte hin, wenn einzelne Unternehmen hier künftig vorschreiben dürfen, wer Zugriff auf ganze Webangebote bekommt?

  13. Wer besucht den heute schon Kinox.to wenn es nicht aus den einzigen Grund ist, das ein tierisch langweilig ist und das nur versucht um kurz mal ein Überblick zu bekommen welch schlechte Filme wieder rausgekommen sind?

    Ehrlich gesagt Juckt mich diese Sperre nicht im Geringsten, sehe es eher als ein Schutz gegen das verplämpern von unnötiger Zeit. Jeder Depp ist jetzt Regissuer.

    Meiner Meinung nach wird auch diese Sperre ihren eigentlichen Hauptgrund, die Abwendung der immer weiter sinkenden finanziellen Einahmen dadurch nicht gerettet, da es einfach nicht (auf einmal (wieder nach etlichen Jahren)) an Kinox.to liegt

    Sondern einfach daran, das die Filme einfach Schrott sind.

    Constantin kann es sich so hinbiegen wie sies wollen, Fakt ist, das der einst Fruchtbaare Boden zur Wüste wird. Die Generation wächst schon im Kindesalter mit Schrottproduktionen im Fernsehen auf von Machern die dringend ein Psychologen bräuchten. Kaka Ugugugu und nichts als Blödsinn.

    Der Grund warum die Kinder im Zoo die armen Tiere bemitleiden.

    Es ist zwar noch nicht ganz soweit, aber die Wendung tritt nun spürbal schon ganz langsam ein.
    Die Welt ist gerade in diesem Moment im Wandel. Das Blatt bahnt schon Schwingungen an sich zu drehen. Eine große Wende steht bevor, die bisher keiner Erwartet, vor allem „nicht“ die Hauptanalytiker die ja gezwungen sind so zu tun als ob es immer alles bestens laufen würde. Aber das ist nicht die Wahrheit HAA HAAA!!! Und im Hinterstübchen wissen sie es.

    Diese plötzlichen Maßnahmen von den wahren Verbrecher Instituten, die anfangen müssen zu drohen wenn auf Ihren Nährboden die Seuche ausbricht, bringt mir so ein Strahlendes Grinsen ins Gesicht :)
    Ich weis nicht warum. :))

    Noch eins sei gesagt. Wenn sich die Scheere weiter spaltet. Dann bleiben durchaus die kleinen klein. Und die großen natürlich – wachsen. Die krankhafte Mittelschicht die sich selbst als gehoben ansieht und in der Welle von Eigeninterpretationen schwebt…

    Wir warten mit Ruten um euch dann nachtragend höflich die noch freien Plätze zu deuten.

  14. Scheinbar ist nun auch „sci-hub.tw“ bei Vodafone gesperrt. Die Rechtliche Grundlage dafür ist mir nicht bekannt.

  15. So, jetzt ist Dezember. Als 1&1-Kunde staunte ich nicht schlecht, als beim Aufruf der Seite Kinos.to eine Seite mit Vodafone-Netzsprerre auftauchte. Aber damit nicht genug: sämtliche alternativen Seiten wie KinoX Alternativ Adressen: http://kinoS.TOhttp://kinox.TVhttp://kinox.MEhttp://kinox.SIhttp://kinox.IO http://kinox.SXhttp://kinox.AMhttp://kinox.NUhttp://kinox.SG
    gehen auch nicht. Da hat sich ja ein Kleinblödiemitplüschohren richtig Arbeit gemacht. Jetzt haben wir also eine Vorstellung, wie Zensur in der EU-Diktatur aussehen wird.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.