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BGH-Urteil zu YouTube-Fall: E‑Mail- und IP-Adresse sind keine Anschrift
YouTube muss die Mailadressen von Nutzer:innen von nicht an Constantin Film herausgeben. BGH-Urteil zu YouTube-Fall: E‑Mail- und IP-Adresse sind keine Anschrift Rückschlag für Filmverwerter: Constantin Film hat keinen Anspruch auf die Mail- und IP-Adressen von YouTube-Nutzer:innen, die rechtswidrig urheberechtliche geschützte Filme hochgeladen haben.
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Europäischer Gerichtshof: Die Adresse ist da, wo die Post ankommt
Eine Adresse ist die Postanschrift, sagt der Europäische Gerichtshof. Europäischer Gerichtshof: Die Adresse ist da, wo die Post ankommt YouTube muss nicht mehr als die Postanschrift von User:innen herausgeben, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen haben. Denn im Gesetz steht ausdrücklich nur Adresse – und nicht IP-Adresse, E‑Mail-Adresse oder Handynummer, hat der Europäische Gerichtshof klargestellt.
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: Netzsperren: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern (Update)
Das Landgericht München I hat Vodafone dazu verdonnert, den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to zu sperren. : Netzsperren: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern (Update) Nach einschlägigen Gerichtsurteilen der letzten Jahre lässt die Filmindustrie nun ihre Muskeln spielen. Auf Antrag von Constantin Film muss Vodafone den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to sperren. Zudem darf der Netzbetreiber IP-Adressen von Kunden nicht löschen, die auf eine derzeit unbekannte Tauschbörse zugegriffen haben.