Golem.de weist gerade auf eine Pressemitteilung der Constantin Film AG hin, in der diese ankündigt, den Ball aufzunehmen den der Europäische Gerichtshof (EuGH) ihr hingeworfen hat und sich für mehr Zensurinfrastruktur in Deutschland einzusetzen. Die Filmproduktionsfirma, die für Filme wie Resident Evil 1 bis 5 sowie „Fantastic Four“ und „Fantastic Four: Rise of the Silver Surfer“ bekannt ist, glaubt, dass sie auf diese Weise ihr sogenanntes „geistiges Eigentum“ schützen kann:
Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden. […] Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Gerichte Internetanbieter dazu verpflichten, Webseiten, die illegale Inhalte anbieten, für ihre Kunden zu sperren. Auch das Internet ist auf rechtsstaatlich garantierte Rahmenbedingungen angewiesen, und daher ist die Entscheidung des EuGH ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie.
Der EuGH war wie berichtet zu dem Schluss gekommen, dass die Sperrmassnahmen zwar vermutlich nichts bringen werden:
Zum Recht des geistigen Eigentums ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Durchführung einer Anordnung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht zu einer vollständigen Beendigung der Verletzung des Rechts des geistigen Eigentums der Betroffenen führt.
Trotzdem solle man versuchen dürfen, Gerichtsentscheidungen herbeizuführen, die „geistiges Eigentum“ gegen das von Netzsperren bedrohte Grundrecht auf Informationsfreiheit abwägen:
Dabei müssen die Maßnahmen, die der Anbieter von Internetzugangsdiensten ergreift, in dem Sinne streng zielorientiert sein, dass sie dazu dienen müssen, der Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts durch einen Dritten ein Ende zu setzen, ohne dass Internetnutzer, die die Dienste dieses Anbieters in Anspruch nehmen, um rechtmäßig Zugang zu Informationen zu erlangen, dadurch beeinträchtigt werden. Andernfalls wäre der Eingriff des Anbieters in die Informationsfreiheit dieser Nutzer gemessen am verfolgten Ziel nicht gerechtfertigt.
Ständig wiederkehrende Probleme mit Netzsperren wie Overblocking und Internetprovider als Hilfspolizisten würden uns bei ausreichend inkompetenten Gerichten in Zukunft sicherlich viel Stoff zum bloggen geben, auf den wir allerdings wirklich gerne verzichten würden. In den Niederlanden wurde erst vor kurzem gerichtlich festgestellt, dass Netzsperren gegen Piraterie nutzlos sind und man sie deswegen auch wieder aufheben sollte. Ansonsten werden sie zur Zeit besonders prominent in der Türkei und in Russland bei der Meinungsbildungslenkung eingesetzt.
Was die sich selbst so bezeichnende „Kreativindustrie“ betrifft: Zumindest was das Filesharing von Musik angeht, haben mehrere Studien gezeigt, dass der Datei-Tausch sich positiv auf das Kaufverhalten auswirkt. Mit Bezug auf die Filmindustrie kommen in der aktuellen Technologie Review Stimmen zu Wort, die zu ähnlichen Ergebnissen kommen.