Befürchtungen bestätigt: Erste Entscheidung in Deutschland nach EuGH-Urteil verschärft Linkhaftung [Update]

Im September hatte der EuGH entschieden, dass bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Ein Beschluss des LG Hamburg stützt sich auf dieses Urteil und lässt erstmals erahnen, welch ein Flurschaden mit dem EuGH-Urteil verbunden sein könnte.

Bild eines selbsterstellten Ufos, gefunden in Wikimedia Commons (Stefan-Xp, CC-BY-SA 3.0, Ausschnitt)

In einem von der Kanzlei Spirit Legal veröffentlichten Beschluss (Az.: 310 0 402/16, PDF) des LG Hamburg wurde ein Fall entschieden, in dem eine Urheberrechtsverletzung alleine durch Setzung eines Textlinks auf ein von Dritten rechtswidrig zugänglich gemachtes Bild behauptet wurde.

In seinem Beschluss, der eine Urheberrechtsverletzung bejaht, stützt sich das LG Hamburg erstmals auf die im September veröffentlichte Entscheidung des EuGH, mit der dieser die Linkfreiheit eingeschränkt hatte. Dem EuGH zufolge können kommerzielle Anbieter bereits durch das bloße Setzen eines einzelnen Links eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn das Ziel des Links rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden ist.

Wie in der Entscheidung des LG Hamburg deutlich wird, ist es vor allem der an gewerbliche Nutzer angelegte Sorgfaltsmaßstab, der eine Einschränkung der Linkfreiheit zur Folge hat:

Für denjenigen, der mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, [gilt] ein strengerer Verschuldensmaßstab: Ihm wird zugemutet, sich durch Nachforschungen zu vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, wobei die widerlegliche Vermutung einer Kenntnis der fehlenden Erlaubnis bestehe.

Demnach kommt es bei gewerblich-kommerzieller Nutzung nicht darauf an, ob der Linksetzer wusste, dass das verlinkte Bild rechtswidrig zugänglich gemacht worden war. Im Beschluss des LG Hamburg dazu:

Dass der Antragsgegner vorliegend nicht wusste, dass die verlinkte Zugänglichmachung rechtswidrig erfolgte, beruht auf seinem Verschulden; ihm ist diesbezüglich bedingter Vorsatz vorzuwerfen. Die ihm zumutbare Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung hat der An­tragsgegner in vorwerfbarer Weise unterlassen.

Link auf ein falsch CC-lizenziertes Bild

Im Fall vor dem LG Hamburg hatte der unterlegene Antragsgegner auf ein Bild verlinkt, das unter Verletzung der Creative-Commons-Lizenzbedingungen des Ursprungsfotos verändert worden war – es waren in den Himmel des Motivs verschiedene UFO-artige Flugobjekte eingefügt worden, ohne diese Veränderung als solche auszuweisen. Auch bei Bildern unter einer Creative-Commons-Lizenz wie jener der Wikipedia, die Veränderungen prinzipiell erlaubt, muss

deutlich erkennbar gemacht worden sein […], dass es sich um Abwandlungen handelt, und dies ist vorliegend nicht der Fall (zwar mag der Betrachter davon ausgehen, dass es sich nicht um tatsächliche „UFOs“, sondern um eine Bildmontage handelt; er kann daraus allein aber nicht erkennen, dass die Monate nicht vom originären Bildrechtsinhaber stammt, sondern später von anderer Seite hinzugefügt worden ist). Ferner ist die Lizenzbedingung nach Ziffer 4.c) i. und iv. nicht eingehalten, dass auf den Urheber und die Abwandlung in geeigneter Form hingewiesen werden muss. Rechtsfolge des Verstoßes ist das Erlöschen der Lizenz, Ziffer 7.a).

Da der Antragsgegner im Rahmen seines Internetauftritts im Eigenverlag vertriebenes Lehrmaterial entgeltlich anbietet, wurde die Webseite als gewerblich eingestuft. Damit legt das LG Hamburg auch den Tatbestand der gewerblichen Nutzung weit aus: es kommt nicht darauf an, ob mit der konkreten Linksetzung eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, sondern nur, ob der relevante Webauftritt gewerblicher Natur ist.

Weitreichende Folgen der EuGH-Entscheidung

Damit ist der Hamburger Fall wahrscheinlich viel aussagekräftiger für die problematischen Folgewirkungen der EuGH-Entscheidung, als es der von diesem entschiedene Fall GS Media v. Sanoma gewesen war. Die von GS Media betriebene, niederländische Webseite GeenStijl, hatte auf rechtswidrig online gestellte Playboy-Nacktfotos verlinkt und nach Löschung der ersten verlinkten Bildquelle (bei einem Filehoster) einfach auf eine andere, ebenso rechtswidrige Quelle verlinkt.

Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung des LG Hamburg, dass zumindest gewerbliche Webseitenbetreiber bei jeder Linksetzung prüfen müssen, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht worden ist. In der Praxis wirft das die Frage auf, worauf man beim Verlinken noch vertrauen darf? Das zur Illustration dieses Beitrags verwendete Bild stammt beispielsweise von Wikimedia Commons, netzpolitik.org als in (kleinen) Teilen anzeigenfinanziertes Angebot ist eine gewerbliche Webseite. Selbstverständlich habe ich aber nicht weiter nachgeprüft, ob das Bild rechtmäßig auf Wikimedia Commons hochgeladen wurde, sondern darauf vertraut, dass das Bild dort rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurde.

Die Konsequenzen dieser Rechtsprechung zur Linksetzung dürften demnach tiefgreifend sein. Wer keine (Abmahn-) Risiken eingehen möchte, wird in Zukunft so wenig Links wie möglich setzen – etwas, das den Grundideen von Internet und Web fundamental zuwiderläuft. Die Auswirkungen auf Informations- und Kommunikationsfreiheit sind deshalb massiv.

Absurd hohe Streitwerte

Am Rande zeigt das Verfahren auch die absurd hohen Streitwerte, die immer noch in urheberrechtlichen Angelegenheiten festgesetzt werden. In dem gegenständlichen Fall wurde der Streitwert auf € 6.000,– festgesetzt. Laut Spirit Legal hat der Antragsgegner aber „die einstweilige Verfügung bereits als abschließende Entscheidung in der Sache akzeptiert“ – in diesem Fall wird es also zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung kommen.

[Update, 9.12.2016, 14:10 Uhr] Die KollegInnen bei heise.de haben die Absurdität der Entscheidung des LG Hamburg an Hand eines Mailverkehrs mit ebenjenem LG Hamburg demonstriert: „Statt eines Kommentars: Warum heise online derzeit keine Links zum LG Hamburg setzt“. [/Update]

110 Ergänzungen

  1. Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das dann auch, dass ihr und andere Online-Medien nicht mehr auf eure Quellen (z.B. TTIP- / TiSA-Leaks) verlinken dürft, sofern diese (und bei Leaks ist die Lage ja eindeutig) rechtswidrig veröffentlich wurden – also keine Quellenangaben mehr, weil irgendwo in der Informations-Wertschöpfungskette ja Informationen enthalten sein könnten die nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren?

  2. Viel Spass bei der Nutzung von „Creative Commens“ :-) Werde gleich mal hunderte von Fotos machen, diese mit kryptischen CC Gedöns versehen, etwas warten, und dann zusammen! Abmahnanwälten den fetten Reibach machen :-)))

      1. Da fällt mir wieder dieses Urteil vom LG Hamburg ein, welches ein Berliner Fotograf mit Unterstützung eine Fotojournalisten Verbandes durchgesetzt hat. Da ging es gegen Facebook. Mittlerweile sind solche Urteile eine Gefahr für die gesamte Bloggerszene in Europa. Damit wird der riesigen Abmahnindustrie ( Rechtsanwälte und Justizkassen ) die Berechtigung erschaffen sich neue Geldquellen zu eröffnen. Für jeden der ein Partnerprogramm auf seinem Blog betreibt und als kommerziell gelten dürfte kann das alles zur Existensfrage werden.

        Wie auch bei dem o. g. Urteil des Hamburger LG, worüber hier berichtet wird |http://bit.ly/2gJcdtN | besteht die begründete Befürchtung besteht das einige Fotografen sich durch solche Urteile ermutigt sehen könnten in Deutschland Abmahnungen gegen die Blogger-Szene durchzuführen. In dem Artikel steht ja das weitere Fotografen nun Klagen könnten. Ob sich daraus eine gigantische Abmahnwelle entwickeln könnte wird sich in der Zukunft zeigen.

        Die wirkliche Gefahr allerdings die sich dadurch aufzeigt ist allerdings die Bedrohung der Meinungsfreiheit. Falls sich jetzt jemand fragt was solche Urteile damit zu tun haben sollten der lese jetzt bitte aufmerksam weiter. Dadurch das die Verlinkung von Webseiten praktisch nun ein Haftungsrisiko für jeden Blogger und Webseitenbetreiber beeinhaltet wird genau dieses Zeil erreicht.

        1. Da stimme ich zu. Das Internet wird immmer mehr zu einem rechtlichen Minenfeld. Solche Urteil wie daß des LG Hamburg leisten einen Beitrag dazu.

  3. Und mal wieder ist es ein Fotograf, der durch völlig übertriebene und absurde Klagen die Lage für alle schlimmer macht. Warum sind gerade Fotografen so aggro?

    1. Ich denke es ist eher dieser Fachbereich dieses Gerichts, das wieder einmal eine sehr eigene Interpretation von Recht spricht ohne, augenscheinlich, sich dabei eine besonders bedeutende Kompetenz zu zeigen.

    2. Na, weil die auch von was leben wollen. Erwartet ja nur fast jeder, dass ein Photograph umsonst arbeitet, und wenn er dies nicht tut werden die Bilder auch so geklaut.

      Wen wundert es. Mich nicht.

      1. Hätte doch nur jemand die kleinen Buchladenbesitzer und Autoren gewarnt …

        Also als der Buchdruck erfunden wurde.
        Jeder Mensch eine Buchdruckmaschine ins Büro stellte.
        Und Zugang zu allen (den meisten) Büchern der Welt erhielt.

        … das ihr Geschäftsmodell obsolet ist.
        Und von der Marktwirtschaft beseitigt wird.

        Augen auf bei der Berufswahl.

    3. Fotografen sind nicht agro. Die verdienen so gut wie kein Geld mehr. Vor allem im Online-Markt.
      Da kann man sich bei der DPA/P.A. und einigen weiteren und den Verlagen der Mainstreampresse bedanken.
      Wenn sich jemand wundert warum so viele Fotos der DPA/P.A. online auftauchen –> die meisten
      Mainstreammedien sind an der DPA/P.A. beteiligt.
      Ein Foto wird heutzutage für die Onlineverwertung nicht mehr berechnet wenn es auch in dem Medium im Print ist. Wenn nur Onlineverwertung, dann ist die geringste einmalige Zahlung ca. 0,50 Euro, davon
      bekommt der Fotograf in der Regel 50%, dann Abzüglich Steuern und das Foto bleibt bleibt für immer im www. Eigentlich sollte ein Bild, welches online genutzt wird, das doppelte wie im Print kosten und eine
      Gültigkeit von einem Monat haben.

      Es muss hier eine gesetzliche Preisbindung wie die Buchpreisbindung her! Aber da weigern sich die Verlage……

      1. Wenn Fotografen kein Geld mehr mit den Bildern verdienen, warum liegt dann der Streitwert bei 6.000 Euro?

        1. Es gibt eine Tabelle die jedes Jahr rausgeben wird. Diese Werte sind Richtwerte. Dann kommt die Nutzungsdauer dazu und bei Urheberrechtsverletzung, z.B. nichtnennung des Urhebers 100% Aufschlag. Wurde im Vorfeld schon außergerichtlich versucht den Fall zu klären, wird in der Regel eine Unterlassungserklärung unterzeichnet welche sich min auf 5001 Euro beläuft.

        2. Das darfst Du nicht verwechseln damit das die Fotos auch 6.000 EUR wert wären.
          Die Streitwerte regeln den Verdienst bzw. die Gebühren aller beteiligten Rechtsanwälte die daran gerne verdienen möchten.

    4. Ich bin Fotograf und beziehe ALG-II, arbeite an 50-60 Stunden in der Woche, oft auch sonntags und feiertags.
      Jeder erwartet, dass ich prompt liefere und sämtliche Rechte übergebe, dass der Kunde damit auch brav machen kann, was auch immer ihm oder ihr beliebt, aber selbstverständlich dafür nichts bezahlen möchte, denn ist ja digiddahl. Und das ist bekanntermaßen kostenlos.
      10.000 Euro Ausrüstung? Paar Tausend Euro für Softwarelizenzen? Arbeitszeit? Wartung und Pflege? Kosten für Versicherungen?
      Ich habe zuletzt auch zwei Zeitungen mit Abmahnungen gedroht und erhöhte Gebühren verlangt. Die waren zwar sauer, haben aber bezahlt, denn ich hätte das in den Fällen durchgezogen. Ganz einfach weil die wussten, dass sie professionelle Aufnahmen abdrucken und die Bilder hinten herum über die Familien „kostenfrei“ geholt haben. Als Quelle wird dann noch frech angegeben: Privat. Die Familien haben sogar darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung kostenpflichtig ist und mich sogar als Fotografen benannt. War der Zeitung egal, weil die dachten, der Fotograf merkts eh nicht.
      Die eine Familie hat dann bewusst den Artikel bei Facebook geteilt, so dass ich darauf stosse und darauf reagieren kann.

      Und so werde ich permanent um meine Arbeitsleistung betrogen, denn in vielen Fällen bemerke ich diese Publikationen wirklich nicht. Ich kann nicht mehr überleben, während sich Dritte von meiner Arbeit profilieren.

      Andererseits bin ich nicht aggro, weil jemand Bilder, die ich gemacht habe, zu privaten Zwecken bei Facebook oder auf anderen privat genutzten Seiten zeigt. Allerdings freu ich mich immer, wenn jemand darunter schreibt, wer die Arbeiten erstellt hat, mache das aber nicht zur Voraussetzung.

      1. Liebst du deinen Job wirklich so sehr? Ich finde derartig viel Arbeit echt krass, besonders wenn es auf eigene Faust ohne Absicherung passiert, und so wenig dabei herausspringt.
        Wäre ‚Einfach keine Fotos mehr machen und schauen wie der Markt reagiert‘ da nicht die bessere Variante, statt sich hereinzuhängen und das System am Leben zu erhalten?

        1. Inzwischen nicht mehr. Ich bin eigentlich Nahe der Aufgabe, weil ich jede Lust und Motivation an meinem Beruf verloren habe. Die Überlegung geht dann jedoch in Richtung einer möglichen Alternative. Bewerbungen habe ich ohne Erfolg Hunderte geschrieben. Also mache ich, was noch geht und auch das wird rechtlich immer schwieriger. Im Endergebnis bliebe übrig, bis zum Ableben rein auf ALG-II zu setzen und sich frustrierenden Maßnahmen ohne Sinn und Verstand zu beugen. Aber das geht eigentlich jetzt am Thema vorbei.

          1. Komplett OT:

            @Fotofuzzi

            Anfrage: Hättest Du Lust einem DAU (meine Wenigkeit) gegen Honorar mit Tat und Rat (eher mehr letzteres) zur Seite zu stehen?

            Mache:
            a) Gummidruck und andere alternative Verfahren vgl. http://illumina-chemie.de/gummidruck-bzw-gum-bichromate-t4096.html
            und stelle dazu u.a. „digitale Negative“ her. Hätte da Fragen zur Dichte, Gamma Werten usw. Eventuell auch zu analog Photographie (Plattenkamera von 1910 im Format 8×10 vorhanden)

            b) Ein Projekt vor längerer Zeit: http://illumina-chemie.de/ferrofluid-art-t3930.html
            Wie das Ganze beleuchten, ohne die Lichtreflexionen? Indirekte Beleuchtung bzw. Belichtungszelt kämen mir da in den Sinn.

            Komme eher aus der chemischen Ecke und bin phototechnisch bis auf Workshops mit Fotopapier für Kinder ziemlich unbeleckt.

            Falls Interesse: udos[ad]hawaii.edu

            bombjack

        2. Das wird nichts bringen, da mittlerweile z.B. an Presseterminen die Redakteure von Verlagen mit ihren Handys Fotos machen, welche in den Print oder online gehen. Dazu kommen die Hobbyknipser die es cool finden irgendwelche Nasen abzulichten und sich daran aufgeilen die Fotos im Print oder online wiederzufinden. Wie die es schaffen akkreditiert zu werden ist mir ein Rätsel. Die Qualität zählt nicht, nicht richtig belichtet , Weißabgleich liegt bis 1000 Kelvin daneben usw… Aber dafür kostet es nichts…
          Hochzeiten sind noch schlimmer, es gibt Hobbyfotografen welche für 200 Euro eine ganze Hochzeit fotografieren. Zu der Ausrüstung möchte ich noch was zu den Kosten erwähnen. Die 10k Euro sind in den Regel noch zu wenig. Mit zwei Gehäusen ist man schon über 11k Euro. Objektive nochmal min das gleiche. Evtl noch Studioausrüstung, nochmal 10k Euro, wenn man auf halbwegs gute Qualität setzt für den Dauereinsatz. Das Geld muss erstmal verdient werden.

          Ich bin ja dafür das die analoge Fotografie Pflicht wird. Wenn wieder Dias oder Negative abgegeben werden müssten, dann würde man ca, 60% der Leute vom Markt verdrängen, die derzeit getarnt als Fotograf rumlaufen und den Berufsfotografen das Leben schwer machen.

          Fotograf ist kein Handwerksberuf mehr, dank der Digatlisierung…..

          Jede Redation, Verlag, Onlineportal die Fotos benötigen können doch eine Lizenz erwerben für eine gewisse Dauer, ich verstehe nicht wo bei den Leuten das Problem ist. Warum zahlt man den für all die anderen Dinge die man so benötigt…. Wenn Fotos kostlos sein sollen, dann sollte man für die Medien auch nix mehr zahlen.

      2. Du kannst in DE Deine Urheberrechte nicht abgeben. Nutzungsrechte oder sogenannte Exklusive Nutzungsrechte schon.

      3. Bi auch Fotograf und habe mich mal eben wegen meines Berufes (!) intensiv mit § 32 UrhG beschäftigt. Außerdem habe ich extra einen Termin beim Anwalt gehabt und mir den § 32 UrhG umfassend erklären lassen. Deswegen sehe Ich zu, dass meine Bilder grundsätzlich so unique sind, dass an ihnen ein Urheberrecht entsteht und nicht nur ein Leistungsschutzrecht. Das würde nämlich nicht unter § 32 UrhG fallen, so wie ich das verstanden habe. Mein Tipp daher: Sich mit § 32 UrhG beschäftigen ;-)

  4. Problematisch an dem Urteil ist sicher auch der Grad der möglichen Durchwirkung. Falls ich das richtig sehe, sieht, gerade dieses Gericht, eingebettete Inhalte als zu-Eigen-Machung an. Sollte also ein link auf eine „Seite“ führen, die eine Einbettung fremder „fehlerhaft lizensierter“ Inhalte vornimmt, muss dann doch auch über mehrere, folgende Stufen der Verlinkung von einer Abmahnfähigkeit des entfernten links ausgegangen werden.
    Weiter noch, wenn der link ursprünglich layoutgemäß auf eine Unterseite ohne abmahnfähiges Material zeigt, kann jederzeit eine Änderung des Layouts, oder der Zuordnung des links, oder die Generierung dynamischen Inhalts, der link auf eine „Seite“ zeigen, die abmahnfähiges Material selbst oder „fremd-„ einbettet. In Form von iframes dann auch über mehrere Stufen.
    Diese Urteil darf sich nicht ausbreiten. Schon gar nicht in der EU. Oder wir schließen das Internet. Auch gut, geht eh auf den Nerv. Jemand noch BBS-Software?

  5. Der Gesetzgeber hatte also beschlossen, dass ein Gewerbetreibender, zum Beispiel ein Youtuber mit Werbeeinnahmen gegen das Urheberrecht verstößt, wenn er in sein Video berichtet, dass in Schummelhausen auf der Urhebergasse 2 eine Skulptur vom Künstler von und zu Meckernhausen steht, ohne selbst dorthin gefahren zu sein und geprüft zu haben, dass der Eigner des Grundstücks Urhebergasse 2 gar kein Original der Skulptur aufstellte, sondern das gute Stück nach Fotovorlagen selbst zusammengeschustert hat.

    Ok. Solche Rechtsverdrehung bekommen wohl nicht mal Ostfriesen oder Calauer hin. :-/

  6. Tja, der nächste Schritt wird wohl sein, nicht nur Links zu verfolgen, sondern auch nur die Erwähnung der Stelle wohin der Link eigentlich führen soll….

    Die Erwähnung von Wikileaks ist dann wohl demnächst strafbar.

    1. Nein …
      man darf nur kein kommerzielles Interesse haben,
      dann kann man linken wie man lustig ist.
      Afaik

      1. Das „kommerzielle Interesse“ wird aber auch schon seit Jahren sehr breit ausgelegt. Da kann Dir schon ein einzelnes Werbebanner zum Verhängnis werden, selbst wenn es nur zur Kostendeckung der moantlichen Hosting-Gebühren dient und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

        EuGH Urteil hin oder her, aber dass das Urteil vom LG Hamburg kommt, war beim Lesen der Überschriften auf anderen News-Seiten schon fast zu erwarten. Die haben schon einen sehr untadeligen Ruf in punkto Urheberrecht, zumindest von Seiten der Verwertungsgesellschaften.

        1. Leider verpasst es der Gesetzgeber immer noch, eine klare Legaldefinition für kommerziell oder gewerblich zu schaffen. Wäre im Grunde genommen ein 3Zeiler im Gesetz.

      2. Kommerziell dürfte jeder Blogger sein der ein Partnerschaftsprogramm oder auch Anzeigen veröffentlicht um sein Taschengeld aufzubessern. Durch das Haftungsrisiko ist dies ja genau der Nebeneffekt – die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Früher nannte man das Repressalien. | https://de.wikipedia.org/wiki/Repressalie

      1. Nein, nicht unbedingt um die Meinungsfreiheit (meinen darf jeder – gehört werden mus man) geht es: es geht um die Informationsfreiheit. Transparenz ist absolut unerwünscht. Früher hieß es noch „Wissen ist Macht“ – heute sollte es heissen „Infomation ist Macht“. Je mehr Menschen ich von der Information oder den Quellen dazu ausschließen kann je besser – aus Sicht der Mächtigen.

        1. Ok Karsten, genau genommen stimmt das eventuell. Ob Abschaffung der Informations- oder Meinungs- bzw. Gedankenfreiheit.. das ist für mich als Mensch und Nicht-Jurist egal… Ich will einfach nur Frei sein und bloggen nach Herzenslust.. Und auch wenn irgendwelche Verbände ihren Mitgliedern oder auch Rechtsanwälte ihre Mandanten irgendeinen Floh ins Ohr setzen dann möchte ich trotzdem „Freie Information“ geniessen und verbreiten dürfen.

  7. Geschäftsidee:
    Bezahlservice gründen/kaufen … zb. Paypal
    Privat ein Bild hochladen …
    Mit dem Bezahlservice das Bild raubmordkopieren …
    Privat alle Nutzer des Bezahlservice Gedankenverbrechenabmahnen …
    Gewinn =)

  8. …ich glaub, ich schul noch um auf Abmahnanwalt.

    Das Geschäftsfeld scheint absolut krisenfest zu sein, weil anscheinend Juristen/Richter/Politik/Gesetzgeber beständig dafür sorgen, dass weiterhin massenhaft lukrative Abmahngründe existieren!

    1. Das ist genau meine Meinung, so wie das Urteil des Landgerichtes Hamburg welches ein Berliner Fotograf mit Unterstützung einen Fotografenverbandes gegen Facebook erstritten hat | http://bit.ly/2gJcdtN | In dem Artikel steht ja das weitere Fotografen nun Klagen könnten. Von einigen Fotografen könnte so etwas sogar auch als direkte Aufforderung verstanden werden.

      Die begründete Befürchtung besteht das einige Fotografen die sich zusätzliche Einnahmequellen verschaffen wollen durch den Artikel ermutigt sehen könnten in Deutschland Abmahnungen gegen die Blogger-Szene durchzuführen. Was für eine gigantische Abmahnwelle sich aus solchen Urteilen entwickeln könnte wird sich in der Zukunft zeigen.

  9. Es gibt sooo viele wichtige Themen, mit denen sich der EuGH beschäftigen könnte.

    Aber nein, wir machen sowas!

    Schon traurig.

  10. Verschärfend kommt hinzu, dass wir kein globales Urheberrecht haben. Die Beurteilung, ob eine Seite, zu der verlinkt werden soll, die Nutzungsrechte gemäß des Landes hat, unter dessen Rechtssprechung sie steht, ist praktisch unmöglich.

    1. Das internet ist aus Deutschland erreichbar also gilt nur das deutsche Recht. Konsequenterweise sollen daher alle anderen Rechtssysteme der Welt dem deutschen Recht angeglichen werden. /s

      *schüttel*

      1. Warum soll es Deutschland anders machen, als die USA? Die USA setzen doch aus voraus, dass deren Gesetze weltweit gelten. Deutsche Banken entlassen sogar aus Angst vor der US-Justiz Mitarbeiter in Deutschland, obwohl diese nach deutschen Gesetzen kein Fehlverhalten an den Tag gelegt haben, auf Druck und Angst vor horrenden Repressalien durch US-Behörden.

  11. Da dieses Urteil kein höchstrichterliches ist und das EUGH-Urteil ja eine viel nachvollziehbarere Begründung hatte (bei deutlich rechtswidrigem Sachverhalt): könnte man da nicht wieder mal auf die Politik zugehen und fordern, die Dinge in einem Gesetz klar zu stellen? Natürlich so, dass normales Verlinken möglich bleibt.
    Das Anliegen müsste ja von breiten Kreisen getragen sein, denn es trifft alle. Und schließlich gibt es ganz gute Netzpolitiker in den Parteien…

    Hey Netzpolitik: vielleicht mit einem großen Event mit Podiumsdiskussion zur „Rettung des Links“ anfangen?

    Wir können das doch nicht einfach so hinnehmen!

    1. Meinst du etwa so, wie das Leistungsschutzgesetz? Unsere Politiker sind lobbyistenhörig. Und die Contentm**ia hat hier eindeutig die mächtigere Lobby.

  12. Hat das deutsche Volk – wenn es sich mal einig wäre – überhaupt noch eine Chance, sich auf zu lehnen? Die millionenfachen Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen der Legislative, Exekutive und Judikative, die ständige überpositive Rechtsprechung, die Besetzung von Schlüsselpositionen in Europa um nationales Recht auszuhebeln, sind nur der Anfang, den Völkern der Länder ein Mitspracherecht abzusprechen. Wissen ist Macht und dieses Wissen muss mit allen Mitteln eingeschränkt werden. Wo kommen wir hin, wenn das gemeine Volk sich vernetzt und Wissen austauscht, geschweige denn sich organisiert?

  13. Als neues „Voraussetzung“ haben wir jetzt, dass das Setzen eines einzelnen Links auf ein rechtswidrig zugänglich gemachtes Bild eine Straftat sein kann. Nun funktioniert das Internet aber so, dass von einer Webseite normalerweise einige Links auf weitere Seiten enthält, welche wiederum Links auf neue Seiten enthält und so weiter, vgl. auch Kleine-Welt-Phänomen.

    Die logische Frage („Induktionsschritt“) wäre also, was passiert jetzt für Webseiten mit Links auf Webseiten mit Links auf möglicherweise rechtswidrig zugänglich gemachte Bilder? Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten:

    i) Dies kann mit der gleichen Begründung ebenfalls eine Straftat sein.
    ii) Dies kann keine Straftat mehr sein.

    Im Fall i) würde durch wiederholte Anwendung der „Regel“ wahrscheinlich einen großer Teil des Internets und insbesondere die Internetauftritte kommerzieller Unternehmen abmahnbar machen. Man muss nur eine Kette von Links finden beginnend mit dem Internetauftritt des Unternehmens und schlussendlich bei etwas rechtswidrig zugänglich gemachten landen.

    Im Fall ii) könnten Webseitenbetreiber alle ihre (direkten) Links durch Links auf Weiterleitungsseiten ersetzen, welche dann wiederum weiterleiten auf die eigentliche Seite/Bild. Der erste gesetzte Link dürfte dann unkritisch sein und für den zweiten Weiterleitungslink wäre der Betreiber der Weiterleitungsseite zuständig. Der erste Gedanke wäre bei mir hier die Link-Shortener-Dienste zu nutzen, welche meist eh in anderen Ländern .ly/.co sitzen.

    So oder so, scheinen mir beide Fälle sehr verkorkst zu sein und eigentlich niemanden etwas zu nützen, außer natürlich den Anwälten, aber auch als Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Juristen scheint mir das Ganze ungeeignet und da gäbe es sicherlich auch einfachere Wege.

  14. Content-Marketing am Ende?
    Ja, das könnte auch eine Auswirkung des Urteils sein, denn unzählige Unternehmen publizieren mittlerweile jede Menge Inhalte, die aber nur wirkungsvoll sind, wenn sie auch Links enthalten – gerne sog. „Trustlinks“, also solche zu Medien aller Art.
    Der Produktionsaufwand würde sich vervielfältigen, müsste man dabei sämtliche Inhalte auf die Einhaltung des Urheberrechts prüfen, auf die man verlinkt – WIE sollte das auch in der Praxis gehen, wenn es nicht reicht, auf die Urheberrechtsangaben der verlinkten Seite zu vertrauen?

    Somit ergeben sich eigentlich jede Menge Bündnispartner gegen dieses Urteil bzw. FÜR eine andere Gesetzgebung durch die Politik.
    Wer leihert das nun an?

  15. Wie sieht es eigentlich mit der Vererbung der Haftung aus?

    Darf ich auf Seiten linken, die Links zu Material enthalten, das möglicherweise rechtswidrig dort steht? Oder ist das dann auch verboten?

  16. Am Ende bleiben halt nur zwei Wege …
    Entweder das Internet dicht machen,
    oder das Urheberrecht abschaffen.
    Einen Mittelweg kann es nicht geben,
    weil die Grenzen stehts fliessend und undefinierbar wären.

    Also was darf es sein?
    Elektronische Totenstille oder
    die Gedanken sind frei?

  17. Auszug aus dem Impressum der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
    Haftungshinweis
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    Pfilichten sind immer nur für die Anderen.

  18. netzpolitik.org sollte sich ein Beispiel an Heise nehmen und vor jedem Link auf eine Seite eines Politikers, eine Partei oder eine Staatliche Webseite eine derartige anfrage schicken.

    Wenn dass genügend Webseiten machen könnt es sein das die Politiker mitbekommen dass es da ein Problem gibt.

  19. Da stellt sich ganz simpel die Frage wie korrupt ist ein Mensch der 10000 bis 15000 Euro Belohnung erhält und sich dafür einen Status kaufen kann und Privilegien erhält, wie ich kann viel in Urlaub fahren, Haus kaufen, meine Kinder können Geige spielen und sich besser fühlen als andere, kurzum ein besseres Leben erhält. Oder auch wie frei, bzw. erpressbar ist der Mensch wenn er gegen Geld oder noch schlimmer bargeldlos abhängig also von verliehenen Punkten nach dem Belohnungsprinzip wie Geld leben muss? Also Leben oder Gosse bis hin zum Tod vom Geld abhängt?

    Und wenn man dann noch weiß das fast alle Banken privat sind, sich ihr Geld selbst drucken indem se heute u. A Kredite ohne Eigenkapital besitzen zu müssen vergeben können oder hauptsächlich ausnahmslos private Banken ca. 32 Stück die alle miteinander verbunden sind von Staatsanleihen leben wo die Staaten(also hauptsächlich die Arbeitnehmer) Zinsen für zahlen müssen an private Personen die niemand kennt. Die Zinsen für diese Staatsanleihen sind der drittgrößte Posten des Bundeshaushalts.

  20. Gab es nicht einmal eine Rechtsprechung, die festgelegt hat, dass wesentlicher Bestandteil der Abmahnfähigkeit, des Verlinkens von Inhalten oder das auszugsweise umfängliche Zitieren von urheberrechtlich geschützten Materialen analog, die nach außen anscheinende -Zueigenmachung- der Inhalte ist?

  21. Liebe Leute, geht es, dass ihr meine Kommentare „You comment is awaiting moderation“ aus dem ?Spam-Filter rausnehmt?

  22. Liebe Leute, das ist das Ende jeder Suchmaschine! Es ist eindeutig, das Google gewerblich arbeitet und nachweisbar gewerblich handelt! jetzt einen Anwalt suchen und mit dem Geschäftsmodell Millionär werden. Was droht den Betreibern im Wiederholungsfall??? Als Geschäftsführer von Suchmaschinen würde ich sofort kündigen. Das Gesetz gilt ohne Ausnahme! Was ist mit affiliate Programmen, jedes Artikelfoto, mein Verkaufstext oder selbst geschriebene Texte sind mein zu schützendes geistiges Kapital.

    1. Zumindest wäre es wünschenswert, sollte es das Ende jener Suchmaschinen sein, die das Sammeln von „Nur“ Links zu illegal eingestellten Inhalten als Gewerbezweck anbieten. Dazu zählt weniger die Google Suchmaschine ( diese sorgt diebzgl schon vor )

  23. Das Geile dabei ist ja dabei auch die Gewinnerzielungsabsicht. Das gilt ja auch für und Grade bei Freie oder Preiswerte Webhoster für private Homepage, die Werbung einbinden oder die Möglichkeit bieten.

    Damit bekommt man jeden Privatmann dran, der nicht eine Eigen Server Betreibt und verlinkt.

    mfg

    Ralf

  24. @Author
    Nur aus Interesse und zur Einordnung: Welche Studienabschlüsse bzw. Examen haben Sie abgelegt dass Sie gleichzeitig Jurist, Betriebswirt und Organisationswissenschaftler sind?

  25. Zur Beantwortung u.A. solcher Fragen haben viele Professoren einen Lebenslauf auf ihrer akademischen Homepage. Damit konnte ich diese Frage sehr schnell selber beantworten. Das kriegst Du auch hin! Nur Mut!

    1. Hoppla! Das sollte eigentlich eine Antwort an den z. Zt. letzten Kommentar (von Kght) sein. Leider kann ich sie nicht verschieben oder löschen.

      1. Ein Link hätte es auch getan. Nächstes Mal beim Klugscheißen besser aufpassen, dass du dich nicht wieder selber ankackst, riecht dann schlecht.

  26. Ich verstehe die Aufregung nicht. Ich sehe in der Zukunft ein Internet ohne kommerzielle Interessen. ;)

  27. Einfach textise(.)net benutzen. Es bleibt der Text selber übrig, den man dann natürlich auch noch kontrollieren müsste, denn da könnten ja auch fremde Textinhalte urhebergesetzeswidrig verwendet werden, z.B. mit unerlaubten Großzitaten oder mit Fremdzitaten in einem rein gewerblichen Kontext, d.h. ohne Lizenz. Ohne Quatsch: ein Bekannter von mir hat auf seiner gewerblichen Webseite einen Sinnspruch/Zitat aus einem urheberrechtlich geschützten Buch zitiert, und ist dafür fett abgemahnt worden, weil eine solche Nutzung nicht unter das (z.B. wissenschaftliche) Zitatrecht fällt. Auf solche Sachen muss man also in Zukunft auch achten, nicht nur auf korrekte Lizenzen bei Bildern, Videos usw., wenn man im gewerblichen Kontext verlinkt. Textise kann da m.E. schon helfen, jedenfalls als Zwischenlösung, bis man Bilder, Videos & Co. geklärt hat.

  28. Wqs passiert dann eigentlich mit Facebook und vor allem Google? Google ist eine kommerzielle Seite, die fast ausschließlich links generiert. Gleich mal verklagen, oder?

    1. Bei der Menge an juristisch beanstandbaren Links auf Facebook dürfte der Zuckerberg schmelzen.

      Auch Google verlinkt massenhaft, ist ja deren Geschäftsmodell. Es wäre geradezu revolutionär, wenn ein Landgericht diese Konzerne in die Knie brächte.

  29. Stellen die sich das so vor, dass man diese Garantie auch für jede spätere Veränderung der verlinkten Internetseite geben muss?

  30. …der ganze hype um das Verlinken oder Zitieren sowie Weiterverarbeiten wird als Waffe gegen Individuelle, gegen private nicht-kommerzielle Blogger benutzt, um den Grossen im Netz die solo-Platform zu gewährleisten, denn Abmahnung-Anwälte werden sich hüten, gegen Firmen, insbesondere gegen die Herren des Netz zu klagen. Die Kleinen werden so lange abgemahnt, bis sie aufgeben müssen oder nicht mehr arbeiten können. DWN mit Bonnier im Hintergrund macht es so- wie bei mir und fordert bei 30.000 Streitwert für eine einmalige Quellen-Kopie und contextuelle Weiterverarbeitung im eigenen Text einen horrenden Abmahnbetrag. Offensichtlich müssen wir uns damit abfinden, dass Recht immer das Recht des Stärkeren = Konzerns ist, denn die 5 Medien-Mogule kümmern sich einen Dreck um Lizenzen, Copyright oder Genehmigungen. Sie scannen alles und Jedes bis zum Exzess und verwerten es als IHR Produkt. Meine gerichtlich verfügten Verbote meiner Bücher in USA sind auch schon hinfällig. Der Vorteil all dieser Schweinereien ist: das Netz ist wie die NATO: kriminelle Rechtsverdreher zum eigenen Machterhalt der Betreiber. Da wir das nun wissen, müssen wir mit anderen Mitteln kämpfen.

  31. Die Linkverbote werden auch demnächst unterbinden das bei YouTube u.a. Portalen wo User Inhalte der Fernsehsender einstellen, die gesellschaftliche Fragen kritisch beleuchten ( Politikerreden u.a. Nato, Rüstungsindustrie ), unter dem Deckmantel des Urheberrechtes die Veröffentlichung verboten werden soll. Abschaffung der Meinungsvielfalt und Zensur durch die Hintertüre.

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