kinox.to
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: Netzsperren: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern (Update)
Das Landgericht München I hat Vodafone dazu verdonnert, den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to zu sperren. : Netzsperren: Vodafone muss kinox.to blockieren und Kundendaten speichern (Update) Nach einschlägigen Gerichtsurteilen der letzten Jahre lässt die Filmindustrie nun ihre Muskeln spielen. Auf Antrag von Constantin Film muss Vodafone den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to sperren. Zudem darf der Netzbetreiber IP-Adressen von Kunden nicht löschen, die auf eine derzeit unbekannte Tauschbörse zugegriffen haben.
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: Urteil gegen Mitbetreiber von Kino.to und kinox.to rechtskräftig
Verfremdeter Screenshot der aktuellen Kinox.to-Webseite : Urteil gegen Mitbetreiber von Kino.to und kinox.to rechtskräftig Der Bundesgerichtshof hat eine Revision im Verfahren gegen einen Betreiber der damals beliebten Videostreamingplattformen kino.to und kinox.to nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
Das Landgericht Leipzig hat einen 29-Jährigen Angeklagten unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fall „kinox.to“) und wegen Beihilfe hierzu (Fall „kino.to“) sowie wegen (Beihilfe zur) Computersabotage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt sowie Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen.
Der Verurteilte hatte zwischen 2009 und 2011 mit anderen die Streamingportale betrieben.
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: Kinox.to: Razzia gegen Betreiber
: Kinox.to: Razzia gegen Betreiber
Die Polizei hat eine Großrazzia gegen vier mutmaßliche Betreiber des beliebten Streaming-Portals angestrengt. Zwei Beschuldigte wurden bereits in Neuss und Düsseldorf verhaftet.
Wie Spiegel Online berichtet, sind zwei 21 und 25 Jahre alte Brüder aus Lübeck derzeit auf der Flucht. Nach ihnen wird jetzt europaweit gefahndet.
Sie sollen neben kinox.to auch movie4k.to betrieben haben, sowie die Host-Dienste boerse.sx, mygully.com, bitshare.com und freakshare.com. Weiterhin wird ihnen Brandstiftung und räuberische Erpressung zur Last gelegt. Seit 2011 sollen sie Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro aus Werbe- und Abonnementeinkünften schuldig geblieben sein.Streaming-Portale bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, da sie lediglich die Links zu Raubkopien stellen und diese nicht selbst hosten. Sie sind laut den Betreibern mit einer Suchmaschine wie Google vergleichbar, die schließlich zu den selben Inhalten führt.
Das Verlinken von Inhalten, ohne selbst das Urheberrecht zu besitzen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Dem EuGH-Urteil von letzter Woche zufolge ist das Verlinken von Videos grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist der ansonsten freie Zugang zum Material, wie ihn etwa Urheberrechtsinhaber von Youtube-Videos ermöglichen, wenn sie ihr Video der gesamten Netzöffentlichkeit zum Anschauen bereitstellen.Kinox.to zählt zu den meist aufgerufenen Seiten Deutschlands. Sein Vorläufer Kino.to wurde 2011 gesprengt, die damaligen Betreiber wurden zum Teil zu fast vierjährigen Haftstrafen verurteilt. Nur etwa einen Monat später hatte sich kinox.to als Nachfolger mit sehr ähnlicher Optik positioniert.
Derzeit kann man sowohl Kinox.to als auch Movie4k.to noch aufrufen. Zuletzt hörte man von den beiden Seiten, als sie in Österreich gesperrt wurden und damit die Dikussion über Internetzensur in Europa um weiteres Land bereicherten. -
: Demo gegen Netzsperren in Wien
<a href="https://secure.flickr.com/photos/sashafatcat/4092036350/in/photostream/">Paul Joseph</a> CC-by 2.0 : Demo gegen Netzsperren in Wien Morgen gibt es in Wien eine spontane Demonstration gegen die kürzlich in Österreich eingeführten Netzsperren. Demonstrier wird vor dem Sitz des Vereins für Anti-Piraterie, welcher die Netzsperren gerichtlich durchgeboxt hat und politisch dafür eintritt.
Wo: Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Wann: 10. Oktober 2014, 14:00 -
: Netzsperren: ab heute in Österreich, bald in ganz Europa – kinox.to heißt jetzt kinox.tv
: Netzsperren: ab heute in Österreich, bald in ganz Europa – kinox.to heißt jetzt kinox.tv Seit heute gibt es Internet-Sperren in Österreich. Die Webseiten kinox.to und movie4k.to sind bei dem Betreiber UPC nicht mehr erreichbar. Vorherige Sperren der Webseite kino.to eskalierten von den österreichischen Höchstgerichten bereits bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und führten dort zu einem Urteil mit dem Netzsperren in ganz Europa zum legitimem Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen wurden. In Österreich sehen wir jetzt zuerst, was möglicherweise in ganz Europa passieren wird, nämlich wie komplett ohne Gesetzesänderungen nur aufgrund dieses EuGH Urteils eine Zensurinfrastruktur im Internet etabliert werden muss.
Konsequenzen für ganz Europa
Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung wurde der EuGH von österreichischen Gerichten (in diesem Fall Oberster Gerichtshof, OGH) in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren angerufen. Es wurde also in einem laufenden Verfahren vor einem nationalen Höchstgericht eine Pause gemacht, um den EuGH in der Klärung von europarechtlichen Fragen anzurufen. Wenn der EuGH sein Urteil gefällt hat wird dieses erstens sofort bindend in ganz Europa und zweitens reaktiviert es das nationale Verfahren, was für dieses Land dann meist unmittelbare rechtliche Konsequenzen auf nationaler Ebene hat. Wenn das Urteil des EuGH keine sofortigen Konsequenzen in einem Land entfaltet, kann ein Verfahren vor einem nationalen Höchstgericht angestrebt werden, um mit dem Urteil des EuGH im Rücken nationales Recht zu ändern. Mit diesem Mechanismus kann man aktuell in den meisten Ländern sowohl die Vorratsdatenspeicherung abschaffen, als auch Netzsperren einführen.
Disclaimer: Natürlich können nationale Höchstgerichte immer noch anders urteilen als der EuGH und auch der Weg zum nationalen Höchstgericht ist weder trivial noch billig. Außerdem gibt es auch noch EU-Länder komplett ohne Verfassungsgerichtshof (Bsp. Niederlande).
Erzwungene Privatisierung der Rechtsdurchsetzung
Zurück nach Österreich. Die Anwälte der Unterhaltungsindustrie haben nach dem Urteil des OGH Sperraufforderungen für die Webseiten kinox.to, movie4k.to und thepiratebay.se an mehrere große ISPs verschickt. Ähnlich wie beim „Right to be Forgotten“ Urteil des EuGH (C‑131/12) ist auch hier kein Richtervorbehalt vorgesehen, sondern die Entscheidung ob ein Lösch-/Sperr-Anforderung gerechtfertigt ist soll von einem Unternehmen getroffen werden. Trotzdem haben es die ISPs in Österreich darauf ankommen lassen und sich gegen die Unterlassungserklärung der Rechteinhaber gewehrt, um eine Entscheidung vor dem Handelsgericht Wien zu erwirken. Über diesen Weg können ISPs sich sozusagen noch mal eine rechtliche Absicherung für Sperranforderungen holen, auf den Anwaltskosten bleiben sie dabei aber sitzen. Ob das ein nachhaltiges Modell ist, vor allem für kleinere Provider, ist sehr zweifelhaft. Wenn der Provider der Sperraufforderung voreilig nachkommt können auch die Kunden den Zugang zu gesperrten Seiten klagen. Mit der aktuellen Situation sind alle unzufrieden, außer die Vertreter der Rechteinhaber.Was wird gesperrt?
Gesperrt werden können Webseiten, die unerlaubterweise Zugang zu überwiegend urheberrechtlich geschützte Inhalten ermöglichen, zum Beispiel Video-Streaming Portale wie kino.to. Bei One-Click-Hoster wie Rapidshare ist die Situation unklar. ThePiratebay hat es in dem Urteil des OGH geschafft davon zu kommen, weil die Plattform auch legale Inhalte zugänglich macht greift das „Recht der Nutzer auf rechtmäßigen Zugang zu Informationen“ und sie kann nicht gesperrt werden. Die genaue Grenzziehung ist – wie immer – unklar.
Viel bedenklicher ist jedoch die Definition eines „Vermittlers“ im EuGH-Urteil. Theoretisch könnte damit nicht nur der ISP zur Sperrung verpflichtet sein, sondern zum Beispiel auch VPN Anbieter.
Technische Umsetzung und Transparenz
Die Aktuelle Sperre bei UPC basiert nur auf DNS-Ebene, obwohl in der originalen Sperrverfügung die Rechteinhaber noch eine „kombinierte Sperrung auf DNS- und IP-Ebene“ gefordert hatten. Nach dem EuGH- und OGH-Urteil gilt für die „zumutbaren Maßnahmen“ der Sperre ein „Erfolgsverbot“, das heißt der Rechteinhaber muss nur einmal erfolgreich nachweisen das er eine Netzsperre umgehen kann, um weiter Druck auf den Provider ausüben zu können bestehende Sperren zu verschärfen. Gleichzeitig darf die Maßnahme des Betreibers aber auch nicht überbordend sein, da sonst der Nutzer in seinen Rechten auf legale Informationen zuzugreifen eingeschränkt wird. Wirkliche Klärung bringen wohl erst weitere Gerichtsverfahren.
Wie man an der geleakten Sperrverfügung oben sieht, gibt es keine eingebaute Transparenz für diese Sperrlisten. Da theoretisch jeder Rechteinhaber jedem ISP (oder sonstigen „Vermittler“) eine Sperrverfügung schicken kann, gibt es keine zentrale Liste der gesperrten Seiten und der eingesetzten technischen Zensurmaßnahmen. Hier wäre wohl dringend eine technische Lösung gefordert um erfolgte Sperren wenigstens zu detektieren und zentral sichtbar zu machen.
keine politische Frage?
Die politischen Reaktionen sind zwar einhellig gegen die aktuellen Entwicklungen. SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS haben alle mit ihren jeweiligen Sprechern die Entwicklungen kritisiert und sich gegen Zensur ausgesprochen. Die wissen aber alle, dass sie jetzt in einer recht komfortablen Position sind. Die Politik muss keine Gesetze mehr ändern, um der Unterhaltungsindustrie zu ihrem Willen zu verhelfen: einfach nichts tun und die Gerichte machen lassen reicht um eine Seite im ewigen Urheberrechtsstreit zufrieden zu stellen. Deshalb gibt es auch keine politische Verantwortung für die aktuellen Entwicklungen. Wir haben ein Problem.
Schon diesen Herbst gibt es eine österreichische Urheberrechts-Novelle, dort muss dieses Problem behoben werden.
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: Bündnis der Werbewirtschaft gegen Piratenseiten vor Start
: Bündnis der Werbewirtschaft gegen Piratenseiten vor Start Stefan Mey berichtet bei Hyperland über fortgeschrittene Verhandlungen im Rahmen des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, um Piratenseiten wie kinox.to den Werbegeldhahn zuzudrehen. Geplant ist irights.info zu Folge „eine Beschwerdestelle und eine Schwarze Liste mit ’strukturell urheberrechtsverletztenden Websites’ “. Mey zu Folge soll das Bündnis in Kürze an den Start gehen. Bereits heute seien aber Blacklists im Einsatz, wie Mey nach einem Gespräch mit einem Vertreter der Bamberger upjers GmbH berichtet:
„Mit sämtlichen Werbepartnern würden vorab Vereinbarungen getroffen, die das Schalten von Werbung auf illegalen Seiten ausdrücklich verbieten und Verstöße mit empfindlichen Vertragsstrafen ahnden. Zudem enthalte die Vereinbarung auch eine Blacklist, auf der unter anderem die Seite kinox.to stehe.“
Für den Digitale Gesellschaft e. V. hat Mey auch mich um eine Stellungnahme gebeten:
Der Verein Digitale Gesellschaft äußert sich im Gespräch mit Hyperland grundsätzlich positiv zu dem Vorhaben. Kritisch sei jedoch, dass ein vager Begriff wie “strukturell urheberrechtsverletzend” auch so ausgelegt werden könne, dass er neue und innovative Dienstleister behindert, meint Urheberrechts-Experte Leonhard Dobusch. “Strategien der Rechtsdurchsetzung, die nicht auf Abmahnung von Endnutzern, sondern auf eine Verfolgung gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzer setzen”, sind aber zu begrüßten, sagt Dobusch.
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: Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen: Durchsuchungen und Festnahme bei Werbevermarktern von kino.to
: Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen: Durchsuchungen und Festnahme bei Werbevermarktern von kino.to
Follow the money: Letzte Woche gab es weitere Durchsuchungen in drei Bundesländern im Fall kino.to. Die Beschuldigten sollen Werbung vermarket haben, die neben den Streams auf den Filehostern angezeigt wurde. Eine Person wurde verhaftet, eine weitere nach einem umfassenden Geständnis zunächst entlassen.Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen schreibt sich den Erfolg auf die Fahnen:
Am Ausgangspunkt dieses Verfahrens standen umfangreiche Vorermittlungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) gegen mehrere Internet-Werbeanbieter seit dem Frühjahr 2011. Damals wurde die GVU auf eine der Agenturen aufmerksam, da deren Werbelayer auf der Eingangsseite eines kino.to-eigenen Streamhosters geschaltet waren. Im Verlauf der anschließenden Untersuchungen verdichteten sich die Indizien auf weitere Überschneidungen mit den von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren im Komplex kino.to, weshalb die GVU der Behörde ihre gesammelten Erkenntnisse im Januar 2012 zur Verfügung stellte.