Follow the money: Letzte Woche gab es weitere Durchsuchungen in drei Bundesländern im Fall kino.to. Die Beschuldigten sollen Werbung vermarket haben, die neben den Streams auf den Filehostern angezeigt wurde. Eine Person wurde verhaftet, eine weitere nach einem umfassenden Geständnis zunächst entlassen.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen schreibt sich den Erfolg auf die Fahnen:
Am Ausgangspunkt dieses Verfahrens standen umfangreiche Vorermittlungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) gegen mehrere Internet-Werbeanbieter seit dem Frühjahr 2011. Damals wurde die GVU auf eine der Agenturen aufmerksam, da deren Werbelayer auf der Eingangsseite eines kino.to-eigenen Streamhosters geschaltet waren. Im Verlauf der anschließenden Untersuchungen verdichteten sich die Indizien auf weitere Überschneidungen mit den von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren im Komplex kino.to, weshalb die GVU der Behörde ihre gesammelten Erkenntnisse im Januar 2012 zur Verfügung stellte.
Danach gehören die Werbevermarkter zu einem Firmengeflecht, das Ende 2011 aus vier aktiven Unternehmen bestand. Zwei andere Internetdienste dieses Netzwerks waren zu dem Zeitpunkt bereits wieder eingestellt worden. GVU-Erkenntnissen zufolge haben mindestens zwei Tochterunternehmen Raubkopien- und Erotikportale sowie Filehoster vermarktet – in der Szene als „Sonderfallseiten“ bezeichnet. Zahlreiche Indizien verweisen auf intensive Geschäftsbeziehungen zu wenigstens zehn illegalen Filehoster- und Streaming-Portalen, mehreren einschlägigen File- bzw. Streamhostern sowie einer Vielzahl Erotikportalen.
Ole Reismann hat weitere Informationen auf Spiegel Online:
Die beiden sollen über die mittlerweile von den Betreibern abgeschaltete Website eads.to Anzeigen vermittelt haben. Diese waren bei den Filehostern zu sehen, auf denen die Betreiber von kino.to die illegal kopierten Filme und Serien abgelegt hatten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur gewerbsmäßigen Verletzung von Urheberrechten.
Konkret geht es um 35 Werbebuchungen. Auf der Website warb eads.to damit, Werbung für „Sonderfallseiten“ wie Szene- und Erotikprojekte sowie File- und Imagehosting zu besorgen. Im Impressum war eine Firma in Panama angegeben. Die Anzeigenbanner sollen laut Staatsanwaltschaft für Erotik- und Abzockangebote geworben haben.
Die beiden genannten Seiten sind mittlerweile offline, ein Bild machen kann man sich in der Wayback Machine des Internet Archive: eAds.to und tldAdserv.com.
