Der Bundesgerichtshof hat eine Revision im Verfahren gegen einen Betreiber der damals beliebten Videostreamingplattformen kino.to und kinox.to nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
Das Landgericht Leipzig hat einen 29-Jährigen Angeklagten unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fall „kinox.to“) und wegen Beihilfe hierzu (Fall „kino.to“) sowie wegen (Beihilfe zur) Computersabotage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt sowie Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen.
Der Verurteilte hatte zwischen 2009 und 2011 mit anderen die Streamingportale betrieben.
