Eines der besten Gedankenexperimente zum Thema Urheberrecht im Bereich von Forschung und Lehre steuerte dieses Jahr James Heathers bei. In seinem Beitrag forderte er, das wissenschaftliche Publikationssystem dem „Müllabfuhr-Streik-Test“ („Garbage Strike Test“) zu unterziehen. Und zwar verweist er auf die lange Geschichte erfolgreicher Streikbewegung von Beschäftigten im Bereich der Müllentsorgung. Auseinandersetzungen folgen dabei diesem Muster:
„Gebt uns was wir wollen!“
„Nein.“
„Okay. Dann holen wir den Müll nicht mehr ab.“
Was passiert aber, wenn die Müllabfuhr ab 6 Uhr früh am nächsten Tag streikt? Binnen kurzer Zeit türmen sich Berge von nicht entsorgtem Müll auf Straßen, die immer schwerer befahrbar werden. Städte leiden nicht nur unter bestialischem Gestank sondern auch unter Rattenplagen. Es herrscht Ausnahmezustand. Und spätestens nach ein paar Tagen ist der Druck auf die Verantwortlichen so groß, dass es zu irgendeiner Einigung kommen wird.
Heathers schlug nun vor, denselben Test auf Wissenschaftsverlage anzuwenden. Was würde passieren, wenn die großen, marktbeherrschenden Wissenschaftsverlage wie Elsevier, Springer und TaylorFrancis ab morgen 6:00 ihre Arbeit komplett einstellen? Heathers Einschätzung:
Ergebnis wäre ein System, das in nahezu jeder Hinsicht vom Status quo abweicht, und zwar nahtlos und unmittelbar.
Und weiter:
Die Leute würden Zeitschriftenarchive erfassen und als Torrent bereitstellen. Universitäten würden einfache Zugangssysteme anbieten. Jemand würde eine Browser-Erweiterung schreiben um Literaturlisten mit Torrents der Aufsätze zu verknüpfen. […] Forscher mit großen privaten Artikelbeständen in Endnote, Zotero, Papers, ReadCube etc. würden Wege finden, diese zu exportieren.
Heathers prognostiziert, dass der Streik der Wissenschaftsverlage spätestens nach zwei Tagen als Gelegenheit für die Neugestaltung eines kaputten Publikationssystems erkannt werden würde. Die zentralen Aufgaben wissenschaftlicher Tätigkeit – Verfassen von wissenschaftlichen Texten und Qualitätskontrolle durch andere WissenschaftlerInnen („Peer Review“) – ließen sich einfach auf offene, von Bibliotheken, Universitäten und Forschungsförderern finanzierten Plattformen wie ArXiv.org oder der Open Library of Humanities verlagern. Mit Open Journal Systems existiert ein etabliertes Open-Source-System zum dezentralen Hosting wissenschaftlicher Zeitschriften, das bereits heute von Universitäten wie der FU Berlin oder der Universität Wien eingesetzt wird. Würden die großen Wissenschaftsverlage von heute auf morgen ihr Angebot einstellen, der Fortbestand des Wissenschaftssystems, der Austausch und die Qualitätssicherung von Forschungsergebnissen wäre nicht im Geringsten gefährdet.
Deutsche Universitäten versus Elsevier & Co
Tatsächlich ist es so, dass die Macht der großen Wissenschaftsverlage auf tönernen Füßen steht. Weder die AutorInnen wissenschaftlicher Aufsätze noch die anonymen GutachterInnen werden für ihre Tätigkeit von Verlagen bezahlt. Trotzdem verlangen Wissenschaftsverlage die Einräumung exklusiver Rechte und immer höhere Abogebühren von Universitätsbibliotheken. Die enormen Produktivitätsgewinne durch einfachere digitale Distribution wissenschaftlicher Aufsätze und Zeitschriften in den letzten zwanzig Jahren wurden nicht an Wissenschaftseinrichtungen weitergegeben, sondern erhöhten unmittelbar die schon davor obszön hohen Renditen. Mehr noch, Knebelverträge der Verlage haben gemeinsam mit einem überaus restriktiven Urheberrecht dazu geführt, dass Dienste zur Online-Fernleihe wie Subito ihr Angebot massiv einschränken mussten. Im Jahr 2016 ist es in Deutschland leichter, wissenschaftliche Texte per Post oder per Fax zu bekommen, als per Mail im PDF-Format; kein Wunder, dass illegale Angebote á la Sci-Hub – eine Art Pirate Bay für wissenschaftliche Aufsätze – boomen und deren Nutzer genau gar kein schlechtes Gewissen haben.

2017 wird sich an dieser grotesken Situation in Deutschland erstmal nichts verbessern. Im Gegenteil, in einem Rundschreiben (PDF) der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) über laufende Verhandlungen hinsichtlich bundesweiter Lizenzierung von Angeboten großer Wissenschaftsverlage („Projekt DEAL“) wurde das vorläufige Scheitern der Gespräche mit Marktführer Elsevier verkündet:
Der Verlag hat uns zwar wenige Tage vor diesem Termin und nach monatelangen intensiven Verhandlungen ein erstes Angebot für eine bundesweite Lizenz vorgelegt. Dieses verweigert sich aber den Prinzipien von Open Access und allen Argumenten für eine faire Preisgestaltung: Trotz der bereits bestehenden 40-prozentigen Umsatzrendite setzt der Verlag auf gigantische Preissteigerungen jenseits der bislang bezahlten Lizenzsummen. Zudem verweigert sich der Verlag kategorisch transparenteren Geschäftsmodellen, die auf der Publikationsleistung basieren und Publikationen offener zugänglich machen würden.
Im Ergebnis könnte das dazu führen, dass an einer Vielzahl deutscher Universitäten und Forschungsinstitute ab 1.1.2017 kein Zugang zu Elsevier-Zeitschriften mehr möglich ist. Die HRK verweist in ihrem Schreiben darauf, dass rd. 60 Wissenschaftseinrichtungen – „zu einem guten Teil namhafte, große Institutionen und Konsortien“ – schon Mitte Oktober ihre Verträge mit Elsevier per Jahresende gekündigt hatten. Elsevier drohe im Gegenzug
allen Wissenschaftseinrichtungen, deren Verträge Ende 2016 auslaufen, mit einem rigorosen Abschalten aller Zugänge. Trotz unserer nachdrücklichen Aufforderung hat Elsevier bislang keine Zugeständnisse hinsichtlich einer Kulanzregelung (z. B. in Form einer „grace period“ oder eines „trials“) gemacht.
Wenn Elsevier nicht bloß blufft, könnte damit Heathers „Müllabfuhr-Streik-Test“ 2017 in Deutschland Realität werden. Sollte es also nicht doch noch zu einer Einigung kommen, wäre damit der digitale Ausnahmezustand an deutschen Hochschulen komplett. Denn nicht nur in der Forschung, auch in der Lehre dürfte der 1.1.2017 zur Zäsur werden.
Deutsche Universitäten versus VG Wort
Wie an dieser Stelle bereits berichtet, sollte ein Rahmenvertrag zwischen VG Wort und Kultusministerkonferenz die seit Jahren übliche Praxis der digitalen Bereitstellung von Texten für die Lehre an Hochschulen legalisieren. Was in vordigitaler Zeit der Semesterapparat war – also eine ausgedruckte Kopiervorlage für die Studierenden einer Lehrveranstaltung – wird heute im Rahmen von Online-Lernplattformen wie Moodle einem klar abgegrenzten Kreis an Teilnehmenden zugänglich gemacht.
Gestützt auf eine weltfremde Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum einschlägigen § 52a UrhG und mangels allgemeiner Wissenschaftsschranke im deutschen Urheberrecht soll selbst bei derart eingeschränkter Nutzung für jeden Text(auszug) eine Einzelfallprüfung und ggf. Meldung durchgeführt werden. Denn dem Geschäftsführer der VG Wort, Rainer Just, zu Folge sei
es nicht mehr möglich, auf der einen Seite überhaupt keinen Aufwand mehr zu haben und dann einfach eine Pauschale zu zahlen, während auf der anderen Seite die Verteilung an die Rechteinhaber, vor allem bei den Lehrbüchern, einfach nicht richtig entsprechend der Nutzung laufen kann.
Während es also weiterhin möglich ist, eine Kopiervorlage für Studierende bereit zu stellen, die dann von diesen kopiert (oder, was wahrscheinlicher ist, einmal digitalisiert und dann in der Facebook-Gruppe des Studiengangs hochgeladen) und entsprechend pauschal vergütet wird, soll das bei Moodle & Co plötzlich unmöglich sein. Wie blanker Hohn liest sich in diesem Zusammenhang Justs Aussage,
dass die durchschnittliche Meldungszeit für so ein Text 3,78 Minuten gedauert hat. Die kürzeste Meldung, die lag bei 30 Sekunden und die längste bei 38 Minuten. Diese Zahlen sprechen auch ein bisschen für sich. Was ich toll fand an diesem Projekt, das übrigens von der Methodik gut gemacht worden ist, dass man auch festgestellt hat, dass die Betroffenen das psychologisch als über sechs Minuten empfunden haben. Tatsächlich war es ungefähr die Hälfte.
Erfreulicherweise weigern sich aber auch in dieser Causa Universitäten in mehreren Bundesländern, den Vertrag zu unterschreiben. Unterstützt von der HRK sprachen sich laut Deutschlandfunk Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen gegen den Vertragsentwurf aus. Diese Haltung führt jedoch dazu, dass es den dortigen Hochschulen nicht mehr ohne Weiteres möglich ist, Auszüge aus Lehrbüchern oder kurze Aufsätze im Intranet für ihre Studierende zur Verfügung zu stellen.

Im Ergebnis verschicken deshalb Universitäten in ganz Deutschland lange E‑Mails an ihre Lehrkräfte, in denen sie die Ablehnung des Vertrags und die damit verbundenen Einschränkungen für Bereitstellung digitaler Lernmaterialien erklären. So heißt es beispielsweise in den Erläuterungen der Universität Duisburg-Essen (Herv. i. Orig.):
Wie auch ein Pilotprojekt an der Universität Osnabrück gezeigt hat, übersteigt der organisatorische und personelle Mehraufwand dieser Einzelmeldung vollkommen unverhältnismäßig die Höhe der Vergütung, die als Folge der Meldungen an die VG Wort zu entrichten wäre.
[…]
In der Konsequenz hat das Rektorat daher in seiner Sitzung am 9.11.2016 beschlossen, die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte auf der Grundlage von § 52a UrhG ab 1.1.2017 zu untersagen.
Kein Wunder, dass Studierende vor dem Büro der VG Wort demonstrieren und Lehrende an den betroffenen Universitäten ihre Studierenden dazu auffordern, bis Ende des Jahres noch sämtliche Unterlagen aus den Online-Lernplattformen herunterzuladen. Wie es danach weitergehen wird, ist unklar; Semesterapparate auf Papier dürften aber ein Comeback feiern.
Fazit
So absurd es auch klingen mag, aber wenn ab 1.1.2017 WissenschaftlerInnen an deutschen Hochschulen keinen Zugriff mehr auf Elsevier-Zeitschriften haben und Studierende wieder vermehrt vor dem Kopiergerät stehen, dann ist das ein Fortschritt. Denn es zeigt, dass die Hochschulen und ihre Verbände untragbare Zustände in digitaler Forschung und Lehre nicht mehr einfach hinzunehmen bereit sind. Die Weigerung das Preisdiktat Elseviers sowie unverhältnismäßige Forderungen der VG Wort zu akzeptieren, ist eine längst überfällige Kampfansage. Ein völlig veraltetes und restriktives Urheberrecht behindert schon lange die Freiheit von Forschung und Lehre im digitalen Zeitalter. Bleibt zu hoffen, dass die Universitäten nicht am Ende doch noch kapitulieren. Trending Topic auf Twitter in Deutschland Anfang 2017 dürfte jedenfalls der Hashtag #icanhazpdf werden.
