Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem #Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Nachdem am Donnerstag Ausschüsse und „Freundeskreise“ getagt hatten, stand heute die 2. Sitzung der XV. Amtsperiode des ZDF-Fernsehrats auf dem Programm (PDF der Tagesordnung). Aus netzpolitischer Perspektive war wohl der 7. Tagesordnungspunkt zur Studie „Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud“ (PDF) der interessanteste Punkt. Die von den Professoren Dieter Dörr, Bernd Holznagel und Arnold Picot verfasste Studie wurde im Nachgang öffentlich zugänglich gemacht.
Ganz allgemein ist die von der Studie empfohlene Entwicklungsrichtung unterstützenswert, auch wenn auf Grund der Breite des Themas wichtige Aspekte ausgeklammert (z.B. Urheberrecht und diesbezüglich Fragen rund um Lizenzierung und Embedding) oder nur eher oberflächlich behandelt wurden. Einige der wichtigsten Botschaften der Studie im Überblick:
- Medienvielfalt im digitalen Raum macht öffentlich-rechtliche Medien nicht überflüssig, vielmehr wären diese umso stärker als „institutioneller Vertrauensanker im komplexen Mediengeschehen“ (S. 67) gefordert.
- Für die Erfüllung dieser Rolle sind jedoch viele der bestehenden Einschränkungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote im Internet wie zum Beispiel notwendiger „Sendungsbezug“ kontraproduktiv.
- Erfreulich deutlich denn auch die Aussagen zu Ärgernissen wie kurze Verweildauer öffentlich-rechtlicher Inhalte im Netz, die Holznagel zu Folge „dem Rundfunkbeitrag zahlenden Publikum nicht zu vermitteln ist“. Das Gutachten fordert hier eine Flexiblisierung (S. 91).
- Auch das Verbot, angekaufte Inhalte in Mediatheken anzubieten, soll dem Gutachten zu Folge fallen und die öffentlich-rechtlichen Inhalte sollen verstärkt auf Drittplattformen verfügbar gemacht werden. In seinem Vortrag verwies Picot darauf, dass sich laut ZDF-interner Daten die Zugriffszahlen zwischen bloß auf ZDF-Seiten verfügbaren und auch via sozialer Netzwerke verbreiteter Inhalte um Faktor 10 unterscheiden.
- Mehrfach wurde im Vortrag auf das Beispiel des kürzlich von ZDF und ARD gemeinsam gestarteten jungen Angebots „funk“ verwiesen, das weniger starken Restriktionen unterworfen ist. Diesem Beispiel gelte es auch in anderen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu folgen.
Viele Fragen werden aber auch nur aufgeworfen, ohne konkrete Antwortstrategien anzudenken. So wird vor der Herausbildung von „sog. Echokammern bzw. Filter Bubbles“ als Gefahr für „den rationalen übergreifenden Diskurs in der Gesellschaft“ gewarnt. Abgesehen von der Frage, ob dieser Diskurs vor dem Internet tatsächlich soviel „rationaler“ war, wird dessen Herstellung als klassisch öffentlich-rechtliche Aufgabe identifiziert und eingemahnt: „Der ÖRR muss darauf eine Antwort finden.“ (S. 27).
Nicht alle waren mit allen Aspekten der Studie glücklich, was zu Diskussionen führte, ob die Studie „zustimmend zur Kenntnis“ oder nur „zur Kenntnis“ genommen werden solle. Mit 8 Enthaltungen angenommene Kompromissformulierung: Die Studie wird „als wichtige Grundlage für weitere Diskussion zustimmend zur Kenntnis genommen“.
Zum Abschluss sei hier noch der Trailer des mit seiner Abkehr vom Senderprinzip durchaus wegweisenden „funk“ verlinkt, der nicht nur gut gemacht, sondern eine schöne Illustration von Meme-Kreativität der Generation Remix ist:
Vielleicht hilft es ja ein wenig dabei, für die rechtliche prekäre Situation von Remix- und Memekultur in Europa zu sensibilisieren.
