Die 2013 veröffentlichte und seit Kurzem in deutscher Übersetzung verfügbare Version 4.0 von Creative Commons (CC) modularem Lizenzbaukasten markierte eine Zäsur: im Unterschied zu den vorhergehenden Versionen gibt es nur noch eine globale Lizenzversion, die zuvor in vielen Ländern erfolgte rechtliche Adaptierung („Portierung“) der Lizenzen wurde abgeschafft. Das bedeutet aber nicht, dass die Portierungsarbeit in den Jahren davor vergebens war. Durch die Portierungsarbeit ist ein globales Netzwerk aus kritischen UrheberrechtsjuristInnen entstanden, dessen Expertise überhaupt erst die Grundlage für die transnationale Lizenzversion 4.0 geschaffen hat.
Mit dem nunmehr präsentierten Vorschlag zur Neuordnung von Creative Commons in Richtung einer globalen NGO soll diese auf Lizenzebene bereits vollzogene Globalisierung auch organisatorisch nachvollzogen werden. Der Vorschlag steht bis 24. März in vier Sprachversionen zur öffentlichen Kommentierung bereit. Zur Vorbereitung wurden sechs regionale und ein globaler „Faces of the Commons“-Berichte erstellt – auch diese sind öffentlich zugänglich, wie auch eine Reihe weiterer Hintergrundinformationen.
Eine globale NGO statt Netzwerk aus Partnerorganisationen
Mit der neuen Struktur wird eine substanzielle Öffnung und Demokratisierung der Organisation Creative Commons angestrebt. Bislang bestand das internationale Creative-Commons-Netzwerk („Creative Commons Global Network, CCGN) aus ein bis zwei Partnerorganisationen („Affiliates“) pro Land. Die neue Struktur sieht die Transformation in eine Mitgliederorganisation mit nationalen Teams vor. Auf diese Weise soll es für Interessierte leichter werden, sich in Creative Commons einzubringen.
Jedes nationale Team soll eine/n Leiter/in sowie eine/n Delegierte/n zum neugeschaffenen Leitungsgremium wählen, dem Global Network Council (GNC). Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Empfehlung von zwei existierenden Mitgliedern sowie die Absegnung durch den GNC. Organisationen sollen weiterhin auch offiziell Partner sein und im jeweiligen Land für Creative Commons sprechen können, sind allerdings nicht als Organisation, sondern nur über ihre individuellen Mitglieder stimmberechtigt.
Für die Länderteams werden vier Grundregeln festgelegt, darüber hinausgehende Regelungen obliegen den jeweiligen Teams selbst:
- Jedes Netzwerkmitglied hat das Recht auch in einem Länderteam mitzubestimmen.
- Jedes Länderteam wählt eine/n Delegierte/n zum GNC.
- Jedes Länderteam wählt eine/n Koordinator/in als Ansprechpartner für das weiterhin fortbestehende Creative-Commons-Hauptquartier (HQ) in San Francisco; diese Person kann, muss aber nicht mit dem/der GNC-Delegierten identisch sein.
- Innerhalb der Länderteams gilt das Konsensprinzip.
Die Länderteams dürfen außerdem unter dem Label Creative Commons Fundraising für konkrete Projektvorhaben betreiben, müssen diesbezügliche Aktivitäten allerdings eng mit der Zentrale in San Francisco abstimmen und dürfen nicht allgemein, also projektunabhängig, Spenden für das Länderteam sammeln.
Großer und mutiger Schritt
Zu den Kompetenzen des Global Network Council sollen u.a. die Einrichtung von Arbeitsgebieten („Platforms“) mit eigenen Budgets sowie die Ausschüttung von Projektförderungen zählen. Auf diese Weise soll die Ressourcenverteilung transparenter und global ausgewogener werden.
Auch wenn im Zuge der laufenden Konsultation bestimmt noch einige Details geändert werden, so ist der Vorschlag durchaus ein großer und mutiger Schritt hin zu einer globaleren, transparenteren und offeneren Struktur. Gerade auch in Deutschland könnte damit der Startschuss für ein verbreitertes Länderteam und neuen Schwung für die alternativen Urheberrechtslizenzen verbunden sein.

