Scratching is not a Crime: Programmierseite für Kinder tausendfach aus Google-Suchergebnissen entfernt

Logo von Scratch

Scratch

ist eine am Massachusetts Institute of Technology (MIT) entwickelte, visuelle Programmierumgebung für Kinder- und Jugendliche samt Community-Plattform, um Ergebnisse mit anderen NachwuchsprogrammiererInnen zu teilen. Weil die Kinder in ihren Geschichten, Spielen und Animationen auch urheberrechtlich geschützte Musik einbinden, ließ der britische Musikindustrieverband (BPI) in den letzten Monaten diesbezügliche Links tausendfach aus Googles Suchindex entfernen.

Scratch-Gründer Mitchel Resnick hat die Idee von Scratch in einem TED-Talk vorgestellt. Darin betont er auch, dass das Teilen der eigenen Programmierergebnisse integraler Bestandteil der Plattform ist. Nicht nur ist die Motivation viel höher, wenn die Ergebnisse unkompliziert mit anderen Community-Mitgliedern geteilt werden können. Der wechselseitige Austausch ist auch entscheidend für Inspiration, Remixkreativität und letztlich damit verbundene Lerneffekte. Sharing ist also Teil es didaktischen Konzepts der Plattform.

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Ironischerweise bezieht sich der Name „Scratch“ auf die Remix-Praktik des „Scratchens„. Und in der Tat würde die Kinderprogrammierumgebung Scratch genauso wie klassische Musik-Remixes und -Mashups von einem „Recht auf Remix“ profitieren.

Das Beispiel ist dabei ein weiteres in einer ständig wachsenden Reihe von Handy-Videos über Meme bis hin zu Sampling, die den Reformbedarf im Urheberrecht illustrieren. Musik in einer Kinderprogrammierumgebung auf einer nicht-profitorientierten Plattform zu verwenden, ist zweifelsohne eine nicht-kommerzielle, kreative Nutzungspraktik. Sie zu ermöglichen ist wohl im öffentlichen Interesse, auch da die herkömmlichen Verwertungswege durch sie nicht behindert werden. Da sie sich aber – aus guten, didaktischen Gründen – im öffentlichen Raum abspielt, ist sie mit dem geltenden Urheberrecht nicht vereinbar. Dafür müssten jedenfalls im Einzelfall und vor Veröffentlichung die Rechte geklärt werden. Utopisch – alleine schon, weil es hier ja nichts zu verdienen gibt und selbst minimale Kosten für Rechteklärung unaufbringbar wären.

Jedenfalls trägt die klassische Leitunterscheidung private vs. öffentliche Nutzung von Werken im Internetzeitalter nicht mehr, wo sich viele eigentlich private Nutzungsweisen ganz selbstverständlich in digital-öffentlichen Räumen abspielen – sei es YouTube, Facebook oder eben einer MIT-Programmierplattform. Die traditionellen, auf kommerzielle Urheberrechtsverletzung ausgerichteten Regeln sind unverhältnismäßig, sofern sie auf private bzw. nicht-kommerzielle Nutzungshandlungen im Internet angewandt werden. (Etwas anderes sind Vergütungsansprüche, die an profit-orientierte Plattformbetreiber wie YouTube und Facebook gerichtet werden; aber auch in diesen Fällen gilt, dass es nur einen Vergütungs- und nicht auch einen Verbietungsanspruch geben sollte.)

Auch im europäischen Urheberrecht müsste deshalb die Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung von Werken wichtiger für deren rechtliche Beurteilung werden. Bis es soweit ist, bitten die Betreiber von Scratch auf ihrer Homepage um Nachsicht, was Abmahnungen betrifft:

Bei der Beurteilung, ob ein Scratch-Benutzer Urheberrechte verletzt, bitten wir zu bedenken, dass Scratch eine Bildungsinitiative und nicht profitorientiert ist, sondern sich darum bemüht, Lernprozesse von Kindern durch die Bereitstellung von Werkzeugen zu unterstützen, die es ihnen ermöglichen, sich unter Verwendung digitaler Technologien auszudrücken und zu lernen. Zu beachten ist auch die „Fair Use“-Doktrin, wie sie sich im Copyright Act 1976, 17 USC, § 107 findet.

Der Verweis auf Fair Use im letzten Satz des Zitats unterstreicht dabei, dass die Unterscheidung kommerziell/nicht-kommerziell im US-Copyright schon eine gewisse Rolle spielt, weil kommerzielle Konsequenzen bei der rechtlichen Beurteilung ob eine Handlung unter Fair Use fällt, berücksichtigt werden. Eine Programmierumgebung für Kinder hat es also in Europa nochmal schwerer als in den USA.

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9 Ergänzungen

  1. Die Musikrechteindustrie sieht ihre Aktion sicherlich auch aus didaktischem Blickwinkel: Urheberrechtserziehung …

    Schade, dass Fair Use erst im Gesetz stehen muss, anstatt dass die Musikrechteverwalter vonselbst darauf kommen, in ihren eigenen Köpfen … halten sich doch für kluge und gerechte Menschen, dachte ich. ;)

  2. „Fair Use“ gibt es im deutschen Recht nicht. Es gibt die erlaubte private Nutzung – eingeschränkt bis zur Unkenntlichkeit durch unzählige Urheberrechtsnovellen bei denen das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter „angepasst“ wurde, in dem den Interessen der Konzerne überall stattgegeben wurde und den Interessen der Nutzer_innen nichts blieb.
    Bildung, kein Kommerz und guter Zweck zählen da nicht. Dabei sollte man sich nicht bei den Konzernen beklagen, die ihre umfangreichen Recht auch einfordern. Man sollte sich eher bei den Politiker_innen beklagen, die den Konzernen diese umfangreichen und fast unbeschränkten Rechte einräumen.

  3. Und wo liegt das Problem? Sollen die Kinder doch bezahlen, wenn sie unbedingt geschützte Musik verwenden wollen. Es gibt auch genügend freie Musik.

    Auch Kinder müssen die Rechte der Urheber akzeptieren und lernen, dass man nicht einfach alles umsonst benutzen darf, was man will.

    Greetz,
    GHad

    1. Richtig.
      Sehe ich ganz genau so.
      Wenn wir als Gesamtgesellschaft solche Gesetze und die weiteren permanenten Einschränkungen durch immer neue Gesetze und Restriktionen dulden und akzeptieren, dann müssen wir eben damit leben, dass auch Kinder gejagt, stigmatisiert und ggf. kriminalisiert und finanziell ausgebeutet werden.
      „Aber aber die Kinder“ lasse ich nicht gelten. Kinder sind auch Menschen: Gleiches Unrecht für alle. Oder eben Niemanden.

  4. Kulturwissenschaftler haben schon in den 80ern vom „textual poaching“ gesprochen. Menschen schaffen aus kulturellen Produkten konkret oder gedanklich neue Produkte. Medien sind eben nicht dasselbe wie physisch existente Dinge, eine Kopie ist eine Kopie und kein Diebstahl. Der von der Contentindustrie geführte Krieg dagegen kann, wenn überhaupt, nur durch massive Einschränkung von Bürgerrechten (komplette Kontrolle von medialen Erzeugnissen) gewonnen werden. (Das hätte/hat natürlich angenehme Nebenwirkungen für kontroll- und sicherheitsextremistische Machthaber, wie zB die Neofaschisten.)

  5. Wäre ja noch schöner, wenn diese angehenden Raubmordkopierer hre Fähigkeiten verbessern könnten!
    Hah! Ein Sieg für den Rechtsstat!

  6. Kinder sollten von klein auf Datensparsamkeit und vorsichtigen Umgang mit eigenen Daten und die Gefahr Profilbildung lernen. Zudem sollten Sie lernen, dass Sie zumindest in Europa jederzeit alles für private nezwecken nehmen können, dies neu zusammenstellen, mit beleiebiger Musik etc. unterlegen können, und dann mit Mama, Pappa, Opa, Freunde etc., jederzeit rechtsicher teilen können. Ja, dass Mama und Papa das sogar über die Leermedienabgabe bezahlt haben. Aber ebenso sollten Sie lernen, Ihre Daten privat zu halten, ebenso wie Ihre Collagen. Denn diese werden von anderen, benutzt, um die Daten der Kinder und Eltern abzugreifen, und ebenso. um Geld damit zu verdienen, dass Kinder aus der Kreativität anderer Content erzeugen, die andere zum Schmieren Ihreer Datenabgreif Wertschöpfung benötigen. Alles das, lenrt die MIT Plattform aber nicht. Im Gegenteil, Sie fixt Kinder damit an, dass es ganz gemein ist, sich an Recht zu halten, fair zu anderen, mit Daten Sparsam zu sein. Kein Wunder, betrachtet man die Sponsoren, die diese Plattform finanzieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.