Die Abmahnung des SPD-nahen Netzwerk Berlin durch den TAZ-Redakteur Sebastian Heiser hat im Netz für viel Häme und Schadenfreude gesorgt. Tenor: Endlich erwischt eine Abmahnung einmal die Richtigen – die Politiker sollten endlich einmal das Urheberrecht reformieren! Eine gesetzliche Lösung für Fälle wie jenen von Sebastian Heiser – ein nicht-profitorientierter Verein nutzt unter freier Lizenz zugängliches Bildmaterial unter Verletzung der Lizenzbestimmungen und wird dafür vom Rechteinhaber mittels Anwalt abgemahnt – können allerdings die wenigsten KommentatorInnen anbieten.
In vordigitaler Zeit betraf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vor allem solche, die durch diese Verletzung unmittelbare kommerzielle Vorteile erzielen wollten – sei es durch den Verkauf von Raubkopien, sei es durch die Nutzung eines Fotos im Rahmen einer kommerziellen Zeitschrift oder eines Musikstücks in einem Werbespot. Bei Urheberrechtsverletzungen, wo das diesbezügliche anwaltliche Repertoire unangemessen und unpraktikabel erschien, wurde mit Hilfe neuer Schrankenregelungen – allen voran die Privatkopie – verhindert, dass es überhaupt zu vielen Verfahren kam. Im Ergebnis konnten alle Beteiligten halbwegs gut mit dem Urheberrecht leben.
Durch Digitalisierung und Internet greifen diese Mechanismen nicht mehr. Private Nutzungshandlungen finden im Internet in der Regel auf öffentlichen Plattformen wie Facebook, YouTube oder Blogs statt. Während den einzelnen Nutzungshandlungen häufig keine Profitinteressen zu Grunde liegen, verfolgen die Plattformbetreiber sehr wohl kommerzielle Interessen. Und für viele Verletzungen des Urheberrechts, die im Internet an der Tagesordnung stehen, ja ohne die viele Plattformen gar nicht oder nur mit massiv eingeschränkter Funktionalität möglich wären, drohen exorbitante Abmahngebühren.
Zu kompliziert oder zu einfach?
Die Kritik an dieser Situation geht häufig in die Richtung, dass das Urheberecht einfach zu kompliziert sei und deshalb von normalen Internetnutzern nicht verstanden würde. Auch Sebastian Heiser argumentiert so, wenn er von der SPD als erstes Mindestkriterium für ein reformiertes Urheberrecht fordert, „dass ihr es versteht.“ Und natürlich ist da etwas dran: das Urheberrecht war seit seiner Entstehung immer eine komplizierte Materie, befasst damit waren vor allem Spezialisten. Dennoch greift die populäre Forderung nach einer Vereinfachung des Urheberrechts in vielen Fällen zu kurz. Illustrieren lässt sich das an folgender Matrix, in der ich verschiedene Nutzungsszenarien nach derzeit gültigem Urheberrecht aufgeschlüsselt habe. Das Ergebnis ist keineswegs kompliziert sondern sehr einfach: nichts ist ohne Rechteklärung im Einzelfall erlaubt.
Das Problem ist also nicht unbedingt die Komplexität des Urheberrechts, sondern dessen Lebensfremdheit und Inflexibilität. Die Welt hat sich fundamental geändert, das Urheberrecht aber kaum. Die alten, auf kommerzielle Urheberrechtsverletzung ausgerichteten Regeln sind unverhältnismäßig, wenn sie auf private oder nicht-kommerzielle Nutzungshandlungen im Internet angewandt werden.
Urheberrecht vom Ende her denken
Eine Lösung dieser Probleme wird allerdings nicht in einer radikalen Vereinfachung bestehen, sondern vielmehr im klugen und gezielten Drehen an den Stellschrauben des Urheberrechts: den Schranken- und Ausnahmeregelungen. Ziel muss dabei sein, vom Ende her zu denken: Welche Nutzungshandlungen sollten allgemein erlaubt sein? Welche Nutzungshandlungen sollten auf welche Art und Weise unterbunden werden? Welche Konsequenz ist für welche Urheberrechtsverletzung angemessen? Im Ergebnis sollte dann eine Matrix stehen, die ungefähr folgendermaßen aussieht:
Um zu diesem Ergebnis zu kommen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Einige davon, wie zum Beispiel eine Ausdehnung des Zitatrechts, eine effektive Beschränkung von Abmahngebühren oder eine Neufassung der in § 24 UrhG geregelten freien Benutzung, lassen sich auch auf nationaler Ebene umsetzen. Andere, wie eine allgemeine Bagatell- und Remixschranke, erfordern eine Öffnung des Katalogs an urheberrechtlichen Schrankenregelungen der EU-Urheberrechtsdirektive.
Das alles würde das Urheberrecht zwar nicht von heute auf morgen einfach und für jeden Internetbenutzer in allen Facetten verständlich machen. Es würde aber besser zu den tatsächlichen Nutzungspraktiken passen und, so wie vor dem Internet, ein Verständnis urheberrechtlicher Details bei der Masse der Bevölkerung gar nicht mehr erfordern. Das Urheberrecht wäre dann wieder eine Spezialmaterie vor allem für Medienanwälte und professionell Kulturschaffende.

