Im digitalen Remix-Museum der Initiative für ein Recht auf Remix widmet sich eine eigene Sammlung dem Bereich Internet-Meme. Denn Meme-Kultur spielt sich in den meisten Fällen im rechtlichen Graubereich, wenn nicht überhaupt in der Illegalität ab. Memes kollidieren häufig mit Urheber- (z. B. bei den gelöschten Hitler-Parodien aus „Der Untergang“) oder Persönlichkeitsrechten (z. B. im Fall des „Technovikings“).
Wer Memes gestaltet und verbreitet, geht also ein gewisses rechtliches Risiko ein. Jüngster Beleg dafür sind Vergütungsforderungen der Bildagentur Getty Images in Höhe von € 785,40 gegenüber dem deutschen Blog getdigital.de (via) für die Nutzung eines Pinguinfotos im Rahmen des Memes „Socially Awkward Penguin“:
Unser kleines Blogprojekt Geeksisters hat wieder einmal Probleme mit Urheberrechten. Grund dafür ist ausgerechnet das extrem bekannte Meme „Socially Awkward Penguin“; :O Vor inzwischen drei Jahren hatten wir ein paar Varianten davon in diesem Blogpost vorgestellt und bei einem derart bekannten und verbreiteten Meme natürlich nicht im Entferntesten damit gerechnet, dass das irgendwie problematisch sein könnte. Ende April bekamen wir dann einen Brief von Getty Images: Erst einmal schreibt man uns nur, dass man festgestellt habe, dass wir lizenzpflichtiges Bildmaterial auf unserer Internetseite verwenden und wir doch bitte Kontakt mit Getty aufnehmen sollen „um eine aktive Lizenz für die Verwendung zu ermitteln“. Angehängt war eine Kopie unseres Blogposts und das Originalbild des Pinguins. Die genauen Schreiben haben wir hier hochgeladen: Seite 1, 2 und 3.
Netterweise haben sich die Betreiber von getdigital.de nach ihrer Abmahnung bei Daniela Schreiter um gemeinfreie Pinguin-Alternativen bemüht und sie unter CC-Zero-Lizenz zur Verfügung gestellt:

Eine Analogie zum Markenrecht
Zumindest was den urheberrechtlichen Aspekt von Memes angeht, könnte vielleicht eine Analogie zu einem anderen Bereich des Immaterialgüterrechts einen praktikablen Lösungsweg aufzeigen: das Markenrecht. Das Markenrecht ist in mancher Hinsicht eigentlich sogar noch stärker ausgestaltet als das Urheberrecht. Zwar müssen Marken in der Regel kostenpflichtig registriert werden (Ausnahme ist aber bspw. „notorische Bekanntheit“, was eine Notoritätsmarke begründen kann), dafür ist die Schutzdauer prinzipiell unbegrenzt.
Dennoch kann es passieren, dass Unternehmen ihrer Marke verlustig gehen – und zwar dann, wenn eine Marke in den allgemeinen Sprachgebrauch übergeht und damit ihre Unterscheidungskraft gem. § 8 Markengesetz verliert. Passiert ist das beispielsweise mit der früheren AEG-Marke „Fön“ und in Österreich mit Sonys „Walkman“. In so einem Fall dürfen auch andere Firmen ihre Produkte mit dieser Bezeichnung versehen, die Marke geht verloren. Kein Wunder also, dass Google nur wenig Freude mit der Eintragung des Wortes „googeln“ in den Duden hatte.
Gründe gegen Abmahnbarkeit von Memes
Wenn ein Meme im Internet weite Verbreitung gefunden hat und auf tausenden von Webseiten mit immer neuen Texten versehen zum Einsatz kommt, warum sollte in so einem Fall nicht auch der Vergütungsanspruch entfallen können? Ist ein weitverbreitetes Online-Meme nicht mit dem „allgemeinen Sprachgebrauch“ vergleichbar? Für eine derartige Analogie sprechen eine Reihe von Gründen:
- Memes sind kaum antizipierbar. Was zur Grundlage eines (viralen) Memes wird, entscheidet sich in einer Vielzahl dezentraler, oft kreativer Nutzungshandlungen. Deshalb sind Memes auch – so wie Marken, die in den Sprachgebrauch übergehen – selten. Und deshalb werden Bilder oder Filme nicht für Memes erstellt, sondern Memes basieren auf (der Re-Kontextualisierung) bereits bestehender Werke.
- Memes sind in der Regel nicht-kommerziell. Auch wenn beispielsweise die Macher des Harlem-Shake-Songs durchaus einiges an Geld damit verdient haben, die Millionen von Harlem-Shake-Tanzvideos – und damit das, was das Meme ausmacht – wurden fast ausschließlich ohne finanzielle Interessen geschaffen.
- Memes haben keinen Urheber. Memes sind eine neue durch das Internet ermöglichte Form von kollektiver Kultur. So wie herkömmliche Werke nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist gemeinfrei und damit Teil unseres gemeinsamen kulturellen Erbes werden, gehören Memes quasi schon per Definition niemandem. Es gibt keinen klassischen Urheber, Memes sind fortgesetzte Fortschöpfungen. Ein Phänomen wie die „Ice Bucket Challenge“ erfordert einerseits Aneignung und Individualisierung kollektiver Ideen. Andererseits lebt es davon, dass diese individualisierten Ideen wieder in den kollektiven Korpus an Werken zurückgespeist werden.
- Abmahnung von Memes ist willkürlich und potentiell missbräuchlich. Gerade bei weitverbreiteten Memes ist eine effektive Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen aussichtslos, Rechtsdurchsetzung meist völlig unverhältnismäßig. Umgekehrt gab es aber bereits Fälle, in denen jemand die Rechte an bereits viral verbreiteten Fotos erworben und erst dann auf Abmahnungstour gegangen ist (vgl. z. B. einen Fall, von dem neben Kraftfuttermischwerk auch der oben erwähnte Geeksisters-Blog betroffen waren).
Eine Regelung oder Rechtsprechung analog zum Verlust von Markenrechten im Fall von Memes könnte beispielsweise so aussehen, dass urheberrechtlich begründete Verwertungsansprüche im Fall der Nutzung als Meme verloren gehen. Andere Formen der (z. B. kommerziell motivierten) Nutzung könnten hingegen weiterhin vorbehalten bleiben. Wer dagegen einwendet, dass eine Sonderregelung nur für Memes auch etwas übertrieben sei, dem kann ich nur zustimmen: Ein Recht auf Remix wäre natürlich die bessere, weil allgemeinere Lösung. Aber bis dahin, warum nicht ein wenig richterliche Rechtsfortbildung im Wege des Analogieschlusses im Immaterialgüterrecht?