Studien des Justizministeriums zum Urheberrecht: Auswege aus Fiasko fehlender und fehlgeleiteter Reformen

„Die digitale Urheberrechtsreform versackt im Fiasko“ betitelte Stefan Krempl seinen Bericht bei heise.de über die jüngste öffentliche Debatte zum Urheberrecht im Justizministerium. Und in der Tat ist diese Einschätzung sehr gut wissenschaftlich fundiert, war doch die Präsentation zweier umfassender Studien im Auftrag des Ministeriums Anlass für die Veranstaltung.

Cover-Handke-StudieIn der ersten Studie verschafft der an der Universität Rotterdam tätige Kulturökonom Christian Handke einen Überblick über den Stand der Forschung zu Urhebervergütung im digitalen Zeitalter (PDF). Nach einer Auswertung von insgesamt 169 großteils akademischen Veröffentlichungen entwickelt Handke darin drei Ansätze zur besseren Vergütung von Kreativen:

  1. Entwicklung kommerzieller legaler Angebote: Zwar würden Angebote wie iTunes Store, YouTube und Spotify über günstige Preis-Leistungsverhältnisse eine gute Konkurrenz zu unautorisierten Angeboten ermöglichen, die Wettbewerbsvorteile großer Plattformbetreiber ließen jedoch daran zweifeln, dass „Internet-Plattformen verlässlich eine nachhaltige Vergütung von Urhebern und sonstigen Rechteinhabern hervorbringen“ (S. ii).
  2. Durchsetzungsmaßnahmen des Urheberrechts: Zu den Folgen schärferer Rechtsdurchsetzung mittels Massenabmahnungen und/oder Websperren für die Vergütung von Urhebern gibt es keine eindeutigen Ergebnisse, jedoch scheint „eine vollständige Unterdrückung unautorisierter Angebote bisher zu aufwändig“ (S.iii).
  3. Alternative Vergütungssysteme: Das System einer ‚Kulturflatrate‘ sei zwar noch nicht praktisch erprobt worden, das Urteil Handkes fällt jedoch klar positiv aus: „Vergleicht man die Ergebnisse zur durchschnittlichen Zahlungsbereitschaft von Verbrauchern mit der zur Entschädigung von Rechteinhabern nötigen Gebührenhöhe, ergibt sich bei angemessener Preissetzung ein klarer Wohlfahrtsgewinn für diese beiden Gruppen.“ (S. iii)

Zusammenfassend attestiert Handke, dass „sowohl die Rechts- und Planungssicherheit als auch die Geschwindigkeit, mit der neue Formen der Nutzung und Verbreitung legal möglich werden können, […] sich durch umfassendere Standardisierung von Nutzungsbedingungen und Bündelung von Transaktionen verbessern [ließen]“ (S. v). Diese Standardisierung lässt sich auch seit einiger Zeit beobachten, allerdings würden die „Standards zunehmend durch marktmächtige, profitorientierte Plattformen wie Amazon, YouTube oder Spotify gesetzt“. Stattdessen empfiehlt Handke, verstärkt auf staatlich regulierte Vergütungssysteme unter Mitwirkung von Verwertungsgesellschaften zu setzen.

Die größte Stärke neben den allgemeinen und gut fundierten Ableitungen sind aber detaillierte und vergleichende Analysen der (teilweise: bescheidenen) Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zur Vergütung von Urhebern wie Kopierschutztechnologien, Abmahnungen oder Webseitensperren (siehe Tabelle auf S. 49).

Cover-MPI-studie

Urheberrecht vs. Innovation

An der zweiten Studie (PDF) war gleich ein ganzes Forschungsteam unter der Leitung des Ökonomen Dietmar Harhoff und des Rechtswissenschaftlers Reto Hilty, beide Direktoren am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, beteiligt. Entsprechend umfassend ist die 235 Seiten starke Analyse zum Thema „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ auch ausgefallen – wobei Unternehmensprofile der untersuchten Startup-Unternehmen rund die Hälfte des Studienumfangs ausmachen. Die Ergebnisse sind dadurch sehr transparent und gut nachvollziehbar.

Stichprobe-Deutschland

Datenbasis der Untersuchung sind leitfadengestützte Interviews mit Gründern bzw. Geschäftsführern von „40 ausgewählte Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen“ (siehe obige Abbildung zur regionalen Verteilung), die „unter technischen, ökonomischen und juristischen Gesichtspunkten analysiert“ wurden. Im wesentlichen kristallisierten sich in der Analyse zwei Problemkreise heraus:

  1. Rechteklärungskosten als Markteintrittsbarrieren: „Startups, die in ihrem Geschäftsmodell Inhalte einbeziehen möchten, an denen Dritte die Rechte haben, […] stoßen auf Schwierigkeiten beim Auffinden von Rechteinhabern, beklagen hohe Transaktionskosten sowie eine mangelnde Bereitschaft seitens der Rechteinhaber, Rechte einzuräumen.“ (S. I)
  2. Problem Rechtsunsicherheit: „Für Startups, deren Geschäftsmodelle auf Inhalten von Nutzern beruhen, bestehen oft Unsicherheiten in Bezug auf möglicherweise betroffene Rechte Dritter.“ (S. II)

Im Rahmen der Studie werden diese Problemkreise für verschiedene Bereiche wie Unterhaltungsbranche, Online-Spiele, Bildung oder News-Dienste im Detail und an Hand der Interviewdaten erörtert. In einem kurzen Exkurs (S. 69-78) wird zum Abschluss noch ein Blick auf „Trends und aufstrebende Geschäftsmodelle in digitalen Märkten im Silicon Valley“ geworfen – die Bedeutung unterschiedlicher urheberrechtlicher Regelungen für eine Gründungsentscheidung im Silicon Valley sei jedoch eher gering.

Ganz allgemein reiht sich die Studie ein in eine Reihe von Untersuchungen zum Thema Urheberrecht und Innovation (vgl. z. B. die letztjährige Studie der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung), die alle zu ähnlichen Ableitungen kommen: Hohe Rechteklärungskosten und darüber hinausgehende Rechtsunsicherheit im Bereich des Urheberrechts sind eine wesentliche Innovationsbremse in digitalen Märkten.

Fazit

Wenn man die beiden Studien im Auftrag des Justizministeriums zusammen betrachtet, so liefern sie den so eindeutigen wie ernüchternden Befund, dass das geltende Urheberrecht nicht nur eine Innovationsbremse darstellt, sondern auch nachteilig für die Einkommenssituation der Urheberinnen und Urheber ist. Eben das Eingangs zitierte „Fiasko“ (fehlender bzw. fehlgeleiter) Urheberrechtsreformen der letzten zwanzig Jahre. Gleichzeitig zeigen die Studien aber auch einen Ausweg auf: Ein Ausbau kollektiv-standardisierter Rechtewahrnehmung – wie sie auch mit der Einführung eines Rechts auf Remix verbunden wäre – würde nicht nur helfen, die Einkommenssituation der Kreativen zu verbessern, sondern auch Rechteklärung vereinfachen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

2 Ergänzungen

  1. Hm, das digitale Fiasko der Juristen ist auch ein Desaster. Seitdem Juristen über den Zugang zur elektronischen Schreibmaschine verfügen, erlässt der Deutsche Bundestag ein Gesetz nach dem anderen. Wieviel Terrabyte sind nun bei uns in Deutschland als Gesetz zu beachten?
    Lieben Gruß SUSI

  2. @Lonard Dobusch:
    Welche Innovationen wurden denn verhindert? Gibt es da eine Liste oder ist es Beweis durch Behauptung?
    Oder anders gefragt: Wie schaffen es Unternehme wie Apple, Spotity, Watchever, Blendle und viele andere die Rechte zu klären und dann ein Geschäft aufzusetzen?

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