Das schwedische Höchstgericht verbietet in einer aktuellen Entscheidung der schwedischen Wikipedia die Veröffentlichung von Fotos von Kunstwerken im öffentlichen Raum, sofern diesbezüglich nicht die Rechte mit den Urhebern geklärt wurden. Genau rechtzeitig zur laufenden Konsultation der EU-Kommission zum Thema Panoramafreiheit dominiert damit das Thema wieder die europäische Urheberrechtsdebatte.
Denn bereits im letzten Jahr hatte rund um den Bericht der deutschen EU-Abgeordneten Julia Reda (Piraten) zum EU-Urheberrecht ein Vorschlag zur Einschränkung von Panoramafreiheit heftigen Widerstand hervorgerufen, unter anderem auch in Form eines offenen Briefes von deutschsprachigen WikipedianerInnen. Im Endeffekt führte der Aufschrei dazu, dass es die kritisierte Passage zur Panoramafreiheit nicht in die finale Fassung des Reda-Reports geschafft hat.
Dennoch wirkt die Diskussion bis heute nach, und die Kommission entschied, neben einer Konsultation zum Thema eines möglichen EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger auch eine zu Panoramafreiheit zu starten. Julia Reda liefert auf ihrem Blog eine ausführliche Erläuterung dieser Konsultationen.
Die aktuelle Entscheidung des schwedischen Höchstgerichts macht diesbezüglich deutlich, dass es weniger um eine Einschränkung, sondern vielmehr um eine Ausdehnung und Vereinheitlichung von Bestimmungen zu Panoramafreiheit in der EU geht. Die schwedische Verwertungsgesellschaft für Bildkunst, Bildkonst Upphovsrätt i Sverige (BUS), hatte den schwedischen Wikimedia-Verein geklagt, weil dieser unter Offentligkonst.se offen lizenzierte und gemeinfreie Fotos von Kunstwerken im öffentlichen Raum geodatenbasiert angeboten hatte. Das schwedische Höchstgericht entschied nun, dass ein solches Angebot nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber betrieben werden darf. Dass das Angebot nicht profitorientiert ist, macht dafür keinen Unterschied. Absurderweise ist, der Wikimedia Foundation zu Folge, die Nutzung solcher Bilder auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber für Produktion und Vertrieb von Ansichtskarten durchaus erlaubt.
Wer also noch einen Grund gesucht hat, bei der Konsultation der EU-Kommission mitzumachen, um sich gegen eine weitere Verschärfung des urheberrechtlichen Schutzniveaus bzw. für eine Vereinheitlichung und Ausdehnung von Schranken- und Ausnahmebestimmungen auszusprechen, dem hat das schwedische Höchstgericht gerade noch einmal einen ziemlich guten Grund geliefert.
