Im Januar hatte das Innenministerium FragDenStaat.de abgemahnt: das Informationsfreiheits-Portal sollte eine Stellungnahme über die Prozenthürde wieder offline nehmen – unter Berufung auf das Urheberrecht. Dagegen hat FragDenStaat selbst Klage eingereicht: mit einer negativen Feststellungsklage wollten sie einen Präzedenzfall schaffen, dass die Veröffentlichung legal war.
(In einem ihnen unbekannten Verfahren hatten sie währenddessen schon längst vor Gericht Recht bekommen.)
Jetzt hat das Innenministerium alle Ansprüche der Klage anerkannt und das Landgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil gesprochen:
Die Anwälte der Bundesregierung “Redeker Sellner Dahs” haben sich auf Grund des vom Landgericht und Kammergericht abgewiesenen Antrags auf einstweilige Verfügung dazu entschieden, es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen. Wie sie in ihrer Begründung ausführen, halten sie das Vorgehen gegen FragDenStaat.de weiterhin für richtig und ziehen sich nur aus “prozessökonomischen Gründen” zurück.
Damit hat FragDenStaat.de seinen ersten Rechtsstreit mit der Bundesregierung gewonnen. Leider hat dieser erste juristische Schlagabtausch keine weiterreichende Bedeutung. Unser eigentliches Ziel war es, feststellen zu lassen, dass Werke, deren Urheberrecht bei der Bundesregierung liegen, nach dem IFG angefragt und dann frei verbreitet werden können. Dieses Ziel wurde unerreichbar, als sowohl das Landgericht sowie das Kammergericht keine Schöpfungshöhe in der Stellungnahme des BMIs sehen konnten und sie als nicht urheberrechtlich geschützt bewertet haben.
Dennoch war unser Vorgehen richtig und angemessen. Die Bundesregierung hat hoffentlich gelernt, uns erst wieder mit einer Abmahnung anzugehen, wenn es um ein definitiv urheberrechtlich geschütztes Dokument geht.
Für die Zukunft gibt man sich kämpferisch:
Nun gilt es das urheberrechtlich geschützte Dokument in den Behörden zu finden, das der Bundesregierung für eine Veröffentlichung zu unangenehm ist und es per IFG anzufragen.
#Zensurheberrecht war für FragDenStaat.de die Generalprobe. Nun sehen wir #Zensurheberrecht2.0 selbstbewusst entgegen.
Wir gratulieren herzlich zum Erfolg – und werden selbst weiter fleißig Dokumente anfragen und veröffentlichen. Urheberrecht oder nicht.
