Zensurheberrecht: FragDenStaat gewinnt Klage gegen Bundesregierung für Informationsfreiheit

Die Veröffentlichung einer Stellungnahme über die Prozenthürde war rechtmäßig, die Abmahnung des Innenministeriums ist ungültig. Das hat das Landgericht Berlin geurteilt und die Anwälte der Bundesregierung anerkannt. Damit gewinnt das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat gegen die Nutzung des Urheberrechts zur Verhinderung der Veröffentlichung staatlicher Informationen.

Stefan Wehrmeyer und Mathias Schindler beim Einreichen der Klage „FragDenStaat vs. Bundesrepublik Deutschland“.

Im Januar hatte das Innenministerium FragDenStaat.de abgemahnt: das Informationsfreiheits-Portal sollte eine Stellungnahme über die Prozenthürde wieder offline nehmen – unter Berufung auf das Urheberrecht. Dagegen hat FragDenStaat selbst Klage eingereicht: mit einer negativen Feststellungsklage wollten sie einen Präzedenzfall schaffen, dass die Veröffentlichung legal war.

(In einem ihnen unbekannten Verfahren hatten sie währenddessen schon längst vor Gericht Recht bekommen.)

Jetzt hat das Innenministerium alle Ansprüche der Klage anerkannt und das Landgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil gesprochen:

Die Anwälte der Bundesregierung “Redeker Sellner Dahs” haben sich auf Grund des vom Landgericht und Kammergericht abgewiesenen Antrags auf einstweilige Verfügung dazu entschieden, es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen. Wie sie in ihrer Begründung ausführen, halten sie das Vorgehen gegen FragDenStaat.de weiterhin für richtig und ziehen sich nur aus “prozessökonomischen Gründen” zurück.

Damit hat FragDenStaat.de seinen ersten Rechtsstreit mit der Bundesregierung gewonnen. Leider hat dieser erste juristische Schlagabtausch keine weiterreichende Bedeutung. Unser eigentliches Ziel war es, feststellen zu lassen, dass Werke, deren Urheberrecht bei der Bundesregierung liegen, nach dem IFG angefragt und dann frei verbreitet werden können. Dieses Ziel wurde unerreichbar, als sowohl das Landgericht sowie das Kammergericht keine Schöpfungshöhe in der Stellungnahme des BMIs sehen konnten und sie als nicht urheberrechtlich geschützt bewertet haben.

Dennoch war unser Vorgehen richtig und angemessen. Die Bundesregierung hat hoffentlich gelernt, uns erst wieder mit einer Abmahnung anzugehen, wenn es um ein definitiv urheberrechtlich geschütztes Dokument geht.

Für die Zukunft gibt man sich kämpferisch:

Nun gilt es das urheberrechtlich geschützte Dokument in den Behörden zu finden, das der Bundesregierung für eine Veröffentlichung zu unangenehm ist und es per IFG anzufragen.

#Zensurheberrecht war für FragDenStaat.de die Generalprobe. Nun sehen wir #Zensurheberrecht2.0 selbstbewusst entgegen.

Wir gratulieren herzlich zum Erfolg – und werden selbst weiter fleißig Dokumente anfragen und veröffentlichen. Urheberrecht oder nicht.

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10 Ergänzungen

  1. Naja, wohl nur ein halber Sieg. Eine Grundsatzentscheidung steht nach dem Rückzieher der Bundesregierung immer noch aus.
    Und damit ist abzusehen, daß es früher oder später (wahrscheinlich eher früher) wieder zu einem Rechtsstreit um die Urheberrechte an staatlichen Informationen kommen wird :(

  2. Immer wieder interessant, wie schnell irgendwelche Abmahner einen Rückzieher machen!
    War ja jetzt mit den Freifunkern genauso! Da scheuen die Leute eine Entscheidung, sondern knirschen lieber mit den Zähnen!
    Das ist auf einer Seite natürlich schade, auf der Anderen dagegen ist die Angst, die hier gezeigt wird natürlich ein gutes Zeichen, dass man mit einer negativen Feststellungsklage den Abmahnern unglaublich viel Wind aus den Segeln nehmen kann! Denn die reden ja gerne davon, dass alles so stimmt und berechtigt ist … und wenn die selbst fest daran glauben würden, dann würden sie nicht einfach die Klagen zurückziehen, sondern es darauf ankommen lassen! Denn wenn es FÜR sie ausgeht wäre es natürlich ein großer Schritt für sie (und schlecht für die Gesellschaft…); aber das sie das nicht wagen spricht Bände!

  3. Im Grunde aber ist es doch so, als würde man sich selbst verklagen.
    Warum?
    Nun, weil ich sicher bin, dass keiner der Kläger seinen Geldbeutel zückt und diese Schmonzette selbst bezahlt.
    Also wer?
    Klar, der Steuerzahler – und wer ist das?
    Ergo, wir zahlen für uns selbst – und die Verantwortlichen zahlen nur mit preisgegebener Lächerlichkeit…
    Wäre DAS nicht zu schön, wenn man die Verantwortlichen immer gleich zur Kasse bitten könnte?

    1. Kleine Korrektur: Es sind nicht die Steuerzahler, die die Rechnung zahlen, sondern die Bundesbürger. Die Bundesbürger sind die Eigentümer der Bundesrepublik (und damit Eigentümer der Staatskasse), die Steuerzahler sind nur die Kunden der Bundesrepublik. Beide Gruppen überschneiden sich zum großen Teil, sie sind aber nicht identisch.

  4. Seit wann gehen Behörden nicht bis zur letzten Instanz? Scheint eher der Vermeidung des Streisand-Effektes zu dienen. Aber selbst aus der Sicht für mich unverständlich – Thema eigentlich durch (Bverfg), Wahl erledigt, keine Sau (Masse) interessiert es mehr. Vielleicht war ihnen das wegen der geringen Schöpfungshöhe tatsächlich zu heikel. Nach IFG sollte man die Unterlagen, Ausfertigungen und Entscheidungen anfordern, die zur Anerkenntnis führten.

  5. In einer Demokratie sollte es selbstverständlich sein, dass alle nicht geheimen Dokumente, die von staatlichen Stellen erstellt wurden, frei verfügbar sind und auch frei verbreitet werden dürfen; denn sie wurden von Steuergeldern bezahlt und sind deshalb Eigentum aller Bürger. Allerdings dürfen diese Dokumente nicht verfälscht werden, sondern sie müssen entweder komplett weitergereicht werden oder ordnungsgemäss Teile aus ihnen zitiert werden. Die Bürger haben das Recht und die Pflicht, alle staatlichen Stellen ständig zu überprüfen, dass sie ihre Arbeit sinnvoll verrichten und die ihnen übertragene Macht nicht missbrauchen. Wir benötigen also eine öffentliche Debatte darüber und dann einen Eintrag ins Grundgesetz.

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