Interaktive Timeline: Die Chronik der Landesverrats-Affäre

Im Sommer 2015 beschäftigte die Landesverrats-Affäre die Politik- und Medienlandschaft gleichermaßen. Die Affäre ist bis heute nicht restlos aufgeklärt, und es ist allgemein relativ undurchsichtig, wer auf Seiten der Politik und Justiz was und zu welchem Zeitpunkt wusste. Eine Chronik, was wir bisher wissen.

Foto: sebaso [CC BY-SA 2.0]

Zwei Dokumente über die geheimen Pläne des Verfassungsschutzes zum Ausbau seiner Spionagekapazitäten, die im Frühjahr 2015 auf netzpolitik.org veröffentlicht wurden, stießen die Affäre an. Sie führten dazu, dass gegen Markus Beckedahl und Andre Meister Anzeige wegen Landesverrats gestellt wurde, ein Straftatbestand, der bei einer Verurteilung eine mehrjährige oder gar lebenslange Gefängnisstrafe nach sich hätte ziehen können.

In dieser interaktiven Timeline wird versucht, die Landesverrats-Affäre strukturiert nachzuzeichnen. Durch einen Klick auf die Kurzbeschreibungen öffnen sich zusätzliche Details und weiterführende Links.

  • 25. Feb 2015

    Andre Meister veröffentlicht auf netzpolitik.org den ersten Artikel, der zur Landesverrats-Affäre führen wird: Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

  • 26. Feb 2015

    Einen Tag nach Veröffentlichung informiert der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen „die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium (BMI)“.

    Eine Benachrichtigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sei in diesem Zusammenhang nicht erfolgt.

  • 03. Mär 2015

    In einem Planungstreffen berichtet Verfassungsschutzpräsident Maaßen der BMI-Staatssekretärin Emily Haber zu seinem Vorhaben, Strafanzeige gegen netzpolitik.org zu stellen.

    Dies zeigt, dass das Innenministerium nicht nur über die geplanten Strafanzeigen informiert war, sondern diese auch billigte.

  • 25. Mär 2015

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz reicht Anzeige beim Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin ein.

    In der Anzeige findet sich bisher nur der Name „Marcus Beckendahl“ [sic!].

  • 01. Apr 2015

    Das Berliner LKA legt dem Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe die Anzeige des BfV zur Prüfung vor. Noch am selben Tag, am „Nachmittag des 1. April 2015“, vermeldete der GBA dem BfV telefonisch, dass man an der Sache dran sei.

    Außerdem bittet der Generalbundesanwalt den Verfassungsschutz um ein Behördengutachten – das „BfV-Gutachten“.

  • 15. Apr 2015

    Andre Meister veröffentlicht auf netzpolitik.org einen zweiten Artikel mit Enthüllungen zum Verfassungsschutz: Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.

  • 16. Apr 2015

    Einen Tag nach der Veröffentlichung des zweiten Artikels schickt der Verfassungsschutz eine zweite Strafanzeige an das LKA, diesmal neben Markus Beckedahl auch gegen Andre Meister. Am Vortag der Veröffentlichung des zweiten Artikels gab es erneut ein Planungstreffen im Innenministerium. Neben Staatssekretärin Emily Haber wird diesmal auch Stefan Kaller, Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit, in Kenntnis gesetzt. Die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ führt im BMI die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz. Dies belegt erneut, dass das BMI bereits vor Stellung der Anzeigen über diese Bescheid wusste und sie billigte.

  • 21. Apr 2015

    Ein bislang ungenannter Mitarbeiter des Generalbundesanwaltes (GBA) informiert am Rande einer Besprechung im Bundeskanzleramt Vertreter des Justizministeriums mündlich über die an das LKA Berlin gerichteten Strafanzeigen des BfV sowie darüber, dass der GBA einen Prüfvorgang eingeleitet hat. Der Mitarbeiter sagte auch, dass zwei Journalisten von der Anzeige betroffen seien. Bei diesem Treffen wurde vermutlich auch das Bundeskanzleramt über die Strafanzeigen in Kenntnis gesetzt.

    Eine förmliche Unterrichtung über die Einleitung eines Prüfvorgangs erfolgte laut Ministerium nicht. In der Folge will das Ministerium den Mitarbeiter des GBA auf die Brisanz des Vorgangs hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt haben. Justizminister Heiko Maas sei danach – zu einem bislang ungenannten Zeitpunkt – informiert worden.

  • 29. Apr 2015

    Die zweite Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt ein. Das BfV übermittelt dem BMI seine Einschätzungen zur Staatsgeheimnis-Frage, genauer den „zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung“. Außerdem wurden sie dem Fachabteilungsleiter und den zuständigen Fachreferaten vorgelegt.

  • 30. Apr 2015

    Das BfV übermittelt dem LKA Berlin ein Gutachten zu “rechtliche[n] Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses“.

  • 05. Mai 2015

    Die Verfassungsschützer schicken ihr Behördengutachten an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. In dem Schreiben werden die angeblichen Auswirkungen der Veröffentlichungen von netzpolitik.org als schwere Beeinträchtigung der Arbeit des Verfassungsschutzes geschildert. Das Fazit: Die Blogger hätten ein Staatsgeheimnis nach Paragraph 93 des Strafgesetzbuches veröffentlicht. Laut taz soll das Gutachten am 5. Mai zum Generalbundesanwalt geschickt worden sein. Auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner bestätigt Staatssekretär Christian Lange dies. Die Süddeutsche Zeitung hat spätestens am 4. August Zugang zu dem Gutachten und veröffentlicht Einzelheiten: Das zehnseitige Gutachten ist von einem Herrn Müller vom BfV verfasst, der urteilt, dass es sich bei den Beiträgen von netzpolitik.org um ein „Staatsgeheimnis im Sinne des Paragrafen 93 ff.“ des Strafgesetzbuches handele. „Insbesondere ausländische Nachrichtendienste“ könnten „weitreichende Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten des BfV in sachlicher, finanzieller und personeller Hinsicht ziehen“. Dies wird auch damit begründet, dass einer der Artikel ins Englische übersetzt wurde.

  • 13. Mai 2015

    Der Generalbundesanwalt Harald Range leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Landesverrats gegen Markus Beckedahl und Andre Meister ein.

  • 19. Mai 2015

    Generalbundesanwalt Range schickt Informationen über das laufende Ermittlungsverfahren an das Bundesjustizministerium ab.

    Zudem ordnet der Generalbundesanwalt an, vor Vorliegen des GBA-Gutachtens keine Exekutivmaßnahmen, wie etwa Hausdurchsuchungen und Verhaftungen, gegen Markus Beckedahl und Andre Meister durchzuführen.

  • 22. Mai 2015

    Die schriftliche Mittteilung über die beim Generalbundesanwalt geführten Ermittlungen vom 13. Mai 2015 geht beim BfV ein.

  • 27. Mai 2015

    Das Schreiben des Generalbundesanwaltes geht beim Justizministerium ein. Darin steht, dass Ermittlungen gegen Markus Beckedahl, Andre Meister und andere eingeleitet worden sind. Das Ministerium gibt an, vorab nicht davon unterrichtet worden zu sein, dass Ermittlungen aufgenommen werden sollen. Nach dem Schreiben versuchen Mitarbeiter des Justizministers, auf Arbeitsebene und durch die Staatssekretärin in mehreren Gesprächen gegenüber dem GBA Vorbehalte gegen das Verfahren zu machen – sagt das Ministerium.

  • 18. Jun 2015

    Ein unabhängiges Rechtsgutachten wird durch den Generalbundesanwalt in Auftrag gegeben.

  • 23. Jun 2015

    Das Bundeskriminalamt sendet einen Bericht an das Innenministerium, dass es vom GBA mit den konkreten Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats beauftragt worden sei. Recherchen der Süddeutschen Zeitung ergaben, dass es sich hierbei um einen regelmäßigen Bericht des BKA handelte. Die Nachricht sei nach Angaben des Innenministeriums in der Fachabteilung geblieben.

  • 02. Jul 2015

    Der am 18. Juni durch den Generalbundesanwalt gestellte Auftrag eines unabhängigen Rechtsgutachtens erreicht das Justizministerium.

    Der Auftrag geht an Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Justizministerium sei in die Frage der Vergabe des GBA-Gutachtens einbezogen worden.

  • 04. Jul 2015

    Der Deutschlandfunk berichtet, dass es Verfahren wegen Veröffentlichungen auf netzpolitik.org gäbe. Das Verfahren richte sich jedoch nicht gegen die Journalisten, sondern gegen „Unbekannt“, berichtet das Medium. Erst durch diesen Bericht erfährt netzpolitik.org von den Ermittlungen.

  • 16. Jul 2015

    Die Bundesanwaltschaft weist das Justizministerium per mündlicher Unterrichtung auf die „drohende Verjährung und die Notwendigkeit der Unterbrechung durch baldige Bekanntgabe der Ermittlungen gegenüber den Beschuldigten“ hin.

  • 29. Jul 2015

    Die Staatssekretärin Dr. Stefanie Hubig trifft Generalbundesanwalt Range in Karlsruhe und weist diesen dabei nochmal auf „die besondere Bedeutung des Vorgangs insbesondere im Hinblick auf die Pressefreiheit“ hin.

  • 30. Jul 2015

    Der Generalbundesanwalt informiert Markus Beckedahl über das Ermittlungsverfahren:

    [I]m Hinblick auf die Bestimmung des § 78c Abs. 1 Nr. 1 Variante 2 StGB in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Alt. 2 Berliner Pressegesetz gebe ich Ihnen Kenntnis davon, dass ich aufgrund von Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats gemäß §§ 94 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 2, 53 StGB eingeleitet habe.

  • 31. Jul 2015

    Nach weitreichender öffentlicher Aufregung lässt Generalbundesanwalt Range die Ermittlungen gegen netzpolitik.org vorerst ruhen.

    Zudem äußert Justizminister Maas in einem Statement Zweifel an der Anklage wegen Landesverrats:

    Der GBA hat auf Grundlage der Anzeige des BfV einen Anfangsverdacht bejaht und im Rahmen seiner Zuständigkeit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich habe heute dem GBA mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben die BRD zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Ich habe ihm außerdem mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der BRD herbeiführt. Das BMJ wird deshalb dem GBA zeitnah eine eigene Einschätzung übermitteln.

    Der Generalbundesanwalt teilt dem Justizministerium mit, dass der Auftrag für das externe Gutachten nunmehr zurückgezogen wurde.

  • 01. Aug 2015

    In Berlin und anderen Städten demonstrieren Tausende für Grundrechte und Pressefreiheit.

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    Foto: Jillian C. York [CC BY-NC-SA 2.0]

  • 02. Aug 2015

    Verfassungsschutz-Chef Maaßen äußert sich gegenüber Bild am Sonntag. Dort wird der Eindruck erweckt, dass Maaßen nur gegen „Unbekannt“ angezeigt habe. Auch ein Sprecher des Verfassungsschutzes verlautbarte, dass sich die Anzeigen gegen Unbekannt richteten.

    Der Generalbundesanwalt veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der gesagt wird, dass Verfassungschutz-Chef Maaßen die Journalisten bewusst anzeigte. In der Pressemitteilung heißt es: „Bereits bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens am 13. Mai 2015 hat Generalbundesanwalt Range angewiesen, dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV namentlich genannten Journalisten ergriffen werden.“ Die Pressemitteilung zeigt auch, dass Ranges Ankündigung vom 31. Juli ein Aufwärmen alter Verfahrensweisen ist.

    Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrem Artikel, dass Maaßen bewusst die Journalisten von netzpolitik.org angezeigt hat.

  • 03. Aug 2015

    In einer Regierungspressekonferenz teilt der Sprecher des BMI, Tobias Plate, mit:

    Wenn als vertraulich beziehungsweise geheim eingestufte Dokumente in die Öffentlichkeit gelangen, dann stellt das grundsätzlich eine Straftat dar. Es ist in einer solchen Situation nicht zu beanstanden, wenn der Leiter der betroffenen Behörde alle Mittel prüft, um den Vorfall aufzuklären, und gegebenenfalls auch Strafanzeige erstattet. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde hat dann unter allen rechtlichen Aspekten zu prüfen und dann zu entscheiden, ob sie einen Anfangsverdacht bejaht. Die in Rede stehenden Strafanzeigen haben sich jedenfalls gegen unbekannt gerichtet. Vor dem erläuterten Hintergrund war das BMI mit dem Stellen von Strafanzeigen einverstanden. Auch Herr Minister de Maizière sieht keinen Grund, diese Vorgehensweise zu beanstanden.
    Dies vorweggeschickt, teile ich mit, dass das BMI die Zweifel des Justizministers teilt, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen.

  • 04. Aug 2015

    Der Generalbundesanwalt Range wird von Justizminister Heiko Maas in den Ruhestand versetzt.

    Währenddessen beantragen die Anwälte von netzpolitik.org beim Generalbundesanwallt Akteneinsicht.

  • 05. Aug 2015

    Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen netzpolitik.org eine „Strafvereitelung im Amt“ im Justizministerium.

    Die Grüne Bundestagsfraktion stellt eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, um aufzuklären, warum der Verfassungsschutz derart aggressiv gegen unliebsame Veröffentlichungen vorgegangen ist. Unterschrieben hat die Anfrage unter anderem die grüne Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt.

    Union und SPD lehnen eine Sondersitzung des Rechtsausschusses ab, sie soll erst im September stattfinden.

  • 06. Aug 2015

    Der Sprecher des Innenministeriums korrigiert die bisherige Darstellung: Das Ministerium war umfassend informiert, wusste von den Ermittlungen gegen Journalisten von netzpolitik.org und kannte das Verfassungsschutz-Gutachten.

    Die Strafrechtsabteilung des Justizministeriums teilt derweil der Bundesanwaltschaft mit, dass es sich nach ihrer Einschätzung bei den veröffentlichten Dokumenten nicht um Staatsgeheimnisse handelt.

  • 10. Aug 2015

    Der Generalbundesanwalt stellt die Ermittlungen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister ein:

    Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Er geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt. Im Übrigen sieht der Generalbundesanwalt die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an. Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

    Am gleichen Tag veröffentlicht netzpolitik.org die Anzeigen gegen Andre Meister und Markus Beckedahl.

  • 12. Aug 2015
  • 18. Aug 2015

    netzpolitik.org veröffentlicht einen Brief des Justizministeriums an den Rechtsausschuss, der am nächsten Tag zur Landesverrats-Affäre tagt. Darin schildert Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium, wie sein Haus die ganze Affäre wahrgenommen hat. Der Brief zeigt außerdem den Ablauf der Affäre im Justizministerium.

  • 19. Aug 2015

    Bei einer nicht-öffentlichen Sondersitzung des Rechtsausschusses zur Landesverrats-Affäre bleiben Maaßen und de Maizière trotz ihrer zentralen Rolle in der Affäre fern und lassen sich durch Vertreter ersetzen. Lediglich der ehemalige Generalbundesanwalt Range und Justizminister Maas nehmen teil und widersprechen sich dabei in ihren Aussagen bezüglich des Ablaufs nach der Einleitung des Verfahrens.

  • 27. Aug 2015

    Die Antworten auf eine kleine Anfrage der Grünen hilft, die Chronolgie der Affäre zu vervollständigen.

  • ~ Sep 2015

    Zum ersten Mal erhalten die Anwälte von Markus und Andre Akteneinsicht.

    Das Fazit: Die auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente wurden von Maaßens willigen Helfern bei der Bundesanwaltschaft solange ohne eigene Prüfung als Staatsgeheimnisse behandelt, bis die breite öffentliche Kritik ein Umdenken geradezu erzwang.

  • 23. Sep 2015

    Der Präsident des BfV beklagt, dass die Landesverratsaffäre zu einer „Umwertung der Werte“ geführt habe. Die Weitergabe von Dokumenten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, werde „bagatellisiert“ und „verzwergt“, wohingegen diejenigen, die nach undichten Stellen im BfV suchen würden, als „Schurken“ dargestellt werden.

    Maaßen weist zudem jegliche Schuld an der Affäre von sich. Im Visier seien nie Journalisten, sondern Whistleblower gewesen. Den genauen Wortlaut der Anzeige habe er erst im Nachhinein eingesehen und auch die Prüfung, ob der Tatbestand des Landesverrats erfüllt sei, habe er nicht selbst vorgenommen.

  • 27 Okt 2015

    Eine erneute parlamentarische Anfrage der Grünen zeigt, dass die von Maaßen gestellten Strafanzeigen vielen Stellen bekannt waren und es dabei nicht erkenntlich ist, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt nicht gebilligt oder wenigstens hinterfragt wurden. Das BMI erklärte sich einverstanden mit der Strafanzeige gegen Unbekannt, Details der Strafanzeige wie Verdächtige, die Qualifizierung als Landesverrat oder die genaue Adressierung der Anzeige seien nicht erörtert worden.

  • 26. Nov 2015

    Auf der Konferenz „Formate des Politischen: Medien und Politik im Wandel“ liefern sich Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und Hans Leyendecker, Journalist der Süddeutschen Zeitung, einen Schlagabtausch. Zum Thema „Warum Geheimes (nicht) geheim bleiben muss“ wird vor allem über die Landesverrats-Affäre diskutiert.

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  • 15. Feb 2016

    Im Rahmen der vom Medium Magazin veranstatlteten „Journalisten des Jahres 2015“ Preisverleihung werden wir mit dem „Redaktion des Jahres 2015“ Award ausgezeichnet. In ihrer Begründung erwähnt die 80-köpfige Jury auch die Landesverrats-Affäre und die daraus resultierte Debatte über Pressefreiheit und die Frage, ob Blogger auch als Journalisten gelten sollen.

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    Foto: (c) Wolfgang Borrs

  • 26. Apr 2016

    CORRECT!V veröffentlicht Erkenntnisse, nach denen die Landesverrat-Affäre gar nicht netzpolitik.org galt, sondern dem Parlament. Correctiv beruft sich auf eine Aussage des Ex-BND-Chefs August Hanning, der sagte: „Maaßen wollte über den Netzpolitik-Fall vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen, dass der Geheimschutz der Regierung nicht derselbe sei wie der Geheimschutz des Parlaments.“ Nach dieser Lesart ging es Maaßen darum, die Geheimdienstkontrolle des Parlamentes zu schwächen.

  • 06. Jul 2016

    Da die Staatsanwaltschaft keinen Verdächtigen ermitteln konnte, der uns die Verfassungsschutz-Dokumente übermittelt hat, wurden die Ermittlungen nach sieben Monaten Anfang März offiziell eingestellt. Dies schließt die Affäre formal ab, sofern sich bis zur Verjährungsfrist kein neuer Entwicklungsansatz ergibt. Für die Verletzung des Dienstgeheimnisses beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, für Landesverrat sogar zwanzig Jahre. Endgültige Sicherheit gibt es dann also bereits im Jahr 2035!

Eine weitere Chronologie der Landesverrats-Affäre findet sich außerdem bei unseren Kollegen von CORRECT!V, die in Zusammenarbeit mit Metronaut entstand.

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