Landesverrat. Das war letzten Sommer eine kleine Staatsaffäre, bis zur Entlassung des Generalbundesanwalts und der Einstellung der Ermittlungen gegen Markus und mich. Also Ende gut, alles gut? Nein, die Ermittlungen gegen unsere Quelle(n) gingen weiter:
Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Zur Erinnerung: Allein im Bundesamt für Verfassungsschutz hatten hunderte Personen Zugang zu den von uns veröffentlichten Dokumenten zur Internet-Überwachung des Verfassungsschutzes. All die waren bisher verdächtig.
Aber wir haben gute Nachrichten: Auch die Ermittlungen gegen unsere Quelle(n) wurden nach sieben Monaten eingestellt!
Das wissen wir aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Dort fand am 27. April im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten eine Besprechung statt. Auf Antrag der Linken diskutierte man die Frage „Landesverratsermittlungen gegen zwei Journalisten von ‚Netzpolitik.org’ – was wusste der Senat?“. Jetzt ist auch das Wortprotokoll online.
Alexander Straßmeir, Staatssekretär für Justiz der Senatsverwaltung für Justiz Berlin, berichtete dort, dass die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ eingestellt hat:
Allerdings haben wir dann am 2. März die Mitteilung des leitenden Oberstaatsanwalts, also des Leiters der Staatsanwaltschaft Berlin, erhalten, dass das Verfahren gegen Unbekannt wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses eingestellt wird.
Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz bestätigte uns das nochmal schriftlich:
Die Ermittlungen wegen der Weitergabe von Dienstgeheimnissen sind von der hiesigen Staatsanwaltschaft im März nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.
Dieser Paragraf sagt, dass die Ermittlungen nicht „genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ boten. Also: Die Staatsanwaltschaft hat keine hinreichend verdächtige Person gefunden, der etwas nachgewiesen werden konnte.
Das heißt jedoch nicht, dass die Causa Landesverrat jetzt für immer vorbei ist. Falls sich neue Hinweise ergeben, können die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden. Für Verletzung des Dienstgeheimnisses beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, für Landesverrat sogar zwanzig Jahre.
Aber immerhin, liebe Quelle: Vielleicht kannst du ja jetzt ruhiger schlafen. (Oder ihr?)
Etwas überrascht waren wir, dass im aktuellen Jahresbericht zur Telefonüberwachung das Delikt „Geheimnisverrat“ mit 137 abgehörten Telefonen allein in Berlin direkt an vierter Stelle steht, gleich nach Drogendelikten (523 Fälle), Bandendiebstahl (446) und Raub und Erpressung (150).
Aus meiner Rede auf der Demonstration zu Pressefreiheit und #Landesverrat:
Das bringt mich zu meinem wichtigsten Anliegen. Markus und ich können uns auf den Schutz der Pressefreiheit berufen. Zum Glück. Aber unsere Arbeit wäre nicht möglich ohne Informanten und Whistleblower, also den dritten Angeklagten: „Unbekannt“. Die Einstellung der Verfahren gegen Markus und mich zu fordern ist einfach, aber mindestens genauso wichtig ist die Einstellung aller Verfahren gegen journalistische Quellen. Wir brauchen mehr Whistleblower – und einen echten Whistleblowerschutz – statt neue Straftatbestände wie „Datenhehlerei.“ In Anlehnung an „Wir sind alle Anonymous!“ möchte ich ausrufen: „Wir sind alle Unbekannt!“
