Der polizeiliche Lichtbildvergleich in Österreich und Deutschland stammt von der Firma Cognitech aus Dresden. In beiden Ländern wurde die Technik in Ermittlungen nach politischen Versammlungen genutzt. Die EU will Abfragen von Gesichtsbildern zukünftig in allen Mitgliedstaaten ermöglichen.
Die Liste der illegalen Datenbankabfragen von Polizist:innen wird immer länger, EU-weites Roaming gilt automatisch zu Inlandspreisen und wer auf Airbnb vermietet, muss jetzt offiziell mit Steuerfahndung rechnen. Die besten Reste des Tages.
Um eine rechtsradikale Aktion vor dem Bundestag zu verhindern, braucht es keine Vorratsdatenspeicherung, sondern einen Sicherheitsapparat der eins und eins zusammenzählen kann. Fehler bei Geheimdiensten und Polizei gehen in der aktuellen Debatte vollkommen unter. Ein Kommentar.
Zur Demo in Berlin gibt es auch im Nachgang Falschinformationen, scherzhafte Drohungen können teuer werden und saudi-arabische Gefängnisse sind wenig überraschend nicht die sichersten Orte für Regierungskritiker. Die besten Reste des Tages.
Laut Medienberichten sollen auch Polizeibeamte in Hamburg und Berlin unbefugt auf vertrauliche Daten zugegriffen haben. Die Datenbankabfragen stehen im Zusammenhang mit anonymen Drohbriefen, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren.
Die Polizei Hamburg kündigt auf Twitter an, ein Video zu prüfen, das Schläge durch ihre Beamte gegen einen Jugendlichen zeigt. Doch Fragen dazu schließt sie schon im Vorhinein aus.
Polizeigewerkschaften haben zusammen mit Innenpolitikern und medialen Scharfmachern eine Atmosphäre geschaffen, in der die Polizei geradezu religiös verehrt wird. Wer die Polizei kritisiert oder gar reformieren will, gilt als Häretiker. Dabei sind dringend Lösungen gefragt. Ein Kommentar.
Für ihr Positionspapier zu einer Neuausrichtung der Polizei wurde die Jugendorganisation vielfach kritisiert – selbst aus der eigenen Partei. Dabei bringt das Papier die wichtigsten Probleme der Polizei auf den Punkt und zeigt Wege auf, wie diese gelöst werden können.
Ein Campingplatz verlangt die Nutzung der Corona-Warn-App, ein wissenschaftliches Online-Archiv hebt seine Bezahlschranke und eine Polizei fotografiert Gästelisten. Die besten Reste des Tages.
Erneut besteht der Verdacht, dass von Berliner Polizeicomputern unberechtigt persönliche Daten abgerufen wurden. Ausgangspunkt für die Nachforschungen der Berliner Datenschutzbeauftragten war eine Morddrohung. Doch statt mit an der Aufklärung zu arbeiten, mauert die Polizei offenbar.
Horst Seehofer hatte im Juli eine Studie zu Rassismus bei der Polizei abgesagt und für breites Unverständnis gesorgt. Eine Petition beim Bundestag versucht das Thema wieder in die Öffentlichkeit zu heben. Sie ist noch bis zum 20. August zu zeichnen.
Die neuen Social-Media-Richtlinien der Berliner Polizei sollen regeln, was Beamt:innen privat im Netz posten und liken. Sie gelten sogar für Chats und appellieren an die Verantwortung von Polizist:innen – auch wenn diese nicht in Uniform sind.
Ein britisches Gericht hat ein Pilotprojekt zur automatisierten Gesichtserkennung für illegal erklärt. Seit 2017 hatte die Polizei in Südwales hunderttausende Gesichter automatisiert gescannt, sogar bei Protesten. Damit ist jetzt Schluss.
Am Busbahnhof von Madrid werden seit Jahren weitgehend unbemerkt biometrische Daten der Fahrgäste gesammelt. Die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung soll bei der Bekämpfung von Kriminalität helfen. Die Verantwortlichen sprechen von einem Erfolg, belegen dies aber nur unzureichend.
Im März behauptete das sächsische Innenministerium noch, die Polizei habe keine Corona-Listen mit Daten zu Infizierten erhalten. Heute beteuert es, nicht gewusst zu haben, dass seine Polizei in großem Umfang Listen erhielt.
Die Opposition hätte gerne ein Begleitgesetz, das die coronabedingte Gäste-Erfassung in Bars und Restaurants regelt. Die Bundesregierung will davon nichts wissen. Rechtsanwälte raten unterdessen der Gastronomie, die Listen nur gegen einen Beschlagnahmebeschluss herauszugeben.
Die Bundesregierung hat die Corona-Listen, die in Bars und Restaurants ausliegen, nicht vor dem Zugriff der Polizei geschützt. Damit die Menschen den Corona-Maßnahmen auch vertrauen können, braucht es dringend ein Begleitgesetz. Ein Kommentar.
Bayerns Innenminister rechtfertigt den Zugriff der Polizei auf Daten von Gaststätten-Besucher:innen mit Straftaten gegen das Leben. Doch seine Polizei greift schon bei weniger schweren Straftaten auf die Listen zu. Die bayerische Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze wirft der Staatsregierung jetzt einen Vertrauensbruch vor.
San Francisco hat sich als eine der ersten Städte der Welt gegen den Ausbau von Videoüberwachung gestellt. Doch die Polizei beschaffte sich Zugang zu privaten Kameras – die ein Krypto-Milliardär finanziert hat.
Deutschland diskutiert über hunderte Fälle missbräuchlicher Datenzugriffe durch Polizist:innen. Doch die Dunkelziffer dürfte noch weit über der bekannten Zahl liegen. Das Problem ist fehlende Kontrolle.