Polizei

  • Rechtsextremismus-Datei: Antiterrordatei für Nazis, oder „aus der Einbahnstraße der Kommunikation wird eine Autobahn“
    Rechtsextremismus-Datei Antiterrordatei für Nazis, oder „aus der Einbahnstraße der Kommunikation wird eine Autobahn“

    Als Konsequenz aus dem Behördenversagen bei der neonazistischen Terror-Zelle NSU gibt es jetzt eine neue Datenbank. Heute nahm Innenminister Friedrich die Rechtsextremismus-Datei offiziell in Betrieb. Eingerichtet ist sie nach dem Vorbild der Antiterrordatei, damit hat sie auch deren Probleme.

    19. September 2012
  • : Heilbronner Polizei überwacht alle Besucher ihrer Webseite, bezweifelt selbst Rechtmäßigkeit
    Heilbronner Polizei überwacht alle Besucher ihrer Webseite, bezweifelt selbst Rechtmäßigkeit

    Über ein halbes Jahr lang wurde jeder Besucher von polizei-heilbronn.de registriert und gerastert. Anlass war der Mordfall der Polizistin Michèle Kiesewetter. Pikant ist, dass das Bundeskriminalamt dabei half. Dem wurden solche Aktionen nämlich verboten.

    Die Ermittlungen gegen die rechtsextreme terroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wurden nicht nur dilletantisch, sondern auch mit fragwürdigen Methoden geführt. Der Focus berichtet nun aus internen Akten über einen weiteren zweifelhaften Vorgang:

    Bei der Suche nach den Tätern griff die Soko „Parkplatz“ laut FOCUS auf juristisch heikle Methoden zurück. So überwachten die Fahnder mit Hilfe des Bundeskriminalamts zwischen Mai 2007 und Januar 2008 die Homepage der Polizeidirektion Heilbronn. Jeder Internetnutzer, der sich über den Mordfall informierte, wurde registriert. In vertraulichen Vermerken der Polizisten heißt es FOCUS zufolge, die Spionage-Aktion sollte der Öffentlichkeit „nicht bekannt werden“, da sie rechtlich auf „sehr wackeligen Beinen steht“.

    Ebenfalls Ende 2007 wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt diese Methode auch auf der eigenen Webseite angewendet hat.

    Gleichzeitig klagte der Jurist und Pirat Patrik Breyer gegen die Speicherung von IP-Adressen in den Webserver-Logs vom Justizministerium und gewann. Daraufhin hat das Justizministerium dem Bundeskriminalamt diese Maßnahmen zur Homepageüberwachung untersagt.

    Die Polizeidirektion Heilbronn wollte unsere Anfrage dazu leider nicht beantworten und hat uns an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verwiesen. Dort will man uns dazu keine Auskunft geben, weil die Ermittlungen zum NSU noch andauern.

    20. Juni 2012
  • : Großbritannien: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung im Unterhaus
    Großbritannien: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung im Unterhaus

    Wie bereits von der Queen angekündigt wurde nun ein Gesetzentwurf für eine Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien im Unterhaus eingebracht. Mit der „Communications Data Bill“ werden nicht nur die Vorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt, sondern deutlich darüber hinaus gegangen. (Wir berichteten bereits hier und hier). Die Daten sollen 1 Jahr gespeichert und von Strafverfolgern ohne Richterbeschluss live abgerufen werden können. Ansonsten benötigen die zugriffsberechtigten Behörden (Polizei, Geheimdienste, Zoll) einen Richterbeschluss.

    Gespeichert werden sollen nicht nur wie von der EU-Richtlinie vorgesehen Verbindungsdaten von E‑Mail und Telefon sowie die IP-Adresse des Internetzugangs, sondern auch die aufgerufenen Webseiten (ohne Unterseiten), Dienste wie Facebook-Nachrichten, Chats und alle anderen Kommunikationsprotokolle. Was konkret aufgezeichnet werden soll, findet sich in dem über 100 Seiten starken Entwurf nirgends.

    15. Juni 2012
  • : Welche Daten Facebook an Strafverfolgungsbehörden lieferte
    Welche Daten Facebook an Strafverfolgungsbehörden lieferte

    Was liefert Facebook eigentlich auf polizeiliche Anfrage an Daten aus? Im Netz ist zumindest dieses drei Jahre alte Dokument aufgetaucht. Es wäre interessant zu wissen, ob mittlerweile größere Datenberge ausgeliefert werden, immerhin ist der Facebook-Funktionsumfang deutlich angewachsen. Und inwiefern bei diesen Datensätzen mehr Daten mitgeliefert werden als die, die man bei Facebook als Nutzer auf Basis eines Auskunftsersuchens anfordern kann.

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    Ebenso spannend wäre mal zu erfahren, was Google mittlerweile an Datensätzen ausliefert, wo doch alle Google-Services mittlerweile zusammengelegt wurden.

    (via @annalist)

    9. April 2012
  • : Internationaler Trojaner-Stammtisch tagt im März in Belgien
    Internationaler Trojaner-Stammtisch tagt im März in Belgien

    Die Schweiz wird nicht am nächsten Treffen der sogenannten „Remote Forensic Software User Group“ teilnehmen. Dies meldete die Neue Zürcher Zeitung am Freitag in ihrer Print-Ausgabe. Demnach findet das Treffen im März in Belgien statt. Datum und Ort wollte man dem Journalisten Andreas Schmid auch auf mehrmaliges Nachfragen nicht verraten.

    Die „Remote Forensic Software User Group“ trifft sich informell, um sich über die Nutzung staatlicher Trojaner auszutauschen. An diesem Stammtisch nehmen neben den Landeskriminalämtern Baden-Württemberg und Bayern ErmittlerInnen und TechnikerInnen aus Belgien, der Schweiz und den Niederlanden teil. Über die Existenz der Gruppe waren nicht einmal ParlamentarierInnen der teilnehmenden Staaten informiert.

    Ein Sprecher des Schweizer Bundesamts für Polizei (Fedpol) erklärte, das Fernbleiben an den Treffen des Trojaner-Stammtischs sei temporär. Die im letzten Herbst durch Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs losgetretene Kritik an der staatlichen Schadsoftware habe nichts mit der Absage zu tun. Ob auch die Bundesregierung der von ihr selbst initiierten Trojaner-Tupperparty fernbleibt, ist nicht bekannt. Anfang Februar teilte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder mit, Deutschland habe noch keine Einladung erhalten.

    28. Februar 2012
  • : Zwischenstand: 12 Millionen Funkzellenabfragen in Berlin
    Zwischenstand: 12 Millionen Funkzellenabfragen in Berlin

    Nach unserer Berichterstattung über Funkzellenabfragen bei brennenden Autos in Berlin kam bisher heraus, dass rund 4,2 Millionen Verkehrsdaten ermittelt worden sind. Wohlgemerkt, ohne jeglichen Fahndungserfolg, einfach, weil es geht und diese umstrittene Ermittlungsmethode vielleicht mal klappen könnte. Aber wie man sich denken konnte, war das nur eine Spitze des Eisberges. Aktueller Zwischenstand sind rund 12 Millionen Verkehrsdaten. Das berichtet der Tagesspiegel auf Basis von Zahlen des Berliner Polizeipräsidiums: Berliner Polizei hat mehr Handydaten ausgewertet als bekannt.

    Allein 2011 sind neben 205 Verfahren, die wegen mutmaßlich politisch motivierter Taten eingeleitet wurden, in der Hauptstadt auch in 336 anderen Ermittlungen die Verbindungsdaten von einer oder mehrerer Funkzellen abgefragt worden. Nach welchen Straftaten genau dies geschehen ist, etwa Raub oder Einbruch, ist noch nicht bekannt. Pro Abfrage werden je nach Tageszeit oft mehr als zehntausend Verbindungen gespeichert. Fest steht, dass die Zahl der Funkzellenanfragen steigt, 2010 waren es in Berlin 366, 2009 noch 355.

    7. Februar 2012
  • : Funkzellenabfrage im Berliner Innenausschuss: Vier Millionen abgefragte Daten, kein Ermittlungserfolg
    Funkzellenabfrage im Berliner Innenausschuss: Vier Millionen abgefragte Daten, kein Ermittlungserfolg

    4.200.000 Verkehrsdaten und 960 Teilnehmerdaten. So viel hat allein die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes in den letzten vier Jahren gesammelt. Also eine der neun Abteilungen aus einer der vier Organisationen der Polizei aus nur einem Bundesland. Und gelöscht ist nur ein kleiner Teil.

    Polizei und Landeskriminalamt

    Diese Zahlen präsentierte heute die Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses in der Debatte zur Funkzellenabfrage. Nur ungern, denn die Offenlegung dieser Fakten schaffe zwar Transparenz, erschwere aber auch die Arbeit der Polizei. Die Berliner Polizei ist der Auffassung, dass all diese Daten Rechnungsdaten seien und sich mit Rechnungsdaten auch der Standort eines Handys ermitteln lässt. Mit diesen Daten will man „Häufungen finden“ und dann ermitteln, ob wiederholt auftauchende Personen „gute berufliche oder private Gründe hatten, am Tatort zu sein“. Eine Rasterfahndung sei das aber nicht, weil dafür mindestens zwei polizei-externe Datenbanken abgefragt werden müssten.

    Von Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung 2008 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgericht im März 2010 hat die genannte Abteilung bei 767 Auto-Bränden insgesamt 190 Funkzellenabfragen vorgenommen und dabei 2,85 Millionen Verbindungsdatensätze erhalten. Der Zeitraum umfasste dabei, wie in unserem zweiten Fall, sechs Stunden vor der Tatphase bis eine Stunde danach. Pro Funkzelle sind so ca. 15.000 Verkehrsdatensätze zusammen gekommen. Dabei hat man von 950 Anschlussinhabern Name und Anschrift eingeholt. Millionen Datensätze aus diesem Zeitraum sind immer noch nicht gelöscht.

    In den zwei Jahren seit dem Urteil wurden für 748 Auto-Brände auch nochmal 185 Funkzellenabfragen vorgenommen, dabei sind „nur“ noch 900.000 Datensätze übermittelt worden. Den Zeitraum hat man da, wie in unserem ersten Fall, auf 45 Minuten vor bis 15 Minuten nach der Tatphase begrenzt. Dabei fielen immer noch 5.000 Datensätze pro Funkzelle an. Bestandsdaten hat man nur noch in zehn Fällen eingeholt. Auch wenn man damit bei einem Viertel aller Auto-Brände eine Funkzellenauswertung gemacht hat, konnte dennoch kein einziger Tatverdächtiger ermittelt werden.

    23. Januar 2012
  • : Kritik am AK Vorrat: Kriminalstatistik falsch ausgewertet
    Kritik am AK Vorrat: Kriminalstatistik falsch ausgewertet

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Kriminologe an der Universität Regensburg, wirft dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bei der Auswertung der Kriminalstatistik unsaubere Arbeit bis Verzerrung vor:

    Man hätte seitens des AK VDS  lieber die Finger davon gelassen, denn die Polizeiliche Kriminalstatistik ist erstens denkbar ungeeignet, Argumente für die eine oder andere Seite zu liefern und zweitens hat sich der AK VDS auch noch derart gravierende Fehler in seiner Untersuchung geleistet, dass er sich – wenn die fehlerhafte Darstellung nicht sogar Absicht gewesen ist – zumindest schämen sollte.

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) herangezogen, um Forderungen nach der Wieder-Einführung der Vorratsdatenspeicherung entgegenzutreten, die sich ebenfalls der PKS bedienen.

    Die Aussagekraft von Bewertungen auf Grundlage der PKS wird öfter in Frage gestellt, da sie eine reine Anzeigen-Statistik ist, also nicht die Aufklärungsquote wiedergibt.
    2007 führte in der PKS beispielsweise die sogenannte Operation Himmel zu einem sprunghaften Anstieg der Fälle von Kinderpornografie, wie Thomas Stadler vorletztes Jahr in seinem Blog schrieb. Die Zahlen wurden sodann von der Zensursula-Fraktion zur Untermauerung von Forderungen nach einer Sperr-Infrastruktur herangezogen.

    Auch sind die politischen Interessen, die hinter der PKS stehen, immer wieder Grund zur Kritik. So haben das Innenministerium sowie das BKA selbst natürlich einen Einfluss auf die Bewertung der Statistik und deren Zusammenstellung.

    2. Februar 2011
  • : EXTRA3: Kieler Polizei im Datenstau
    EXTRA3: Kieler Polizei im Datenstau

    NDR-Extra3 über „Kieler Polizei im Datenstau“:

    Zwei Internetzugänge für 150 Polizisten: Die Beamten der Kripo in Kiel, die unter anderem die Internetkriminalität bekämpfen sollen, sind noch nicht ganz ruckelfrei auf der Datenautobahn unterwegs.

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    (Danke an Sebastian)

    13. August 2010
  • : Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren,…
    Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren,…

    Netzpolitisch-Interessierten ist Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) bekannt für seine Warnung vor dem Internet als größten Tatort der Welt und seinen Forderungen nach 2.000, nein 3.000 Cyber-Cops. Auch geschätzt wird er als Befürworter der im März dieses Jahres als verfassungswidrig abgeurteilten Vorratsdatenspeicherung.

    Die Forderung seiner Kritiker, er solle nicht immer nur vor den Gefahren des Internets warnen, hat er sich zu Herzen genommen und konzentriert sich nun auf die Chancen des Netzes. So fordert er in der gestrigen Bild am Sonntag die Veröffentlichung der Aufenthaltsorte von aus der Haft entlassenen Schwerverbrechern auf der Homepage der Polizei.

    9. August 2010
  • : Londoner Polizei wurde beim fälschen von CCTV-Videos erwischt
    Londoner Polizei wurde beim fälschen von CCTV-Videos erwischt

    In Großbritanien ist die Londoner Polizei beim fälschen eines CCTV-Beweisvideos erwischt worden: CCTV and police abuse of power. Der Anwalt eines Beschuldigten hatte sich die Originalaufnahmen beschafft und festgestellt, dass diese nicht identisch waren mit denen, die beim Prozess gegen seinen Mandanten verwendet wurden.

    More worrying is the way in which CCTV is being used by the police. Demonstrator Jake Smith was charged with two counts of violent disorder. These charges were later dropped when Smith’s solicitor, Matt Foot, viewed the original CCTV footage and discovered that the police video had been edited to show events out of sequence, at one point implying another man was Smith while omitting footage showing Smith being assaulted by a police officer without provocation. Considering the potential for abuse of power, the control that the police have had over the use of CCTV is frightening. Foot warns, „We should be both curious and suspicious about how the police use CCTV footage in these cases.“

    Wenn das nicht mal ein weiteres gute Argument gegen die ausufernde Videoüberwachung ist.

    2. August 2010
  • : Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig
    Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig

    Das war mal eine notwendige Entscheidung: Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig.

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen untersagt. Die langjährige Praxis der Ordnungshüter in der Hauptstadt, Protestkundgebungen angeblich zu Zwecken der Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu filmen, ist laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 1K 905.09) rechtswidrig. Die Berliner Polizei habe damit tief in den Schutzbereich der „vorrangigen Versammlungsfreiheit“ und in den der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen, heißt es in dem heise online vorliegenden Beschluss. Dafür hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die aber nicht vorhanden sei.

    27. Juli 2010
  • : „Wir sind hier nicht in Woodstock“
    „Wir sind hier nicht in Woodstock“

    Die Berliner Morgenpost schreibt über ein Open-Air im ländlichen Ducherow, die die Polizei etwas verwirrte: Flashmob verunsichert Vorpommerns Polizei.

    „Einige fanden es aber auch gut, dass junge Leute ganz friedlich und ausgelassen einfach nur feierten“, sagte die Polizei. „Wir sind hier nicht in Woodstock“, meinte dagegen Heidschmidt. Die Party war ursprünglich bei Cottbus in Brandenburg geplant. „Es gab etliche Bühnen, mehrere Stromaggregate und jeder war sein eigener Veranstalter“, schilderte Heidschmidt die Lage. „Wenn wir gewusst hätten, auf welchen Internetseiten sich solche Leute verabreden, wären wir eher eingeschritten.

    Der Bericht ist echt lustig.

    20. Juli 2010
  • : Neue Werbekampagne des Bund deutscher Kriminalbeamter
    Neue Werbekampagne des Bund deutscher Kriminalbeamter

    Bei Metronaut finden sich verschiedene Plakatmotive einer neuen Werbekampagne des Bund deutscher Kriminalbeamter. Ist natürlich Satire. Hier ist ein Motiv:

    20. Juli 2010
  • : T®olle Idee: Reset-Knopf für Internet-ausschalten
    T®olle Idee: Reset-Knopf für Internet-ausschalten

    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist bekannt für seine Trollattacken rund um netzpolitische Themen wie Datenschutz. In der Regel laufen die Trollattacken so ab, dass man Forderungen stellt, die nur dadurch mediale Aufmerksamkeit erzielen, weil sie so vollkommen überzogen sind und/oder ein vermeintliches Tabu brechen. In der Regel meldet sich dann Wolfgang Bosbach (CDU) noch zu Wort und findet das alles prima und fordert, dass man härter gegen XYZ durchgreifen sollte. Soweit so gut.

    Ich bin mir immer unsicher, ob man darüber noch berichten sollte, was der BDK wieder merkwürdiges fordert, weil man damit in der medialen Spirale mitspielt und Aufmerksamkeit auf Dinge lenkt, die eigentlich keine verdienen. Aber da der mediale Zug schon abgefahren ist und Wolfang Bosbach wahrscheinlich im Urlaub ist oder morgen erst im Kölner Stadt-Anzeiger dazu Stellung nimmt, sei hier nochmal auf die neueste Trollattacke verwiesen:

    Nichts weniger als einen Reset-Knopf fürs Internet stellt man sich beim Bund Deutscher Krimainalbeamter vor, wie man der Neuen Osnabrücker Zeitung entnehmen kann. Für die Idee haben sie übrigens kein Copyright, das wurde mal schnell aus den USA kopiert, wo die Idee auch keine Mehrheit findet und der Präsident schon dankend abgelehnt hat, als der Vorschlag kam, ihm seine Befugnisse zu erweitern. Die Vorstellung der Polizei-Funktionäre vom Internet ist, dass man diesen Knopf drückt, wenn irgendwas schlimmes passiert – und Deutschland dann vom Netz ist (und die Polizei dann mit ihren Fahrzeugen zum Tatort fahren kann, um den Täter festzunehmen).

    18. Juli 2010
  • : FSA09: Verfahren gegen verprügelten Demonstranten eingestellt
    FSA09: Verfahren gegen verprügelten Demonstranten eingestellt

    Auf der vergangenen Freiheit statt Angst Demonstration im September 2009 wurde ein Demonstrant vor diversen laufenden Kameras von Polizisten grundlos verprügelt und festgenommen. Die Videos haben wir seinerzeit veröffentlicht. Gegen den Demonstranten wurde ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingeleitet. Nach nun neun Monaten wurde dieses Verfahren eingestellt, wie die Taz berichtet: Rückschlag für die Polizei.

    Unklar ist, wie weit das Verfahren gegen die prügelnden Polizisten ist. Das läuft noch und die Staatsanwaltschaft will dazu keinen Kommentar abgeben.

    14. Juli 2010
  • : Das BKA soll bloggen?
    Das BKA soll bloggen?

    Anne Roth zitiert aus dem SPIEGEL, wo verschiedene Strategien aufgelistet werden, wie man brennende Autos verhindern kann. Das Phänomen wird ja immer dem Linksextremismus zugeordnet, obwohl es dafür oft keine Belege gibt. Im Rahmen einer Strategie gibt es nun wohl auch Gedankenspiele, dass BKA-Beamte bloggen müssen:

    Eine der umstrittensten Ideen ist der Einsatz von „virtuellen Agenten“ im Internet. Dahinter steckt hier die Idee, Beamte in das Milieu einzuschleusen, die „durch den Aufbau von Blogs bestimmte Personengruppen ansprechen und zur Teilnahme an Diskussionen anregen sowie Kontakte knüpfen“.

    Etwas mehr Medienkompetenz bei unseren Polizeibeamten kann ja nie schaden. Auch wenn ich mich frage, ob die Ressourcen nicht woanders sinnvoller verwendet werden sollten. Ich mache mir nur etwas Sorgen, dass das die Angst vor Blogs und Überwachung steigern könnte, wenn das wie bei der Militanten Gruppe abläuft, wo auf den Seiten des Innenministeriums Informationen angeboten wurden, um die IP-Adressen der Leser zu bekommen und diese zu identifizieren.

    20. Mai 2010
  • : Hausdurchsuchungen bei so36.net
    Hausdurchsuchungen bei so36.net

    Es gab mal wieder Hausdurchsuchungen im Umfeld des linken nicht-kommerziellen Internet-Provider so36.net. Nach Angaben von so36.net war es wohl Ziel der Aktionen, „Verantwortliche für die antimilitaristische Webseite bamm.de zu ermitteln. Die Webseite des Landesverbands Berlin und Brandenburg der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK) ist unter http://www.bamm.de (Google-Cache) zu erreichen und bei SO36.NET gehostet“. Konkret geht es wohl um diese Geschichte.

    Die Beschlagnahmung von Servern musste aber wieder rückgängig gemacht werden, weil die Staatsanwaltschaft die Aktion als unverhältnismäßig einstufte. Warum man das nicht schon vorher wusste, ist unklar. Mehr Infos hat die Presseerklärung von so36.net: Polizei durchsucht linken Internet-Provider

    26. April 2010
  • : Polizeikongress ohne Chaos Computer Club
    Polizeikongress ohne Chaos Computer Club

    In Berlin findet gerade der „Europäischer Polizeikongress“ statt. Dort kann man kostenlos teilnehmen, wenn man zur Presse gehört, Abgeordneter ist oder bei einer Sicherheitsbehörde beschäftigt ist. Man kann aber auch 895 Euro bezahlen, um dabei zu sein. Ein Berliner IT-Sicherheitsexperte war auf Firmenticket dabei und saß im Saal, als der Innenstaatssekretär Ole Schröder gerade redete. Bis er aus dem Saal geholt wurde mit der Begründung, dass er vom Chaos Computer Club sei. Er sei persönlich bekannt“, was daran liegen mag, dass er ab und an für den Chaos Computer Club medial in Erscheinung tritt.

    Man fragt sich ja, was das Innenministerium und/oder die Sicherheitsbehörden zu befürchten haben, wenn ein Hacker sich die Reden eines Staatssekretärs anhören möchte und auch dafür zahlt.

    Update: Das Innenministerium weist mich zu Recht daraufhin, dass sie mit der Organisation nichts zu tun haben. Es wäre aber freundlich, wenn man von Seiten des Innenministeriums trotzdem bei den Organisatoren Beschwerde einlegen würde.

    2. Februar 2010
  • : Polizei kann abgehörte Gespräche nicht richtig löschen
    Polizei kann abgehörte Gespräche nicht richtig löschen

    Die Polizeibehörden in Bund und Ländern speichern entgegen geltender Rechtsprechung massenhaft abgehörte Telefonate und abgefangene Emails. Es fehlt schlicht an einer angemessenen Löschmethode. Die taz zitiert aus einem Schreiben des NRW-Landesamtes „Polizeiliche Dienste“ an das Innenministerium des Landes:

    Das neue Telekommunikationsüberwachungs-System der Polizei des Landes NRW mit dem Arbeitsnamen Gemini besitzt derzeitig keine standardisierten Möglichkeiten zur Löschung bestimmter Dateien oder Teilen aus Dateien, die dem Kernbereich der privaten Lebensführung unterliegen.

    30. Oktober 2009