Über ein halbes Jahr lang wurde jeder Besucher von polizei-heilbronn.de registriert und gerastert. Anlass war der Mordfall der Polizistin Michèle Kiesewetter. Pikant ist, dass das Bundeskriminalamt dabei half. Dem wurden solche Aktionen nämlich verboten.
Die Ermittlungen gegen die rechtsextreme terroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wurden nicht nur dilletantisch, sondern auch mit fragwürdigen Methoden geführt. Der Focus berichtet nun aus internen Akten über einen weiteren zweifelhaften Vorgang:
Bei der Suche nach den Tätern griff die Soko „Parkplatz“ laut FOCUS auf juristisch heikle Methoden zurück. So überwachten die Fahnder mit Hilfe des Bundeskriminalamts zwischen Mai 2007 und Januar 2008 die Homepage der Polizeidirektion Heilbronn. Jeder Internetnutzer, der sich über den Mordfall informierte, wurde registriert. In vertraulichen Vermerken der Polizisten heißt es FOCUS zufolge, die Spionage-Aktion sollte der Öffentlichkeit „nicht bekannt werden“, da sie rechtlich auf „sehr wackeligen Beinen steht“.
Ebenfalls Ende 2007 wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt diese Methode auch auf der eigenen Webseite angewendet hat.
Gleichzeitig klagte der Jurist und Pirat Patrik Breyer gegen die Speicherung von IP-Adressen in den Webserver-Logs vom Justizministerium und gewann. Daraufhin hat das Justizministerium dem Bundeskriminalamt diese Maßnahmen zur Homepageüberwachung untersagt.
Die Polizeidirektion Heilbronn wollte unsere Anfrage dazu leider nicht beantworten und hat uns an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verwiesen. Dort will man uns dazu keine Auskunft geben, weil die Ermittlungen zum NSU noch andauern.