Auch bei den Ermittlungen zum Nagelbomben-Attentat in Köln hat die Kölner Polizei die so genannte Homepageüberwachung eingesetzt. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf den Unions-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Clemens Binninger. Häufige Zugriffe auf das Täter-Video wurden untersucht – als erstes machte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verdächtig.
Wie die Funkzellenabfrage schien auch die Homepageüberwachung, zumindest bis 2009, eine „typische Ermittlungsmaßnahme bei Tötungsdelikten“ zu sein. Dabei werden die Zugriffe auf die Fahndungsseiten der Polizeibehörden überwacht und gerastert – wer sie häufig aufruft, ist verdächtig.
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet nun über eine besondere Absurdität:
„Ein Beweis dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz beim Nagelbombenanschlag nicht funktioniert hat, ist der Umgang mit dem Video, auf dem man die beiden Täter sieht“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Der Verfassungsschutz hat keine DVD von der Polizei bekommen, um sich das anzusehen. Stattdessen mussten die Verfassungsschützer auf die Homepage der Kölner Polizei zugreifen. Sie haben das Video dann immer wieder angeklickt, um möglicherweise jemanden zu erkennen.“ Die Kölner Polizei ihrerseits habe die Homepage überwacht, um festzustellen, wer sich das Video am häufigsten ansehe – und zwar in der Annahme, derjenige könne ja vielleicht verdächtig sein. Die Ersten, die auf diese Weise in Verdacht gerieten, seien dann Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewesen.
Wie netzpolitik.org berichtete, hat auch das Bundeskriminalamt die Homepageüberwachung bei den Morden der rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) eingesetzt:
Am 10. April 2006 hatte das BKA in seinem Internetportal die Fahndungsseite eingerichtet, mit der nach Zeugen und Hinweise auf die möglichen Täter gesucht werden sollte. Die elektronischen Zugriffe auf diese Seiten wurden damals heimlich überwacht. Die Idee dahinter: Wenn ein bestimmter Computer ungewöhnlich häufig die überwachte Fahndungsseite aufruft, liegt es nahe, dass der PC-Nutzer möglicherweise selbst über Erkenntnisse zu den Taten verfügt. Über die IP-Adresse des Computers können die Ermittler dann den Nutzer identifizieren.
Auch damals kamen verdächtige Zugriffe von den Behörden selbst, von einem Rechner in der sächsischen Staatskanzlei des Dresdner Regierungschefs Georg Milbradt (CDU).
Diese Fälle lassen doch arge Zweifel aufkommen, wie sinnvoll das Instrument der Homepageüberwachung überhaupt ist.
Pikant ist ebenfalls, dass netzpolitik.org erst vor wenigen Tagen über eine Auskunft des NRW-Innenministeriums über alle Homepageüberwachungen des Landes zwischen 2001 und 2009 berichtete. In dem Schreiben werden 19 Fälle aufgelistet. Der jetzt bekannt gewordene Fall fehlt jedoch. Wir haben mal beim Innenministerium nachgefragt, warum das so ist.